Medienserver
des BSZ
Baden-Württemberg
Abstract zu

Europäisierung des Wettbewerbsrechts
von
Nina Dethloff

Stand: 18.07.2001
Bibliographische Beschreibung
Stellungnahmen, Beanstandungen usw. bitte mit Bezug auf die Dokumente-ID-Nr. 8536506 per E-Mail [email protected] an das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg Konstanz.


Die zunehmende Vermarktung von Produkten über das Internet führt zu einer Globalisierung der Werbe- und Absatztätigkeiten. Nach welchem nationalen Recht des unlauteren Wettbewerbs müssen sich Werbung oder Marketing im Internet richten?

Waren und Dienstleistungen werden zunehmend grenzüberschreitend, europaweit oder global vermarktet. Daher berühren Werbe- und Marketingmaßnahmen häufig mehrere Länder. Bei der Vermarktung von Produkten bringt vor allem der wachsende Einsatz des Internets einen Anstieg von grenzüberschreitenden Wettbewerbshandlungen mit sich.

Trotz vieler sekundärrechtlicher Harmonisierungsmaßnahmen gibt es keine umfassende Vereinheitlichung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs in Europa. Deshalb stellt sich regelmäßig die Frage, welches nationale Recht des unlauteren Wettbewerbs Anwendung finden soll. Dabei weisen die bisherigen Ansätze für einheitliche europäische Wettbewerbskollisionsregeln in unterschiedliche Richtungen. Marktortanknüpfung und Herkunftslandprinzip stehen einander gegenüber. Anhand einer eingehenden Analyse des nationalen Wettbewerbskollisionsrechts zeigt Nina Dethloff die Grenzen der vorherrschenden Marktortanknüpfung bei einer Vielzahl von Marktorten, wie sie vor allem für Wettbewerbshandlungen im Internet typisch sind.

Unter welchen Voraussetzungen laufen die Warenverkehrsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages der Anwendung der kollisionsrechtlich berufenen Normen des Markstaates zuwider? Nina Dethloff entwickelt für das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Europa ein durch Maßnahmen der Sachrechtsharmonisierung zu ergänzendes Anknüpfungssystem, das zu einem einheitlichen europäischen Wettbewerbskollisionsrecht führt. Dieses berücksichtigt sowohl die kollisionsrechlichen Anforderungen als auch die Wertungen des EG-Vertrages.

(Umschlagtext des Verlages), eingebracht durch das Juristische Seminar der Universität Tübingen