Hans Filbinger

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Hans Karl Filbinger (* 15. September 1913 in Mannheim; † 1. April 2007 in Freiburg im Breisgau-Günterstal) war ein deutscher Politiker (CDU).

Er wurde 1966 zum Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gewählt und trat 1978 im Verlauf der Affäre Filbinger zurück. Auch seine Mitgliedschaft in der Bundesversammlung 2004 war Anlass für eine Kontroverse.

Ausbildung, Beruf, Familie

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft in Freiburg und München promovierte er 1939. Hans Filbinger war mit Ingeborg Breuer verheiratet. Aus der Ehe sind vier Töchter und ein Sohn hervorgegangen.

Partei

Filbinger gehörte dem katholischen Jugendbund Neudeutschland an, der Schüler und Studenten umfasste. Die Vereinigung stand politisch dem Zentrum nahe und widersetzte sich der Eingliederung in die Hitler-Jugend. Im Jahr 1933 wurde sie als staatsfeindlich verboten. Hans Filbinger, der eine führende Rolle im Bezirk Nordbaden spielte, forderte seine Bundesbrüder im April 1933 auf, die Tätigkeit im Rahmen der bisherigen Zielsetzungen fortzuführen und formulierte das Programm für die nächste Zukunft. [1] Das hatte Folgen: Er wurde von der NSDAP als 'politisch unzuverlässig' abgestempelt. [2] Der Generalstaatsanwalt Emil Brettle eröffnete Filbinger bei der Vorstellung zum ersten juristischen Staatsexamen im Januar 1937, er könne mit einer Zulassung zum zweiten Examen nicht rechnen, wenn nicht die aktenkundigen politischen Beanstandungen ausgeräumt würden. [3] Damit war der weitere Berufsweg versperrt. Filbinger erfüllte im Frühjahr 1937 diese Bedingungen durch Stellung des Antrags auf Aufnahme in die Partei, dadurch erhielt er die Möglichkeit zum Eintritt in die Referendarsausbildung. [4] 1940 wurde Filbinger zur Marine eingezogen und erreichte 1943 den Dienstgrad eines Oberfähnrichs zur See. Kurz vor der Beförderung zum Leutnant wurde er, wie er selbst darstellt, gegen seinen Willen zur Militärjustiz kommandiert. Er habe zwei Versuche unternommen, dieser Kommandierung durch Meldung zur U-Boot-Staffel zu entgehen, die jedoch vergeblich waren. [5]

1951 trat Filbinger in die CDU ein, wo er in Führungspositionen aufstieg, er wurde Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Südbaden. Nach dem Zusammenschluss der vier Landesverbände der Union zu einem Dachverband wurde er auf dem ersten Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg am 15./16. Januar 1971 zu ihrem Landesvorsitzenden gewählt. Der Dachverband hatte damals rund 45.000 Mitglieder und war damit der drittstärkste Landesverband der CDU. In den 1970er Jahren wurde Filbinger einer der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU und zählte mit Alfred Dregger zu den Parteirechten. Nach 1978 gab er im Zusammenhang mit der Marinerichter-Affäre (siehe unten) alle Führungsämter ab. Die baden-württembergische CDU ernannte Filbinger 1979 zum Ehrenvorsitzenden. Mitglied des Bundesvorstandes blieb er bis 1981.

Staatsrat, Innenminister, Ministerpräsident

Hans Filbinger, seit 1953 Stadtrat in Freiburg, wurde 1958 erstmals von Ministerpräsident Gebhard Müller zum Mitglied der Landesregierung berufen und zwar in die Position eines Staatsrates, der vor allem die Interessen Südbadens innerhalb des jungen Bundeslandes Baden-Württemberg wahrzunehmen hatte.

1960 wurde Filbinger in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt, dem er bis 1980 (zunächst für den Wahlkreis Freiburg-Stadt, ab 1976 für den Wahlkreis Freiburg I) angehörte. Gleichzeitig wurde er 1960 Innenminister von Baden-Württemberg. Als Kurt Georg Kiesinger am 1. Dezember 1966 Bundeskanzler in Bonn wurde, wurde Filbinger sein Nachfolger im Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg. Dabei kam es zum Bruch mit der FDP, die eine sozialliberale Koalition anstrebte. Nach dramatischen Koalitionsverhandlungen bildete Filbinger aus CDU und SPD eine Große Koalition nach Bonner Muster. Nach der Landtagswahl von 1968 wurde die Große Koalition weitergeführt, deren größte Leistung in den frühen 1970er Jahren eine Verwaltungsreform (Gemeinde- und Kreisreform) unter Federführung von Innenminister Walter Krause war. Dabei wurde die Zahl der Gemeinden und Landkreise stark reduziert, wobei die neuen Landkreise und Regierungsbezirke die historischen Grenzen der früheren Länder Baden und Württemberg übersprangen.

Bei der Wahl vom 23. April 1972 konnte die CDU unter Führung von Hans Filbinger zum ersten Mal in der Geschichte des Landes die absolute Mehrheit (52,9 %) gewinnen und konnte nun allein regieren. In den 1970er Jahren erfreute sich der „Landesvater“ Filbinger einer außerordentlich großen Popularität, die sich auch im Ergebnis der Landtagswahl von 1976 niederschlug. Mit dem Slogan „Freiheit oder Sozialismus“ war er erfolgreich und konnte die absolute Mehrheit der CDU weiter ausbauen (56,7 %). Dieses Ergebnis bedeutete den größten Wahlerfolg der CDU auf Landes- oder Bundesebene zur Zeit der alten Bundesrepublik. Filbinger wurde mit der persönlichen Bestmarke von 91,5 % als Landesvorsitzender wiedergewählt.[6]

Vom 1. November 1973 bis zum 31. Oktober 1974 war Filbinger Bundesratspräsident.

Im Zuge des Kampfes gegen Terrorismus und dem damit verbundenen politischen Radikalismus schaffte die Landesregierung unter Filbinger im Herbst 1977 die Verfasste Studierendenschaft ab.

Baden-Württemberg wurde in der Ära Filbinger zu einem Vorbild politischer und wirtschaftlicher Stabilität, es galt als „Musterländle“ der CDU. Im Jahre 1979, auf dem Gipfelpunkt seiner Popularität angelangt, galt Filbinger bereits als möglicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten.

Um so gravierender war dann Filbingers jäher politischer Absturz. Am 7. August 1978 trat er als Folge einer Kampagne, die gegen ihn wegen seiner Tätigkeit als Marinerichter in der letzten Phase des Zweiten Weltkrieges entfacht worden war, zurück. Filbingers Nachfolger als Ministerpräsident wie auch als CDU-Landesvorsitzender wurde Lothar Späth, der sich innerparteilich gegen den damaligen Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel durchsetzte. Ende März 1979 schied Filbinger auch als einer der sieben stellvertretendenden Bundesvorsitzenden der CDU und als Landesvorsitzender aus.

1979 gründete Filbinger zusammen mit Freunden das Studienzentrum Weikersheim, welches er bis 1997 leitete und dessen Ehrenpräsident er bis zu seinem Tode war.

Affäre Filbinger

1978 wurde durch eine Veröffentlichung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Wochenzeitung Die Zeit Filbingers Mitwirkung an vier Todesurteilen bei NS-Kriegsgerichtsverfahren bekannt. Hochhuth prägte dabei mit Sicht auf Filbinger das geflügelte Wort von den „furchtbaren Juristen“.

Marinestabsrichter Filbinger im Zweiten Weltkrieg

[7] Filbinger war demnach in zwei Fällen Vertreter der Anklage und in zwei Fällen Vorsitzender Richter. Er war Ankläger in einem Verfahren gegen einen Plünderer, der 1943 zum Tode verurteilt wurde. Das Todesurteil wurde wegen der von Filbinger beigesteuerten entlastenden Dokumente nicht vollstreckt. Beim Fahnenfluchtverfahren gegen den Matrosen Walter Gröger wurde Filbinger erst am Tag der Hauptverhandlung Ersatzmann des Anklagevertreters. In einem ersten Verfahren war Gröger zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden. Generaladmiral Schniewind als Gerichtsherr wies allerdings die Anklagevertreter an, die Todesstrafe zu verlangen. Das Gericht verurteilte Gröger auf Antrag Filbingers zum Tode. Einen Begnadigungsantrag lehnte Admiral Dönitz ab und verfügte die Vollstreckung, die Filbinger für den 16. März 1945 ansetzte und als „Leitender Offizier“ des Exekutionskommandos beaufsichtigte. Die Handlungsspielräume, die Filbinger in diesem Fall (wie auch in anderen) hatte, wurden später Gegenstand lebhafter Debatten. Seine Verteidiger führen Befehlsnotstand des Marine-Juristen an, Gegner unterstellen ihm mangelnden Willen zu anderer Handlung.

In der öffentlichen Diskussion 1978 rechtfertigte Filbinger sich Journalisten gegenüber mit dem Kommentar: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!“. Filbinger bezieht diesen Ausspruch auf das Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1872, das auch in der Zeit des Nationalsozialismus weitergalt. Er bezeichnete die zwei von ihm als Richter unterzeichneten Todesurteile als „Phantomurteile“, da sie nach Flucht der Angeklagten nach Schweden erfolgt und nicht zur Vollstreckung gedacht gewesen seien.

Mindestens das Urteil gegen Gröger wurde jedoch nachweislich vollstreckt. Filbinger hatte zudem am 1. Juni 1945, vier Wochen nach Kriegsende, einen Oberleutnant wegen Entfernens von der Truppe zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Er (der Angeklagte) sah voraus, dass nun das Unheil für uns alle unabwendbar geworden sei und versuchte, für seine Person möglichst günstig wegzukommen.“ Das Wort „Unheil“ wird von Kritikern Filbingers häufig auf das Kriegsende bezogen und als Beleg dafür angeführt, dass Filbinger dieses als „Unheil für uns alle“ angesehen habe.

In dem Fall des zum Tode verurteilten Militärpfarrers Möbius mischte sich Filbinger in das anschließende Bestätigungsverfahren ein und erreichte im Frühjahr 1945 eine Wiederaufnahme des Verfahrens, welches mit Freispruch endete. Als Untersuchungsführer im Falle des Oberleutnants Forstmeier beeinflusste er die Zeugen zu Aussagen, die entlastend gewertet werden konnten, verzögerte die Hauptverhandlung um fünf Monate bis zum März 1945, und erreichte dadurch eine Degradierung und Gefängnisstrafe statt der drohenden Todesstrafe wegen Wehrkraftzersetzung.

Wachsender Druck und Rücktritt

Zunächst bestritt Filbinger, jemals an Todesurteilen beteiligt gewesen zu sein und fand auch einmütige Unterstützung der führenden Gremien von CDU und CSU. Nach und nach wurden aber Todesurteile bekannt, die er zwischen 1943 und 1945 verhängt oder als Ankläger gefordert hatte, die er in seinen öffentlichen Stellungnahmen aber nicht erwähnt hatte. Daraufhin nahm die innerparteiliche Kritik stark zu, und führende Unionspolitiker wie Alfred Dregger, Norbert Blüm, Richard von Weizsäcker und Matthias Wissmann beteiligten sich daran.

Die Filbinger-Affäre fiel zeitlich mit dem Höhepunkt der Diskussion um die Innere Sicherheit, insbesondere um den Radikalenerlass zusammen. Filbinger war entschiedener Befürworter dieses von Bundeskanzler Willy Brandt und den Regierungschefs der Länder gefassten Beschlusses, wonach Mitgliedern extremistischer Organisationen nicht Beamte sein durften und alle Bewerber für den Öffentlichen Dienst zu überprüfen waren. Die Affäre Filbinger bot nun die Möglichkeit, ihn als „Nazirichter“ und „furchtbaren Juristen“ zu titulieren und den Standpunkt seiner Partei gegenüber Terrorismus und Radikalen in die Nähe eines „faschistischen“ Rigorismus zu rücken.

Unter starkem öffentlichen Druck, letztendlich jedoch erst unter dem Druck seiner eigenen Partei trat Filbinger am 7. August 1978 als Ministerpräsident zurück und gab später auch seine Parteiämter ab.

Der Historiker Golo Mann sprach von einer „meisterhaft konzertierten Hetze gegen Filbinger“. [8] Dass, wie heute bekannt ist, im Hintergrund das Ministerium für Staatssicherheit der DDR an den Veröffentlichungen beteiligt war, legte Filbinger als Unschuldsbeweis aus. Er behauptete, „von den Verschwörern des 20. Juli 1944 für eine Verwendung nach geglücktem Attentat auf Adolf Hitler vorgesehen“ gewesen zu sein und „mehreren zu Unrecht zum Tode Verurteilten das Leben gerettet“ zu haben. Filbinger bezeichnete sich selbst als rehabilitiert, genauso sieht es der CDU-Landesverband Baden-Württemberg.

Durch die Affäre Filbinger wurde die Bundes-CDU auf ihrem Oppositionskurs Mitte der siebziger Jahre stark gebremst, in interne Diskussionen verstrickt und geriet in ein Stimmungstief. Bei den nächsten Bundestagswahlen profitierten Sozial- und Freidemokraten auch davon.

Ereignisse der jüngeren Vergangenheit

Auch Jahrzehnte später haben die Ereignisse des Jahres 1978 noch ihre Auswirkungen. Am 16. September 2003, einen Tag nach seinem 90. Geburtstag, wurde Filbinger mit einem Empfang im Ludwigsburger Schloss geehrt. Zuvor war wegen anhaltender Proteste in der Stadt Freiburg, wo Filbinger seit langen Jahren lebte, ein Empfang abgesagt worden. Es kamen etwa 130 geladene Gäste, darunter beinahe das gesamte CDU/FDP-Kabinett. Dabei waren auch der damalige Ministerpräsident Erwin Teufel und sein Vorgänger Lothar Späth. Vor den Toren des Schlosses protestierten Demonstranten gegen den Politiker, der immer noch Ehrenvorsitzender der Landes-CDU war. Die Vorsitzenden von SPD und Grünen blieben der Veranstaltung fern.

Am 31. März 2004 wurde Hans Filbinger anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2004 von der Landtagsfraktion der CDU in Baden-Württemberg als Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen und auf einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen des Landtags einstimmig gewählt. Die umstrittene Vergangenheit Filbingers führte in diesem Zusammenhang in der Woche vor der Bundespräsidentenwahl zu kritischen Reaktionen seitens der SPD, PDS und der Grünen, wobei sich Bundes-SPD und -Grüne vom Stimmverhalten ihrer Landtagsfraktionen distanzierten. Kritik kam auch von der Schriftstellervereinigung P.E.N. Deutschland und dem Zentralrat der Juden. Filbinger war insgesamt siebenmal (1959, 1969, 1974, 1979, 1994, 1999 und 2004) als Wahlmann in der Bundesversammlung vertreten, davon viermal nach seinem Rücktritt.

Filbinger hatte in dem jüdischen Rechtsgelehrten Professor Dr. Ernst Hirsch einen großen Fürsprecher. Hirsch sagte über Filbinger: „Es fehlt der Geist des Emile Zola, der das Unrecht, das man [Filbinger] angetan hat, auf die Gassen schreit.“[9]

Hans Filbinger verstarb am 1. April 2007 in Freiburg im Breisgau-Günterstal. Requiem im Freiburger Münster und Staatsakt finden am 11. April 2007 statt. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) ordnete für die öffentlichen Gebäude des Landes Trauerbeflaggung bis zum 11. April an.[10]

Auszeichnungen

Großkreuz in besonderer Ausführung (links), Sonderstufe des Großkreuzes (Mitte und rechts)

Akademische Ehrungen

  • Ehrendoktor der Universität des Staates Georgia, Oglethorpe (USA),
  • Verleihung des Titels Professor.

Quellen

  1. siehe 10. Gaubrief, veröffentlicht auf der Homepage www.hans-filbinger.de
  2. Literaturhinweis Hugo Ott
  3. ebd
  4. Dazu Karl Jaspers: Zur Lage Deutschlands in den Jahren 1936/1937, Die Schuldfrage, Heidelberg 1946: „Die Zugehörigkeit zur Partei [...] war nicht mehr ein politischer Akt, sondern ein Gnadenakt des Staats, der den Betreffenden zuließ.“
  5. 'Die geschmähte Generation': S. 271
  6. [Der Spiegel]: [Ministerpräsident, Marinerichter, Mitläufer] 2. April 2007
  7. Günter Gillessen, Konrad-Adenauer-Stiftung: Der Fall Filbinger
  8. Welt am Sonntag, 26. Juli 1987
  9. Hans Filbinger: Heimseite: Hans Fibinger
  10. Focus: Trauerfeier für Filbinger am 11. April 5. April 2007

Literatur

  • Hans Filbinger: Die geschmähte Generation. Erstausg., Universitas-Verlag, München 1987, ISBN 3-8004-1154-7. (Autobiografie)
  • Hans Filbinger: Die geschmähte Generation. Politische Erinnerungen. Die Wahrheit aus den Stasi-Akten. 3., erg. u. überarb. Aufl., Bechtle-Verlag, Esslingen u.a. 1994, ISBN 3-762805-23-7. (Autobiografie)
  • Fred Ludwig Sepaintner (Hrsg.): Hans Filbinger – aus neun Jahrzehnten. Von: Hans Filbinger, Fred Ludwig Sepaitner; Erstausg., DRW-Verlag / G. Braun Buchverlag, Leinfelden-Echterdingen / Karlsruhe 2003, ISBN 3-87181-536-5. (Festschrift zum 90. Geburtstag)
  • Heinz Hürten, Wolfgang Jäger, Hugo Ott, Hrsg. von Bruno Heck: Hans Filbinger – Der Fall und die Fakten: eine historische und politologische Analyse. 1. Aufl., Verlag v. Hase & Koehler, Mainz 1980, ISBN 3-7758-1002-1. (Aufsatzsammlung; Veröffentlichung der Konrad-Adenauer-Stiftung)
  • Franz Neubauer: Das öffentliche Fehlurteil – Der Fall Filbinger als ein Fall der Meinungsmacher. 1. Aufl., S. Roderer Verlag, Regensburg 1990, ISBN 3-89073-487-1. (Verlags-Schriftenreihe: Theorie und Forschung / Zeitgeschichte 2/122)
  • Helmut Kramer u. Wolfram Wette (Hrsg.): Recht ist, was den Waffen nützt: Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. 1. Aufl., mit einem Geleitwort v. Hans-Jochen Vogel, Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-351-02578-5. (Aufsatzsammlung; Seite 43: Hans Filbinger)
  • Wolfram Wette (Hrsg.): Filbinger, eine deutsche Karriere. 1. Aufl., zu Klampen-Verlag, Springe 2006, ISBN 3-934920-74-8. (Aufsatzsammlung; Rezension in: Frankfurter Rundschau v. 21. Februar 2007, S. 27: Was niemals Recht war)