ADB:Chlodomer
Chlodovech’s und Chrotechildens (s. diese Artikel), erhielt bei der Reichstheilung bei Chlodovech’s Tod das den Gothen a. 507 abgenommene Gebiet südlich der Loire, Aquitanien großentheils, soweit es nicht sein älterer Halbbruder Theuderich empfangen, mit Tours und Poitiers und als Hauptstadt Orléans. Ch. und seine beiden Vollbrüder Chlothachar I. und Childibert I. (s. diese Artikel) unternahmen a. 523/524 den (nach Chlodovech) ersten Angriff auf das Burgundenreich: die echt merovingische Eroberungs- und Landgier der Söhne Chlodovech’s reicht zur Erklärung völlig aus – die von ihrer Mutter Chrotechildis, der burgundischen Königstochter, den drei Brüdern befohlene Blutrache wegen Ermordung ihres Vaters Hilperik II. durch seine Gesippen ist sagenhaft –; die Angreifer schlugen König Sigismund, der, auf der Flucht von den Burgunden selbst ausgeliefert, von Ch. mit Gattin und zwei Söhnen in einen Ziehbrunnen bei Orléans (zu Belsa oder zu Columna, Coulmiers oder Colomelle?) geworfen ward. Nun zog Ch. mit seinem Halbbruder gegen Sigismund’s Bruder und Nachfolger Godomar, ward aber in der Schlacht von Véséronce im Gebiet von Vienne geschlagen (a. 524) und getödtet. Seine drei Brüder theilten sich, mit Ausschluß seiner drei Söhne, derart in sein Reich, daß Chlothachar I. die Touraine und das Poitou, Childibert I. die Gebiete an beiden Ufern der Loire mit Orléans erhielt; die drei Knaben Theodovald, Gunthari und Chlodovald nahm die Großmutter Chrotechildis zu sich nach Paris; da aber die Oheime ihnen nach erlangter Wehrfähigkeit doch wol Theile ihres Vatererbes hätten herausgeben müssen, zog es Chlothachar I. vor, zwei von ihnen eigenhändig zu ermorden; der dritte, Chlodovald, von treuen Mannen entführt, rettete sein Leben doch wol nur durch Eintritt in den geistlichen Stand: das Kloster St. Cloud wird auf ihn als Stifter zurückgeführt.
Chlodomer, merovingischer Frankenkönig, a. 511–524, Sohn- Quellen: Gregor. Turon. ed. Krusch III, 1–18.
- Litteratur: Dahn, Urgeschichte der germanischen und romanischen Völker III, 1883, S. 70–74.