Teilungen Polens

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Die drei Teilungen Polens

Der Begriff „Teilungen Polens“ bezeichnet in erster Linie die Teilungen des Doppelstaates Polen-Litauen Ende des 18. Jahrhunderts.[1] In den Jahren 1772, 1793 und 1795 teilten die Nachbarmächte Russland, Preußen und Österreich den Unionsstaat untereinander auf, so dass auf der Karte Europas für über 120 Jahre kein eigenständiger polnischer Staat mehr existierte.

Nachdem Polen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts durch zahlreiche Kriege und Konflikte stark geschwächt war, geriet es 1768 unter die Vorherrschaft Russlands. Dies provozierte jedoch die Bildung der anti-russischen Konföderation von Bar. Preußen nutzte die Situation, um mit rein diplomatischen Mitteln eine Aufteilung großer Gebiete Polens unter Österreich, Russland und Preußen zu erreichen, mit dem Ziel, eine Landbrücke zum Königlichen Preußen zu erhalten. Der verbliebene Staat schaffte es, neue Kraft und neues Selbstvertrauen zu schöpfen und Reformen durchzusetzen. Diese mündeten schließlich sogar am 3. Mai 1791 in der Verabschiedung einer neuen Verfassung, die als erste moderne Verfassung Europas gilt. Ein solcher Reformeifer, geprägt von den Ideen der Französischen Revolution, widersprach aber den Interessen der Nachbarmächte und leistete einer weiteren Teilung Vorschub, an der sich aber Österreich nicht beteiligte. Die neuerliche Partition stieß jedoch auf heftigen Widerstand, so dass sich der Adel in großen Teilen einem Aufstand um Tadeusz Kościuszko anschloss. Nachdem der Aufstand von den Teilungsmächten niedergeschlagen wurde, entschlossen sich Preußen und Russland – jetzt wieder unter der österreichischer Beteiligung – zur restlosen Aufteilung der polnischen Adelsrepublik.

Nach der Eroberung der preußischen Teilungsgebiete durch Napoleon und dem Frieden von Tilsit 1807 entstand das Herzogtum Warschau als französischer Satellitenstaat. In Folge der Niederlage Napoleons stand der Staat seit dem Wiener Kongress 1815 jedoch als sogenanntes Kongresspolen unter der Vorherrschaft des Russischen Reiches.

In Anlehnung an die drei Teilungen Polens existiert die Bezeichnung Vierte Teilung Polens, welche später für verschiedene Beschneidungen des polnischen Staatsgebiets angewandt wurde.

Die Schwächung Polens seit dem 17. Jahrhundert

Bereits in der Mitte des 17. Jahrhunderts geriet Polen in eine lange Phase zumeist unfreiwilliger kriegerischer Auseinandersetzungen mit seinen Nachbarn. Insbesondere die immer wiederkehrenden Zusammenstöße mit Schweden und Russland belasteten die Stabilität des Unionsstaates.

Zweiter Nordischer Krieg

Mit dem Angriff Moskauer Truppen und dem Einfall Schwedens 1654/55 begann der Zweite Nordische Krieg, der in der polnischen Geschichtsschreibung als Blutige oder als Schwedische Sintflut bekannt werden sollte. Zeitweise rückten die Schweden bis nach Warschau und Krakau vor. Gegen Ende der 1650er Jahre wurde Schweden durch den Kriegseintritt weiterer Mächte so weit geschwächt und in die Defensive gedrängt, dass Polen im Frieden von Oliva den Status quo ante aushandeln konnte. Die Auseinandersetzungen mit Russland gingen jedoch weiter. Am Ende musste Polen schließlich große Teile seines Territoriums abtreten und verlor hunderttausende Quadratkilometer Fläche und Millionen von Einwohnern an das Zarentum. Nicht nur territorial war Polen nun geschwächt. Außenpolitisch wurde der Unionsstaat immer handlungsunfähiger und wirtschaftlich bedeuteten die Kriegsfolgen eine Katastrophe: Die Hälfte der Bevölkerung starb in den Wirren der Kriege oder wurde vertrieben, 30 Prozent der Dörfer und Städte waren zerstört. Der Rückgang landwirtschaftlicher Erzeugnisse war dramatisch, allein die Getreideproduktion erreichte nur noch 40 Prozent des Vorkriegsniveaus.[2] Polen geriet bis zum Beginn des 18. Jahrhundert in einen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsrückstand, den es bis ins darauffolgende Jahrhundert nicht aufholen konnte.

Großer Nordischer Krieg

Dennoch begann das neue Jahrhundert mit einem weiteren Krieg: Der Dritte bzw. der Große Nordische Krieg, der heute häufig als Ausgangspunkt der Geschichte der Teilungen Polens gilt.[3] Über 20 Jahre dauerten die erneuten Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft im Ostseeraum. Die meisten Anrainer schlossen sich im Vertrag von Preobraschenskoje zur „Nordischen Liga“ zusammen und bezwangen Schweden letztendlich. Der Frieden von Nystad 1721 besiegelte das Ende des schwedischen Handelsimperiums. Die Rolle Polens in diesem Konflikt offenbarte die Schwäche der Republik nur allzu deutlich. Schon vor Kriegsausbruch war Polen kein gleichrangiger Akteur mehr unter den Ostsee-Mächten. Vielmehr fiel Polen immer weiter unter die Hegemonie Russlands. Dennoch strebte der neue polnische König und Kurfürst von Sachsen August II. (1670–1733) danach, aus den Auseinandersetzungen um das Dominium maris baltici Profit zu schlagen und seine Position wie die des wettinischen Hauses zu stärken. Hintergrund dieser Bestrebungen war wohl insbesondere die Absicht ein dynastisches Zeichen zu setzen, um die von ihm gewünschte Überführung der sächsisch-polnischen Personalunion in eine Realunion zu forcieren. Nachdem Russland die schwedischen Truppen bei Poltawa 1709 besiegte, stand die „Nordische Liga“ endgültig unter der Führung des Zarenreichs. Für Polen bedeutete diese Entscheidung einen erheblichen Bedeutungsverlust, da es keinen Einfluss mehr auf den weiteren Kriegsverlauf nehmen konnte. Russland betrachtete Polen nicht mehr als möglichen Bündnispartner, sondern nur noch als „Vorfeld“ seines Imperiums. Das russische Kalkül sah vor, die polnische Republik soweit unter russische Kontrolle zu bringen, dass sie dem Einfluss konkurrierender Mächte entzogen blieb. Polen geriet in eine Epoche der Souveränitätskrise.[4]

Die Situation im Inneren des Staates war ebenso schwierig wie die außenpolitische Lage. Neben seinen Versuchen sich nach Außen hin Geltung zu verschaffen, war der sächsische Kurfürst August II. als neuer polnischer König bestrebt, die Republik in seinem Sinne zu reformieren und die Macht des Königs auszubauen. Doch verfügte August II. weder über eine Hausmacht, noch über ausreichend Unterstützung, um ein solches absolutistisches Reformwerk gegen den mächtigen Adel durchzusetzen. Im Gegenteil: Kaum trat er mit seinen Reformbestrebungen auf den Plan, formierte sich Widerstand im Adel, welcher 1715 letztendlich in der Bildung der Konföderation von Tarnogród mündete. Augusts Staatsstreich führte zum offenen Konflikt. Russland nutzte die Chance des Bürgerkriegs und sicherte sich schließlich mit seiner Intervention auch längerfristigen Einfluss. Am Ende des Großen Nordischen Krieges 1721 gehörte Polen zwar zu den offiziellen Gewinnern, doch täuscht dieser Sieg über den immer weiter fortschreitenden Prozess der Unterordnung der Republik unter die Hegemonialinteressen der Nachbarstaaten hinweg, bedingt und gefördert durch eine „Koinzidenz von innerer Krise und außenpolitischem Konstellationswechsel“.[5] De iure war Polen freilich noch kein Protektorat Russlands, aber de facto war der Souveränitätsverlust deutlich spürbar. In den folgenden Jahren bestimmte Russland die polnische Politik.[6]

Abhängigkeit vom Ausland und Widerstand im Inneren

Wie groß die Abhängigkeit von den anderen europäischen Mächten war, zeigte die Entscheidung über die Thronfolge, nachdem August II. 1733 verstorben war. Es war nicht allein die Szlachta, d.h. der polnische Adel, die diese Entscheidung treffen sollte. In die Nachfolgediskussion mischten sich neben den Nachbarmächten auch Frankreich und Schweden ein, die versuchten, Stanisław Leszczyński (1677–1766) auf dem Thron zu platzieren. Die drei Nachbarstaaten Preußen, Russland und Österreich aber versuchten die Thronbesteigung durch Leszczyński zu verhindern und verpflichteten sich gegenseitig – noch vor dem Tode August II. – auf einen eigenen gemeinsamen Kandidaten zu setzen (Löwenwoldesches Traktat). Dabei sollte ein wettinischer Kandidat ausgeschlossen werden. Der polnische Adel ignorierte jedoch den Beschluss der Nachbarstaaten und votierte für Leszczyński. Russland und Österreich gaben sich mit dieser Entscheidung aber nicht zufrieden und setzten eine Gegenwahl durch. Entgegen den Vereinbarungen und ohne Absprache mit Preußen nominierten sie den Sohn des verstorbenen Königs, den Wettiner August III. (1696–1763). Die Folge war ein dreijähriger Thronfolgekrieg, in der die anti-wettinische Konföderation von Dzików unterlag und an dessen Ende Leszczyński abdankte. Auf dem „Pazifikationsreichtag“ 1736 erkaufte sich der Sachse August III. mit dem Verzicht auf eigene Gestaltungsmöglichkeiten schließlich den Königstitel und beendete somit das Interregnum.[7]

Nachträglich colorierte Karte aus dem Jahre 1751 mit den Gebieten Pommern und Ostpreußen (gelb) sowie Preußen Königlichen Anteils (rosa)

Die sich bekämpfenden Konföderationen sollten die Republik nahezu das ganze 18. Jahrhundert lähmen. Verschiedene Parteiungen mit unterschiedlichen Interessen standen sich gegenüber und machten es unmöglich, in einem System, das auf dem Einstimmigkeitsprinzip beruhte, Reformen durchzuführen. Das liberum veto ermöglichte es jedem einzelnen Mitglied der Szlachta, durch seinen Einspruch einen zuvor ausgehandelten Kompromiss zu Fall zu bringen. Durch die Einflussnahme der Nachbarmächte verstärkte sich die innere Spaltung der Republik zusätzlich, so dass beispielsweise während der kompletten Regierungszeit Augusts III. zwischen 1736 und 1763 kein einziger Sejm erfolgreich abgeschlossen werden konnte und somit nicht ein Gesetz verabschiedet wurde.[8] Auch in den Jahren davor zeigt die Bilanz der Reichstage die lähmende Wirkung des Einstimmigkeitsprinzips: Von den insgesamt 18 Reichstage von 1717 bis 1733 wurden alleine elf ‚gesprengt’, zwei endeten ohne Beschlussfassung und nur fünf erzielten Ergebnisse.[9]

Nach dem Tode Augusts III. strebten insbesondere die beiden polnischen Adelsgeschlechter Czartoryski und Potocki an die Macht. Doch wie schon beim Interregnum 1733, so wurde die Thronfolge wieder zu einer Frage europäischer Dimension. Es waren wiederum keineswegs die polnischen Adelsparteien, die die Nachfolge bestimmten, sondern die europäischen Großmächte, speziell die großen Nachbarstaaten. Zwar war das Resultat der Königswahl ganz im Sinne Russlands, aber auch Preußen spielte eine entscheidende Rolle. Verstärkt versuchte der preußische König Friedrich II. (1712–1786) seine Interessen zu verfolgen. Wie schon in seinen Testamenten 1752 und 1768 beschrieben, strebte er danach, durch die Erwerbung des zu Polen gehörenden Preußen Königlichen Anteils eine Landbrücke zwischen Pommern und Ostpreußen zu schaffen.[10] Welche Bedeutung diese Erwerbung hatte, zeigt die Häufigkeit, mit der Friedrich diesen Wunsch immer wieder erneuerte. Noch 1771 schrieb er: „Polnisch-Preußen würde die Mühe lohnen, selbst wenn Danzig nicht inbegriffen wäre. Denn wir hätten die Weichsel und die freie Verbindung mit dem Königreiche, was eine wichtige Sache sein würde.“[11]

Polen unter russischer Hegemonie

Stanisław August Poniatowski mit Krone und Stundenglas (Gemälde von Marcello Bacciarelli)

Da Russland einen solchen Machtgewinn Preußens nicht ohne weiteres akzeptieren würde, strebte der Preußenkönig ein Bündnis mit der russischen Zarin Katharina II. (1729-1796) an. Eine erste Gelegenheit, ein solches russisch-preußisches Abkommen zu schmieden, war die Nominierung des neuen polnischen Königs im April 1764. Preußen akzeptierte die Wahl des russischen Wunschkandidaten auf den polnischen Thron. Österreich blieb bei dieser Entscheidung ausgeschlossen und so bestimmte Russland quasi im Alleingang über die Thronfolge. Russlands Entscheidung über die Person des Thronfolgers war dabei schon längst gefallen. Bereits im August 1762 sicherte die Zarin dem früheren britischen Botschaftssekretär Stanisław August Poniatowski (1732-1798) die Thronfolge zu und verständigte sich mit der Adelsfamilie der Czartoryski über deren Unterstützung.[12] Ihre Wahl fiel dabei auf eine Person ohne Hausmacht und mit geringem politischem Gewicht. Ein schwacher pro-russischer König bot in den Augen der Zarin „die beste Gewähr für die Subordination des Warschauer Hofes unter die Weisungen Petersburgs“.[13] Dass Poniatowski ein Liebhaber Katharinas II. war, spielte bei der Entscheidung wohl eine untergeordnete Rolle.[14] Dennoch war Poniatowski mehr als nur eine Verlegenheitswahl, denn der erst 32-jährige Thronanwärter hatte eine umfassende Bildung, ein großes Sprachtalent und verfügte über weitgehende diplomatische und staatstheoretische Kenntnisse.[15] Nach seiner Wahl am 6./7. September 1764, die durch den Einsatz beträchtlicher Bestechungsgelder und die Anwesenheit von 20.000 Mann russischen Truppen einstimmig verlief, erfolgte die Inthronisierung schließlich am 25. November. Wahlort war entgegen der Tradition nicht Krakau, sondern Warschau.[16]

Poniatowski erwies sich jedoch als nicht so loyal und gefügig, wie von der Zarin erhofft. Bereits nach kurzer Zeit nahm er tiefgreifende Reformen in Angriff. Um nach der Wahl des neuen Königs auch dessen Handlungsfähigkeit zu garantieren, beschloss der Reichstag am 20. Dezember 1764 sich selbst in eine Generalkonföderation umzuwandeln, die eigentlich nur für die Dauer des Interregnums Bestand haben sollte. Dies bedeutete, dass zukünftige Reichstage vom liberum veto befreit wurden und Mehrheitsentscheidungen (pluralis votorum) zur Beschlussfassung ausreichten. Auf diese Weise wurde der polnische Staat gestärkt. Katharina II. wollte die Vorteile der polnischen Anarchie jedoch nicht aus der Hand geben und suchte nach Möglichkeiten, ein funktionsfähiges System zu verhindern. Zu diesem Zweck ließ sie einige pro-russische Edelleute mobilisieren und verbündete diese mit orthodoxen und protestantischen Dissidenten, die seit der Gegenreformation unter Diskriminierungen litten. Diese schlossen sich im Juni 1767 zur Konföderation von Radom zusammen. Am Ende des Konflikts stand ein neuer polnisch-russischer Vertrag, der am 24. Februar 1768 vom Sejm gezwungenermaßen gebilligt wurde. Dieser sogenannte „Ewige Vertrag“ beinhaltete die Manifestierung des Einstimmigkeitsprinzips, eine russische Garantie für die staatliche Integrität und für die politische Souveränität Polens sowie Toleranz und Gleichstellung für die Dissidenten. Dieser Vertrag hielt jedoch nicht lange vor.

Die erste Teilung 1772

1772, nach der ersten Teilung
Katharina II. (ganz links) teilt sich zwischen Josef II. und Friedrich II. von Preußen Polen wie ein Kuchen auf, während der polnische König Stanislaus August II. sich verzweifelt an die Krone greift (Karikatur Le gâteau des rois von Jean-Michel Moreau, 1773)

Preußisch-russische Absprachen

Das Jahr 1768 leistete der Ersten Teilung Polens besonderen Vorschub. Das preußisch-russische Bündnis nahm konkretere Formen an. Entscheidende Faktoren hierfür waren die innerpolnischen Schwierigkeiten sowie die außenpolitischen Konflikte, mit denen sich Russland konfrontiert sah: Innerhalb des Königreichs Polen verstärkte sich der Unmut des polnischen Adels über die russische Protektoratsherrschaft und die offene Missachtung der Souveränität. Nur wenige Tage nach der Verabschiedung des „Ewigen Vertrages“ gründete sich am 29. Februar 1768 die anti-russische Konföderation von Bar, welche von Österreich und Frankreich unterstützt wurde. Unter der Parole der Verteidigung des „Glaubens und der Freiheit“ taten sich katholische und polnisch-republikanische Männer zusammen, um auch gewaltsam die Rücknahme des „Ewigen Vertrages“ zu erzwingen und gegen die russische Vorherrschaft zu kämpfen. Russische Truppen marschierten daraufhin erneut in Polen ein. Der Reformwille intensivierte sich in dem Maße, in dem Russland seine Repressionen steigerte. Nur wenige Monate später folgte im Herbst zudem eine Kriegserklärung der Osmanen an das Russische Zarenreich, ausgelöst durch die erwähnten inneren Unruhen in Polen. Das Osmanische Reich lehnte die russische Einflussnahme in Polen schon länger ab und nutzte die Erhebung des Adels, um sich mit den Aufständischen zu solidarisieren. Russland befand sich nun in einem Zweifrontenkrieg.[17]

Das preußische Kalkül, wonach die Hohenzollern als Helfer Russlands auftraten, um so freie Hand bei der Einverleibung Polnisch-Preußens zu erhalten, schien aufzugehen. Preußen sah die Chance gekommen, Russland im Krieg gegen die Türken zu unterstützen, um im Gegenzug das russische d’Accord für die Annexion zu bekommen. Friedrich II. ließ sein Angebot in Petersburg sondieren. Katharina II. zögerte jedoch in Anbetracht des polnisch-russischen Vertrages vom März 1768, der die territoriale Integrität Polens garantierte. Unter dem wachsenden Druck der konföderierten Truppen willigte die Zarin aber letztendlich ein und ebnete somit den Weg zur Ersten Teilung Polens.[18]

Zustimmung trotz Ablehnung

Zwar lehnten Russland und die Habsburgermonarchie zunächst eine Annexion polnischen Territoriums im Grundsatz ab, jedoch rückte der Teilungsgedanke immer weiter in den Mittelpunkt der Überlegungen. Entscheidendes Leitmotiv war der Wille zur Aufrechterhaltung eines mächtepolitischen Gleichgewichts unter Wahrung der Adelsanarchie in Polen. Nachdem Russland aus dem Konflikt mit dem Osmanischen Reich 1772 als Sieger hervorging und auf diese Weise eine russische Expansion in Südosteuropa ermöglicht wurde, fühlten sich sowohl die Hohenzollern- als auch die Habsburgermonarchie vom Wachsen des Zarenreiches bedroht. Ihre Ablehnung eines solchen einseitigen Gebietsgewinns und des damit verbundenen russischen Machtzuwachses ließen Pläne für allseitige territoriale Kompensationen entstehen.[19] Friedrich II. sah nun die Gelegenheit gekommen, seine Agrandissement-Pläne zu verwirklichen und verstärkte seine diplomatischen Bemühungen. Er verwies auf einen bereits 1769 sondierten Vorschlag, das sogenannte Lynarsche Projekt, und sah darin einen idealen Ausweg zur Vermeidung einer Verschiebung des Mächtegleichgewichts: Russland sollte auf die Besetzung der Fürstentümer Moldau und Walachei verzichten, was vor allem im Interesse Österreichs war. Da Russland dem nicht ohne entsprechende Gegenleistung zustimmen würde, sollte dem Zarenreich als Kompromiss ein territoriales Äquivalent im Osten des Königreichs Polens angeboten werden. Gleichzeitig sollte Preußen die von ihm angestrebten Gebiete an der Ostsee erhalten. Damit auch Österreich einem solchen Plan zustimmen würde, sollten der Habsburgermonarchie schließlich die galizischen Teile Polens zugeschlagen werden.[20]

Während die friderizianische Politik also weiterhin auf die Arrondierung des westpreußischen Territoriums abzielte, bot sich Österreich die Chance eines kleinen Ausgleichs für den Verlust Schlesiens im Jahr 1740. Doch Maria Theresia (1717–1780) hatte nach eigener Aussage „moralische Bedenken“ und sträubte sich gegen die Vorstellung, ihre Ausgleichansprüche auf Kosten eines „unschuldigen Dritten“ wirksam werden zu lassen.[21] Dabei war es gerade die Habsburgermonarchie, die eine solche Teilung bereits 1770 mit der „Reinkorporation“ der Zipser Städte präjudizierte. Während die Chefin des Hauses Habsburg sich noch mit ihrem Sohn Joseph (1741–1790), der einer Teilung befürwortend gegenüberstand, und dem Staatskanzler Wenzel Anton Kaunitz (1711–1794) beriet, schlossen Preußen und Russland bereits am 17. Februar 1772 eine separate Teilungsvereinbarung und setzten Österreich damit unter Druck. Letztendlich überwogen die Sorge der Monarchin vor einer Verschiebung oder gar einem Verlust von Macht und Einfluss sowie das Risiko einer Gegnerschaft mit den beiden Mächten. Das polnische Territorium sollte nicht alleine unter diesen aufgeteilt werden, weshalb sich Österreich dem Teilungsvertrag anschloss. Obgleich die Habsburgermonarchie in diesem Fall zögerte, gab es bereits Ende der 1760er Jahre Versuche des Staatskanzlers von Kaunitz ein Tauschgeschäft mit Preußen abzuschließen, in dem Österreich Schlesien zurückbekommen und im Gegenzug Preußen bei seinen Arrondierungsplänen in Polnisch-Preußen unterstützen sollte. Österreich war somit nicht nur stiller Nutznießer, denn auch wenn die Initiative zur Ersten Teilung im Wesentlichen von Friedrich II. ausging, waren beide Staaten aktiv beteiligt. Die russischen Pläne kamen beiden Mächten angesichts der schon Jahre zuvor kursierenden Pläne gelegen und boten einen willkommenen Anlass, die eigenen Interessen umzusetzen.

Am 5. August 1772 wurde schließlich der Teilungsvertrag zwischen Preußen, Russland und Österreich unterzeichnet. Der Petersburger Vertrag wurde als „Maßregel zur „Pazifizierung“ Polens deklariert“[22] und bedeutete für Polen einen Verlust von über einem Drittel seiner Bevölkerung sowie über einem Viertel seines bisherigen Staatsgebietes, darunter der wirtschaftlich so bedeutende Zugang zur Ostsee mit der Weichselmündung. Preußen bekam das, wonach es so lange strebte: Bis auf die Städte Danzig und Thorn wurde das gesamte Gebiet des Königlichen Preußens sowie der sogenannte Netzedistrikt zur Hohenzollernmonarchie geschlagen. Es erhielt damit der Größe und Bevölkerung nach den kleinsten Anteil. Strategisch gesehen erwarb es jedoch das wichtigste Territorium und profitierte somit erheblich von der Ersten Teilung.

„Ein wichtiges Desideratum territorial-staatlichen und dynastischen Prestiges war erfüllt. Westpreußen sollte künftig strategisch und wirtschaftsgeographisch die unentbehrliche „Sehne“ Preußens im Nordosten bilden.“

Martin Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, S. 50.

Zukünftig durfte sich der König somit auch „König von Preußen“ nennen und nicht nur „König in Preußen“.[23]

Russland verzichtete auf die Donaufürstentümer Moldau und Walachei, bekam dafür aber das Gebiet Polnisch-Livland und die weißrussischen Gebiete bis zur Düna zugesprochen. Österreich sicherte sich das galizische Territorium mit Teilen Kleinpolens und Rothreußen mit der Stadt Lemberg als Mittelpunkt.

Für das Königreich Polen, als größten Flächenstaat Europas nach Russland, bedeutete die Zerstückelung seines Territoriums eine Zäsur. Polen wurde zum Spielball seiner Nachbarn. Die Allianz der drei schwarzen Adler betrachtete das Königreich als Verhandlungsmasse. Friedrich II. bezeichnete die Teilung Polens 1779 als herausragenden Erfolg neuartiger Krisenbewältigung.[24]

Die zweite Teilung 1793

Polen 1793, nach der zweiten Teilung
Stanisław August Poniatowski (Porträt von Johann Baptist von Lampi)

Trotz der territorialen Gewinne der Ersten Teilung zeigten sich die Verantwortlichen in Preußen mit dem Ergebnis nicht vollkommen zufrieden. Obwohl sich die Unterhändler intensiv darum bemühten, gelang es nicht, die Städte Danzig und Thorn dem preußischen Territorium einzuverleiben, weshalb die Hohenzollernmonarchie sich um eine weitere Arrondierung bemühte. Auch Maria Theresia, die vor dem Schritt einer Teilung zunächst zurückschreckte, äußerte plötzlich weiteres Interesse. Sie war der Auffassung, dass die durch die Teilung erworbenen Gebiete in Anbetracht des Verlustes Schlesiens und der im Vergleich höheren strategischen Bedeutung der von Preußen erworbenen Gebiete unzureichend seien.[25]

Innenpolitische Auseinandersetzungen

Die innenpolitische Lage in Polen war zunächst weiterhin geprägt durch die Rivalität zwischen dem König und seinen Anhängern auf der einen und der Magnatenopposition auf der anderen Seite. Russland strebte danach, diese Rivalität aufrechtzuerhalten und gleichzeitig seine Rolle als Protektoratsmacht zu sichern. Die Schwäche Polens sollte weiter Bestand haben. Ziel war es daher, die sich gegenüberstehenden Adelsparteien in einer Pattsituation zu halten und die Machtbalance zu wahren, wobei die königstreue Seite, also vor allem die Czartoryskis, ein leichtes Übergewicht haben sollten. Die Reichstage von 1773 und 1776 sollten dieses institutionalisieren und Reformen zur Stärkung des Königs beschließen. Doch lehnte die Adelsopposition eine Stärkung der Exekutive und eine Ausweitung der Prärogativen des Königs ohnehin schon ab, so verstärkte sich ihr Widerstand gegen die Reformen angesichts der Tatsache, dass die Beschlüsse Ergebnisse einer Zusammenarbeit Poniatowskis mit Russland waren. Oberstes Ziel der Magnaten war es nun, die Reichtagsbeschlüsse von 1773 und 1776 wieder rückgängig zu machen. Dies wäre jedoch nur durch die Bildung eines Konföderationsreichtags ermöglicht worden, auf dem Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit gefasst werden konnten, ohne durch ein liberum veto zu Fall gebracht zu werden. Ein solcher Reichstag stieß jedoch auf erheblichen Widerstand des Protektors Russland. Eine Änderung der Verfassung war folglich unmöglich. Weder konnte die Magnatenopposition eine Revision der Beschlüsse von 1773 und 1776 erwirken, noch war es Poniatowski möglich, weitergehende Reformen durchzubringen.[26] Zumal Russland zwar die letzten Reformen zur Stärkung des Königs unterstütze, aber jegliche Handlung, die ein Abrücken vom Status quo bedeutete, ablehnte. Obwohl von Katharina II. gefördert, verfolgte der polnische König weiterhin Maßnahmen, um den polnischen Staat zu reformieren und zu konsolidieren und strebte zu diesem Zwecke auch seinerseits die Bildung eines Konföderationsreichtages an. 1788 bot sich Poniatowski dazu die Gelegenheit, als die russischen Truppen in einem Zweifrontenkrieg gegen Schweden und die Türkei verwickelt waren, weshalb die militärischen Mittel Russlands sich weniger gegen Polen richten konnten.

Der starke Reformgeist, von dem dieser lang ersehnte Reichstag geprägt werden sollte, offenbarte Ansätze einer neuen Handlungsfähigkeit der Adelsrepublik, was nicht im Sinne der russischen Zarin sein konnte. Klaus Zernack beschrieb diese Situation als „Schockwirkung der ersten Teilung“, die „rasch in eine Aufbruchstimmung eigener Art“[27] überging. Die von Stanisław August Poniatowski angestrebten Veränderungen in der Verwaltung und im politischen System des Königreichs sollten die politische Lähmung der Wahlmonarchie aufheben, das Land in gesellschaftlicher, sozialer und ökonomischer Hinsicht verändern und zu einer modernen Staats- und Landesverwaltung führen. Russland und Preußen betrachteten diese Entwicklung jedoch mit Argwohn. Der zunächst von der Zarin unterstütze Poniatowski erwies sich insbesondere für russischen Geschmack plötzlich als zu reformfreudig, so dass sich Katharina II. bemühte, der angestrebten Modernisierung ein Ende zu setzen. Sie kehrte daher ihrerseits die Vorzeichen um und unterstütze nun offen die anti-reformerische Magnatenopposition.

Europas erste Verfassung

Die Verabschiedung der Mai-Verfassung am 3. Mai 1791, zur Zeit des Vierjährigen Sejms im Warschauer Königsschloss (Gemälde von 1806)
Titelblatt des Erstdrucks der Maiverfassung von Piotr Dufour aus dem Jahre 1791

Preußen agierte angesichts seiner ablehnenden Haltung gegenüber den Reformen jedoch widersprüchlich: Nachdem die pro-preußischen Sympathien in Polen nach der Ersten Teilung schnell ein Ende fanden, verbesserte sich das Verhältnis zwischen den beiden Staaten. Die Annäherungen mündeten am 29. März 1790 sogar in einem preußisch-polnischen Bündnis. Nach einigen freundschaftlichen Deklarationen und positiven Signalen fühlten sich die Polen gegenüber Preußen sicher und unabhängig und sahen in Friedrich Wilhelm II. gar ihren Beschützer. Das Bündnis sollte daher auch, so die Hoffnung Polens, die Reformen, insbesondere auch außenpolitisch, sichern.[28] Die Rolle Preußens bei der Ersten Teilung schien vergessen. Doch so uneigennützig wie gehofft war dessen Politik nicht, denn auch für Preußen galt: Die Adelsanarchie und das Machtvakuum waren durchaus gewollt, weshalb es sowohl im preußischen als auch im russischen Interesse lag, dem erwähnten Reformtreiben entgegenzusteuern. Die Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörten die Abschaffung des Adelsprivilegs der Steuerfreiheit und die Errichtung eines stehenden Heeres mit 100.000 Mann sowie die Neuausrichtung des Staatsbürgerschaftsrechts.

Unter dem ständig wachsenden Druck der Nachbarstaaten, verbunden mit der Befürchtung einer Intervention, sah sich der König gezwungen, seine weiteren Reformvorhaben möglichst schnell zu realisieren. In einer Reichstagsitzung am 3. Mai 1791 legte Poniatowski den Abgeordneten daher einen Entwurf für eine neue polnische Verfassung vor, dem der Reichstag nach nur siebenstündiger Beratung zustimmte.[29] Am Ende des Vierjährigen Sejms stand somit die erste moderne Verfassung Europas.[30] Die als „Regierungsstatut“ bezeichnete Konstitution bestand zwar aus lediglich elf Artikeln, die jedoch weitreichende Veränderungen mit sich brachten. Beeinflusst von den Werken Rousseaus und Montesquieus wurden die Prinzipien von Volkssouveränität und Gewaltenteilung festgeschrieben. Die Verfassung sah die Einführung des Mehrheitsprinzips im Gegensatz zum liberum veto, eine parlamentarische Ministerverantwortlichkeit und eine Stärkung der staatlichen Exekutive, vor allem des Königs, vor. Weiterhin wurden staatliche Schutzklauseln für das Bauernvolk beschlossen, die die Masse der leibeigenen Bauern vor Willkür und Auspressung schützen sollten. Den Städtern wurden zudem die bürgerlichen Rechte garantiert. Der Katholizismus wurde zur vorherrschenden Religion erklärt, die freie Religionsausübung anderer Konfessionen aber legitimiert. Um die Handlungsfähigkeit der Adelsrepublik auch nach dem Tod eines Königs zu sichern und ein Interregnum zu verhindern, beschlossen die Abgeordneten weiterhin die Abschaffung der Wahlmonarchie und die Einführung einer Erbdynastie – mit den Sachsen als neuem Herrschergeschlecht. Damit wurde Polen zur konstitutionellen Monarchie. Der Wille zum Kompromiss verhinderte jedoch noch weitergehende Reformen: Die geplante Abschaffung der Leibeigenschaft und die Einführung von persönlichen Grundrechten scheiterten am Widerstand der Konservativen. Beeinflusst von den Werken der großen Staatstheoretiker, geprägt durch das Klima der Aufklärung und ihrer Diskurse und beeindruckt von den Ereignissen und Ideen der Jakobiner und der Französischen Revolution, sollte Polen zu einem der modernsten Staaten am Ausgang des 18. Jahrhunderts werden. Zwar bemühten sich die Abgeordneten nach der Verabschiedung der Verfassung darum, die neuen Verfassungsprinzipien auch umzusetzen, doch das Erreichte währte nicht lange.[31]

Reaktionen der Nachbarstaaten

Der Verfassungsaffront veranlasste die Nachbarstaaten schon bald zum Handeln. „Katharina II. von Russland war angesichts der Verabschiedung der Verfassung außer sich und tobte, dieses Schriftstück sei ein Machwerk, schlimmer, als es sich die französische Nationalversammlung ausdenken könne, und zudem geeignet, Polen dem russischen Vorfeld zu entwinden.“[32] Russland unterstützte nun diejenigen Kräfte in Polen, die sich gegen die Maiverfassung wandten und auch schon gegen die Reichtagsbeschlüsse von 1773 und 1776 ankämpften. Mit Unterstützung der Zarin ging die Konföderation von Targowica nun vehement gegen den König und seine Anhänger vor. Als der russisch-osmanische Konflikt im Januar 1792 schließlich ein Ende fand, wurden somit auch wieder militärische Kräfte freigesetzt, die ein Eingreifen Katharinas II. ermöglichten. Ein Jahr nach dem Ende des Vierjährigen Sejm rückten russische Truppen in Polen ein. Das polnische Heer war unterlegen und Poniatowski musste sich der Zarin unterwerfen. Die Verfassung von 3. Mai wurde aufgehoben, während Russland seine Rolle als Ordnungsmacht zurück gewann. In Anbetracht der Ereignisse zeigte sich Katharina II. nun offen für eine weitere Teilung Polens:

„Polen wurde […] in dem Augenblick für seine Nachbarn unerträglich, da es sich aus seiner Machtlosigkeit so weit regenerierte, daß es in die Lage versetzt wurde, aus eigener Kraft auch außenpolitisch aktiv zu werden“

Hans Lemberg: Polen zwischen Rußland, Preußen und Österreich im 18. Jahrhundert, Köln 1974, S. 46.

Auch Preußen erkannte die Gelegenheit, aus dieser Situation Profit zu schlagen, um nunmehr in den Besitz der begehrten Städte Danzig und Thorn zu kommen. Doch warum sollte Russland, das die Reformbestrebungen in Polen allein unterdrückte, dem Wunsche Preußens nachkommen? Preußen verknüpfte daher die polnische mit der französischen Frage und drohte, aus dem europäischen Koalitionskrieg gegen das revolutionäre Frankreich auszuscheiden, sollte es nicht entsprechend entschädigt werden. Vor die Wahl gestellt, entschied sich Katharina II. nach langem Zögern für die Aufrechterhaltung des Bündnisses und stimmte einer erneuten Aufteilung polnischer Territorien unter Preußen, als „Kostenersatz des Krieges‚ contre les rebelles français“,[33] und dem Zarenreich zu.[34] Österreich blieb auf Forderung der Zarin jedoch bei diesem Teilungsakt außen vor. Im Teilungsvertrag vom 23. Januar 1793 erhielt Preußen nun die Kontrolle über Danzig und Thorn sowie über Großpolen und Teile Masowiens, welche zur neuen Provinz Südpreußen zusammengefasst wurden. Das russische Territorium erweiterte sich um ganz Weißrussland sowie weite Gebiete Litauens und der Ukraine. Um diesen Akt zu legalisieren, wurden die Abgeordneten des Reichstags nur wenige Monate später in Grodno unter Waffendrohung und hohen Bestechungen der Teilungsmächte gedrängt, der Aufteilung ihres Landes zuzustimmen.

Die dritte Teilung 1795

Tadeusz Kościuszko

Lag es nach der Ersten Teilung Polens noch im Interesse der Nachbarstaaten, das Königreich wieder zu stabilisieren und anschließend als schwachen und handlungsunfähigen Reststaat zu etablieren, änderten sich die Vorzeichen nach der Zweiten Teilung. Die Frage nach der Überlebensfähigkeit des polnischen Rumpfstaates wurde nicht gestellt. Weder Preußen noch Russland strebten einen Weiterbestand des Königreiches in den neuen Grenzen an. Die Zweite Teilung Polens mobilisierte die widerständischen Kräfte des Königreichs. Nicht nur der Adel und die Geistlichkeit wehrten sich gegen die Besatzungsmächte. Auch die bürgerlich-intellektuellen Kräfte sowie die bäuerlich-sozialrevolutionäre Bevölkerung schlossen sich dem Widerstand an. Innerhalb weniger Monate zog die anti-russische Opposition weite Teile der Bevölkerung auf ihre Seite. An die Spitze dieser Gegenbewegung setzte sich Tadeusz Kościuszko (1746–1817), der bereits im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg gekämpft hatte und 1794 nach Krakau zurückkehrte. Im selben Jahr noch gipfelte der Widerstand in dem nach ihm benannten Kościuszko-Aufstand.[35] Monatelange dauerten die Auseinandersetzungen zwischen den Aufständischen und den Teilungsmächten. Immer wieder konnten die Widerstandskräfte Erfolge verbuchen. Letztendlich obsiegten jedoch die Truppen der Besatzer und am 10. Oktober 1794 nahmen russische Truppen Kościuszko schwer verwundet gefangen. Eine weitere Existenzberechtigung eines polnischen Staates hatten die Aufständischen in den Augen der Nachbarmächte verspielt.

„Daß die Polen es gewagt hatten, ihr nationales Schicksal selbst bestimmen zu wollen, brachte dem polnischen Staat das Todesurteil.“

Martin Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik., Frankfurt am Main 1972, S. 63.

Nun strebte Russland danach, den Reststaat aufzuteilen und aufzulösen und suchte zu diesem Zweck zuerst die Verständigung mit Österreich. War Preußen bisher die treibende Kraft, musste es seine Ansprüche nun hintanstellen, da sowohl Petersburg als auch Wien der Auffassung waren, dass Preußen bisher am meisten von den beiden vorhergehenden Teilungen profitiert hatte. Am 3. Januar 1795 unterzeichneten Katharina II. und der Habsburger Kaiser Franz II. den Teilungsvertrag, dem sich Preußen am 24. Oktober anschloss. Demnach teilten sich die drei Staaten das restliche Polen entlang der Flüsse Memel, Bug und Pilica auf. Russland rückte weiter nach Westen und besetzte sämtliche Gebiete östlich von Bug und Memel sowie ganz Kurland und Litauen. Der habsburgische Machtbereich weitete sich nach Norden hin um die wichtigen Städte Lublin, Radom, Sandomierz und insbesondere Krakau aus. Preußen erhielt hingegen die restlichen Gebieten östlich von Bug und Memel mit Warschau, welche anschließend Teil der neuen Provinz Neuostpreußen wurden, sowie das westlich von Krakau gelegene Neuschlesien.[36] Nachdem Stanisław August bereits am 25. Juli 1795 formell abdankte, erklärten die Teilungsmächte das Königreich Polen zwei Jahre nach der Dritten und letzten Teilung Polens für erloschen.

„Polen wurde gleichsam als ein verfügbarer und willkommener ‚Fond‘ angesehen, der es erlaubte, die territoriale Gewinnsucht der drei Mächte auf die einfachste Weise zu befriedigen und mit Hilfe dessen man außerdem die zwischen Preußen, Russland und Österreich herrschenden machtpolitischen Gegensätze in gemeinsamer Komplizenschaft zu Lasten eines unschuldigen Vierten verwandeln und so eine Zeitlang „harmonisieren“ konnte.“

Martin Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, S. 64.

Die Polen fanden sich nicht mit der fehlenden Eigenstaatlichkeit ab. Im Zuge der Aufstellung der Polnischen Legion innerhalb der französischen Armee entstand 1797 das Kampflied Noch ist Polen nicht verloren, das im folgenden Jahrhundert die diversen Aufstände begleitete (siehe: Fremdherrschaft, Unterdrückung und Kampf um die Unabhängigkeit 1795–1914) und schließlich zur Nationalhymne des im Gefolge des Ersten Weltkrieges wiederentstandenen polnischen Staates wurde.

Statistik der Teilungen

Polen-Litauen in den Grenzen von 1771 und die drei Teilungen Polens 1772, 1793 und 1795

Im Ergebnis der Teilungen war einer der größten Staaten Europas von der Landkarte getilgt. Die Angaben über die Größe und Einwohnerzahl schwanken sehr stark, weshalb eine genaue Quantifizierung der Verluste des polnischen Staates respektive der Gewinne der Teilungsmächte nur schwer möglich ist. Basierend auf den Angaben von Roos[37] profitierte Russland rein quantitativ am meisten von den Teilungen: Mit 62,8 Prozent des Territoriums wuchs das Zarenreich gleich rund drei Mal so viel wie Preußen oder Österreich. Fast jeder zweite Einwohner Polens, insgesamt etwa 47,3 Prozent, lebte nach der Teilung in russischen Gebieten. Österreich erhielt der Fläche nach mit 18,5 Prozent den geringsten Zuwachs, jedoch handelte es sich bei dem neu geschaffenen Königreich Galizien und Lodomerien um eine dicht besiedelte Region, weshalb mit 31,5 Prozent fast ein Drittel der polnischen Bevölkerung zur Habsburgermonarchie geschlagen wurde. Preußen erhielt mit 18,7 Prozent der Landmasse einen nahezu gleichgroßen Zuwachs wie Österreich, allerdings mit nur 21,2 Prozent der Einwohner den geringsten Bevölkerungszuwachs.

Teilung Preußen Russland Österreich Gesamt
km² Bev. (Mio.) km² Bev. (Mio.) km² Bev. (Mio.) km² Bev. (Mio.)
1. Teilung 34.900 0,356 84.000 1,256 83.900 2,669 202.800 4,281
2. Teilung 58.400 1,136 228.600 3,056 287.000 4,192
3. Teilung 43.000 1,042 146.000 1,338 51.100 1,098 240.100 3,478
Gesamt 136.300 2,534 458.600 5,650 135.000 3,767 729.900 11,951

Forschung

In der deutschen Geschichtswissenschaft stellen die Teilungen Polen-Litauens bisher eher ein Randthema dar. Das wohl einschlägigste Überblickswerk „Die Teilungen Polens“ von Michael G. Müller ist bereits 1984 erschienen und wird mittlerweile nicht mehr neu aufgelegt. Dabei ist deren historische Bedeutung keineswegs gering. Bereits Müller stellt fest: „Es ist eben nicht nur für polnische, sondern auch für französische und angelsächsische Historiker geläufig, die Teilungen Polens unter die […] epochenmachenden Ereignisse der europäischen Frühneuzeit einzureihen, d.h., sie ähnlich zu gewichten wie den Dreißigjährigen Krieg oder die Französische Revolution.“[38] Trotzdem gilt auch 25 Jahre nach Müllers Feststellung noch immer, dass „gemessen an ihrem objektiven Betroffen-Sein“ die deutsche Geschichtswissenschaft „einen allzu geringen Anteil genommen“[39] hat an den Teilungen Polens. Das Thema präsentiert sich demnach trotz neuer Forschungsbemühungen (insbesondere an den Universitäten Trier und Gießen) teilweise immer noch als ein Desiderat der deutschen Forschung. Erwartungsgemäß ist das Thema in der polnischen Literatur wesentlich breiter erforscht.

Die Quellenlage ist dagegen deutlich besser. Die wichtigsten Bestände finden sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) in Berlin-Dahlem und im Archiwum Główne Akt Dawnych (AGAD) in Warschau. Eine editierte Quellensammlung stellt das Novum Corpus Constitutionem (NCC) dar, welche online abrufbar ist und vor allem öffentliche Bekanntmachungen enthält.

Die Teilungen Polens sind auch auf Landkarten gut dokumentiert. Infolge der umfangreichen territorialen Veränderungen bestand für aktuelle Karten eine große Nachfrage. Im deutschsprachigen Raum gab beispielsweise der Verlag von Johannes Walch eine Polenkarte heraus, die er mehrmals den politischen Gegebenheiten anpassen musste.[40] Eine auch nur annähernd komplette Bibliografie aller Landkarten der polnischen Teilungen fehlt jedoch bisher.

Verweise

Siehe auch

Literatur

  • Karl Otmar Freiherr von Aretin: Tausch, Teilung und Länderschacher als Folgen des Gleichgewichtssystems der europäischen Großmächte. Die Polnischen Teilungen als europäisches Schicksal, in: Klaus Zernack (Hg.): Polen und die polnische Frage in der Geschichte der Hohenzollernmonarchie 1701-1871 (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 33). Colloquium-Verlag, Berlin 1982, S. 53–68, ISBN 3-7678-0561-8.
  • Martin Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 1986 (4. Aufl.), ISBN 3-518-36574-6.
  • Tadeusz Cegielski: „Deutschland- und Polenpolitik“ in dem Zeitraum 1740-1792, in: Klaus Zernack (Hg.): Polen und die polnische Frage in der Geschichte der Hohenzollernmonarchie 1701-1871 (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 33). Colloquium-Verlag, Berlin 1982, S. 21–27, ISBN 3-7678-0561-8.
  • Tadeusz Cegielski: Das alte Reich und die erste Teilung Polens 1768-1774. Steiner, Stuttgart 1988, ISBN 3-515-04139-7.
  • Rudolf Jaworski / Christian Lübke / Michael G. Müller: Eine kleine Geschichte Polens. Suhrkamp, Frankfurt a.M. 2000, ISBN 3-518-12179-0.
  • Hans Lemberg: Polen zwischen Rußland, Preußen und Österreich im 18. Jahrhundert, in: Friedhelm Berthold Kaiser / Bernhard Stasiewski (Hrsg.): Die erste polnische Teilung 1772 (Studien zum Deutschtum im Osten, 10). Böhlau, Köln 1974, S. 29–48, ISBN 3-412-02074-5.
  • Jerzy Lukowski: The partitions of Poland 1772, 1793, 1795. Longman, London 1999, ISBN 0-582-29275-1.
  • Jerzy Michalski: Polen und Preußen in der Epoche der Teilungen, in: Klaus Zernack (Hg.): Polen und die polnische Frage in der Geschichte der Hohenzollernmonarchie 1701-1871 (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 33). Colloquium-Verlag, Berlin 1982, S. 35–52, ISBN 3-7678-0561-8.
  • Erhard Moritz: Preußen und der Kościuszko-Aufstand 1794. Zur preußischen Polenpolitik in der Zeit der Französischen Revolution (Schriftenreihe des Instituts für Allgemeine Geschichte an der Humboldt-Universität Berlin, 11). Berlin 1968.
  • Michael G. Müller: Die Teilungen Polens 1772, 1793, 1795. Beck, München 1984, ISBN 3-406-30277-7.
  • Gotthold Rhode: Die polnische Adelsrepublik um die Mitte des 18. Jahrhunderts, in: Friedhelm Berthold Kaiser / Bernhard Stasiewski (Hg.): Die erste polnische Teilung 1772 (Studien zum Deutschtum im Osten, 10). Böhlau, Köln 1974, S. 1–26, ISBN 3-412-02074-5.
  • Hans Roos: Polen von 1668 bis 1795, in: Theodor Schieder / Fritz Wagner (Hg.): Handbuch der Europäischen Geschichte. Bd. 4: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung. Klett-Cotta, Stuttgart 1968, S. 690–752.
  • Klaus Zernack: Polen in der Geschichte Preußens, in: Otto Büsch (Hg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Bd. II: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. de Gruyter, Berlin / New York 1992, S. 423–431.

Einzelnachweise

  1. Der Begriff „Polnische Teilungen“ wird im wissenschaftlichen Diskurs abgelehnt; die Teilungen Polens beziehen sich dabei immer auf den Gesamtstaat Polen-Litauen.
  2. Vgl. Rudolf Jaworski / Christian Lübke / Michael G. Müller: Eine kleine Geschichte Polens, Frankfurt a.M. 2000, S. 167.
  3. Zur Periodisierung vgl. Müller: Die Teilungen Polens, S. 12f.
  4. Vgl. Hans Lemberg: Polen zwischen Rußland, Preußen und Österreich im 18. Jahrhundert, in: Friedhelm Berthold Kaiser / Bernhard Stasiewski (Hg.): Die erste polnische Teilung 1772, Köln 1974, S. 36 f. oder Müller: Die Teilungen Polens, S. 15-18.
  5. Müller: Die Teilungen Polens, S. 14.
  6. Vgl. Müller, Die Teilungen Polens, S. 17.
  7. Vgl. Jaworski / Müller / Lübke: Eine kleine Geschichte Polens, S. 178f. u. Müller: Die Teilungen Polens, S. 18-20.
  8. Vgl. Jaworski / Müller / Lübke: Eine kleine Geschichte Polens, S. 181.
  9. Vgl. Meisner: Gerichtswesen und Rechtspflege, S. 314.
  10. Vgl. Martin Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, Frankfurt a.M. 1972, S. 45.
  11. Zitiert in: Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, S. 47.
  12. Vgl. Hans Roos: Polen von 1668 bis 1795, in: Theodor Schieder / Fritz Wagner (Hg.): Handbuch der Europäischen Geschichte. Bd. 4: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung, Stuttgart 1968, S. 740.
  13. Jaworski / Müller / Lübke: Eine kleine Geschichte Polens, S. 185.
  14. Vgl. Roos: Polen von 1668 bis 1795, S. 740.
  15. Vgl. Roos: Polen von 1668 bis 1795, S. 741.
  16. Vgl. Andrea Schmidt-Rösler: Polen. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Regensburg 1996, S. 53
  17. Vgl. Erhard Moritz: Preußen und der Kościuszko-Aufstand 1794. Zur preußischen Polenpolitik in der Zeit der Französischen Revolution, Berlin 1968, S. 17f.
  18. Vgl. Lemberg: Polen zwischen Rußland, Preußen und Österreich im 18. Jahrhundert, S. 42.
  19. Vgl. Müller: Die Teilungen Polens, S. 36.
  20. Vgl. Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, S. 46f.
  21. Vgl. Lemberg: Polen zwischen Rußland, Preußen und Österreich im 18. Jahrhundert, S. 42 sowie Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, S. 48.
  22. Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, S. 49.
  23. Zur Übernahme der neuen Akquisition siehe Walther Hubatsch: Die Übernahme Westpreußens und des Netzedistrikts durch Preußen im Jahre 1772; in: Friedhelm Berthold Kaiser / Bernhard Stasiewski (Hg.): Die erste polnische Teilung 1772, Köln 1974, S. 75-95.
  24. Vgl. Müller: Die Teilungen Polens, S. 39.
  25. Vgl. Müller: Die Teilungen Polens, S. 40f.
  26. Dennoch widmet Daniel Stone dieser Zeit eine eigene Monographie: Polish Politics and National Reform 1775-1788, New York 1976.
  27. Klaus Zernack: Polen in der Geschichte Preußens, in: Otto Büsch (Hg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Bd. II: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Berlin / New York 1992, S. 424.
  28. Vgl. Michalski: Polen und Preußen in der Epoche der Teilungen, S. 50.
  29. Vgl. Jan Kusber: Vom Projekt zum Mythos - Die polnische Maiverfassung 1791, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 8/2004, S. 685.
  30. Weiterführend hierzu: Kusber: Vom Projekt zum Mythos - Die polnische Maiverfassung 1791, S. 685-699. Kusber stellt neben dem Inhalt der Verfassung auch die Elemente des Umgangs mit deren Erbe vor und wirft einen Blick auf den gegenwärtigen Stellenwert im osteuropäischen Kontext. Ebenfalls weiterführend: Helmut Reinalter (Hg.): Die polnische Verfassung vom 3. Mai 1791 vor dem Hintergrund der europäischen Aufklärung, Frankfurt a.M. 1997 sowie Stanislaw Grodziski: Die Verfassung vom 3. Mai 1791 - das erste polnische Grundgesetz, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bd. 30-31/1987, S. 40-46.
  31. Vgl. Müller: Die Teilungen Polens, S. 23; Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, S. 56; Michalski: Polen und Preußen in der Epoche der Teilungen, S. 44; Jaworski / Müller / Lübke: Eine kleine Geschichte Polens, S. 189; Roos: Polen von 1668 bis 1795, S. 750.
  32. Kusber: Vom Projekt zum Mythos - Die polnische Maiverfassung 1791, S. 686.
  33. Hans Roos: Polen von 1668 bis 1795. In: Theodor Schieder, Fritz Wagner (Hrsg.): Handbuch der Europäischen Geschichte. Band 4: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung. Stuttgart 1968, S. 690–752, hier: S. 750.
  34. Über die Bedeutung des Koalitionskrieges gegen Frankreich als diplomatisches Druckmittel siehe ausführlicher: Erhard Moritz: Preußen und der Kościuszko-Aufstand 1794. Zur preußischen Polenpolitik in der Zeit der Französischen Revolution, S. 28–32.
  35. Vgl. Broszat: 200 Jahre deutsche Polenpolitik, S. 61 f.
  36. Weiterführend siehe Zbigniew Góralski: Die Grenzdemarkationen in Polen nach der dritten Teilung (1795–1797), in: Jahrbücher für die Geschichte Osteuropas, Band 19/1971, S. 212–238.
  37. Vgl. Roos: Polen von 1668 bis 1795, S. 746-751. Roos verweist darauf, dass die von ihm verwendeten Ziffern von ihm selbst in diversen Archiven ermittelt und berechnet wurden.
  38. Müller: Die Teilungen Polens, München 1984, S. 7.
  39. Müller: Die Teilungen Polens, München 1984, S. 11.
  40. Kozica, Kazimierz; Ritter, Michael: Die «Charte des Koenigreichs Polen» von Johannes Walch. In: Cartographica Helvetica Heft 36 (2007) S. 3–10 Volltext