AGB
- Die nachfolgenden AGB der kr3m. media GmbH, Karlsruhe (im Folgenden: kr3m) gelten für alle Verträge, die mit kr3m geschlossen werden.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind, sofern nicht ausdrücklich von kr3m schriftlich akzeptiert, unverbindlich.
- Die Leistungen von kr3m sind urheberrechtlich geschützt. Die folgenden Regeln gelten aber auch dann, wenn dies nicht der Fall ist.
- Alle Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Vertragspartner über.
- Nutzungsrechte gehen inhaltlich, räumlich und zeitlich nur insoweit auf den Vertragspartner über, wie dies ausdrücklich vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Im Übrigen verbleiben die Rechte bei kr3m.
- Das Recht zur Änderung oder Bearbeitung ist nicht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Teile von Werken (z.B. Logos oder Figuren) gesondert oder in anderer Weise als vereinbart zu nutzen.
- Rohdaten und Entwürfen werden weder übergeben noch werden Nutzungsrechte an diesen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Vertragspartner ist nicht zur Vergabe von Sublizenzen berechtigt, soweit dies nicht anders vereinbart wird. Dies gilt auch hinsichtlich der Nutzung im Konzern.
- Die in Einzelfällen bestehende Verpflichtung des Vertragspartners zur selbständigen Meldung und Lizenzierung bestimmter Nutzungen bei einer Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA) bleibt unberührt.
- kr3m ist nicht verpflichtet, Originale, Negative, Masterbänder, Quellcodes o.ä. an den Vertragspartner herauszugeben, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
- Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertragspartner ihm überlassene Originale unverzüglich nach Gebrauch zurückzureichen.
- kr3m trifft keine besondere Archivierungspflicht hinsichtlich der Originale oder vom Kunden überlassener Unterlagen. Entwurfsmaterial muss nicht aufbewahrt werden.
- Vertragliche Leistungsfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, Richtwerte und keine Fixtermine. Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen können eventuell vereinbarte verbindliche oder unverbindliche Fristen verlängern.
- Bei Aufträgen mit Layout-Gestaltung ist kr3m, wenn nicht anders vereinbart, nur zur Erstellung einer Variante verpflichtet.
Soweit kr3m eine Werkleistung erbringt, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung auf ihre Funktionen und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Kommt es binnen dieser Frist nicht zur Abnahmeprüfung, gilt das Werk als abgenommen. Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Vertragspartner die abgelieferte Leistung rügelos in Benutzung nimmt.
- Vereinbarte Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstattung von Reisekosten und Spesen sowie von Materialaufwand o.ä. ergibt sich aus gesonderter Vereinbarung. Die Erstellung von Vervielfältigungsstücken der Produkte ist gesondert zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart wird.
- Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von kr3m anerkannt sind.
- Soweit kr3m eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner den Vertrag im Konzeptionsstadium (Pflichtenheft oder Layoutphase) zu beenden wünscht, gilt für den Fall, dass ein Kündigungsrecht vereinbart ist, eine nach Aufwand entsprechend reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung als vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Beauftragte Dienstleistungen und notwendige Fremdkosten sind stets zu erstatten.
- Alle Nutzungsrechte verbleiben im Falle einer vorzeitigen Kündigung bei kr3m.
- Soweit vereinbart oder erforderlich hat der Kunde kr3m in geeigneter Weise bei der Erstellung eines Werkes zu unterstützen. Von ihm anzuliefernde Daten und Informationen sind im von kr3m benötigten Format zu übersenden.
- Die Produkte von kr3m setzen hinreichendes Equipment beim Kunden voraus. Der Kunde hat bei Aufträgen und Bestellungen die von kr3m benannten spezifischen technischen Anforderungen an Hardware und Software sowie deren Spezifikationen (z.B. Sicherheitseinstellungen) zu beachten. Im Vertrag nicht vorgesehene Anpassungen durch kr3m sind nicht im Preis enthalten.
Der Vertragspartner hat die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei kr3m zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind kr3m unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und spezifiziert mitzuteilen.
- kr3m ist zur Rechtsberatung weder berechtigt noch verpflichtet. Der Vertragspartner ist für das Endprodukt verantwortlich. Er hat vor der Verwendung von Gestaltungen zu prüfen, ob diese in seiner Branche eventuell gegen das Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze verstoßen können. Bei der Gestaltung von Logos oder Namen hat der Vertragspartner eventuell entgegenstehende fremde Marken-, Titel- oder Namensrechte selbst abzuklären.
- Soweit der Vertragspartner kr3m Inhalte anliefert oder Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der zu erstellenden Gestaltungselemente macht, hat er kr3m von hieraus resultierenden Schäden (insbesondere bei einer vom Vertragspartner versäumten Abklärung von Urheber- und Lizenzrechten) freizuhalten.
- Soweit der Vertragspartner Inhalte in elektronischer Form anliefert, die mit schädlichen Programmen (z.B. Computerviren) infiziert sind, haftet er kr3m für hieraus resultierende Schäden.
Soweit kr3m Hosting-Dienstleistungen erbringt, ist die Verfügbarkeit für 97 % im Monatsmittel gewährleistet. Soweit der Kunde mit höheren Zugriffszahlen rechnet (z.B. bei Werbeaktionen), hat er dies kr3m eine Woche im Voraus anzuzeigen.
Schadensersatzansprüche gegen kr3m sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers bzw. der Gesundheit einer Person vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.
kr3m wird alle Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, vertraulich behandeln. Soweit kr3m im Einzelfall einen Subunternehmer mit der Erbringung einer Teilleistung beauftragt, wird kr3m diese Verpflichtung weiterreichen.
- kr3m ist in den von kr3m erstellten Produkten und gestalteten Werbemitteln in geeigneter und üblicher Form mit Logo und Link namentlich als Entwickler zu nennen, soweit nichts anderes vereinbart ist oder kr3m dies nicht ausdrücklich ablehnt. Die Ablehnung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
- kr3m ist berechtigt, den Vertragspartner in seinen Werbemitteln als Referenzkunden zu benennen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Rechtsgestaltende Erklärungen gegenüber kr3m sowie Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, eines Telefax oder einer E-Mail.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Karlsruhe. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
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