Über die Zeitschrift

Konzept

Die Zeitschrift „Denkmalpflege in Baden-Württemberg – Nachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege” berichtet und informiert seit mehr als 50 Jahren über Denkmale und Denkmalpflege im Land. In reich bebilderten Berichten werden einzelne Kulturdenkmale und aktuelle Projekte vorgestellt. Sie lesen Berichte aus erster Hand, aus den Bereichen Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege sowie über die Arbeit der Restauratoren. Jeder Jahrgang umfasst vier Hefte mit bis zu 260 Seiten und zahlreichen Abbildungen. Die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift kann kostenlos (ISSN 0342-0027) unter dem Menüpunkt „Abonnement“ bestellt werden.

Die Zeitschrift ist das offizielle Publikationsorgan der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesdenkmalpflege. Darüber hinaus werden Beiträge vom Partnerfeld der Denkmalpflege eingeworben. Es werden keine Autorenhonorare gezahlt. Die Entscheidung über die Veröffentlichung eines Beitrags treffen Redaktionsausschuss und Amtsleitung im Einvernehmen mit der obersten Denkmalschutzbehörde.

Im Unterschied zu den wissenschaftlichen Fachpublikationen der Landesdenkmalpflege sollen die Beiträge der Zeitschrift so abgefasst sein, dass sie auch für interessierte Laien verständlich sind. Das heißt, sie dürfen nicht zu wissenschaftlich-speziell und nicht zu lang sein. Näheres wird in den Autorenrichtlinien geregelt, die bei der Schriftleitung angefordert werden können.

Zeitschriften Geschichte

Nachrichtenblatt der Denkmalpflege in Baden-Württemberg. Organ der Staatlichen Ämter für Denkmalpflege (1.1958/59 - 13.1970): ISSN-Print: 0465-7519,ISSN-Internet: 2366-4851

Denkmalpflege in Baden-Württemberg – Nachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege (1.1972-); ISSN-Print: 0342-0027, ISSN-Internet: 2366-486X

Open-Access-Richtlinie

Diese Zeitschrift bietet freien Zugang (Open Access) zu ihren Inhalten, entsprechend der Grundannahme, dass die freie öffentliche Verfügbarkeit von Forschung einem weltweiten Wissensaustausch zugute kommt.

Der Wiederabdruck einzelner Beiträge innerhalb von zwei Jahren nach Erstveröffentlichung wird vom Herausgeber begrüßt, setzt aber eine schriftliche Genehmigung des Landesamtes für Denkmalpflege voraus. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Schriftleitung. Quellangaben und die Überlassung von zwei Belegexemplaren an die Schriftleitung sind erforderlich.