„Schengener Abkommen“ – Versionsunterschied

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=== Beitritt der Schweiz ===
=== Beitritt der Schweiz ===


Die Schweiz ratifizierte das Abkommen am 16. Oktober 2004. Gegen das Abkommen wurde das [[Referendum#Referendum in der Schweiz|Referendum]] (Volksentscheid) ergriffen, wodurch das schweizer Volk über Annahme oder Ablehnung entscheiden musste. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich ab 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen [[Kanton Neuenburg|Neuenburg]] (70,94 Prozent) und [[Waadt]] (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone [[Appenzell Innerrhoden]] (31,49 Prozent), [[Kanton Tessin|Tessin]] und [[Kanton Schwyz|Schwyz]] (beide 38,08 Prozent).
Die Schweiz ratifizierte das Abkommen am 16. Oktober 2004. Gegen das Abkommen wurde das [[Referendum#Referendum in der Schweiz|Referendum]] (Volksentscheid) ergriffen, wodurch das Schweizer Volk über Annahme oder Ablehnung entscheiden musste. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich ab 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen [[Kanton Neuenburg|Neuenburg]] (70,94 Prozent) und [[Waadt]] (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone [[Appenzell Innerrhoden]] (31,49 Prozent), [[Kanton Tessin|Tessin]] und [[Kanton Schwyz|Schwyz]] (beide 38,08 Prozent).


Am 19. Mai 2004 teilte die [[EU-Kommission]] nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Übereinkommen beitreten solle. Tatsächlich wird es sich aber bis mindestens Herbst 2008 hinziehen. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden.
Am 19. Mai 2004 teilte die [[EU-Kommission]] nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Übereinkommen beitreten solle. Tatsächlich wird es sich aber bis mindestens Herbst 2008 hinziehen. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden.

Version vom 26. Dezember 2007, 20:39 Uhr

Die Staaten des Schengener Abkommens
  • Mitglieder
  • unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung
  • Durchführung in Partnerschaft mit einem Mitgliedstaat
  • Nicht-EU-Mitglied, das ausschließlich an einer Schengen-Mitgliedschaft interessiert ist
  • Eine typische „Schengen-Grenze“ (hier bei Kufstein zwischen Deutschland und Österreich): Es gibt keinerlei Grenzkontrollposten, lediglich das übliche EU-Schild.

    Im Übereinkommen von Schengen, besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten fünf europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen ist nach dem luxemburgischen Moselort Schengen benannt, wo es 1985 unterzeichnet wurde.

    Das Schengener Abkommen wird, nach mehreren Erweiterungen, mittlerweile in 24 Ländern Europas angewandt. Das sind 22 Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) sowie als Nicht-EU-Staaten zusätzlich Island und Norwegen. Von den EU-Ländern nehmen das Vereinigte Königreich und Irland nur eingeschränkt am Schengener Abkommen teil. Bulgarien, Rumänien und Zypern werden das Abkommen zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Die Schweiz als weiteres Nicht-EU-Mitglied wird voraussichtlich im November 2008 die Grenzkontrollen abschaffen.

    Inhalt des Abkommens

    Während innerhalb des Schengen-Gebiets die Grenzkontrollen weggefallen sind, wird an den Außengrenzen zu Drittstaaten nach wie vor kontrolliert. Dazu wurde ein elektronischer Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem) geschaffen. An den Flughäfen gibt es getrennte Abfertigungen für Bürger der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Staaten (Norwegen und Island) und für Reisende aus Drittstaaten. Ist ein sogenanntes Schengen-Visum[1] von einem Mitgliedsland erteilt worden, besteht Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Schengen-Staaten.

    In allen Schengen-Ländern erfolgen verschärfte innerstaatliche Zoll- und Polizeikontrollen. Sie werden durch die länderspezifischen Behörden wahrgenommen, z. B. in Deutschland durch die Bundespolizei und den Zoll. Das Schengen-System beinhaltet u. a. Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen-Raum. Daher kann an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise verweigert werden, wenn kein Schengen-Visum vorhanden ist oder anderweitige Gründe gegen eine Einreise- und/oder Aufenthaltsgewährung sprechen.

    In Ausnahmefällen, zum Beispiel während internationaler Großveranstaltungen, kann das Abkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt und Grenzkontrollen können vorübergehend wieder eingeführt werden.[2] Dies geschah z.B. bei Fußball-Europa- und Weltmeisterschaften, sowie im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007.

    Teilnehmer am Abkommen

    Inzwischen haben 30 Länder das Schengener Abkommen unterzeichnet. Es ist zu unterscheiden zwischen dem formalen Inkrafttreten des multilateralen Vertrages (nach Ratifikation durch alle Unterzeichnerstaaten) und der faktischen Abschaffung der Grenzkontrollen. Die Grenzkontrollen können in einem Land erst dann abgeschafft werden, wenn die technischen Voraussetzungen (Anbindung des Landes an das Schengener Informationssystem, …) erfüllt sind.

    Zusätzlich zu den Unterzeichnerstaaten nehmen vier (mit Liechtenstein bald fünf) weitere Kleinstaaten aufgrund besonderer Beziehungen zu einem oder mehreren Unterzeichnerstaaten faktisch am Schengener Abkommen teil.

    Land Beitritt zum Abkommen
    Wegfall der Grenzkontrollen
    (zukünftige Ereignisse kursiv)
    Außerkraftsetzungen Anmerkungen
    Andorra Andorra - 26. März 1995 Keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Spanien und Frankreich.
    Belgien Belgien 19. Juni 1990 26. März 1995 Vom 10. bis 30. Januar 2000 anlässlich einer Amnestie für Personen ohne Aufenthaltserlaubnis. Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2000.
    Bulgarien Bulgarien 1. Januar 2007 voraussichtlich frühestens 2011
    Danemark Dänemark 19. Dezember 1996 25. März 2001 Auch Grönland und die Färöer wurden als Teil der Nordischen Passunion Mitglieder des Schengener Abkommens.
    Deutschland Deutschland 19. Juni 1990 26. März 1995 Vor und während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006. Während des G8-Gipfels in Heiligendamm. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 fand das Schengener Abkommen auch Anwendung auf das Gebiet der ehemaligen DDR.
    Estland Estland 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Finnland Finnland 19. Dezember 1996 25. März 2001
    Frankreich Frankreich 19. Juni 1990 26. März 1995 Ohne Überseedepartements.
    Griechenland Griechenland 6. November 1992 26. März 2000 Formale Inkraftsetzung schon 1997, wegen Sicherheitsbedenken anderer EU-Länder faktische Umsetzung erst 2000.
    Irland Irland 29. Mai 2000 - Eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Passkontrollen.
    Island Island 19. Dezember 1996 25. März 2001 Kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens.
    Italien Italien 17. November 1990 26. Oktober 1997 Vor und während des G8-Gipfels in Genua.
    Lettland Lettland 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Liechtenstein Liechtenstein - voraussichtlich November 2008 Keine explizite Unterzeichnung, da Liechtenstein mit der Schweiz eine Währungs- und Zollunion bildet und auch die schweizerische Grenzwacht für die Personenkontrollen an den Zollämtern zu Österreich in Liechtenstein zuständig ist (es bestehen keine Grenzkontrollen zum Nachbarland Schweiz). Daher Wegfall der Grenzkontrollen zusammen mit dem Beitritt der Schweiz.
    Litauen Litauen 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Luxemburg Luxemburg 19. Juni 1990 26. März 1995
    Malta Malta 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Monaco Monaco - 26. März 1995 Keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Frankreich.
    Niederlande Niederlande 19. Juni 1990 26. März 1995 Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2000.
    Norwegen Norwegen 19. Dezember 1996 25. März 2001 Kein EU-Mitglied, aber als Teil der Nordischen Passunion Mitglied des Schengener Abkommens.
    Osterreich Österreich 28. April 1995 1. Dezember 1997 Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2008.
    Polen Polen 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Portugal Portugal 25. Juni 1991 26. März 1995 Vor und während der Fußball-Europameisterschaft 2004.
    Rumänien Rumänien 1. Januar 2007 voraussichtlich frühestens 2011
    San Marino San Marino - 26. Oktober 1997 Keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien.
    Schweden Schweden 19. Dezember 1996 25. März 2001
    Schweiz Schweiz 16. Oktober 2004 voraussichtlich November 2008 Nur Wegfall der Personenkontrollen. Die Warenkontrollen bleiben bestehen, da die Schweiz keine Zollunion mit der EU eingegangen ist.
    Slowakei Slowakei 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Slowenien Slowenien 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Spanien Spanien 25. Juni 1991 26. März 1995
    Tschechien Tschechien 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Ungarn Ungarn 1. Mai 2004 21. Dezember 2007
    Vatikanstadt Vatikanstadt - 26. Oktober 1997 Keine explizite Unterzeichnung, es bestanden jedoch bereits zuvor keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien.
    Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 29. Mai 2000 - Eingeschränkte Teilnahme; nur Strafverfolgung und polizeiliche Zusammenarbeit, kein Wegfall der Passkontrollen.
    Zypern Republik Zypern 1. Mai 2004 voraussichtlich 2009
  • Vertragsstaat, der das Abkommen bereits implementiert
  • Nicht-Vertragsstaat, der das Abkommen aufgrund besonderer Vereinbarungen implementiert
  • Vertragsstaat, der das Abkommen noch nicht implementiert
  • Nicht-Vertragsstaat, der das Abkommen aufgrund besonderer Vereinbarungen demnächst implementieren wird
  • Vertragsstaat, der bis auf Weiteres nicht plant, das Abkommen zu implementieren
  • Geschichte

    Schengener Übereinkommen

    Datei:Schengen Monument.jpg
    Denkmal zur Unterzeichnung des Schengener Abkommens an der Anlegestelle in Schengen

    Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Vertreter der fünf EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Schengen (Luxemburg) an der Obermosel auf dem Fahrgastschiff Princesse Marie-Astrid das Schengener Übereinkommen (mittlerweile informell auch oft als Schengen I[3] bezeichnet). Für dieses historische Ereignis wurde Schengen ausgewählt, da es gemeinsam mit seinen Nachbargemeinden Perl (Deutschland) und Apach (Frankreich) einen Knotenpunkt in der Mitte Europas bildet. An der Übereinkunft waren nur fünf der damals elf EG-Staaten beteiligt; sie stellt daher ein frühes Beispiel der verstärkten Zusammenarbeit dar.

    Schengener Durchführungsübereinkommen

    Am 19. Juni 1990 unterzeichneten die genannten Länder dann das Schengener Durchführungsübereinkommen (informell auch oft als Schengen II[3] bezeichnet), in dem die konkreten Verfahrensabläufe der Umsetzung des Übereinkommens in gesetzlicher und technischer Hinsicht festgelegt sind. In den neuen Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR trat das Abkommen mit der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 automatisch in Kraft.

    Integration in EU-Recht

    Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde beschlossen, das Übereinkommen von Schengen in das EU-Recht zu integrieren. Dies wurde am 1. Mai 1999 umgesetzt. Die Folge ist, dass alle folgenden Neumitglieder der EU das Schengenabkommen unterzeichnen müssen. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Allerdings wehrten sich diese Länder anders als beim völkerrechtlichen Abschluss des Schengener Abkommens nicht mehr gegen die Integration des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der EU.

    Aufgrund des Schengen-Protokolls[4] wurde das Schengener Abkommen in den rechtlichen Rahmen der EU überführt. Seither sind die Organe der EU für die Fortentwicklung des Schengener Rechts verantwortlich, ohne dass dieses notwendigerweise in allen Mitgliedstaaten gilt. Dies ist eine Sonderform der Ungleichzeitigkeit innerhalb der EU nach dem Vorbild der Währungsunion. Sein erstes Urteil[5] zur Auslegung des Schengener Rechts sprach der Europäische Gerichtshof im Jahr 2003 über den Schutz vor Doppelbestrafung innerhalb der EU.

    Das Schengener Durchführungsübereinkommen wird derzeit vom Schengener Grenzkodex abgelöst.

    Implementierung des Abkommens in den 2004 beigetretenen EU-Ländern

    Am 21. Dezember 2007 wurden die Land- und Seegrenzen in Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn geöffnet. Der Schengen-Raum ist nun rund 3,6 Millionen Quadratkilometer groß und in ihm leben rund 400 Millionen Europäer.[6] Die Grenzkontrollen an Flughäfen werden am 29. März 2008 (Flugplanwechsel) umgestellt. Zypern wird voraussichtlich erst ab 2009 das Schengener Abkommen implementieren.[7]

    Die Grenzöffnungen in den neuen EU-Ländern waren ursprünglich an die Fertigstellung des neuen Schengener Informationssystems II (zusätzliche Speicherung von Biometriedaten, Fingerabdrücken und Lichtbildern; Erweiterung der Fahndungsmöglichkeiten) gekoppelt. Aufgrund erheblicher technischer Probleme und einer voraussichtlichen Verzögerung bis 2009 einigten sich die EU-Justiz- und Innenminister darauf, als Zwischenlösung das alte Netzwerk zur länderübergreifenden Polizeizusammenarbeit aufzurüsten (SISone4all).

    Beitritt der Schweiz

    Die Schweiz ratifizierte das Abkommen am 16. Oktober 2004. Gegen das Abkommen wurde das Referendum (Volksentscheid) ergriffen, wodurch das Schweizer Volk über Annahme oder Ablehnung entscheiden musste. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Es wird voraussichtlich ab 2008 nach Einrichtung der erforderlichen Sicherheitssysteme in Kraft treten. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone Appenzell Innerrhoden (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent).

    Am 19. Mai 2004 teilte die EU-Kommission nach einem Gespräch mit Schweizer Regierungsvertretern mit, dass die Schweiz Ende 2006 oder Anfang 2007 dem Schengener Übereinkommen beitreten solle. Tatsächlich wird es sich aber bis mindestens Herbst 2008 hinziehen. Die Schweiz, für die einige Sonderregelungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit gelten werden, wird es dann – ähnlich wie Norwegen und Island – ohne EU-Mitgliedschaft anwenden.

    Mit der durch die Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 besiegelten Teilnahme der Schweiz am Schengener Abkommen entfällt auch für dieses Land die Visumspflicht. Dies ist für die 21 Prozent der Ausländer aus Nicht-EU- bzw. den meisten nicht-europäischen Staaten mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz von besonderer Bedeutung, von denen ein großer Teil selbst beim kurzen Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich, Deutschland, Österreich oder Italien ein Visum brauchte und einen solchen Übertritt lange im Voraus planen musste. Nun braucht diese Personengruppe kein Visum mehr. Das gleiche gilt auch umgekehrt.

    Auch Liechtenstein, das bereits jetzt seine Grenze zur Schweiz nicht kontrolliert, dürfte zum gleichen Zeitpunkt wie die Schweiz das Schengener Abkommen implementieren. Ansonsten müssten zwischen der Schweiz und Liechtenstein, wo dann die Schengen-Außengrenze verlaufen würde, Grenzkontrollen eingeführt werden. Dies wird aber von Liechtensteiner Seite als zu aufwendig angesehen.

    Die Schweiz wird aber auch nach Umsetzung nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion sein. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter bewacht sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren.

    Kritik

    Die Folgen und Auswirkungen des Schengener Übereinkommens sind seit den 1980er Jahren Kritik von Bürger- und Menschenrechtsinitiativen ausgesetzt. Der Wegfall von Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten geht mit der Verpflichtung einher, die Außengrenzen zum Zwecke der Fluchtabwehr, der Bekämpfung illegaler Einwanderung, angemessen, das heißt meist verstärkt, zu sichern. Bis zum EU-Beitritt Polens war beispielsweise die Ostgrenze Deutschlands (Oder-Neiße-Linie) eine verstärkt gesicherte Grenze. Personen, die eine derartige Grenze dennoch rechtswidrig überwinden wollen, nehmen teure und kriminelle Schleuser-Unternehmen in Anspruch oder riskieren beim Grenzübertritt ihr Leben. Nach unabhängigen Schätzungen sind an der deutschen Ostgrenze von 1993 bis 2003 etwa 145, hingegen an der Schengen-Südgrenze, insbesondere an der Meerenge von Gibraltar und in der Ägäis, zwischen 1994 und 2004 mehr als 5.000 Menschen beim versuchten Grenzübertritt ums Leben gekommen.[8]

    Auch unter den Schengen-Staaten gibt es Auseinandersetzungen. Wenn auch nur ein Staat seinen Verpflichtungen zur Grenzüberwachung nicht nachkommt, sind alle anderen Staaten betroffen. So gab es wiederholt Vorwürfe, dass Italien sich illegaler Einwanderer entledige, die auf die Insel Lampedusa kamen, indem es sie weiterreisen lasse, „weil sie ja ohnehin nach Deutschland, Österreich und andere Nachbarstaaten weiterreisen“. Auch Deutschland sah sich im Rahmen der Visa-Affäre der Kritik anderer Schengen-Staaten ausgesetzt.

    Durch die Zunahme illegaler Einwanderung in europäische Staaten, wie etwa nach Spanien vom afrikanischen Kontinent aus, wird nicht nur das schwarze Geschäft dahinter gestärkt, sondern teilweise auch echtes Kapital daraus geschlagen, indem die Rechtslosigkeit illegal Eingewanderter für Billigarbeit ausgenutzt wird.

    Nach einer Erweiterung des Schengen-Gebiets werden die Bedingungen für die Einreise an den neuen Schengen-Außengrenzen meist deutlich verschärft. Dies hat für Menschen in den Nachbarstaaten oft dramatische Folgen. Für die Menschen im Raum Lemberg in der Ukraine z.B., die traditionell enge Beziehungen mit Polen unterhalten, ist ein Besuch in Polen ohne Schengen-Visum nicht mehr möglich.

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Schengen.html
    2. Art. 23 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 v. 15. März 2006, vormals Art. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens
    3. a b http://www.dhm.de/lemo/html/WegeInDieGegenwart/DeutschlandInEuropa/schengenerAbkommenBody.html
    4. http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:11997D/PRO/02:DE:HTML
    5. http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79969788C19010187&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET&where=()
    6. FAZ: Konfetti, Feuerwerk und Luftballons für Europa 21. Dezember 2007
    7. http://ceuweb.belbone.be/archivevideo.php?sessionno=501&lang=EN#
    8. jungle-world.com Innen und außen 15. Juni 2005

    Kritik am Schengener Abkommen