Kooperations.TALENT

Qualifizierungsprogramm für die Stärkung von Wissenstransfer
im Kärntner Innovationsraum

»Innovationsmanagerinnen« und »Innovationsmanager« stärken Kooperation und Wissenstransfer zwischen Wirtschaft, Forschung und Bildung im Kärntner Innovationsraum. Der Transfer von Wissen und Technologie von Forschungs- und Bildungseinrichtungen hin zur Kärntner Unternehmenslandschaft steht im Fokus. Netzwerkbildung und Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft wird forciert und gestärkt. Unternehmen im Kärntner Innovationsraum profitieren durch einen erleichterten Zugang zu wissenschaftlichen Ressourcen und Know-how. Mittels Unterstützungsleistungen bei der Lösung von Problemstellungen, wird die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit des Kärntner Innovationsraums gestärkt.

Der letzte Cut-off-Termin war der 25. Juli 2025. Die nächste Einreichung ist voraussichtlich 2026 möglich.

Version 01

Details zur Förderung

Gefördert werden Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreiterung im nicht-wirtschaftlichen Bereich:

  • Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen, die Technologietransfer anbieten oder organisieren
  • Innovationsmittler bzw. Innovationscluster
  • Sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen

Im Fokus der geförderten Projekte stehen Wissenstransfer und Kooperation. Sie entsprechen dem zugrundeliegenden KWF-Programm »Standort & Impuls«. »Innovationsmanagerinnen« bzw. »Innovationsmanager« werden angestellt und nehmen gemeinsam am zweijährigen Coachingprogramm »Innovationsmanagement« teil.

 

Inhaltliche Voraussetzung, die für eine erfolgreiche Einreichung bzw. Projektumsetzung zu beachten sind:

Für die teilnehmende Person:

  • gut ausgebildet und hoch motiviert
  • Zugehörigkeit zur Institution soll zumindest ein halbes Jahr betragen
  • Aktive Teilnahme und Einbringung am Erfahrungsaustausch im Zuge des »Innovations- bzw. Wissensnetzwerkes«
  • Verpflichtende Teilnahme am Coachingprogramm »Innovationsmanagement«

 

Umsetzung von kooperativen Wissenstransfervorhaben:

  • Zwischen den teilnehmenden Institutionen wird | werden zumindest ein großes gemeinschaftliches Vorhaben oder drei kleinere gemeinschaftliche Vorhaben entwickelt und umgesetzt.
  • Im Zuge der ersten Phase des Programms sollen konkrete Projekte entwickelt, vorgestellt und umgesetzt werden.

 

Begleitung und Unterstützung der teilnehmenden Personen:

  • Die Betreuung und Unterstützung in der Organisation muss sichergestellt sein und ist ein wesentlicher Baustein für erfolgreiche Projektumsetzungen.
  • Führungskräfte müssen sich aktiv am Erfahrungsaustausch im Zuge des »Innovations- bzw. Wissensnetzwerkes« beteiligen, sowie verpflichtend am Begleitprogramm für Führungskräfte teilnehmen, um aktuelle Fragestellungen zu bearbeiten und kooperative und | oder herausfordernde Projekten zu initiieren.
  • Die »Innovationsmanagerin« bzw. der »Innovationsmanager« muss nach Abschluss des Vorhabens weitere zwei Jahre in der Institution beschäftigt sein.

Förderbar sind

  • die Personalkosten der teilnehmenden »Innovationsmanagerin« bzw. des teilnehmenden »Innovationsmanagers«,
  • Ausbildungs- und Qualifizierungskosten und
  • Kosten für externe Unterstützung.

 

Wie unterstützt Sie der KWF?

  • Coachingprogramm Innovationsmanagement:
    Die »Innovationsmanagerin« bzw. der »Innovationsmanager« nimmt am zweijährigen Coachingprogramm teil, bildet sich weiter und vernetzt sich im Kärntner Innovationsraum (Unternehmen, Bildung, Forschung). Dadurch bekommen die Teilnehmenden die Gelegenheit, das Angebot des Innovationsnetzwerks in Kärnten zu gestalten und dabei mitzuwirken.
  • Unterstützung bei der Entwicklung kooperativer Projekte:
    Ein Ziel ist die Umsetzung von gemeinsamen, organisationsübergreifende Wissenstransfervorhaben. Diese werden innerhalb der ersten Monate gemeinsam definiert und anschließend umgesetzt.
    Bei der Ideenfindung und Definition unterstützt das Coachingprogramm und vom KWF initiierten »Standortmeetings«.
  • Zuschuss für Personalkosten:
    Für die teilnehmende »Innovationsmanagerin« bzw. den »Innovationsmanager« leistet der KWF einen Gehaltskostenzuschuss von maximal 85 % mit einer Deckelung von EUR 51.000,- über zwei Jahre.
  • Übernahme der Kosten für Aus- und Weiterbildung:
    Übernahme der Kosten für die Teilnahme am zweijährigen Coachingprogramm »Innovationsmanagement«
    Kosten für individuelle Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen (außerhalb des Ausbildungsprogramms)
  • Übernahme von Kosten für externe Begleitung beim Wissenstransfer:
    Kosten für externe Beratungs- und Begleitungsleistungen können bis zu maximal EUR 10.000,- anerkannt werden.
  1. Kontaktaufnahme mit dem KWF
    Vorstellung der Projektidee und Beratung durch den KWF
  2. Einreichung des vollständigen Förderungsantrags
    Die Antragstellung erfolgt online.
    Zusätzlich zur digitalen Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
    a. Projektbeschreibung KWF Koooperations.TALENT
    b. Lebenslauf bzw. Stellenbeschreibung der »Innovationsmanagerin« bzw. des »Innovationsmanagers«
  3. Projektstart
    Achtung: Erst nach vollständiger Antragstellung darf mit Projektmaßnahmen begonnen werden.
  4. Förderungsentscheidung
    Bei positiver Förderungsentscheidung erfolgt die Ausstellung des Förderungsvertrags durch den KWF und die Annahme Ihrerseits. Im Falle einer Ablehnung gibt es ein begründetes Ablehnungsschreiben.
  5. Projektabschluss
    Vollständige Umsetzung des Projekts
    Abrechnung der Projektkosten
  6. Auszahlung der Förderung
    Die erste Teilzahlung (max. 50 % der Gesamtförderung) erfolgt nachdem Sie den Förderungsvertrag angenommen haben.
    Die weitere Auszahlung erfolgt, wenn das Projekt abgerechnet, die förderbaren Kosten anerkannt und die Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden.

Durch das Produkt »Kooperations.TALENT« werden Wissenstransfer und Kooperation initiiert und umgesetzt. Das sind Voraussetzungen für die Stärkung und Weiterentwicklung des Kärntner Innovationsraums (Unternehmen, Bildung, Forschung) und die Entstehung eines nachhaltigen Netzwerks über die teilnehmenden Einrichtungen hinweg.

 

Durch die folgenden Maßnahmen zur Erreichung von Wissenstransfer und Kooperation profitiert der Kärntner Innovationsraum mit seinen Akteuren (Unternehmen, Bildung; Forschung) durch:

  • Stärkung der Sichtbarkeit durch Schaffen neuer Kooperationen und Kooperationsformen (z.B. Dialog, Wissensaustausch und Akquise potentieller Partner),
  • Stärkung der Zusammenarbeit der Technologie-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen untereinander,
  • Umsetzung von gemeinsamen, organisationsübergreifenden Projektvorhaben,
  • Aufdecken von Innovationspotentialen und
  • Transfer wissenschaftlicher Ressourcen (Forschungsergebnisse, Forschungsinfrastruktur, Forschungspersonal) für die Unterstützung von Unternehmen bei deren Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren bzw. Dienstleistungen.

 

Welche nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sollen mit dieser Förderung erreicht werden?

Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen. Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:

     

Patrick Habernik, BSc MA
E [email protected]
T 0463 55 800-41

Simon Hainig, MSc
E
 [email protected]
T 0463 55800-53

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung und Abrechnung Ihrer Förderung.

Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?

Der Förderungsantrag ist immer VOR dem Projektbeginn zu stellen. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.

Wann kann ich mit meinem Projekt starten?

Der Tag der Einreichung Ihres Förderungsantrages stellt Ihren Projektbeginn dar. Der Antragseingang wird mit einem automatisch generierten E-Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit der Umsetzung der Projektmaßnahmen beginnen.

Kann ich vor der Antragstellung bereits Angebote einholen?

Ja, Sie können bereits vor der Antragstellung Angebote einholen. Die Bestellung darf aber erst nach der Antragstellungerfolgen.

Benötige ich die ID Austria, um einen Antrag zu stellen?

Ja, Sie benötigen die ID Austria.  Mehr Infos zur ID Austria finden Sie hier.

Wie komme ich zur ID Austria?
Alle Infos zur ID Austria finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:
  • Installieren Sie die App »ID Austria« auf Ihrem Smartphone und nutzen Sie die Online-Vorregistrierung.
  • Gehen Sie mit dem Ausweis, den Sie zur Online-Vorregistrierung genutzt haben, Ihrem Smartphone und ggf. einem aktuellen Passfoto zu einer der Registrierungsbehörden. Vereinbaren Sie am besten einen Termin dafür.
  • Sie erhalten vor Ort einen TAN auf Ihr Smartphone und teilen diesen der Behördenmitarbeiterin | dem Behördenmitarbeiter mit.
  • Weiters erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Freischaltcode und einem Wiederrufs-Passwort.
  • Auf einem Zweitgerät (z. B. Laptop) schließen Sie die Registrierung unter https://a-trust.at/id-austria-registrierung ab.
  • Geschafft: Sie haben Ihre Registrierung abgeschlossen und Ihre ID Austria ist nun einsatzbereit
Ich möchte heute einen Antrag stellen, habe aber noch keine digitale Signatur – was kann ich tun?

Natürlich kann es vorkommen, dass Unternehmen noch keine digitale Signatur in Verwendung haben. Um Ihnen dennoch eine rechtskonforme Antragstellung zu ermöglichen, können Sie sich notfalls vertreten lassen und Ihr Antrag kann durch die Vorlage einer Vollmacht durch einen Vertreter (z. B. Steuerberater) beim KWF eingereicht werden.

Kann ich den KWF-Förderungsantrag selbst einbringen oder benötige ich externe Unterstützungen (z. B. Steuerberater, Unternehmensberater, Bank usw.)?

Grundsätzlich können alle bei der Einreichung benötigten Informationen durch Sie selbst eingegeben werden. Bei Fragen, die bei Ihnen im Zuge des Einreichprozesses aufkommen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an [email protected]. Natürlich steht es Ihnen frei, sich in der Projekteinreichung beispielsweise durch einen Berater | eine Bank etc. unterstützen zu lassen.

Ich weiß noch nicht konkret wie mein Projekt gestaltet wird. Ist es trotzdem sinnvoll mit dem KWF bzgl. einer Förderungsberatung in Kontakt zu treten?

Jedenfalls! Insbesondere in dieser Phase können wir gemeinsam die optimalen Förderungsmöglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen ausloten und damit bereits in der Vorphase eines Projektes die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten strukturieren und aufbereiten. Diese sind dann für Ihre weiteren Überlegungen und Gespräche (z. B. Finanzierungsgespräche mit den Banken) eine wertvolle Unterstützung für Ihre Projektplanung!

Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an [email protected] oder wir kommen gerne persönlich bei Ihnen vorbei, um Ihre Anforderungen besser kennenzulernen und Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten

Welche Informationen benötigt der KWF von mir bei der Antragsstellung?

Unternehmensbezogene Daten

  • Namens- und Kontaktdaten
  • Eigentümer
  • Verflechtungen
  • Mitarbeiteranzahl
  • Wirtschaftliche Informationen

Projektbezogene Daten

  • Informationen zum Projektinhalt
  • Projektkosten
  • Geplante Finanzierung
Warum fragt der KWF im Zuge der Antragsstellung nach meinen Wirtschaftsdaten?

Der KWF muss bei der Vergabe von Förderungsmitteln auf die »wirtschaftliche Gesundheit« eines Betriebes Bedacht nehmen und darf keine öffentlichen Förderungsmittel für Projekte bereitstellen, welche durch Unternehmen in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« eingereicht werden. Für Betriebe in »wirtschaftlichen Schwierigkeiten« bietet der KWF eigene Unterstützungsmöglichkeiten im Sinne der »Restrukturierung und Stabilisierung« an.

Wie oft kann ich eine Förderung beantragen?

Förderungen können gemäß den Angaben in den jeweiligen Förderungsprodukten beantragt werden. In einem KWF-Produkt kann immer nur ein Antrag eines Unternehmens gleichzeitig laufen. Es kann jedoch in mehreren KWF-Produkten gleichzeitig jeweils ein Antrag gestellt werden.

Was passiert, wenn ich ein eingereichtes Projekt doch nicht umsetze?

Die vollständige Projektumsetzung wird grundsätzlich im Rahmen der Schlussabrechnung durch die Selbsterklärung des Förderungskunden bekannt gegeben und durch den KWF geprüft. Wenn noch keine Förderungsabrechnung eingereicht wurde, wird der Antrag seitens des KWF – nach Mitteilung an den Förderungskunden – »Außer Evidenz« genommen.

Achtung:
Bereits ausgezahlte Teilabrechnungen müssen jedenfalls zurückgezahlt werden.

Wie kann ich meinen Förderungsvertrag digital signieren?

Es gibt mehrere Möglichkeiten ein PDF digital zu signieren, etwa auf folgende Art:

  • Laden Sie den Förderungsvertrag, den Sie von uns per Mail bekommen haben, auf Ihren Desktop herunter.
  • Öffnen Sie dann beispielsweise die Website https://www.a-trust.at/pdfsign/
  • Dort laden Sie das Dokument hoch, blättern in der Vorschau, bis zu der Seite, auf der Ihre Unterschrift platziert werden soll.
  • Ziehen Sie die A-Trust-Bildmarke von der rechten Spalte in die Dokumentenvorschau an die Stelle, wo Ihre digitale Signatur aufscheinen soll.
  • Dann klicken Sie auf »Unterschreiben mit Bildmarke« und loggen sich über Ihre ID Austria ein.
  • Geben Sie in der App »ID Austria« (auf dem Smartphone) Ihre Unterschrift frei.
  • Laden Sie das unterzeichnete Dokument herunter und schicken Sie es per Mail an uns retour.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit über die Website der ID Austria ein Dokument hochzuladen, sich dort einzuloggen und das Dokument digital zu signieren. Weitere, teils kostenpflichtige Angebote, um PDF-Dokumente digital zu signieren, finden Sie über die Suche im Internet.

Gerne können Sie uns auch anrufen, falls Sie weitere Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an [email protected] weiter.

Kann ich mein Projekt schon vor dem definierten Projektende abrechnen?

Ja, wenn Ihr Projekt vollständig umgesetzt wurde und Sie die letzte aller projektbezogenen Rechnungen bezahlt haben, können Sie Ihr Projekt auch schon vor dem im Förderungsvertrag vereinbarten Datum abrechnen.

Muss ich dem KWF Änderungen meiner Projektkosten bekanntgeben?

Ja, Änderungen der Projektkosten sind grundsätzlich unverzüglich per E-Mail bekannt zu geben. Es erfolgt eine Beurteilung, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen diese hat. Sie werden zeitnahe darüber informiert.

Wie kann ich meine Projektkosten abrechnen bzw. einreichen?

Die Projektabrechnung finden Sie in den auf der Webseite zur Verfügung gestellten, produktspezifischen Abrechnungsunterlagen – entweder direkt beim jeweiligen Produkt unter »Downloads« oder gesammelt unter der Projektabrechnung.

Die Abrechnungsunterlagen bestehen in der Regel aus:

  • Soll-Ist-Vergleich
  • Belegsverzeichnis (inkl. Belege wie Rechnungen, Kontoauszug)
  • Selbsterklärung (Projektumsetzung, Mehrfachförderung …)
Wo finde ich nähere Details zur Abrechnung meines Projekts?

Der KWF-Kostenleitfaden definiert den Umfang und die Nachweisführung der förderungsfähigen Projektkosten aller KWF-Produkte. Welche Kostenkategorien durch eine KWF-Förderung unterstützt werden und ob es weitere Einschränkungen in Bezug auf die Förderungsfähigkeit einzelner Kostenarten gibt, ist in den jeweiligen Produkten geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Verfügung. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen bereits telefonisch unter +43 463 55 800 0 oder per Mail an [email protected].

Wie wird meine Förderung geprüft?

Das Team der Projektprüfung überprüft die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Projektdurchführung und stellt die Höhe der auszuzahlenden Förderungsmittel fest.

Was wird geprüft?

  • Einhaltung des Förderungsvertrags (inkl. Auflagen)
  • Antragsgemäße Projektumsetzung (auch vor Ort)
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Beihilferecht)
  • Tatsächliche Erbringung, Lieferung und Zahlung der Güter und | oder Leistungen
  • Ausschluss von Doppelförderungen, Überfinanzierung oder betrügerischem Handeln
Wann muss ich eine erhaltene Förderung zurückzahlen?

Ausbezahlte Förderungen müssen grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn seitens des Unternehmens die Verpflichtungen aus dem Förderungsvertrag nicht erfüllt werden.

Praxisbeispiele:

  • Das Unternehmen verkauft geförderte Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist.
  • Das Unternehmen meldet innerhalb der Behaltefrist Insolvenz an oder stellt den Betrieb ein.
Kann ich noch zusätzliche Kosten nachreichen | dem Belegsverzeichnis hinzufügen, wenn ich eine | mehrere Kostenpositionen vergessen und meine Abrechnungsunterlagen bereits an den KWF geschickt habe?

Nein. Sobald die unterschriebenen Abrechnungsunterlagen bei uns eingelangt sind, sind keine Änderungen der eingereichten Kosten mehr möglich.

Was passiert, wenn bei der Abrechnung Nachweise (Rechnungen| Zahlungsbestätigungen) fehlen?

Es erfolgt ein Hinweis durch einen KWF-Mitarbeiter | eine KWF-Mitarbeiterin, dass Nachweise von Ihrem Projekt fehlen. Treten bei der Prüfung generell Fragen auf, wird die verantwortliche Prüferin | der verantwortliche Prüfer direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Hinweis:
Bei den wesentlichsten Nachweisen handelt es sich um Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.

Sind meine Projektkosten brutto oder netto förderbar?

Ihre Projektkosten sind netto förderbar. Bitte geben Sie in der Selbsterklärung an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, legen Sie bitte eine Bestätigung (durch Steuerberatung, Finanzamt etc.) bei.

Muss ich als Eigentümer Zeitlisten führen, um den Unternehmerlohn abrechnen zu können?

Ja, das müssen Sie. Um nachvollziehbar zu machen, wie viele Stunden am Projekt gearbeitet wurden, müssen Projektstundenaufzeichnungen mit dazugehöriger Tätigkeitsbeschreibung geführt werden.

Ab wann beginnt die Behaltefrist zu laufen?

Wenn das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies erfolgt mit der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung.

Warum ist der ausbezahlte Zuschuss geringer als im Förderungsvertrag festgelegt?

Im Förderungsvertrag wird der Zuschuss als Maximal-Wert festgelegt. Die tatsächlich förderungsfähigen Projektkosten werden erst bei der Projektprüfung festgestellt und können daher auch geringer ausfallen.

Warum kann eine Förderung nicht ausbezahlt werden?

Die Schlussabrechnung wurde nicht innerhalb der Frist (in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Projektende) eingereicht.
Der Projektbeginn war vor der Antragsstellung. Der Projektbeginn wird durch den Bestellvorgang, die Anzahlung oder Bezahlung von Rechnungen bzw. durch Handlungen ausgelöst, welche ein Projekt unumkehrbar machen.
Produktspezifische Mindest- oder Maximalwerte werden nicht eingehalten.

Praxisbeispiel:
Beim KWF-Produkt KLEIN.Invest müssen die förderbaren Kosten für aktivierte materielle und immaterielle Anlagegüter mindestens EUR 10.000,- (netto) betragen und können bis max. EUR 200.000,- (netto) anerkannt werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 300.000,- (netto) nicht überschreiten.