Deutsch: Ehrendenkmünze der Handelskammer zu Lübeck.
Was in einem monarchischen Staate der Orden war, ist in einem Staatswesen wie dem Lübeckischen, das auf Selbstverwaltung beruhte, eine schlichte Gedenkmünze gewesen. Solcher Denkmünzen werden in Lübeck drei verliehen. Mit der ersten zeichnete der Senat, mit der Zweiten die Handelskammer und der Dritten die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit aus.
Die Stiftung der Ehrengedenkmünze der Handelskammer erfolgte am 29. Februar 1876 mit dem Zwecke, Männer, die sich um den Handel, die Schifffahrt und den Verkehr Lübecks hervorragende Dienste erworben hatten, besonders auszuzeichnen. Es gibt sie in silberner und goldener Ausprägung.
Datum
vor 15. Januar 1905
date QS:P,+1905-01-15T00:00:00Z/7,P1326,+1905-01-15T00:00:00Z/11
Quelle
Die Ehrendenkmünze der Handelskammer zu Lübeck. In:Vaterstädtische Blätter; Jg. 1905, No. 3, Ausgabe vom 15. Januar 1905.
Urheber
Autor/-in unbekanntUnknown author, not menioned anywhere
Lizenz
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