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Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers

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Weyer, P. (2024). Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers. Eine Untersuchung von Tatbestand und Rechtsfolgen eines geringfügigen Sachmangels. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59173-2
Weyer, Philipp. Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers: Eine Untersuchung von Tatbestand und Rechtsfolgen eines geringfügigen Sachmangels. Duncker & Humblot, 2024. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-59173-2
Weyer, P (2024): Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers: Eine Untersuchung von Tatbestand und Rechtsfolgen eines geringfügigen Sachmangels, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-59173-2

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Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers

Eine Untersuchung von Tatbestand und Rechtsfolgen eines geringfügigen Sachmangels

Weyer, Philipp

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 577

(2024)

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About The Author

Philipp Weyer studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover. Nach dem Rechtsreferendariat arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Roland Schwarze. Seit 2022 ist er als Richter auf Probe im Justizdienst des Landes Niedersachsen tätig. Im Wintersemester 2023 wurde er von der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover zum Dr. iur. promoviert.

Abstract

Der Käufer kann den Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, sofern die ihm verschaffte Kaufsache mangelhaft ist. Anlass für Gewährleistungsbegehren sind nicht selten nur geringfügige Abweichungen vom geschuldeten Zustand der Kaufsache. Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern der Käufer bei nur geringfügigen Sachmängeln (Gewährleistungs-)Rechte geltend machen kann. Zwar enthält der Sachmangeltatbestand des § 434 BGB formal keine Erheblichkeitsschwelle, dennoch können in einem ersten Schritt gänzlich unbedeutende Defizite und Bagatellen mangels sachmangelrelevanter Abweichung aus der Gewährleistungspflicht des Verkäufers auszuscheiden sein. In einem zweiten Schritt werden die Auswirkungen geringfügiger Sachmängel auf die (gewährleistungs-)rechtlichen Möglichkeiten des Käufers analysiert, von der Leistungsabwicklung über den Nacherfüllungsanspruch bis zu den nachrangigen Gewährleistungsrechten der Minderung, des Anspruchs auf Schadensersatz und des Rücktrittsrechts.»Minor Breach of Contract by the Seller. An Examination of the Facts and Legal Consequences of a Minor Material Defect«: The paper analyses whether and to what extent the buyer can assert warranty rights in the event of only minor material defects in the purchased item. It is shown that insignificant trifles do not give rise to a warranty obligation in the absence of a deviation relevant to the material defect. Furthermore, the effects of minor material defects on the buyer's legal options are analysed, from the initial performance process to the claim for subsequent performance and the subordinate warranty rights.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Erster Teil: Einleitung 19
A. Einführung und Fragestellung 19
B. Eingrenzung der Untersuchung 21
C. Gang der Untersuchung 23
Zweiter Teil: Geringfügigkeit beim Tatbestand eines Sachmangels 25
Kapitel 1: Historische Entwicklungen 25
A. Das Erheblichkeitserfordernis im alten Sachmängelgewährleistungsrecht 25
I. Hintergrund und Bedeutung des § 459 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. 26
II. Auslegung der Unerheblichkeit i.S.d. § 459 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. 28
1. Sachliche Bedeutung des Fehlers 28
2. Höhe der Wertminderung 30
III. Unerhebliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 Abs. 2 BGB a.F. 32
IV. Fazit 35
B. Änderungen der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung durch die Schuldrechtsreform 36
I. Mangelfreiheit als Teil der Leistungspflicht des Verkäufers 36
II. Neufassung des Sachmangeltatbestands in § 434 BGB 37
III. Konsequenzen für die tatbestandliche Erfassung geringfügiger Mängel 39
IV. Fazit 41
C. Neufassung des Sachmangeltatbestandes in Umsetzung der Warenkauf-RL 41
D. Ergebnis zu Kapitel 1 44
Kapitel 2: Behandlung der Geringfügigkeit in Anwendung des § 434 BGB 45
A. Subjektiver Sachmangelbegriff (§ 434 Abs. 2 BGB) 45
I. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 BGB 45
1. Grundsätzliche Unerheblichkeit des Ausmaßes der Beschaffenheitsabweichung 46
2. Toleranzabweichungen 49
a) Sich unmittelbar aus dem Vertrag ergebende Toleranzen 49
aa) Inhalt der Beschaffenheitsvereinbarung 49
bb) Formularvertragliche Toleranzabweichungen 51
(1) Wirksame Einbeziehung in den Vertrag 51
(2) Vorrang individueller Beschaffenheitsabreden 53
(3) Änderungsvorbehalt gemäß § 308 Nr. 4 BGB 55
(4) Fazit zur Wirksamkeit formularvertraglicher Toleranzabweichungen 59
b) Durch Auslegung zu ermittelnde Toleranzen 59
aa) Gebrauchtwagenhandel 60
bb) Unvermeidbare Abweichungen 63
cc) Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung 65
II. Geringfügige Beeinträchtigung der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung, § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB 66
1. Keine Unbeachtlichkeit selbst geringer Verwendungseinschränkungen 67
2. Verwendungseignung in keiner Weise beeinträchtigt 68
III. Fazit 70
B. Objektiver Sachmangelbegriff (§ 434 Abs. 3 BGB) 71
I. Ausgangspunkt: „Gewöhnliche Verwendung“ und „übliche Beschaffenheit“ gemäß § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB 72
II. Relevante Beurteilungskriterien im Kontext der Geringfügigkeit 73
1. Technische Erwägungen 74
a) „Stand der Technik“ als Korrektiv überzogener Käufererwartungen 74
b) Konstruktionsbedingte Besonderheiten 76
c) Kraftstoffmehrverbrauch 77
2. Neue oder gebrauchte Sachen 79
a) Anforderungen an den (äußeren) Zustand der Sache 80
b) Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen 81
c) Abgrenzung „Bagatellschaden“ – Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf 83
d) Zwischenergebnis 86
3. Komfort-/optische Beeinträchtigungen und Bedeutung der Preiskategorie 87
4. Sicherheitsrelevante Defizite 90
5. Tierspezifische Besonderheiten 91
III. Fazit 93
C. Ergebnis zu Kapitel 2 94
Dritter Teil: Rechtsfolgen der Verschaffung einer geringfügig mangelhaften Kaufsache 96
Kapitel 3: Die Abwicklung von Leistung und Gegenleistung 96
A. Das Recht zur Zurückweisung der Kaufsache bei geringfügigen Mängeln 97
I. Grundlagen des Zurückweisungsrechts des Käufers 97
1. Zweck des Zurückweisungsrechts 97
2. Dogmatische Grundlage der Zurückweisung 99
II. Beschränkung des Zurückweisungsrechts wegen Unerheblichkeit nach Maßgabe der §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB 101
1. Behebbarer Mangel 102
a) Meinungsstand im Schrifttum 102
b) Entscheidung des BGH im „Lackschadenfall“ 103
c) Stellungnahme 105
2. Unbehebbarer Mangel 106
a) Meinungsstand im Schrifttum 107
b) Stellungnahme 108
3. Fazit 111
III. Übertragbarkeit der Wesentlichkeitsschwelle nach § 640 Abs. 1 S. 2 BGB 111
IV. Begrenzung des Zurückweisungsrechts durch das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) 113
1. Erfordernis einer einzelfallbezogenen Beurteilung 114
a) Geringfügigkeit des Mangels allein nicht ausreichend 114
b) Hinzutreten „besonderer Umstände“ 117
aa) Bedeutung der Nacherfüllungsmodalitäten 117
bb) (Nach-)‌Erfüllungsverhalten des Verkäufers 118
2. Einfluss der Geringfügigkeit des Mangels auf den Abwägungsprozess 119
a) Leicht und zügig am Ort des Käufers zu behebende Mängel 120
b) Ausmaß der Gebrauchs- und Verwendungsbeeinträchtigung der Sache 121
c) Geringfügigkeit des Mangels und (Nach-)‌Erfüllungsverhalten des Verkäufers 123
d) Unbeachtlichkeit der Höhe der Mangelbeseitigungskosten 124
3. Fazit 124
B. Das Recht zur Verweigerung der Gegenleistung aus Anlass eines geringfügigen Mangels 125
I. Vor Annahme der geringfügig mangelhaften Kaufsache 126
1. Käufer weist Kaufsache berechtigt zurück 126
2. Käufer ist Zurückweisung gemäß § 242 BGB ausnahmsweise verwehrt 128
II. Nach Annahme der geringfügig mangelhaften Kaufsache 129
1. Grundsätzlich unbeschränktes Zurückbehaltungsrecht auch bei geringfügigen Mängeln 129
2. Beschränkung des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 320 Abs. 2 BGB 130
a) Einfluss der Erheblichkeitsschwelle nach §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB 131
b) Wichtige Abwägungskriterien innerhalb des § 320 Abs. 2 BGB 132
aa) Gebrauchs- und Tauschwert der erhaltenen Kaufsache 132
bb) Nicht-mangelbezogene Umstände 134
c) Höhe des Zurückbehaltungsrechts im Kontext geringfügiger Mängel 137
III. Unbehebbar geringfügiger Mangel 139
IV. Fazit 141
Kapitel 4: Der Anspruch auf Nacherfüllung 143
A. Unabhängigkeit der Entstehung des Nacherfüllungsanspruchs von der Erheblichkeit des Mangels 143
B. Modus der Nacherfüllung im Lichte geringfügiger Mängel 145
I. Ausgangslage 146
1. Grundsätzlich freies Wahlrecht des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB 146
2. Gesteigerte Gefahr einer unverhältnismäßigen Inanspruchnahme des Verkäufers 147
II. Anfängliche Begrenzung des Wahlrechts aus § 439 Abs. 1 BGB 149
1. Keine Notwendigkeit einer Begrenzung gemäß § 242 BGB 149
2. Keine Übertragbarkeit der Beschränkung der Ersatzlieferung nach Maßgabe des Art. 46 Abs. 2 CISG 150
III. Verweigerungsrecht nach § 439 Abs. 4 BGB 151
1. Verweigerung der gewählten Nacherfüllungsart vor dem Hintergrund eines geringfügigen Mangels 152
a) Grundlagen zur relativen Unverhältnismäßigkeit 152
b) Einfluss der Geringfügigkeit des Mangels auf den Kostenvergleich der Nacherfüllungsarten 154
c) Die „Bedeutung des Mangels“ gemäß § 439 Abs. 4 S. 2, Alt. 2 BGB im Abwägungsprozess 155
aa) Auslegungstendenzen in Rechtsprechung und Literatur 155
bb) Folgerung für geringfügige Mängel 158
cc) Insbesondere: Verweigerung der Ersatzlieferung bei unerheblichen Mängeln 159
(1) Forderung nach einer Übertragung der Erheblichkeitsschwelle des §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB 160
(2) Stellungnahme 161
d) Zwischenergebnis 163
2. Vollständige Verweigerung der Nacherfüllung vor dem Hintergrund eines geringfügigen Mangels 164
a) Grundlagen zur Bestimmung absoluter Unverhältnismäßigkeit 164
aa) Vergleich des Nacherfüllungsaufwands zum Wert der mangelfreien Sache 165
bb) Erfordernis einer weiteren Begrenzung anhand des mangelbedingten Minderwerts 166
b) Die Bestimmung absoluter Unverhältnismäßigkeit im Kontext geringfügiger Mängel 168
aa) Relation zwischen Aufwand und Ertrag der Nacherfüllung 168
bb) Orientierung am Grenzwert von 200 % des mangelbedingten Minderwerts als erster Anhaltspunkt 170
cc) Berücksichtigung eines weitergehenden Nacherfüllungsinteresses 171
c) Zwischenergebnis 174
C. Ergebnis zu Kapitel 4 175
Kapitel 5: Der Übergang zu den nachrangigen Gewährleistungsrechten 176
A. Beachtung des Vorrangs der Nacherfüllung auch bei geringfügigen Mängeln 176
B. Besonderheiten der Fristsetzung im Zusammenhang mit geringfügigen Mängeln 178
I. Inhaltlich-formale Anforderungen an die Fristsetzung 178
II. Angemessenheit der Nachfrist 180
III. Keine Hinweisobliegenheit des Käufers auf Erheblichkeit der Pflichtverletzung 182
C. Berechtigung zur sofortigen Geltendmachung nachrangiger Gewährleistungsrechte bei geringfügigen Mängeln 183
I. Verweigerung der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit gemäß § 439 Abs. 4 BGB 184
II. Fehlschlag der Nacherfüllung bei geringfügigen Mängeln 185
1. Nachbesserung 186
2. Ersatzlieferung 188
III. Sonstige Unzumutbarkeit der Nacherfüllung 190
1. In der Regel keine Unzumutbarkeit des Nacherfüllungsverlangens bei Geringfügigkeit 190
2. Sonderfall: „Montagsauto“ 192
D. Ergebnis zu Kapitel 5 195
Kapitel 6: Das Recht zur Minderung des Kaufpreises 197
A. Unabhängigkeit der Minderung von der Erheblichkeit des Mangels gemäß § 441 Abs. 1 S. 2 BGB 198
I. Unterschiedliche Eingriffsintensität der Rechte 198
II. Abgleich mit der dogmatischen Grundlage der Minderungsbefugnis 200
1. Minderungsrecht als Schutzinstrument der subjektiven Äquivalenz des Leistungsaustausches 201
2. Minderung als Rechtsbehelf zur Realisierung der kaufvertraglichen Risikozuordnung 203
III. Abgleich mit der Interessenlage der Parteien 204
1. Interessenlage des Käufers 205
2. Interessenlage des Verkäufers 207
IV. Fazit 208
B. Minderungsrechtliche Behandlung von Bagatellmängeln 209
I. Verstoß des Minderungsverlangens gegen die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) 209
II. Behandlung von Bagatellmängeln im Rahmen der Berechnung der Minderung 212
1. Erfordernis einer mangelbedingten Minderung des Verkehrswertes der Sache 212
a) Teilweise Versagung der Minderung wegen fehlender Wertminderung nach der einschlägigen Marktbeurteilung 213
b) Jedoch: Gleichlauf zwischen tatbestandlicher Bagatellgrenze und mangelbedingter Verkehrswertminderung 215
c) Sonderfall: „Wertneutrale“ Mängel 217
2. Ermittlung der Wertminderung bei geringfügigen Mängeln 218
a) Bedeutung der Schätzmöglichkeit gemäß § 441 Abs. 3 S. 2 BGB 219
b) Relevante Bemessungsfaktoren 220
aa) Berücksichtigung von Mangelbeseitigungskosten 220
bb) Berücksichtigung weiterer mangelbedingter Nachteile 223
cc) Freie Schätzung des Minderwerts der Sache 224
III. Fazit 225
C. Bindungswirkung der Minderung vor dem Hintergrund eines für unerheblich gehaltenen Mangels 226
I. Keine generelle Wechselmöglichkeit von der Minderung zum Rücktritt bzw. „großen“ Schadensersatz 227
II. Kein ius variandi bei einem für unerheblich gehaltenen erheblichen Mangel 228
1. Abweichung von der Bindungswirkung der Minderung nicht geboten 229
2. Keine entgegenstehenden Vorgaben des Unionsrechts 231
D. Ergebnis zu Kapitel 6 232
Kapitel 7: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung 233
A. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen eines geringfügigen Mangels dem Grunde nach 234
I. Unabhängigkeit der schadensersatzbewehrten Pflichtverletzung von der Erheblichkeit des Mangels 234
II. Auswirkungen der Geringfügigkeit des Mangels auf das Vertretenmüssen 236
1. Vertretenmüssen bei behebbar geringfügigen Mängeln 236
a) Vertretenmüssen in Bezug auf die Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Leistung 237
aa) Vorsätzliche Verschaffung einer geringfügig mangelhaften Kaufsache 237
bb) Fahrlässige Verschaffung einer geringfügig mangelhaften Kaufsache 239
b) Vertretenmüssen in Bezug auf die Verletzung der Nacherfüllungspflicht 242
aa) Erfolglosigkeit der Nacherfüllung trotz Nacherfüllungsbemühungen 242
bb) Einfluss der Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 4 BGB auf die Exkulpation des Verkäufers 245
cc) Entschuldbarer Rechtsirrtum aufgrund einer Geringfügigkeit des Mangels? 247
c) Zwischenergebnis 249
2. Vertretenmüssen bei unbehebbar geringfügigen Mängeln 250
a) Anfänglich unbehebbarer Mangel 250
b) Nachträglich unbehebbarer Mangel 254
c) Zwischenergebnis 256
B. Rechtsfolgenseitige Beschränkungen des Schadensersatzes statt der Leistung vor dem Hintergrund geringfügiger Mängel 257
I. „Kleiner“ und „großer“ Schadensersatz 257
1. Der Anspruch auf den „großen“ Schadensersatz 258
a) Inhalt und Umfang des Anspruchs 258
b) „Großer“ Schadensersatz nur bei Erheblichkeit des Mangels 258
c) Gleichlauf der Erheblichkeitsschwelle des § 281 Abs. 1 S. 3 BGB mit § 323 Abs. 5 S. 2 BGB 260
2. Der Anspruch auf den „kleinen“ Schadensersatz 261
a) Inhalt und Umfang des Anspruchs 261
b) „Kleiner“ Schadensersatz auch bei unerheblichen Mängeln 262
3. Fazit 263
II. Begrenzung des „kleinen“ Schadensersatzes bei außer Verhältnis zur (geringen) Bedeutung des Mangels stehenden Mangelbeseitigungskosten 264
1. Rechtliche Grundlage der Begrenzung 265
a) Analoge Anwendung des § 251 Abs. 2 S. 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch statt der Leistung 265
b) Bestimmung der Unverhältnismäßigkeit i.S.d. § 251 Abs. 2 S. 1 BGB analog anhand der Kriterien des § 439 Abs. 4 BGB 266
c) Auswirkungen der Geringfügigkeit des Mangels auf die Beurteilung unverhältnismäßiger Mangelbeseitigungskosten 267
2. Umfang der Begrenzung im Lichte geringfügiger Mängel 269
a) Generelle Erwägungen für eine Beschränkung des „kleinen“ Schadensersatzes auf den mangelbedingten Minderwert bei unverhältnismäßigen Beseitigungskosten 270
b) Aus der Geringfügigkeit des Mangels resultierende Argumente für eine Beschränkung des „kleinen“ Schadensersatzes auf den mangelbedingten Minderwert 271
3. Fazit 274
C. Ergebnis zu Kapitel 7 274
Kapitel 8: Der Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB 276
A. Allgemeines zur Regelung der Unerheblichkeit gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB im Kauf 277
I. Regelungszweck des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB 277
1. Ausgangslage: Vertragslösungs- vs. Bestandsinteresse 277
2. Grundsätzlicher Vorrang des Lösungsinteresses bei mangelhafter Leistung 279
3. Ausnahmsweise Beschränkung des Rücktritts bei unerheblicher Pflichtverletzung 282
II. Anwendungsbereich des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB 284
1. Geltung der Erheblichkeitsschwelle unabhängig von der Rücktrittsbefugnis bei mangelhafter Leistung des Verkäufers 284
2. Einfluss des Zurückweisungsrechts auf die Anwendbarkeit des Rücktrittsausschlusses gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB 285
B. Die Auslegung der Unerheblichkeit gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB im Kauf 286
I. Bezugspunkt der Unerheblichkeit im kaufvertraglichen Kontext 286
1. Rechtsprechung: Berücksichtigung arglistigen Verhaltens des Verkäufers 286
2. Stellungnahme: Beeinträchtigung des Leistungsinteresses des Käufers infolge des Mangels als ausschließlicher Bezugspunkt der Unerheblichkeit 287
II. Bestimmung eines generellen Auslegungsmaßstabs der Unerheblichkeit 290
1. Die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansätze 291
a) Anlehnung an den Maßstab des § 459 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. 291
b) Orientierung an der reiserechtlichen Erheblichkeitsschwelle 293
c) Das Wesentlichkeitserfordernis im UN-Kaufrecht 295
d) Unerheblichkeit bei Kompensation des Käuferinteresses durch Minderung oder „kleinen“ Schadensersatz 297
2. Eigene Position 299
a) Moderate Erhöhung der Maßstäbe des § 459 Abs. 1 S. 2 BGB a.F. 299
b) Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht 301
III. Maßgeblicher Zeitpunkt der Unerheblichkeit 305
C. Konkretisierung der Unerheblichkeit in der Rechtsprechung 308
I. Ausgangspunkt: Umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls 309
1. Keine Abwägung mit Verkäuferinteresse am Bestand des Vertrages 309
2. Keine Unerheblichkeit bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie 312
II. Verfehlung subjektiver Anforderungen an die Kaufsache gemäß § 434 Abs. 2 BGB 314
1. Verstoß gegen Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB 314
a) Indizwirkung zugunsten der Erheblichkeit der Pflichtverletzung 314
b) Entkräftung der Indizwirkung bei Vorliegen „besonderer Umstände“ 317
aa) Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit nur mit sehr geringfügigen Beeinträchtigungen verbunden 317
bb) Berücksichtigung der Interessenlage des Käufers 319
2. Nichteignung der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung gemäß § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB 322
3. Fazit 324
III. Verfehlung objektiver Anforderungen an die Kaufsache gemäß § 434 Abs. 3 BGB 325
1. Behebbare Mängel 325
a) Gewichtung des Mangels anhand des Mangelbeseitigungsaufwands 326
aa) Einzubeziehender finanzieller Aufwand 326
bb) Relative Bestimmung und Kaufpreis als Referenzgröße 328
b) Schwellenwert der Geringfügigkeit 330
aa) Die 5%-Schwelle des BGH 330
bb) Überprüfung anhand des hier vertretenen Auslegungsmaßstabs der Unerheblichkeit und unionsrechtlicher Vorgaben 331
c) Abweichungen von der Regelfallbetrachtung 333
aa) Ausnahmsweise Unerheblichkeit trotz Überschreitung der 5 %-Schwelle 334
bb) Ausnahmsweise Erheblichkeit trotz Unterschreitung der 5 %-Schwelle 336
(1) Keine Abweichung bei erheblich mangelbedingten Funktionsbeeinträchtigungen 336
(2) Zeitliche oder sonstige Unwägbarkeiten der Mangelbeseitigung 338
d) Zwischenergebnis 340
2. Unbehebbare Mängel 340
a) Funktionelle Beeinträchtigungen 341
b) Optische, ästhetische oder den Gebrauchskomfort betreffende Beeinträchtigungen 344
c) Mangelbedingte Wertminderung 347
d) Zwischenergebnis 350
3. Der Unbehebbarkeit des Mangels gleichgestellte Konstellationen 351
a) Ungewissheit über Mangelursache 351
b) Folgemängel oder sonstige nach Mangelbeseitigung verbleibende Auswirkungen des Mangels 354
c) Mangel nur mit hohen Kosten behebbar 356
4. Fazit 357
IV. Beurteilung der Unerheblichkeit bei Mängelmehrheit 358
1. Berücksichtigungsfähige Mängel 359
a) Keine Berücksichtigung behobener Mängel und des Lästigkeitswerts erfolgter Nachbesserungsmaßnahmen 359
b) Berücksichtigung bereits abgegoltener Mängel? 360
2. Einzel- vs. Gesamtbetrachtung 361
D. Ergebnis zu Kapitel 8 363
Vierter Teil: Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse 367
A. Geringfügigkeit beim Tatbestand eines Sachmangels 367
B. Rechtsfolgen der Verschaffung einer geringfügig mangelhaften Kaufsache 369
Literaturverzeichnis 375
Stichwortverzeichnis 385