Die Neuregelung des Rechts der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch das Korrekturgesetz vom Dezember 1998, mit dem die durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 erfolgte Absenkung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf 80 % rückgängig gemacht worden ist, hat eine Neuauflage des Kommentars erforderlich gemacht. Wie in den Vorauflagen, die im Verlag Jehle/Rehm erschienen waren, werden nicht nur die Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes, sondern auch die weiterhin geltenden Regelungen aus dem Lohnfortzahlungsgesetz zum Lohnausgleichsverfahren kommen-tiert, da sie sachlich eng mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verbunden sind. Anwälte, die im Arbeitsrecht tätig sind, Arbeitsrichter und Personalabteilungen in Unternehmen erhalten wissenschaftlich fundierte Antworten auf die sich in der Praxis der Entgeltfortzahlung stellenden Probleme.
Dr. Hans Dunkl ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München; Dieter Hold hat bis Ende 1995 als Ministerialbeamter unmittelbar an der Entstehung und Gestaltung des Entgeltfortzahlungsgesetzes mitgewirkt, Georg Kleinsorge ist im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung tätig und war aktiv, an der Fortentwicklung des Entgeltfortzahlungsrechts beteiligt.
Seit der Vorauflage hat das Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall insbesondere durch das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom Dezember 1998 gravierende Änderungen erfahren. So ist die Absenkung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation auf 80 % rückgängig gemacht und festgeschrieben worden, daß Überstundenvergütungen bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung keine Berücksichtigung finden.
Neben dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind auch die weiterhin geltenden Vorschriften aus dem Lohnfortzahlungsgesetz zum Verfahren über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und für Mutterschaftsleistungen kommentiert.
Im Anhang finden sich Auszüge aus den einschlägigen Gesetzen sowie der Abdruck der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.