Karl Honorat von Huber

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Karl Honorat von Huber (* 6. Dezember 1772 in Ottobeuren; † 4. Oktober 1857 in Stuttgart) war ein deutscher Verwaltungsjurist.

Huber wurde von 1794 bis 1799 als Akzessist bei der fürstlichen Regierung in Sigmaringen beschäftigt und 1802 zum Regierungs- und Hofrat ernannt. Am 9. September 1806 wurde er von Fürst Anton Aloys von Hohenzollern-Sigmaringen zum Zivilkommissar für das säkularisierte Kloster Wald ernannt.[1] 1807 wurde er erster Oberamtmann des neugeschaffenen Oberamts Sigmaringen. 1817 erhielt er den Titel eines Geheimen Rats. Von 1821 bis 1840 war er Präsident der vereinigten Regierung und Kammer sowie des Hofgerichts in Sigmaringen. 1833, 1834 und 1837 amtierte er als fürstlicher Landtagskommissar. 1840 wurde er unter Verleihung des Titels „Excellenz“ in den Ruhestand versetzt.

  • Wolfram Angerbauer (Red.): Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg 1810 bis 1972. Stuttgart 1996, S. 328

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Maren Kuhn-Rehfus: Das Bistum Konstanz: Zisterzienserinnenkloster Wald (= Germania Sacra, NF 30.3). Berlin/New York 1992, S. 84.