Zusammenfassung
2019 startete Sachsen mit einem Landesprogramm, das öffentliche und private Sammlungen dabei unterstützt, ihre Film-, Video- und Tondokumente zu digitalisieren, zu archivieren und digital zugänglich zu machen: „Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sachsen“ (SAVE). Der folgende Praxisbericht stellt die Programmarbeit und einzelne Ergebnisse vor und spricht über spezifische Herausforderungen und bisherige Erfahrungen.
Abstract
In 2019, Saxony started a state programme that supports public and private collections in digitising and archiving their film, video and audio documents and making them digitally accessible: „Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sachsen“ (SAVE) / Preservation of audio-visual heritage in Saxony. The following practical report presents the programme work and individual results and talks about specific challenges and previous experiences.
Ein bäuerlicher Hof im Lausitzer Drachhausen/Hochoza, Hühner picken stoisch im Sandhügel, vor dem Verschlag kratzt sich der Hund, beobachtet halb interessiert die Szenerie. Eine ältere Sorbin in traditioneller Tracht tanzt mit einer wissbegierigen jungen Frau, bringt ihr die richtigen Schritte bei. Die stummen 8-mm-Filmaufnahmen in Schwarzweiß mit den Spuren eines ausgiebigen Lebens als Filmkopie zeigen die fröhliche, fast zärtliche Weitergabe von Kulturerbe zwischen den Generationen. Wie hier 1959 und viele weitere Jahre hält die Diplomslawistin Hanka Fascyna feldstudienartig mit der Kamera und später auch mit Ton für das Haus für sorbische Volkskunst in Bautzen zahlreiche traditionelle Tänze der slawischen Volksgruppe in Sachsen und Brandenburg fest. Tanz ist immaterielles Kulturgut, das sich flüchtig, nur in Bewegung und Zeitlichkeit ausdrückt. Audiovisuelle Medien erlauben die präziseste Beschreibung dessen für die spätere Generation. Das sechs Minuten dauernde Zeugnis ist im Sorbischen Kulturarchiv in Bautzen überliefert, ruhte lange Zeit ungesehen in einer Filmbüchse und ist seit September 2020 digital für Interessierte in der ganzen Welt sichtbar.[1]
Historische Filme, Videos und Tondokumente werden seit 2019 von einem Landesprogramm des Freistaates Sachsen gezielt digitalisiert und zugänglich gemacht. Sie treten in Dialog mit dem Heute. Sie formen und hinterfragen kritisch das Selbstverständnis einer Region in seiner jüngsten Geschichte. Festliche Stadtjubiläen vom erzgebirgischen Marienberg sind aus den Jahren 1921 und 1971 überliefert. Am Beispiel einer nicht großen und nicht lauten, aber freundlichen Stadt werden sozialer Wandel und große Entwicklungssprünge in nur fünfzig Jahren bemerkenswert anschaulich. Tonbänder dokumentieren glanzvolle Liederabende mit den international gefeierten sächsischen Sopranistinnen Erna Berger und Elfride Trötschel. In Radiovorträgen des Deutschen Hygiene-Museums vermitteln renommierte Mediziner auf populärwissenschaftliche Weise Informationen über schmerzlose Geburt, Kernenergie, Halbstarke und andere Themen, die in den 1950er- und 1960er-Jahren die Bevölkerung bewegten. Ein Orchestermitglied filmt während eines Zeitraums von 30 Jahren auf den internationalen Konzerttourneen der Sächsischen Staatskapelle. Mit dem Blick eines reiseprivilegierten DDR-Bürgers hinter die Mauer fängt er die westliche Konsum- und Fortschrittswelt für die daheim gebliebene Familie und für Freunde ein. Sitzungen der Jüdischen Gemeinde in den letzten Jahren der DDR, Amateurfilme über Dresden vor seiner Zerstörung und die NS-Vergangenheit der Stadt, lückenlose Berichte aus einem dichten Netz von Lokalfernsehstationen über die unsteten 1990er-Jahre... spannende Themen und Motive, noch spannendere Erzählperspektiven der Menschen hinter der Kamera oder am Tonbandgerät. Aus dem reichen, vielstimmigen audiovisuellen Erbe Sachsens entwickeln sich beim Stöbern fesselnde, vielgestaltige Zusammenhänge. Häufig bilden die Quellen und ihre Kombinationen Anknüpfungspunkte für sehr unterschiedliche Wissenschaftsthemen, von Technik bis Mode, von Architektur bis Politik. Oder sie nähren ein privates Interesse an der Geschichte der eigenen unmittelbaren Nachbarschaft.
1 Stilles Gold
2016 legte eine Bestandserhebung[1] überzeugend dar, dass das analoge audiovisuelle Erbe in Sachsen nicht nur ein relevantes Thema ist, sondern es dringend einer zentralen Lösung für dessen Erhalt und Zugänglichmachung bedarf. 48 000 Stunden Film- und Videomaterial und ebenso viele Stunden an Tondokumenten in knapp 100 Einrichtungen – Archive, Museen, Vereine, Bibliotheken, Lokalfernsehsender, private Sammlungen – wurden damals im Freistaat Sachsen ermittelt. Die Kurzumfrage kann nur einen Ausschnitt dessen präsentieren, was in privaten und öffentlichen Sammlungen im Bundesland Sachsen an Laufbildern und Tonaufzeichnungen tatsächlich überliefert ist, zudem ist im Einzelnen die kulturhistorische Bedeutung der ermittelten Bestände zu prüfen und zu bewerten. Sicher ist jedoch, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz dieser erhobenen Medien digital zugänglich ist.
Mit Ausnahme einiger umfassenden Bestände in wenigen großen Gedächtnisinstitutionen setzt sich dieser kulturelle Schatz in Sachsen aus vielen Mikrobeständen zusammen, die in kleinen Archiven auf zumeist kommunaler Ebene zu finden sind. Grund hierfür ist unter anderem, dass Sachsen nie ein Epizentrum der Filmwirtschaft war. Mit Ausnahme des DEFA-Studios für Trickfilme (1955–1992) existierten in Dresden keine großen Produktionsstätten für den Kinobereich. Inhaltlich dominieren in der Überlieferung hingegen dokumentierende Aufzeichnungen, Informationsmittel, Forschungsstudien und private Erinnerungsstücke, die vorrangig von Amateuren und Semiprofessionellen hervorgebracht wurden. Die qualitativen Produktionsmängel treten bei der Bewertung schnell in den Hintergrund, weil im Gegenzug Orte und Situationen eingefangen wurden, die für große, weniger mobile Produktionsformate oft verschlossen blieben oder von diesen aus politischen Gründen nicht erfasst werden sollten. In der Folge aber wurden keine Massenkopien von den Dokumenten angefertigt und sie existieren in öffentlicher und privater Hand oftmals nur als wertvolles Einzelstück.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleinen Archiven, Vereinen und Sammlungen sind notgedrungen fachliche Allrounder mit knappen Budgets. Spezifische Anforderungen an die Unterbringung, Erschließung und Nutzbarmachung, die audiovisuelle Medien zum Beispiel im Unterschied zu Papierbeständen mit sich bringen, sind kaum zu erfüllen und erst seit jüngerer Zeit Thema in den archivarischen Ausbildungscurricula. Mitunter konnten archivierte Medien seit der vor Jahren erfolgten Übernahme von der aktuellen Mitarbeitergeneration nicht angeschaut oder angehört werden, da Filmapparaturen und Bandgeräte fehlen. Sammlungsgut, das der Nutzung nicht zur Verfügung steht, liegt brach. Weil es unsichtbar ist, gerät seine Pflege und Hebung in Nachteil, wenn es um Verteilungsfragen knapper kommunaler Haushaltsmittel geht.
2 Ein Plan
Eine breite öffentliche Initiative von Privatpersonen ebenso wie von Kulturinstitutionen und Verbänden hat die Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sachsen vor zehn Jahren in die politischen Debatten eingebracht. Mit Unterstützung der Fraktionen im Sächsischen Landtag wurde diese Herausforderung zur Staatsaufgabe, festgehalten in den Verträgen der Regierungskoalitionen für 2014–2019[2] und 2019–2024.[3]
Die gezielte Umsetzung begann 2016 mit einer Pilotphase, die vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert und vom Filmverband Sachsen und der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) durchgeführt wurde. Neben den Ergebnissen der erwähnten Erhebung, dem Erfahrungsgewinn aus durchgeführten Modellprojekten und aus dem Austausch mit Facheinrichtungen auf nationaler wie Bundesländer-Ebene lag 2018 am Ende der Pilotphase eine Konzeption für die Folgeschritte vor. Diese Konzeption zeigte auf, welches strukturelle Fundament bereits in Sachsen existiert und wie dieses ausgebaut werden müsste, um in einem regulären Workflow öffentliche und private Sammlungen dabei zu unterstützen, ihre analogen AV-Bestände digital zugänglich zu machen. Sie bildeten die Grundlage für das Programm „Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sachsen“ (SAVE), das 2019 mit einer Koordinierungsstelle an der SLUB startete. Aus seinem Doppelhaushalt 2019/2020 stellte das Sächsische Kunst- bzw. Kulturministerium pro Jahr 350 000 € zur Verfügung. Mit seinem Beitrag zum Bund-Länder-Programm „Förderung der Digitalisierung des nationalen Filmerbes“ – getragen von BKM, Filmförderungsanstalt und den Ländern – engagiert sich der Freistaat Sachsen insgesamt mit einer halben Million Euro jährlich in der Digitalisierung von AV-Medien aus nichtstaatlichen Beständen. Sachsen ist damit in Deutschland einer der wenigen Akteure,[4] der auf Länderebene die Sicherung von audiovisuellen Medien außerhalb des staatlichen Bereichs aktiv und programmatisch verfolgt.
3 Das Programm
Die sächsische Digitalisierungsinitiative bildet ein wichtiges Komplementär zum genannten Bund-Länder-Programm. So bezieht sie zum einen auch reine Tondokumente ein. Eine weitere sächsische Besonderheit, die ebenso berücksichtigt wird, sind die in großer regionaler Breite seit 1990 regelmäßig produzierten Sendungen der Lokalfernsehveranstalter, die zumeist auf S-VHS- und BetaSP-Bändern überliefert sind. Grundsätzlich hat das Programm in besonders hohem Maße Kulturgut im Blick, das nicht für die Verwertungszusammenhänge der Kinowirtschaft produziert wurde.
Der Filmverband Sachsen und die SLUB übernahmen die Durchführung des Programms, somit konnte auf Strukturen mit entsprechenden Erfahrungen zurückgegriffen werden. Dem Filmverband Sachsen ist die Bewahrung des Filmerbes in seine Gründungsakte eingeschrieben: Eine seiner ersten Aufgaben war der Erhalt des Nachlasses des 1992 geschlossenen DEFA-Studios für Trickfilme in Dresden. Projekte zum Aufbau einer sächsischen Filmografie folgten. Als Interessenvertreter sächsischer Film- und Medienschaffenden von Produktion, Medienpädagogik bis Festivals stellt der Filmverband Sachsen das zentrale Netzwerk für diesen Bereich dar. Mit seiner jüngsten Initiative film.land.sachsen aktiviert er das filmkulturelle Engagement in den ländlichen Regionen in Sachsen, geht also in die Orte, in denen die Sicherung des audiovisuellen Erbes eine besonders große Herausforderung darstellt.
Die SLUB verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der Digitalisierung. Unter anderem digitalisierte sie mit dem Projekt „Archiv der Stimmen“ zwischen 2012 und 2014 rund 8500 Schellackplatten und machte damit „erstmals in Deutschland eine der wichtigsten, historischen Primärquellen zur Interpretation von E-Musik für Wissenschaft und Lehre frei zugänglich.“[5] Seit 2014 ist die SLUB Träger des „Landesdigitalisierungsprogramms für Wissenschaft und Kultur des Freistaates Sachsen“ und unterstützt inzwischen knapp 30 Institutionen dabei, ihr kulturelles Erbe, wie unter anderem Drucke, Handschriften, Fotografie und Münzen, im digitalen Raum sichtbar zu machen. Workflows für Digitalisierungsaufgaben sind somit hinreichend erprobt und weit entwickelt, ebenso wie das Prozessieren und die Präsentation der digitalen Objekte. Nicht zuletzt unterhält das SLUBArchiv die notwendige leistungsstarke Infrastruktur für die digitale Langzeitarchivierung der generierten Daten, ist in Kompetenznetzwerke und Forschungsprojekte zur Langzeitarchivierung eingebunden und stellt Quellcodes von entsprechenden Eigenentwicklungen über Github als Open-Source zur Verfügung.
Derzeit gibt es Bemühungen, das moderne Sondermagazin für AV-Medien, das der Freistaat Sachsen im Schloss Hubertusburg errichtet hat, und somit das Sächsische Staatsarchiv als Programmpartner für die Aufgaben der analogen Archivierung einzubinden. Für die fachgerechte Unterbringung von kinematographischen Medien gemäß ISO 18934[6] gibt es in Sachsen anderweitig keine Kapazitäten oder Alternativen zu dieser ausgewiesenen Infrastruktur. Die Quellengeber sind für die Unterbringung ihrer oftmals kleinen AV-Bestände nicht ausgestattet beziehungsweise verfügen nicht über die Ressourcen für die anspruchsvolle Unterbringung von Acetatfilmen oder magnetbandbasierten Dokumenten. Mit dem Sächsischen Staatsarchiv wären nicht nur zwei große staatliche Gedächtnisinstitutionen synergetisch für die SAVE-Aufgaben verbunden, sondern die Quellengeber erhielten damit eine Option zur Vorbedingung, die analogen Originalmaterialien im Anschluss an ein SAVE-Digitalisierungsprojekt zu sichern.
4 Arbeitsschritte und Ziele
Das Programm hat folgende zentrale Aufgaben und Ziele: Bei der Auswahl werden nur analoge audiovisuelle Medien berücksichtigt, die nicht anderweitig in hoher Qualität als digitale Kopie vorliegen. Die Digitalisate werden in Verbundkatalogen erfasst, recherchierbar gemacht und digital präsentiert. Mindestziel ist hierbei der öffentliche Zugang zu den Dokumenten für Forschungs- und Bildungszwecke an einem elektronischen Leseplatz in der SLUB, mehrheitlich werden Programmergebnisse jedoch frei zugänglich online präsentiert. Des Weiteren übernimmt das SLUBArchiv als Programmleistung die digitale Langzeitarchivierung der Rohdigitalisate. Ein wesentlicher Teil des Programms ist die Fachberatung, sowohl zur Vorbereitung als auch bei der Durchführung von Digitalisierungsprojekten. Darüber hinaus hat sich die Koordinierungsstelle für allgemeine Anfragen zum Umgang mit AV-Medien und zur Digitalisierungspraxis zum wichtigen Ansprechpartner entwickelt. Die im Rahmen von SAVE-Projekten gewonnenen Erfahrungen bewirkten außerdem bei einzelnen Einrichtungen eine stärkere Selbstbefähigung für den Umgang mit audiovisuellen Medien.
Für die Durchführung des Programms besteht folgende Leistungsteilung zwischen dem Programmträger und den Quellengebern:
Inhaltliches Kriterium für die Auswahl von Dokumenten ist der Bezug zu Sachsen. Dieser kann durch Motive in Bild und Ton gegeben sein, ebenso wie durch Akteure, die aufgenommen wurden bzw. die Aufnahmen durchgeführt haben. SAVE arbeitet auf eine kuratierte Sammlung mit großer Breite hin, die die Diversität des Bundeslandes und seine Entwicklungsprozesse abbildet. Hierzu gehören die regionale Vielfalt und der Einbezug von Zeugnissen aus Alltags- bis Hochkultur sowie von Forschungstätigkeiten. Audiovisuelle Medien existieren seit 1877 – Sachsen hat in dieser reichlich 150-jährigen Periode zahlreiche sehr tiefgreifende Prozesse des Strukturwandels erlebt. Die Umbrüche im gesellschaftlichen Leben, in Wirtschaft, Kultur und Politik wurden, wie eingangs umrissen, auf unterschiedlichste Weise mit audiovisuellen Medien dokumentiert. Im beiderseitigen Prozess erarbeiten das SAVE-Programm, wissenschaftliche Einrichtungen, Kulturvermittler und Bildungsträger die Anschlussfähigkeit der digitalen Ergebnisse und lassen dieses Kriterium in die Auswahl einfließen.
Im Programmalltag stellt der Stand der Erschließung von audiovisuellen Medien in den Sammlungseinrichtungen zuweilen eine Herausforderung dar und beschränkt sich auf sehr knappe handschriftliche Beschreibungen oder kryptische Beschriftungen auf Spulenkarton und Filmdose. Hierbei haben sich mobile Filmbetrachter bewährt, die neu aufgearbeitet und handbetrieben eine ausschnittweise Begutachtung vor Ort in den kleinen Archiven ermöglichen und spätere Projektpartner von Beginn an auch emotional eng in die Programmarbeit einbinden.
5 Dürfen können müssen – Die rechtliche Situation
Die Umbrüche in Sachsen spiegeln sich nicht nur in den Inhalten der Medien wider, sondern führen ebenfalls zu einigen besonderen Rechtesituationen. Für Materialien, die in Sachsen von öffentlichen Institutionen oder später „ausgesiedelten“ Wirtschaftsunternehmen produziert bzw. beauftragt wurden, befinden sich Rechtsnachfolger oft außerhalb von Sachsen. Nicht selten haben sie keinen unmittelbaren inhaltlichen Bezug zu den Medien. Trifft letzteres vor allem auf professionelle Produktionen zu, zieht der nicht unerhebliche Anteil an Aufzeichnungen, der von Semiprofessionellen oder Amateuren hergestellt wurde, wiederum andere Fragestellungen nach sich.
Die mediale Unterversorgung in der ehemaligen DDR brachte eine breite Mitschnitt- und Umspielkultur hervor. Ergebnis sind einzigartige Mischdokumente mit Eigen- und Fremdaufnahmen, wie z. B. im Tonbandnachlass von Werner Sander in der Jüdischen Gemeinde zu Dresden. Sander wirkte ab 1950 als Kantor der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, ab 1954 außerdem an der Jüdischen Gemeinde zu Dresden. Er gründete in den 1960ern den Leipziger Synagogalchor und ein gottesdienstliches Chorensemble, die er beide bis zu seinem Tod 1972 leitete. Auf zahlreichen Tonbändern aus seinem Nachlass sind sowohl Chorproben wie auch Auszüge aus Plattenveröffentlichungen mit internationaler jüdischer Musik zu hören – beides gehört als kulturelle Überlieferung zusammen, lässt sich aus rechtlichen Gründen aber nur schwer zusammen präsentieren.
Ein weiteres Beispiel ist die unabhängige Kunstszene der ehemaligen DDR. Sie arbeitete abseits des staatlichen Medienmonopols zuweilen auch außerhalb internationaler Lizensierungszusammenhänge, da es – neben einer Do-it-yourself-Praxis – für politisch unerwünschte Experimentalfilme aus dem Land heraus und ohne Devisen nicht ohne Weiteres möglich war, internationale Musikrechte einzuholen. Der Lokal-TV-Bestand, der ab den frühen 1990er-Jahren in rund fünfzig Standorten in Sachsen täglich bis wöchentlich in Beiträgen über den Alltag in der Umbruchgesellschaft berichtete, bezieht seinen hohen Wert aus der Unmittelbarkeit der geführten Interviews mit dem „Nachbarn“ von der gleichen Straße – deutliche und oft sehr emotionale Äußerungen, die die Zeit hervorragend charakterisieren, aber für deren Online-Zugänglichkeit heute mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht noch einmal die Zustimmung zur Veröffentlichung einzuholen ist. In diesen komplexen Rechtesituationen wächst mit jedem Projekt das Know-how in der SAVE-Koordinierungsstelle,
um gemeinsam mit den Quellengebern eine adäquate Lösung vor Projektbeginn zu erarbeiten.
Die Mehrheit der SAVE-Ergebnisse kann den Nutzerinnen und Nutzern jedoch frei zugänglich zur nichtkommerziellen Wiedergabe zur Verfügung gestellt werden. In einzelnen Fällen ist aus rechtlichen Gründen die Online-Wiedergabe auf einen Ausschnitt beschränkt, in Gänze kann der Inhalt dann am elektronischen Leseplatz in der SLUB-Zentralbibliothek gesichtet bzw. gehört werden. Die digitalen Objekte können für wissenschaftliche und private Zwecke bei vollständiger Quellenangabe gebührenfrei verwendet werden. Für eine darüber hinausgehende Nutzung ist die Zustimmung der Rechteinhaber (in der Regel sind dies die Quellengeber) nötig, einschließlich der Verbreitung auf Social-Media-Plattformen und über Instant-Messaging-Dienste.[7]
In konservatorisch dringlichen Ausnahmefällen wird die Rechteklärung nachgeordnet. So geschehen zum Beispiel im Fall von stark angegriffenen Filmkopien auf Nitrozellulosebasis, die im Museum der Stadt Borna fünfzehn Jahre lang unberührt in einem akzeptablen, konstanten Klima lagerten, aber bei denen vermutlich im Zuge einer früheren Aushebung chemisch-physikalische Zersetzungsprozesse ausgelöst wurden. Der Filmträger war bei einer Rolle im Zentrum bereits verschmolzen, bei einer anderen Rolle traten einzelne Zersetzungsherde auf, die zu periodischen Beschädigungen oder Verlusten von einzelnen Filmkadern geführt haben.
Angemerkt sei jedoch, dass sich Voraussagen zu den Materialzuständen in Abhängigkeit von den Lagerungsbedingungen nicht immer pauschal treffen lassen: Im gleichen Archivraum wie die Kopie von „800 Jahre Borna“ lagerte eine vollkommen unbeschädigte Kopie eines Nitrozellulosefilms – ein Werbefilm von 1926 für das regional weithin bekannte Bornaer Konditorei- und Caféhaus „Robert Haussmann“. Bei dem getonten Material sind selbst die Farben gut erhalten.
6 Der Weg in die digitale Welt
Mit der manuellen Digitalisierungsvorbereitung der analogen Materialien, der Digitalisierung selbst und der digitalen Nachbearbeitung werden im Rahmen des Programms externe Dienstleister beauftragt, die mit ihren Spezialisierungen der Vielfalt der anfallenden Formate gerecht werden und über langjährige Erfahrungen bei der Behandlung des Materials sowie beim Scanvorgang verfügen.
Bei der Digitalisierung orientiert sich das Programm an den breiten Erfahrungen deutscher und ausländischer Medienarchive, unter anderem an den Spezifikationen der Arbeitsgruppe AV-Medien im Kompetenznetzwerk nestor, an der Norm DIN SPEC 15587 „Das neue Regelwerk zur nachhaltigen Digitalisierung von kinematografischem Film“ sowie an den Empfehlungen IASA-TC 04 bis 06 der Internationalen Vereinigung der Schall- und audiovisuellen Archive. Wesentlich ist der regelmäßige Austausch mit Facheinrichtungen auf Bundes- und Länderebene.
Die im Zuge der Digitalisierung entstandenen Archivdateien werden als Programmleistung im SLUBArchiv gemäß dem OAIS-Referenzmodell gespeichert. Teil des Submission-Information-Package sind Prüfsummendateien sowie die ausführliche technische Dokumentation zum Digitalisierungsvorgang. Für den bis Ende 2020 generierten Datenumfang von 88 Terabyte wurde 2019 das Langzeitarchivierungssystem der SLUB ausgebaut. Die Daten gehen in eine geodiverse Permanentspeicherung von drei Kopien und unterliegen Integritätsprüfungen. Ebenso ist die Formatmigration im Zuge generativer Systemerneuerungen gewährleistet.
Der Langzeitarchivierung werden nur nativ entstandene, unbearbeitete und auf Korrektheit geprüfte Rohscandaten zugeführt. Jede Filmrolle wird mit Overscan einzeln digitalisiert und archiviert, wie auch jede Vollspur-Magnetbandspule, jede Bandspur (bei Vorwärts/Rückwärtsspuren). So entsteht ein digitales Depot von Filmrollen und Bandspulen mit originären TIFF- bzw. PCM-Dateien, die verlustfrei mit FFV1.3 im quelloffenen Containerformat Matroska kodiert werden. Für das Prozessieren der Archivdateien in das SLUBArchiv ist mittelfristig die Erweiterung des Open-Source-basierten Moduls Kitodo.Production vorgesehen, um große Datenmengen, wie sie bei der AV-Digitalisierung entstehen, automatisiert verarbeiten zu können.
Eine digitale Bearbeitung der Rohscandaten erfolgt nur mit dem Ziel, die audiovisuellen Inhalte wie bei einer fachlich korrekten Präsentation des Originalmaterials (z. B. Kinoprojektion) rezipierbar zu machen. Nur in Einzelfällen finden digitale Retuschen statt. Parameter sind hierfür beispielsweise bei Filmen die historisch korrekte Laufgeschwindigkeit oder das dem Original entsprechende Bildseitenverhältnis. Die Ergebnisse der digitalen Bearbeitungen, sogenannte Masternutzungsdateien, werden im Regelfall im Nutzungsarchiv der SLUB gespeichert und gehen nur bei ausführlichen, später so nicht reproduzierbaren digitalen Bearbeitungen in das Langzeitarchiv ein (z. B. bei einer Lichtbestimmung vom Filmnegativ durch den Regisseur selbst).
7 Schatzkarten erstellen
Nach der Digitalisierung erhalten die Quellengeber Proxydateien, um vorhandene Erschließungsdaten zu ergänzen. Diese Leistung ist ein Kernelement der Kooperation zwischen dem Programmträger und den Quellengebern. Letztere beschreiben das Dokument mit ihrem spezifischen Wissen über die audiovisuellen Inhalte und stellen Kontexte her, die die Qualität der Recherchierbarkeit erhöhen. Für die Nutzung werden vereinzelt Zusatzinformationen wie Zeitzeugeninterviews und Blogbeiträge erstellt. Ein mittelfristiges Ziel ist der Einbezug von Informationen, die über Crowdsourcing gewonnen werden.
Die SAVE-Koordinierungsstelle erschließt die Metadaten der Archivdateien und Masternutzungsdateien einschließlich der technischen Metadaten der analogen Originalmaterialien im Verbundkatalog K10plus. Damit ist eine weite Verbreitung des Nachweises garantiert. In dem vorrangig für textuelle Medien angelegten Katalog sind audiovisuelle Medien erst nachträglich einbezogen worden. Das Anliegen von SAVE, digitale Objekte und Primärquellen aus medienhistorischer und technischer Sicht so genau wie möglich zu beschreiben, geht daher über den üblichen Katalogisierungsstandard von K10plus hinaus. Unverzichtbare technische Parameter wie zum Beispiel Laufgeschwindigkeit, Auflösung, Bildseitenverhältnis, benutzter Videocodec bis hin zur bildgenauen Länge eines Objekts lassen sich nicht ausdifferenziert darstellen und werden alternativ im Katalogfeld „Illustrationsangabe bzw. sonstige physische und technische Angaben“ zusammengefasst.
Die Fachstelle Mediathek der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) – gemeinsam betreut vom Deutschen Filminstitut, der Deutschen Fotothek sowie der Mediathek der SLUB Dresden – führt aktuell einen Modellversuch durch, mit dem ein prototypischer Workflow zur Präsentation von SAVE-Ergebnissen in dem DDB-Portal erarbeitet wird. Hierbei geht es darum, einzigartige audiovisuelle Zeugnisse über Marienberg, Oelsnitz oder das 1970 für die Braunkohlegewinnung abgebrochene Groß Partwitz ebenso in zentralen Portalen der Medienforschung wie filmportal.de und European Film Gateway sichtbar zu machen.
Eine große Streuung der aggregierten Forschungsdaten wird durch die aktive Rolle der SLUB in weitgreifenden Netzwerken ermöglicht. So können z. B. durch das Entwicklungsprojekt NFDI4Culture zukünftig auch SAVE-Forschungsdaten über Fachbereichs- und Community-Grenzen hinaus recherchierbar gemacht werden. SAVE-Ergebnisse, die in Verbindung mit musikalischen Aufführungen stehen, lassen sich in die von der SLUB getragenen Plattform musiconn.performance einbringen.
8 24/7-Schaufenster der Kollektion
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels befindet sich die Präsentation der SAVE-Ergebnisse in einem Wechsel der Nutzungsplattform. Derzeit sind die digitalisierten Filme, Videos und Tondokumente in der Sammlung der Digitalen Mediathek der SLUB[8] zugänglich. In einer statischen Beta-Version werden erste Objekte Ende 2020 auf sachsen.digital[9] publiziert, einem Portal, das zunächst im Kontext des „Landesdigitalisierungsprogramms für Wissenschaft und Kultur des Freistaates Sachsen“ (LDP) entstand. Im Laufe des Jahres 2021 werden SAVE-Ergebnisse vollständig auf dieser Plattform abrufbar sein.
Für Nutzerinnen und Nutzer ergibt sich damit ein deutlich vergrößertes Rechercheangebot mit medientypischer Vielfalt. In unmittelbarer Nachbarschaft sind dann „Lusatica“-Bestände aus der frühen Neuzeit und Filmzeugnisse aus dem 20. Jahrhundert über die sorbische Kultur einsehbar. Filmaufnahmen zur Ausbildung für Ausdruckstanz in der renommierten Palucca-Schule Dresden stehen neben ethnologischen filmischen Belegen zu sorbischen und osteuropäischen Volkstänzen. So lassen sich vielgestaltige Erzählstränge von textuellem bis immateriellem Kulturgut bilden und nachverfolgen.
Die über-institutionelle Plattform sachsen.digital stellt mit institutionseigenen digitalen Bestandskacheln die Quellengeber in den Vordergrund. Damit lösen die sächsischen Digitalisierungsprogramme LDP und SAVE eines ihrer primären Ziele ein: Die Sichtbarmachung ausgewählter Bestände kleinerer Einrichtungen im digitalen Raum. Die Projektträger selber agieren im Hintergrund. Die Anbindung an die Gebersammlungen ist deutlich hervorgehoben und damit der zentrale Ansprechpartner für weitere Kontextrecherchen zum präsentierten Material ausgewiesen.
Bis Mitte 2021 entwickelt die SLUB im Rahmen des SAVE-Programms die quelloffenen Software-Suite Kitodo, Modul „Presentation“ weiter, um diese zur Darstellung von digitalen audiovisuellen Medien zu befähigen. Wie bei dem Präsentationsmodul für digitale zweidimensionale Objekte übernimmt das Wiedergabeprogramm für Laufbilder und Töne das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) autorisierte METS/MODS-Profil. Es kann somit als Erweiterungskomponente des DFG-Viewer dienen und lässt sich darüber hinaus in Webdienste der Quellengeber einbinden. Diese können so ihre Nutzerkreise erreichen, ohne ihre eigenen Daten auf kommerziell arbeitenden externen Videoplattformen speichern zu müssen. Features wie Einzelbildsteuerung im Vor- und Rücklauf, Screenshot-Erstellung mit Timecode-Siegel und Materialreferenz, Wechselmöglichkeit von Timecode und Einzelbildzählung, Audiospurwechsel, Kapitelindexierung sollen die Sichtung und Nutzung unter fachlichen Prämissen unterstützen helfen.
9 Zwischenbilanz
Wie dargelegt, ist mit der Digitalisierung allein nur ein kleiner Teil für den Erhalt und die breite Zugänglichkeit des audiovisuellen kulturellen Erbes getan. Der Kinematheksverbund benannte kürzlich die Herausforderungen, für die bei der Sicherung des Filmerbes trotz Digitalisierungsstrategien noch Lösungen zu finden sind:
„Das Förderprogramm Filmerbe erfüllt den Zweck der Zugänglichmachung von Werken der Filmgeschichte durch ihre Digitalisierung [...] Die Sorge für das analoge Material bleibt den Archiven also erhalten, jedoch sind sie für eine entsprechende Pflege ihrer Bestände nicht so ausgestattet, dass der physische Erhalt der Materialien auf die Dauer als gesichert angesehen werden kann. Gleichfalls ist die Erschließung des Materials, und damit die Nutzbarmachung für die Öffentlichkeit (und für die Digitalisierung), nur teilweise gegeben und bedarf dringend der Verbesserung. Der Kinematheksverbund verweist auch auf die zukünftig noch wachsende Aufgabe der Langzeitsicherung vor allem digital produzierter, aktueller Filme wie auch von Daten der Retrodigitalisierung.“[10]
Die Stellungnahme bezieht sich zwar auf ein Digitalisierungsprogramm auf Bundesebene, ließe sich aber ähnlich auf Länderebene formulieren. Auch das Programm „Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sachsen“ benötigt zusätzliche Entwicklungsräume und verbindliche Zusagen für eine dauerhafte Unterstützung.
Den ersten großen Schritt haben der Freistaat Sachsen, die SAVE-Projektträger Filmverband Sachsen und SLUB sowie die kooperierenden Quellengeber schon gemeinsam getan; das Ergebnis ist beachtlich: Am Ende der ersten beiden Programmjahre sind bereits rund 2 500 Spielminuten Film, 8 100 Spielminuten Tondokumente und 41 500 Spielminuten Video digitalisiert, erschlossen und zugänglich – dies bedeutet achtzehn Monate lang ohne Unterbrechung jeden Tag ein „Kinofilm“ und das weltweit. Die inhaltliche Breite der audiovisuellen Zeugnisse und die unmittelbare Nachbarschaft zu Dokumenten wie Text, Grafik, Noten oder Fotografie laden dazu ein, ausgiebig zu stöbern, zu vergleichen und interdisziplinär zu verknüpfen.
Auch die Anschlussfähigkeit für Forschung, Bildung und Kultur konnte das SAVE-Programm schon in der Startphase belegen. Filme aus dem Archiv des Dresdner Sammlers Ernst Hirsch, die erst ab Frühjahr 2020 in der SLUB-Mediathek zu finden waren, wurden bereits während der Corona-bedingten Schulschließzeit im digitalen Geschichtsunterricht als Anschauungsmaterial genutzt. Für aktuelle Forschungsprojekte in den Fachbereichen Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie Elektroenergietechnik werden gezielt Tonbandaufzeichnungen und Laborfilme digitalisiert. Die Dresdner Philharmonie begleitete am Tag der Deutschen Einheit bei einer Sonderveranstaltung im Dresdner Kulturpalast eine Kurzfassung des poetischen Dokumentarfilms „Schattensucher“ von Wolfgang H Scholz aus dem Jahr 1994. Hierfür wurden die 16-mm-Negativfilmkopie mit einer 2K-Auflösung und die originalen Tonbänder der Endabmischung gescannt. Zudem präsentieren internationale Filmfestivals die digitalen Ergebnisse des SAVE-Programms.
Über den Autor / die Autorin
Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), D-01054 Dresden
Literaturverzeichnis
Filmverband Sachsen (Hrsg.) (2016): Sächsisches audiovisuelles Erbe – Archivierung, Digitalisierung, Zugänglichmachung. Auswertung zur Umfrage: Sicherung und Pflege des audiovisuellen Erbes in Sachsen, Stand: 28. Oktober 2016. Dresden.Search in Google Scholar
Kinematheksverbund (2020): Digitalisierung des Filmerbes: Update zur Position des Kinematheksverbunds zum „Förderprogramm Filmerbe“. Verfügbar unter https://kvb.deutsche-kinemathek.de/wp-content/uploads/2020/03/Update_Digitalisierung_Filmerbe_20200225_hq.pdf.Search in Google Scholar
Koalitionsvertrag Sachsen (2014): Sachsens Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen. Verfügbar unter https://www.sachsen.de/assets/Koalitionsvertrag_CDU_SPD_2014-2019(2).pdf.Search in Google Scholar
Koalitionsvertrag Sachsen (2019): Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 zwischen der CDU Sachsen, Bündnis 90 Die Grünen Sachsen und der SPD Sachsen. Verfügbar unter https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/Koalitionsvertrag_2019-2024-2.pdf.Search in Google Scholar
Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder (2016): Bilder und Töne bewahren. Empfehlungen der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder (KLA) zur Erhaltung von analogen Fotomaterialien und audiovisuellen Medien. Ausgearbeitet vom Bestandserhaltungsausschuss der KLA (März 2016). Verfügbar unter https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/KLA/bewahrung-bild-ton.pdf?__blob=publicationFile.Search in Google Scholar
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston