Indossament
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Indossament (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, n
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | das Indossament | die Indossamente |
Genitiv | des Indossaments des Indossamentes |
der Indossamente |
Dativ | dem Indossament | den Indossamenten |
Akkusativ | das Indossament | die Indossamente |
Worttrennung:
- In·dos·sa·ment, Plural: In·dos·sa·men·te
Aussprache:
- IPA: [ɪndɔsaˈmɛnt]
- Hörbeispiele: Indossament (Info)
- Reime: -ɛnt
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: schriftlicher Zusatz oder Nachtrag auf einem Orderpapier, zum Beispiel: Orderscheck, Wechsel, Konnossement, Namensaktie), wodurch das Eigentum und die Rechte vom bisherigen Inhaber (Indossant) auf einen neuen Eigentümer (Indossatar) übergehen
Herkunft:
- nach gleichbedeutend französisch indossament → fr und zu indossieren (ursprüngliche Bedeutung: auf dem Rücken tragen) über das italienische indossare → it aus mittellateinisch indorsare → la (deutsch: mit einer Bemerkung auf der Rückseite versehen) zu lateinisch dorsum → la (deutsch: der Rücken), da ursprünglich der Übertragungsvermerk nur auf die Rückseite des Indossamentes geschrieben wurde.[1]
Synonyme:
Beispiele:
- [1] "Es komme also nur darauf an, daß der Wille der Parteien auf die Vollrechtsübertragung gerichtet sei, was sich allein aus dem Indossament ergebe."[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] indossierbar = durch Indossament übertragbar; indossieren = ein Orderpapier durch Indossament übertragen
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
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- [1] Wikipedia-Artikel „Indossament“
- [1] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0 , Seite 615, Eintrag „Indossament“
Quellen:
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das große Fremdwörterbuch. Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-04164-0 , Seite 615, Eintrag „Indossament“ und Seite 615, Eintrag „indossieren“
- ↑ Martin Löhnig: Treuhand: Interessenwahrnehmung und Interessenkonflikte, Band 109 von Jus Privatum, 2006 (Mohr Siebeck), ISBN 3161490789, Seite 20
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