Überstundenausgleich: Auszahlen oder abbauen?

Sie arbeiten mehr, als Ihre reguläre Arbeitszeit vorschreibt und bauen Überstunden auf. Haben Sie Anspruch auf einen Überstundenausgleich? Wir erklären, wann Ihnen der Ausgleich Ihrer Überstunden zusteht – und ob der Überstundenausgleich ausbezahlt oder die Mehrarbeit durch Freizeit abgebaut wird…

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Überstundenausgleich: Wann kommt er zum Einsatz?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die zusätzlich zu den im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten geleistet werden und die nicht mit dem regulären Gehalt abgegolten sind. Für diese besteht Anspruch auf einen Überstundenausgleich, sofern diese vom Vorgesetzten angeordnet wurden oder von ihm akzeptiert wurden. Für freiwillige und nicht notwendige Überstunden entsteht kein Anspruch auf Ausgleich.

Für vereinbarte oder akzeptierte Überstunden steht dem Arbeitnehmer ab der ersten Überstunde ein Ausgleich zu. Wie dieser Ausgleich umgesetzt wird, regelt der Arbeitsvertrag oder ein gültiger Tarifvertrag. Es kann vereinbart werden, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden mit dem Gehalt bereits abgegolten ist. Vereinbarungen, nach denen alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden, sind unzulässig.

Ausnahme beim Überstundenausgleich

Ausnahmen vom Überstundenausgleich gelten für leitende Angestellte und Besserverdiener. Liegt der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, gibt es keinen Anspruch auf einen Ausgleich. Für das Jahr 2024 liegt diese bei monatlich 7.550 Euro (West) beziehungsweise 7.450 Euro (Ost).

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Überstundenausgleich Gesetz: Was sagt das ArbZG?

Nach dem Arbeitszeitgesetz soll ein Arbeitnehmer nicht länger als acht Stunden am Tag arbeiten. Hiermit ist die reine Arbeitszeit gemeint, Pausen sind nicht eingerechnet. Bei einer 6-Tage-Woche liegt die Obergrenze der wöchentlichen Arbeitszeit somit bei 48 Stunden.

Vorübergehend kann nach dem Gesetz die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden und dadurch die maximale Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erhöht werden. Diese Überstunden müssen innerhalb von 6 Kalendermonaten wieder ausgeglichen werden, sodass der Durchschnitt von acht Stunden täglicher Arbeitszeit wiederhergestellt wird. Laut Gesetz muss somit ein Überstundenausgleich stattfinden.

Ständig Überstunden wegen Personalmangel: Ist das erlaubt?

Generell darf ein Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitszeit nicht einfach ausdehnen. Auch bei Personalmangel bleibt eine 40-Stunden-Woche bestehen und wird nicht zu einer 45-Stunden-Woche. Vorgesetzte können – mit entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag, durch eine gültige Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag – Überstunden anordnen. Fehlt eine Vereinbarung, müssen nur in Notfällen Überstunden gemacht werden.

Es bleibt aber der Grundsatz: Die zusätzliche Arbeit darf kein Dauerzustand sein. Müssen Sie aufgrund von Personalmangel länger arbeiten, haben Sie trotzdem Anspruch auf Überstundenausgleich innerhalb von 6 Monaten.

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Überstundenausgleich: Auszahlen oder abfeiern?

Sie haben einen Anspruch auf Überstundenausgleich? Dann gibt es dafür grundsätzlich zwei Varianten:

  1. Überstundenausgleich durch Auszahlung

    Für die zusätzliche Arbeitszeit werden Sie entsprechend bezahlt. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag beispielsweise eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, Sie haben aber einen Monat lang 45 Stunden pro Woche gearbeitet, werden die 20 Überstunden mit der Abrechnung ausbezahlt und auf Ihr Gehalt angerechnet.

  2. Überstundenausgleich durch Freizeit

    Haben Sie Überstunden gemacht, können Sie später Ihre Arbeitszeit reduzieren. Mit dem Freizeitausgleich feiern Sie Ihre Überstunden ab. Sie machen früher Feierabend oder erhalten einen ganzen Urlaubstag. Haben Sie also 20 Stunden zu viel gearbeitet, können Sie 2,5 Tage frei machen – allerdings nur in Absprache mit dem Arbeitgeber.

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Überstunden auszahlen: Wie werden sie vergütet?

Der Überstundenausgleich wird nach Ihrem Stundenlohn berechnet. Bedeutet: Für eine Überstunde verdienen Sie so viel, wie Sie für eine Stunde vertraglich vereinbarter Arbeit erhalten hätten. Sollten Sie Ihren Stundenlohn nicht kennen, lässt sich dieser nach einer einfachen Formel berechnen:

Bruttolohn mal 3, geteilt durch 13, geteilt durch die wöchentliche Arbeitszeit.

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro und 40 Arbeitsstunden pro Woche lautet die Rechnung: (3.000 Euro * 3) geteilt durch 13, geteilt durch 40. Heraus kommt ein Stundenlohn von 17,31 Euro. Ein Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden verjährt spätestens nach 3 Jahren. Im Arbeitsvertrag können jedoch andere Vereinbarungen getroffen werden, wodurch die Frist, in der Überstunden ausbezahlt werden, auf 3 Monate verkürzt werden kann.

Überstundenzuschlag

Für Überstunden kann im Arbeits- oder Tarifvertrag zusätzlich ein Überstundenzuschlag vereinbart werden. Dieser liegt in der Regel bei 25 Prozent. Für Ihre Überstunden verdienen Sie entsprechend mehr. Erhalten Sie für die normale Arbeitszeit beispielsweise einen Stundenlohn von 16 Euro, erhalten Sie mit einem Überstundenzuschlag von 25 Prozent 20 Euro pro Überstunde.

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Überstundenausgleich: Vor- und Nachteile der Möglichkeiten

Ob Sie sich den Überstundenausgleich auszahlen lassen oder die Zeit abfeiern können, hängt von den geltenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Die Mehrheit der Verträge sieht einen Freizeitausgleich vor. In manchen Branchen und Jobs ist aber auch ein rein finanzieller Ausgleich üblich. Welche Alternative besser ist, lässt sich nicht grundsätzlich sagen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:

Überstundenausgleich durch Auszahlung

Werden Überstunden bezahlt, bedeutet dies einen zusätzlichen Verdienst für Sie. Dieser muss allerdings voll als Arbeitslohn versteuert werden. Dabei kann eventuell auch ein höherer Steuersatz bei der Steuererklärung fällig werden. Im schlimmsten Fall zahlen Sie am Ende mehr Steuern, als Sie durch den Überstundenausgleich erhalten haben.

Werden Überstunden bezahlt, bedeutet das auch weniger Freizeit für Familie, Hobbys oder Erholung. Überforderung und Stress durch zu viele Überstunden bringen die Work-Life-Balance aus dem Gleichgewicht. Dauerhafte Überforderung und zu lange Arbeitszeiten sind zudem Risikofaktoren für einen Burnout bzw. Burn on.

Überstundenausgleich durch Freizeit

Durch den Freizeitausgleich können Sie zusätzliche Urlaubstage oder Brückentage nehmen. Sie haben Zeit für Erholung, können neue Energie sammeln und die Freizeit genießen – durch die Mehrarbeit haben Sie sich die Auszeit verdient.

Allerdings können Sie den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs nicht selbst bestimmen. Ihr Chef kann anordnen, dass die Überstunden in einer Zeit mit wenig Aufträgen abgebaut werden müssen – ob Ihnen das dann passt oder nicht. Sie können Überstunden nur zum selbst gewählten Zeitpunkt in Freizeit umwandeln, wenn eine entsprechende Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag enthalten ist.


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