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ADB:Ruprecht I. (Pfalzgraf bei Rhein)

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Artikel „Ruprecht I., Pfalzgraf bei Rhein und Kurfürst von der Pfalz“ von Jakob Wille in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 731–737, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ruprecht_I._(Pfalzgraf_bei_Rhein)&oldid=- (Version vom 29. Dezember 2024, 11:23 Uhr UTC)
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Ruprecht I., Pfalzgraf bei Rhein und Kurfürst von der Pfalz, ist am 9. Juni 1309 zu Wolfratshausen geboren als jüngster von den Söhnen Rudolf’s I.[WS 1] und dessen Frau Mechtild, König Adolf’s von Nassau Tochter. Sein Geburtsjahr war ein unheilvolles für das wittelsbachische Haus. Sein Vater und Oheim, unverträglich seit der Uebernahme der gemeinsamen Regierung, hatten sich aufs neue verfeindet, und dieser unselige Bruderzwist nahm kein Ende, bis [732] Rudolf von seinen Landen verjagt, verschollen und vergessen sein vielbewegtes Leben geendet (1319). Wie in seiner Lebensbeschreibung ausführlicher dargestellt worden ist, hatte Mechtild, die mit ihren drei Söhnen wohl die meiste Zeit auf den Schlössern des ihr treu ergebenen Heidelberg, unter der Vormundschaft des Grafen Johann von Nassau ruhelose Tage verbrachte, die Feinde Ludwigs des Baiern, welcher die pfälzischen Lande besetzt hielt, gegen den verhaßten Schwager aufgeboten, aber vergeblichen Widerstand geleistet. Die Eindrücke all’ dieser Erlebnisse und Kämpfe hatte der junge R. mit ins Leben genommen, aber er reifte unter ihnen früh zu einem thatkräftigen Manne und gewann im Kampfe um sein Erbtheil jene Selbständigkeit, Lebensklugheit und Tüchtigkeit eines Herrschers, der sein Land, wie wenige seines Geschlechts, mit Ruhm und Ehre regiert hat. So war nach dem Tode des Pfalzgrafen Adolf (1327), der vergeblich ein Jahr zuvor zugleich im Namen seiner Brüder wegen Theilung der Lande mit seinem Oheim verhandelt hatte, der jugendliche R. unverzagten Sinnes bereit, auch mit den Waffen das ihm von Ludwig vorenthaltene Erbtheil zu fordern. Während sein älterer Bruder dem Oheim ergeben war und auf friedlichem Wege einen Ausgleich erhoffte, urkundete R. als regierender Herr der Pfalz. So bestätigte er nach Adolf’s Tode die von seinen Vorfahren dem Kloster Schönau gegebenen Privilegien (1327). Ein Jahr darnach (2. Februar 1328) gelobte er seinem dreijährigen Neffen Ruprecht, Herzog Adolf’s Sohn, sobald er mündig geworden, alle seine Rechte und Ansprüche zu sichern. Während Rudolf den Kaiser über die Alpen begleitete, und dort bereits wegen Theilung von Baiern und Pfalz zugleich mit Vollmacht Ruprecht’s (14. April 1328) verhandelte, scheint der letztere mit jenen vorläufigen Abmachungen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein, denn er suchte ein Jahr darnach die Bundesgenossenschaft des Herzogs Heinrich II. von Niederbaiern gegen Ludwig und seinen Bruder Rudolf zu gewinnen (23. März 1329), und Papst Johann XXII., der unermüdlich den Pfalzgrafen zum Widerstand gegen den Kaiser ermunterte, gab seinen Dispens zur Ehe Ruprecht’s mit der ihm im dritten Grade verwandten Schwester des niederbairischen Herzogs, der verwittweten Gräfin Beatrix von Görz[WS 2] (25. Juni 1329). Im Ehedispense selbst wird diese geplante Verbindung, von der Befestigung der familiären Beziehungen ganz abgesehen, als ein Bündniß gegen den Feind der Kirche angesehen, das zugleich dem Pfalzgrafen zu dem von Ludwig’s „Tyrannei“ ihm vorenthaltenen väterlichen Erbtheil wieder verhelfen soll. Es ist möglich, daß R. gegen die Verhandlungen seines Bruders mit dem Kaiser von Mißtrauen erfüllt war, wie es kaum zweifelhaft ist, daß der endliche Abschluß eines Uebereinkommens Ludwig’s mit seinen drei Neffen nicht ohne Ruprecht’s energisches Auftreten zu Stande kam. In diesem berühmten, zu Pavia am 4. August 1329 vereinbarten Hausgesetz hat Kaiser Ludwig seine Rechte an den rheinpfälzischen Landen und einem Theile der Oberpfalz an seine Neffen abgetreten, als ein von nun an staatsrechtlich von Baiern getrenntes Ganze, „also daß, nach dem Wortlaute des Schiedsgerichts von 1326, die Pfalz ein Theil sei und Baiern das andere“, und so blieb es 448 Jahre. Damit nahm die selbständige politische Entwicklung der rheinischen Pfalz ihren Anfang. Die Fundamente aber hat R. gelegt, denn Rudolf’s schwaches Regiment tritt an Bedeutung bald zurück vor der thatkräftigen, zielbewußten Politik des jüngeren Bruders. Auch Ruprecht stand für die nächste Zeit mit dem Kaiser in bestem Einvernehmen. Mit seinem Bruder war er in die beiden Landfrieden von 1332 und 1334 eingetreten und that seinem Oheim – nicht ohne die Belohnung einträglicher Privilegien auf Kosten des Reiches – manch guten Dienst. So betraute ihn Ludwig Ende des Jahres 1336 zugleich mit dem Markgrafen Wilhelm von Jülich mit einer wichtigen, wenn auch erfolglosen Mission zu Benedict XII. [733] nach Avignon, wo R. aus den Händen des Papstes die goldene Rose empfing. Auch zu Paris waren sie eines Bündnisses wegen beim König eingekehrt. Nicht unbetheiligt war R., nach dem Aufgeben der französischen Freundschaft, bei dem Bündnißabschluß mit Eduard III. von England, er selbst hatte sich dem König mit 500 Helmen verschrieben und ohne Zweifel wohnte er dem glänzenden Hoftage zu Koblenz bei (5. September 1338), wo die Könige Deutschlands und Englands zusammentrafen. Auf den Tagen zu Lahnstein und Rhense (15. und 16. Juli 1338) endlich ist R. gemeinsam mit Bruder und Neffen und seinem bairischen Vetter Stephan, als Vertreter der Pfalzgrafschaft, für die Wahlfreiheit des Reiches gegenüber den Forderungen der Curie eingetreten. Nicht lange zuvor hatten R. und Rudolf, wahrscheinlich um den Ansprüchen des volljährig gewordenen jüngeren R. zu genügen, eine Theilung der Lande vorgenommen, die schon 1334 vorgesehen war. R. hatte schon damals eine gemeinsame Regierung für 14 Jahre verabredet. R. und sein Neffe erhielten in diesem Vertrag vom 18. Februar 1338 weitaus den größten Theil der Pfalz mit der Residenz Heidelberg. Ob dieser Theilung eine Reihe von Streitigkeiten vorhergingen, wissen wir nicht, aber nicht so ruhig mag R. zugesehen haben, daß sein Bruder seinen Landesantheil den Söhnen des Kaisers vermachte (23. Juni 1338) und Ludwig nach dem Tode des kaum elfjährigen Johann von Niederbaiern dessen nachgelassene Lande in Besitz nahm (20. December 1340). Bald sehen wir den Pfalzgrafen an der Spitze der Unzufriedenen, welchen das Vorgehen Ludwig’s im Reiche, sein offener Bruch mit den Lützelburgern, die Ehescheidung der Margarethe Maultasch und der Plan einer Nachfolge seines ältesten Sohnes als Reichsoberhaupt erwünschte Klagen boten, bis sie unter der Führung Johann’s von Böhmen und seines Sohnes Karl auf dem Tage zu Bacharach (September 1344) die Absetzung Ludwig’s betrieben. Es ging das Gerücht, daß auf dem Reichstage zu Frankfurt (Anfang November 1344), welcher alte Territorialstreitigkeiten zwischen Kurmainz und der Pfalz zum Austrag bringen sollte, die Kurfürsten und mit ihnen R. einen Ueberfall des Kaisers geplant hätten, der mit Waffengewalt zur Abdankung gezwungen werden sollte. Daß R. mit irgend einem Complott der Art in Verbindung stand, dürfte nicht zu bezweifeln sein, es war zum mindesten verdächtig, daß der Pfalzgraf dem für ihn eingesetzten Schiedsgerichte aus dem Wege ging und ganz plötzlich und heimlich die Mauern Frankfurts verließ (15. November). Obwohl Ludwig’s Schiedsspruch am folgenden Tage zu Gunsten des Erzbischofs von Mainz ausfiel, war doch R. zu klug, um weiterhin seinem Oheim entgegenzutreten. Die Ermunterungen Clemens’ IV. zur Neuwahl eines Oberhauptes, des Markgrafen Karl von Mähren (28. April 1346) gingen ohne Erfolg an ihm vorüber und der Pfalzgraf schloß sich dem größten Theile der deutschen Nation an. Gewiß wäre bei R., der seine Vortheile nie aus dem Auge ließ, die Auffassung von der allem Recht und Herkommen widersprechenden Neuwahl nicht allein bestimmend gewesen, hätte nicht auch Ludwig inzwischen durch eine Reihe von Privilegien den Pfalzgrafen gewonnen, den ihm zu Ungunsten gefällten Frankfurter Schiedsspruch am 15. August 1345 widerrufen und das viel umstrittene Weinheim dem Besitzstand der Pfalz eingefügt. Bald fand R. des Kaisers Vertrauen wieder: bei den Versöhnungsversuchen mit König Johann ward R. zum Vermittler bestellt und führte Ende November 1346 zu Frankfurt die Verhandlungen wegen eines Bündnisses zwischen dem Kaiser und Eduard III. von England. Auch nach Ludwig’s Tode war R. mit seinem Bruder der Führer eines gegen die Wahl Karl’s von Mähren gerichteten Bundes. An Rudolf’s Statt wählte er zu Lahnstein am 10. Januar 1348 Eduard III. von England zum König, und als dieser die Krone ausschlug, den Grafen Günther von Schwarzburg. Während [734] seine der böhmischen Grenze nahegelegenen Lande vom Kriegsvolke Karl’s heimgesucht waren, und während sein Bruder Rudolf in schmählicher Weise ins Lager des Luxemburgers überging, stützte er mit den Waffen nur für kurze Zeit das Königthum Günther’s, dem er eine bedeutende Streitmacht zur Verfügung gestellt hatte, und ergab sich erst im Lager Karl’s vor Eltvil, als der Schwarzburger auf die Krone verzichtet hatte. Die Bedingungen sind uns nicht bekannt. Die neue Freundschaft aber war für die Pfalz der Anfang eines neuen machtvollen Aufschwungs. Wie Karl den thatkräftigen, in politischen Dingen wohlerfahrenen Pfalzgrafen mit seinem Vertrauen ehrte und zum Dienste für das Reich gebrauchte, so war R. darauf bedacht, aus diesen Beziehungen zum Oberhaupt des Reiches auch seine Vortheile zu ziehen. Vertrauensvoll hatte Karl die Entscheidung über das Schicksal der Mark Brandenburg dem Pfalzgrafen überlassen, der am 12. April 1350 den Besitz dieser Lande seinen Vettern zusprach und – wir wissen nicht mit welchen Gründen – das Trugbild des von Karl gestützten falschen Waldemar bewies. Er selbst war dann mit 1200 Helmen nach der Mark gezogen, um dort das Ansehen der Wittelsbacher wieder herzustellen. Dann begleitete er den König auf seinem Zuge gegen Würzburg, dessen Bürger mit dem Bischof in Streit lagen (Ende Mai 1354) und nahm an der Belagerung von Zürich theil (Anfang September), dessen Bürger von Karl wegen Rebellion vorgeladen waren. Als Karl dann zur Krönung über die Alpen zog, ward R. als Reichsvicar mit der königlichen Vollmacht betraut. Es ginge zu weit, alle die Privilegien aufzuzählen, welche in den nächsten Jahren der Pfalzgraf aus den Händen des Kaisers empfing, wenige Reichsfürsten hatten sich solcher reicher Gnadenerweisungen zu erfreuen. Beide hatten 1353 ein Bündniß geschlossen, und Karl hatte die Versöhnung der um das Erbe Rudolf’s entzweiten Pfalzgrafen übernommen und bei der am 17. December 1353 erfolgten Landestheilung den Schiedsspruch gefällt. Ein Jahr darnach bestätigte er R. die Nachfolge seines Bruders in der Pfalz und als Aeltestem des Hauses das alleinige Kurrecht. Die Entwicklung der Kur im wittelsbachischen Hause und aller mit derselben verbundenen Rechte fand aber erst durch die Goldene Bulle Karl’s IV. ihren Abschluß. Mehr als alle anderen Kurfürsten hatte R. aus diesem Reichsgesetze gewonnen, indem ihm reichsrechtlich sanctionirt ward, daß die Kurstimme mit allen ihren Rechten, die sonst im wittelsbachischen Hause alternirte, nunmehr sammt dem Erztruchsessenamt untheilbares Eigenthum der Pfalz sein sollte. Damit war das politische Uebergewicht der pfälzischen Rudolfinischen Linie über die bairische Ludwigische entschieden, und R. hatte den Höhepunkt seines politischen Strebens erreicht. Er mochte ruhig zusehen, daß Karl nach einigen Jahren in den Besitz der Mark gelangte (1373), denn seine Verzichtleistung trug ihm die Landvogtei des Elsaß um 30,000 Gulden als Reichspfand ein. Sehr theuer hat Karl des Pfalzgrafen Stimme für Wenzel erkaufen müssen, und nur langsam hatte der kluge Pfälzer dem Verlangen Karl’s nachgegeben, denn R. hatte den Fall, daß er selbst oder ein anderes Glied seines Hauses die Krone erringen könne, nicht aus dem Bereich der Möglichkeit gelassen. 50,000 florentiner Gulden wurden ihm (12. Febr. 1375) auf frühere Reichspfandschaft geschlagen, die blühendsten Städte und Dörfer wie Oppenheim, Odernheim, Schwabsburg, Nierstein, die weingesegneten Striche von Ingelheim wurden ihm verschrieben, die alte Reichsstadt Lautern tauschte nun für immer die pfälzische Landesherrlichkeit ein, ja Karl hatte versprechen müssen, das um 71,000 florentiner Gulden an die Stadt Mainz verpfändete Oppenheim, selbst mit Gewalt, zu lösen. Inzwischen hatte aber auch R. für das von Kriegen und Fehden heimgesuchte Reich seine erprobten Dienste gethan, denn er war ein tapferer, ritterlicher Herr, mit dem Schwert ebenso einflußreich wie mit der Macht seines Wortes und dem Ansehen seiner Person. [735] Zahlreich sind die Kriegszüge, die er für die Sicherheit seines eigenen Landes unternehmen mußte, hier sei nur jener langen Streitigkeiten mit den Grafen von Spanheim gedacht, die 1355 ihren Anfang nahmen. Thatkräftig hatte er sich des jungen Grafen Meinhard von Tirol gegen die Angriffe der mit dem ländersüchtigen Herzog Rudolf IV. von Oesterreich verbundenen Adeligen und Städte angenommen, nach Meinhard’s Tode zweimal die bairischen Herzöge (1363 und 1364) bei ihren Zügen nach Tirol unterstützt, um dort die österreichische Herrschaft zu brechen. In den Jahren 1367–73 tobte die Fehde mit den Grafen von Eberstein. Im Namen des Reiches (1360) hat er den Grafen Eberhard von Württemberg bekriegt, Markgröningen belagert und Gartach gestürmt. Mit dem Kaiser zog er gegen die wilden aus den englisch-französischen Kriegen entlassenen Söldnerbanden, welche sengend und brennend unter Führung des Erzpriesters Arnold von Cervola ins Elsaß eingefallen waren (1365) zu Felde und gebot auch dem zweiten furchtbaren Einfalle unter Enguerrand von Coucy (7. September 1375) siegreichen Einhalt. Es gab nur wenige Jahre jener unruhigen, fehdelustigen Zeit, in denen R. sein Schwert zur Ruhe ließ. Schon in die Zeit König Wenzel’s fallen erneute Kämpfe mit den Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg (1381), den Herren von Bitsch (1381), dem Grafen Ruprecht von Nassau (1381), den Grafen von Enzberg (1384) und vielen Anderen. Mehr aber als die beständigen Kämpfe der großen und kleinen Fürsten und Herren lastet mit Beginn der Regierung Wenzel’s das erneute Schisma auf dem Reiche und der christlichen Welt. Mit Urban VI. war das Papstthum wieder nach Rom zurückgekehrt, durch die Wahl eines Gegenpapstes, des Franzosen Clemens VII. aber ward zugleich mit dem Zwiespalt in der Christenheit auch der alte Gegensatz zwischen Rom und Avignon wieder lebendig, der politisch übertragen, den Gegensatz zwischen Frankreich auf der einen und Deutschland und England auf der anderen Seite bedeutete. Mit der ihm eigenen Entschlossenheit und Thatkraft stellte sich R. sofort auf die Seite Urban’s VI. und verließ trotz eines vom König von Frankreich ihm angebotenen Bündnisses und einer Verlobung des jüngsten R. mit einer französischen Prinzessin die deutsche Sache nicht. Ernst und gewissenhaft hat er mit Fürsten und Reichsständen die kirchliche Frage besprochen und, selbst ohne gelehrte Bildung, von den Doctoren der heiligen Schrift und des kanonischen Rechts sich belehren lassen. Konrad von Gelnhausen, der bedeutendste Vertreter der Concilsidee, hat im Verkehr mit ihm gestanden und seinen Tractat über das Schisma ihm überreicht. Mit den drei geistlichen Kurfürsten trat er (27. Februar 1379) der Erklärung Wenzel’s für Urban bei und wirkte auf dem Reichstage zu Frankfurt (1380) besonders für den Anschluß der Städte an das gegen Clemens VII. gerichtete Bündniß. Am 11. Januar 1380 schloß er zu Wesel mit seinen rheinischen Mitkurfürsten ein Bündniß gegen alle Widersacher Urban’s. Gerade in seiner nächsten Nachbarschaft, im Erzstift Mainz, wiederholten sich die kirchlichen Wirren im kleinen: zwei Erzbischöfe waren postulirt und befehdeten sich (1378); Bischof Adolf von Speier hatte sich um den Mainzer Stuhl zu erwerben, auf die Seite Clemens’ VII. geschlagen, während die deutsche Partei den Markgrafen Ludwig von Meißen erhob. Der furchtbare Krieg, welcher nunmehr zwischen R. und Adolf mit allen Mitteln der rohen Gewalt geführt ward, mag uns unbekannte territoriale Streitigkeiten im Hintergrund haben, ohne Zweifel aber war es auch die kirchliche Frage, die R. zum Schwerte greifen ließ, bis auch Adolf die Sache des Papstes zu Avignon anerkannte (1380). Immer schärfer trat aber auch um diese Zeit der Gegensatz zwischen dem deutschen Fürstenthum und den autokratisch aufstrebenden Städten hervor, deren Macht seit der Vereinigung des rheinischen und schwäbischen Städtebundes sich dem Fürstenthum bedenklich zeigte. Zugleich strebte aber auch [736] der kleine Adel empor und trat in Bündnissen den Städten und Fürsten gegenüber. In diesem Zwiespalt der Interessen hat R., stets ein einflußreiches Mitglied aller Landfriedenseinungen die Meisterschaft seiner ebenso versöhnlichen und klugen wie leidenschaftslosen Politik bewiesen. Daß er einmal selbst Mitglied des rheinischen Städtebundes zu werden versuchte, beweist, wie hoch er den Rückhalt dieser reichen und mächtigen Gemeinwesen schätzte. Seinem vielgesuchten Schiedsspruche war es zu danken, daß nicht schon längst die Gegensätze zu blutiger Entscheidung kamen. Die unter seinem Einfluß abgeschlossene Heidelberger Stallung (1384) war der letzte Friedensversuch dieser Art. Seine friedliche Politik aber verließ er, sobald die vereinigte Macht der Städte die Existenz des Fürstenthums bedrohte, und er war einer der ersten, welcher von der thatsächlichen Gefahr überzeugt, ihnen den Krieg erklärte. Und dieser brach, an einer Stelle begonnen, bald in Franken, Schwaben und Baiern aus. Mit dem Markgrafen von Baden zog der Pfalzgraf dem Grafen Eberhard von Württemberg zu Hülfe und nahm an dem Kampfe bei Döffingen (1388) theil, welcher die Macht der schwäbischen Städte vernichtete, während die rheinischen Städte bei Alzei den Waffen Ruprecht’s des Jüngeren unterlagen. Mit den letzteren hatte sich R. zu Heppenheim verständigt, da aber die elsässischen Städte weiteren Widerstand leisteten, zog R. Ende März (1389) mit Deutschen und Wallonen, einer Schar von 800 Lanzen nach dem Elsaß gegen Straßburg und verwüstete die Umgegend. Zu einer Feldschlacht kam es nicht. Am 3. Juni 1389 schloß er zu Heidelberg mit den rheinischen Städten einen Separatfrieden, der ihm eine Kriegsentschädigung von 30,000 Gulden eintrug. Nach Eger, wo die Hauptfriedensbriefe angefertigt wurden und Wenzel die Auflösung der Städtebündnisse gebot, war der altersschwache R. nicht mehr gekommen. Am 16. Februar 1390 beschloß er sein thatenreiches Leben als 81jähriger Greis, nachdem er nahezu 61 Jahre, darunter 37 Jahre als alleiniger Regent, die rheinische Pfalz beherrscht hatte. Einer der thatkräftigsten und achtungswürdigsten Reichsfürsten schied mit ihm aus dem Leben, dem aber noch mehr der Ruhm eines der besten und tüchtigsten Landesherrn gebührt. Obwohl er mit kräftiger Hand die Interessen des Reiches insbesondere durch Aufrechthaltung des Landfriedens vertreten, hatte er doch seine Zeit nur zu gut verstanden, um nicht aus dem zerfallenden einst so glanzvollen Königthum seine eigene Territorialmacht zu stärken und zu mehren. Die Pfalz ist unter ihm groß geworden, ihre machtvolle reichsrechtliche Stellung ist das Werk des lebensklugen berechnenden R., der wie kein Anderer seines Geschlechts auch die äußeren Grenzen seines Territoriums erweitert und sein Land musterhaft verwaltet hat, gleich tüchtig als Erwerber und Erhalter. Eine besonders lohnende Aufgabe wäre es auch, die innere Geschichte seiner bereits vom modernen Geiste berührten Regierung darzustellen. In dieser Beziehung hat er mit Karl IV. viel Aehnlichkeit und gewiß haben beide in der Diplomatie und Staatsverwaltung viel von einander gelernt. Beide erfaßten die Aufgaben ihrer vielbewegten Zeit und wie Karl, so hat auch der Kurfürst der geistigen Strömung seines Jahrhunderts in den pfälzischen Landen Eingang verschafft. Als 77jähriger Greis, der ohne gelehrte Bildung nur im rauhen Kriegshandwerk und der bewegten Politik des Erwerbens und Gewinnens alt geworden war, hat er sich durch die Gründung der Heidelberger Universität (1386) ein glänzendes unvergängliches Denkmal gesetzt. So hinterließ R. sein Land im blühendsten Zustande. Er ist der eigentliche Gründer des pfälzischen Kurstaates, der von nun an in der deutschen Reichsgeschichte eine so entscheidende und machtvolle Stellung einnahm. Nur die Krone des Reiches fehlte R. noch – und auch diesem Ziele hat der Hochstrebende nie ganz ferne gestanden, obwohl in der Beurtheilung dieser Pläne uns die Dürftigkeit der Quellen Vorsicht [737] gebietet. Für alle Zeiten wollte R. dieses Ansehen gesichert haben. Schon am 26. August 1368 hat er mit seinem Neffen vereinbart, daß bestimmte Orte der Pfalz, es waren die wichtigsten, unveräußerlich bei der Kurpfalz verbleiben müßten. Durch dieses sogenannte Kurpräcipuum, einen Antheil, der einem jeden Kurerben von vornherein zukam, sollte ein unveräußerliches Stammgut geschaffen und vor allem den jeder centralen Macht so gefährlichen Theilungen ein starkes Gegengewicht geboten werden. Schon bei seinen Zeitgenossen stand R. in hohem Ansehen, er war auch äußerlich eine Achtung gebietende Gestalt, eine ritterliche Erscheinung. Aber bei rücksichtsloser Thatkraft galt er wieder als milder, wohlwollender Herr, als ein Schirmherr der Kirche und der Priesterschaft, als ein Freund der Wittwen und Waisen. Die Judenschaft, deren finanzielle Macht er vortrefflich auszunützen verstand, verehrte in ihm einen gerechten, humanen Beschützer. Die Limburger Chronik hat ihn als den „herrlichsten und hochgemudigsten“ Fürsten gepriesen. Zweimal war R. verheirathet. Seine erste Gemahlin Elisabeth, Tochter des Grafen Johann I. von Flandern und Namur, starb 1382, während seine zweite Frau Beatrix, Tochter Herzog Wilhelm’s von Berg, ihn um fünf Jahre überlebte. R. und Beatrix liegen beide in der St. Aegidienkirche zu Neustadt begraben. Nur ein einfacher Denkstein bezeichnet dort die Ruhestätte eines der hervorragendsten Regenten der Pfalz.

Häusser, Geschichte der Rheinischen Pfalz I. – Regesten der Pfalzgrafen bei Rhein, herausg. von Koch und Wille. Lief. 2 u. 3. – Wille, Ruprecht I. Kurfürst von der Pfalz (Ruperto-Carola S. 6–11). – Werunsky, Karl IV. II.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Rudolf’s II.
  2. Beatrix von Niederbayern (* 1302; † 29. April 1360) ∞ 1321 Heinrich II., Graf von Görz († 1323)