„Benutzer Diskussion:Si! SWamP“ – Versionsunterschied
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::::Aber sei es wie es sei. Danke trotzdem, ich werde es beim im nächsten Jahr anstehenden Seminar zum Urheberrecht mal ausdrücklich ansprechen und auch berichten, wenn gewünscht. In diesem Sinne vielen Dank nochmals und ein schönes Wochenende noch. |
::::Aber sei es wie es sei. Danke trotzdem, ich werde es beim im nächsten Jahr anstehenden Seminar zum Urheberrecht mal ausdrücklich ansprechen und auch berichten, wenn gewünscht. In diesem Sinne vielen Dank nochmals und ein schönes Wochenende noch. |
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:::: MfG, Michael E. alias [[Benutzer:Triomint69|Triomint69]] ([[Benutzer Diskussion:Triomint69|Diskussion]]) 20:21, 12. Okt. 2024 (CEST) |
:::: MfG, Michael E. alias [[Benutzer:Triomint69|Triomint69]] ([[Benutzer Diskussion:Triomint69|Diskussion]]) 20:21, 12. Okt. 2024 (CEST) |
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:::: siehe: [https://www.digitalfernsehen.de/news/medien-news/maerkte/fotos-aus-filmen-und-serien-verwenden-wann-ist-das-erlaubt-441212/]. Und gleichfalls schlnen Abend und Sonntag.--[[Benutzer:Si! SWamP|'''''Si!''''']] [[Benutzer Diskussion:Si! SWamP|SW]][[w:de:Benutzer:Si! SWamP/Artikelanfänge|am]][[w:de:Liste europäischer Western|'''P''']] 20:27, 12. Okt. 2024 (CEST) |
Version vom 12. Oktober 2024, 19:27 Uhr
geboren werden hat seine Zeit, sterben hat seine Zeit; pflanzen hat seine Zeit, ausreißen, was gepflanzt ist, hat seine Zeit...
Das war das Spaghetti Western and more Projekt
Die von mir gestarteten Artikel kann man sich angucken. Seit November 16 entstehen fast keine mehr.
L’Aldilà – Archiv 2009 | The Afterlife – Archiv 2010 | Inmortalidad – Archiv 2011 | L’Au-Delà – Archiv 2012 | Drugi Świat – Archiv 2013 |
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Ich verzichte hier gerne auf Beiträge bekannter Konfliktaccounts, Metalaberer, egomaner Kasper und komplettfanatisierter "Neutralitätswahrer". Das sind z.B. alle die, die in hier genau drüber stehender Sammlung mehr als zweimal vorkommen. Danke schön für das Beachten.
Entfernung des Bildes im Artikel Ezio Marano
Hallo und erstmal Dank für den Hinweis in der ZQ. Ich sehe jedoch nicht, warum das Foto in Deutschland nicht verwendet werden darf. Zunächst wurde es mit in der offiziellen Wiki-App über die dortige Funktion vorgeschlagen und auch der untenstehende per copy and past eingefügte Lizenztext auf Commons ist recht eindeutig, da das Foto in Italien nach 20 Jahren gemeinfrei ist. Warum sollte es daher in Deutschland ein Problem geben? Oder übersehe ich etwas?
Mit Dank schon mal für eine kurze Erläuterung und auch eine. schönen Samstagabend noch.
Anlage – Per Google übersetzte aber ausreichende Lizenzierung von Commons:
„Das Herkunftsland dieses Fotos ist Italien. Es ist dort gemeinfrei, weil seine Urheberrechtslaufzeit abgelaufen ist. Gemäß dem Gesetz zum Schutz von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten Nr. 633 vom 22. April 1941 und späteren Überarbeitungen sind Bilder von Personen oder von Aspekten, Elementen und Tatsachen des natürlichen oder sozialen Lebens, die mit einem fotografischen Verfahren oder mit einem analogen erhalten wurden, einschließlich Reproduktionen von Bildkunst und Filmrahmen von Filmbeständen (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Entstehung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Fotografien von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Gegenständen, technischen Zeichnungen und ähnlichen Produkten (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet wichtig zwischen „Werken der fotografischen Kunst“ und „einfachen Fotografien“ (Art. 2, § 7). Fotografien, die „geistiges Werk mit kreativen Merkmalen“ sind, sind 70 Jahre nach dem Tod des Autors geschützt (Art. 32a), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Entstehung geschützt sind." MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 19:07, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Den Hinweis hinter dem Bild hast Du gesehen? --Schraubenbürschchen (Diskussion) 19:15, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Hallo und habe ich gesehen, aber es gibt wie unter WP:Bildrechte ausgeführt auch Ausnahmen wie z.B. imho im vorliegenden Fall bei Screenshots im Falle der Gemeinfreiheit oder bei einer fehlenden Schöpfungshöhe. Unter WP:Bildrechte heißt es z.B. auch:
- „Bildschirmfotos (englisch Screenshot) von Video- und Fernsehaufnahmen zeigen fast immer urheberrechtlich geschützte Inhalte und sind deshalb in Wikipedia nicht erlaubt. Ausnahmen bilden Inhalte unter einer hier akzeptierten freien Lizenz und gemeinfreie Werke."
- Vorliegend handelt es sich um ein in inzwischen gemeinfreies Werk und auch die bei WP:Bildrechte urheberrechtlich erforderliche Schöpfungshöhe dürfte vorliegend bei einem einfachen Screenshot eher zu verneinen sein. Somit sollte es eigentlich lizenzrechtlich in Ordnung sein. Bin mir aber ich nicht wirklich sicher. Aber danke für die Hinweise, jedenfalls gar nicht so einfach, dass rechtssicherheit einzuordnen.
- MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 19:36, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Guten Tag. Mach mal Folgendes: rufe die Version mit deinem Bild auf. Dann klickst du auf das Bild, und dann unter "LIcensing" dorthin, wo "Deutsch" steht. Dann liest du: "Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden." Bei einem Film von 1971 *Kann* der Urheber noch nicht 70 Jahre tot sein.
- Danke, --Si! SWamP 19:41, 12. Okt. 2024 (CEST)
- Hallo und wir reden scheinbar ein wenig aneinander vorbei - ich habe es gelesen und mir geht es eher um die ebenfalls erwähnten und möglichen Ausnahmen:
- „Ausnahmen bilden Inhalte unter einer hier akzeptierten freien Lizenz und gemeinfreie Werke." (Zitat von WP:Bildrechte).
- Es handelt sich bei dem Film um ein in Italien inzwischen gemeinfreies Werk und da ein reiner Screenshot von diesem im vorliegenden Fall keine das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreicht, unterliegt es eher keinem deutschen) Urheberrecht. Dies hat nach meiner Auffassung zur Folge, dass die besagte Ausnahmeregelung greift und auch die (deutsche) 70-Jahre-Regel nicht greift, da schon kein Urheberrecht dem Grunde nach besteht. Es greifen also andere (Ausnahme-) Regeln im Sinne des von dir zuvor auch zitierten Hinweistextes, der auch nur von einer „möglicherweise" unzulässigen Nutzung im DACH-Raum spricht und ausdrücklich auf WP:Bildrechte und dort erwähnte Ausnahme verweist.
- Aber wie gesagt sicher bin ich auch nicht. Mich wundert nur, dass es die die deutsche Wiki-App expliziert für den vorstehenden Artikel vorschlägt, was meine Auflassung eher stützen würde, wobei andererseits so eine einfache programmierte Funktion einer „Datenbank" sich solche lizenzrechtlichen Gedanken wahrscheinlich gar nicht macht, also der Programmierer sie gar nicht auf dem Schirm hatte.
- Aber sei es wie es sei. Danke trotzdem, ich werde es beim im nächsten Jahr anstehenden Seminar zum Urheberrecht mal ausdrücklich ansprechen und auch berichten, wenn gewünscht. In diesem Sinne vielen Dank nochmals und ein schönes Wochenende noch.
- MfG, Michael E. alias Triomint69 (Diskussion) 20:21, 12. Okt. 2024 (CEST)