Landesfinanzamt
Als Landesfinanzamt wurden von 1920 bis 1937 die mittleren Behörden der Steuerverwaltung bezeichnet. Ab dem 1. April 1937 trugen die Behörden die Bezeichnung Oberfinanzpräsident.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Erzbergerschen Reform wurde in Deutschland eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung geschaffen. Als untere Finanzbehörden entstanden Finanzämter jeweils auf Ebene der Landkreise. Daneben wurden für die Zollverwaltung Hauptzollämter geschaffen. Diesen waren die neu geschaffenen Landesfinanzämter, die für die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sorgen sollten, übergeordnet. Obwohl der Name das suggeriert, waren die Landesfinanzämter keine unabhängigen und keine föderalen Landeseinrichtungen. Sie bildeten die mittlere Ebene der Reichsfinanzverwaltung und waren direkt dem Reichsfinanzministerium unterstellt. Ab dem 1. April 1937 trugen die Behörden die Bezeichnung Oberfinanzpräsident (z. B. wurde das Landesfinanzamt Darmstadt zu Oberfinanzpräsident Hessen in Darmstadt).
Bei den Landesfinanzämtern waren Finanzgerichte eingerichtet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Steuerverwaltung wieder den Ländern zugeordnet. Die Oberfinanzpräsidenten wurden daher durch die Besatzungsbehörden im Laufe der folgenden Jahre aufgehoben und abgewickelt. Als mittlere Landesbehörden wurden Oberfinanzdirektionen neu geschaffen. Diese waren gleichzeitig Mittelbehörden der Bundeszollverwaltung und der Bundesvermögensverwaltung. Damit waren sie auch gleichzeitig Bundesbehörden.
Liste der Landesfinanzämter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Susanne Meinl, Jutta Zwilling: Legalisierter Raub: die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen. 2004, ISBN 9783593376127, S. 272–273.
- Michael Rademacher: Lfa_abc. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. basierend auf:Statistik des deutschen Reiches, Band 337: Die deutsche Vermögensbesteuerung vor und nach dem Kriege, Berlin 1927