Benutzer Diskussion:GFreihalter

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Zum Patrozinium katholischer Kirchen

Diskussionen

--- Bedeutungen: 1. Religion

c) etw., besonders eine Kirche, einem Heiligen durch Weihe zueignen

Beispiele:

diese Kirche ist der Jungfrau Maria geweiht

die paar kleinen ... meist dem heiligen Leonhard geweihten Kapellen

--- zu Patrozinium, S. 603:

1) christl. Kirchen: die Schutzherrschaft eines Heiligen (Patron) über die ihm geweihte Kirche. Bereits in frühchristl. Zeit wurde eine Kirche nach einem Märtyrer benannt, später auch ihm geweiht, wenn sie über dessen Grabstätte errichtet worden war oder Reliquien von ihm besaß.

  • Duden. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in acht Bänden. 2. völlig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage, Band 8, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1995, ISBN 3-411-04812-3

--- zu weihen, S. 3875:

1. (christl., bes. kath. Kirche) a) durch Weihe heiligen, zu gottesdienstlichen Zwecken bestimmen b) jmdm. durch Erteilen der Weihe ein geistliches Amt übertragen: jmdn. zum Diakon, Priester, Bischof weihen

2. a) (Rel.) in einer rituellen Handlung etw. (bes. ein Gebäude) nach einem Heiligen, einer Gottheit benennen, um ihn, sie zu ehren [u. die betreffende Sache seinem bzw. ihrem Schutz zu unterstellen]: die Kirche ist dem heiligen Ludwig geweiht; .... b) widmen: er hat sein Leben Gott, der Kunst, dem Dienst an seinen Mitmenschen geweiht; ... c) widmen, zueignen: das Denkmal ist den Gefallenen des Krieges geweiht.

--- zu Patrozinium, S. 2503: 1) (kath. Kirche) a) Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche

--- zu Patron, S. 2502: 2. Schutzheiliger einer Kirche

  • Geschichte der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Auftrag des Geschichtsvereins der Diözese Rottenburg-Stuttgart herausgegeben von Andreas Holzem und Wolfgang Zimmermann, Ostfildern 2019. Bd. 2, S. 638, Zeile 2, Kapitel: Reflexionen über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verfasst vom derzeitigen Diözesanbischof Gebhard Fürst: „Rund 80 dem heiligen Martinus geweihte Kirchen und Kapellen sind über das gesamte Diözesangebiet verteilt.“
  • Alois Schröer, Arnold Angenendt, Andreas Heinz: Patron, Patronin, Patrozinium. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche (LThK). 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1479: „[…] Etwa bis zur Jt.-Wende war jede Kirche als Haus des Herrn nominell dem Salvator Christus geweiht, u. zwar gewöhnlich zus. mit den großen Hll. des AT (Michael) u. des NT (Apostel, Maria, Johannes d. Täufer, Stephanus). Mit zunehmender →Heiligenverehrung wuchs die Zahl der Kirchen, die einem bestimmten Hl. als P. geweiht waren. Als Kirchen-P. wurde gewöhnlich nur der od. die Heiligen bestimmt, v. denen man die bedeutendsten Reliquien besaß. […] Außer den Mart. waren manche Kirchen seit dem späten MA auch →Bekennern, Glaubensgeheimnissen (Dreifaltigkeit), dem hl. Kreuz od. ähnl. tituli geweiht (→Titulus).“

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