verbürgen
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verbürgen (Deutsch)
[Bearbeiten]Person | Wortform | |||
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Präsens | ich | verbürge | ||
du | verbürgst | |||
er, sie, es | verbürgt | |||
Präteritum | ich | verbürgte | ||
Konjunktiv II | ich | verbürgte | ||
Imperativ | Singular | verbürg! verbürge! | ||
Plural | verbürgt! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
verbürgt | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:verbürgen
|
Worttrennung:
- ver·bür·gen, Präteritum: ver·bürg·te, Partizip II: ver·bürgt
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] für jemanden (Akkusativ): bereit sein, für die Glaubwürdigkeit einer Person einzustehen
- [2] für etwas (Akkusativ): bereit sein, für die Richtigkeit einer Sache einzustehen
- [3] bereit sein, für das Eintreten eines Ereignisses einzustehen und bei nicht erfolgtem Eintreten des Ereignisses für die Folgen zu haften
Herkunft:
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1–3] einstehen
Beispiele:
- [1] Ich verbürge mich für ihre Glaubwürdigkeit.
- [2] Er hat sich dafür verbürgt, dass diese Münze aus Silber ist.
- [3] Ich verbürge mich dafür, dass das Geld pünktlich auf seinem Konto sein wird.
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] bereit sein, für die Glaubwürdigkeit einer Person einzustehen
[2] bereit sein, für die Richtigkeit einer Sache einzustehen
[3] bereit sein, für das Eintreten eines Ereignisses einzustehen
- [1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verbürgen“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „verbürgen“
- [1–3] The Free Dictionary „verbürgen“
- [1–3] Duden online „verbürgen“
- [3] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „verbürgen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „verbürgen“
- [1, 3] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „verbürgen“ auf wissen.de