„Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Angebliche ANON-Verletzung“ – Versionsunterschied
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* Als Lösungsvorschlag Doc Taxons habe ich meine Entscheidung und Begründung mittlerweile mehrfach überdacht und bin zum Ergebnis gekommen, dass soweit alles stimmig ist und ich meinen Ermessensspielraum meiner Meinung nach nicht überschritten habe. |
* Als Lösungsvorschlag Doc Taxons habe ich meine Entscheidung und Begründung mittlerweile mehrfach überdacht und bin zum Ergebnis gekommen, dass soweit alles stimmig ist und ich meinen Ermessensspielraum meiner Meinung nach nicht überschritten habe. |
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siehe [[Benutzer:Doc Taxon]], ich habe sein Prozedere für mich wiederholt, um ein weiteres paar Augen auf dem Fall zu haben. Die Benutzerin hat es geschafft, mit eine von vornherein ziemlich offenkundigem Über-die-Bande-Provozieren eines eindeutig als Verstoß gegen ANON markierten Falls erst sich in die Sperre zu treiben, um dann das System möglichst lahm zu legen. Das hier noch einmal aufschlagen zu lassen, passt in den Versuch wirklich allen beteiligten Admins maximalen AGF zu unterstellen und das auch gaaaaanz breit auszuleben, --[[Benutzer:He3nry|He3nry]] [[Benutzer Diskussion:He3nry|<small>Disk.</small>]] 18:22, 8. Sep. 2019 (CEST) |
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== Diskussion der Anfrage == |
== Diskussion der Anfrage == |
Version vom 8. September 2019, 17:22 Uhr
Beteiligte
Fiona B. Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. WP:SG/Regeln, Beteiligte. Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.
Name | benachrichtigt? |
---|---|
Fiona B. | Fiona (Diskussion) 12:28, 6. Sep. 2019 (CEST) |
Horst Gräbner | (Diff-Link) |
Doc Taxon | (Diff-Link) |
He3nry | (Diff-Link) |
Perfect Tommy | (Diff-Link) |
Problemschilderungen
Hier sollten alle Beteiligten das Problem aus ihrer Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligte beachtet bitte:
- Beiträge von Unbeteiligten werden entweder entfernt oder deren Verfasser bzw. Verfasserinnen werden in die Liste der Beteiligten aufgenommen. Die Beiträge können dann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mit aufgenommen werden.
- Kommentare zu den Darstellungen anderer Beteiligter sind nur innerhalb des eigenen Abschnitts oder im Diskussionsabschnitt erlaubt.
- Der Klärung nicht dienliche Beiträge können entfernt werden.
- Haltet euch bitte an die Regeln der Wikiquette.
- Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (
arbcomde-llists.wikimedia.org
) gesendet werden, die von allen SG-Mitgliedern gelesen werden kann.
Problemschilderung Fiona B.
Guten Tag, ich rufe das Schiedsgericht an, da es der einzige Weg zu sein scheint, mich zu rehabilitieren. Ich mache dafür #2 der Zuständigkeit geltend.
Gestern hat mir Horst Gräbner für eine Woche die Schreibrechte entzogen. Als Begründung gab er im Sperrlog an: „wiederholter Verstoß gegen WP:ANON trotz Vorwarnung“.
Eine ordentliche Sperrprüfung, in der Admins die Vorwürfe prüfen und beurteilen können, ob ich mich eines ANON-Verstoßes schuldig gemacht habe und wenn, in welchem Ausmaß, konnte nicht stattfinden, da Horst Gräbner meine Beiträge so versionsgelöscht hat, dass sie für Admins nicht einsehbar sind. Die rufschädigende Verurteilung bleibt an mir haften.
- Ich halte die Sperre für grob fehlerhaft und erkläre hiermit: ich habe ANON nicht verletzt weder direkt noch indirekt.
- Ich halte es für problematisch, dass ein Oversighter in Personalunion meine Beiträge versionslöscht und mich sperrt, und ohne Not nur Oversightern die Beiträge zugänglich sind.
- Ich halte es für problematisch, dass Oversighter eine Sperrprüfung entscheiden und entschieden haben.--Fiona (Diskussion) 13:21, 6. Sep. 2019 (CEST)
Ich bitte um Verständnis, dass ich zunächst auf Difflinks verzichte, die ich auf Wunsch nachtragen kann.
--Fiona (Diskussion) 12:28, 6. Sep. 2019 (CEST)
Nachtrag
Es handelt sich jeweils um einen Redebeitrag von mir, bei dem Horst Gräbner am 5. September 2019 eine Oversight-Löschung eingesetzt hat.
Namensraum | Uhrzeit | Link |
---|---|---|
Wikipedia Diskussion:Kurier | 22.12/22.13 | 1 |
Benutzer Diskussion: Horst Gräbner | 22:35/22:37 | Neuer Abschnitt →Was soll das? |
22:39 | Benutzer-Sperrlog |
Die Richtlinien für Oversighter geben vor, wann oversighten zulässig ist, insbesondere zur „Entfernung von nicht-öffentlichen persönlichen Informationen ... von ... Personen, die ihre Identität nicht veröffentlicht haben“.
Ich habe in den beiden Beiträgen, die oversighted wurden
- keinen Account- und keinen Klarnamen oder sonstige persönliche Informationen eines Accounts incognitus genannt,
- keinen Zusammenhang zwischen einem namentlichen Account und/oder Klarnamen oder sonstigen persönlichen Informationen eines Accounts incognitus mit irgendeiner Website oder sonstigen Publikationen hergestellt;
- nicht auf irgendeine externe Website verlinkt, auch nicht auf Beiträge anderer Benutzer, in denen auf irgendeine Website verlinkt wurde.
--Fiona (Diskussion) 05:38, 7. Sep. 2019 (CEST)
Bisherige Lösungsversuche Fiona B.
Sperrprüfung; Hinweis auf der Benutzerdik. von Horst Gräbner: Diskussion zur Sperrprüfung.
Lösungsvorschläge Fiona B.
Vom Schiedsgericht erwarte ich:
- die versionsgelöschten Beiträge zu prüfen, und falls es nicht selbst über eine Maßnahme entscheidet,
- zu erwirken, dass Admins die Beiträge zumindest temporär zugänglich gemacht werden, um mir eine ordentliche Sperrprüfung zu gewähren.
- Eine Entscheidung auf Basis der Regeln, ob eine Benutzersperre unbedingt erforderlich war, selbst zu treffen oder in die Hände von Admins zu legen. (ergänzt --Fiona (Diskussion) 13:10, 6. Sep. 2019 (CEST))
- Da es sich um einen schwerwiegenden und rufschädigenden Vowurf handelt, bitte ich im Falle, dass darauf erkannt wird, dass ich ANON nicht verletzt habe, um einen entsprechenden Eintrag in meinem Sperrlog.
Problemschilderung Benutzer:Horst Gräbner
Was ich zur Sache zu sagen habe, findet sich hier. --Horst Gräbner (Diskussion) 14:50, 6. Sep. 2019 (CEST)
Bisherige Lösungsversuche Benutzer:Horst Gräbner
Siehe die [1] Sperrprüfung. --Horst Gräbner (Diskussion) 14:50, 6. Sep. 2019 (CEST)
Lösungsvorschläge Benutzer:Horst Gräbner
Aus meiner Sicht nicht möglich, ohne gegen die OS-Richtlinien zu verstoßen. --Horst Gräbner (Diskussion) 14:50, 6. Sep. 2019 (CEST)
Erklärung
Notwendige Erklärung: Die Rückgabe meiner erweiterten Rechte hat nichts damit zu tun, dass ich meine Entscheidung für falsch hielte. Meine Einschätzung der Sachlage und die daraus folgende Entscheidung halte ich nach wie vor aufrecht und im Sinne von WP:ANON für angebracht. --Horst Gräbner (Diskussion) 21:39, 7. Sep. 2019 (CEST)
Problemschilderung Benutzer:Doc Taxon
Da aufgrund der OS-Richtlinien nur ein OS nachvollziehen kann, warum Horst so gehandelt hat, hab ich dies als vorher nicht involvierter OS getan, seine Lösungsversuche (Verwarnung) überprüft und bemerkt, dass er innerhalb seines Ermessensspielraums gehandelt hat. Sowohl Sperre und Sperrprüfung mussten aufgrund der OS-Richtlinien durch OS entschieden werden, da Admins wegen der Versionsunterdrückung hier nicht sinnvoll agieren können. Die Sperrfrist war für diesen Fall angemessen gewählt, siehe meine meiner Meinung nach ausreichende Begründung auf WP:SP. – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 20:31, 6. Sep. 2019 (CEST)
Bisherige Lösungsversuche Benutzer:Doc Taxon
Während der Sperrprüfung wurde keine Einsicht oder ausreichend verteidigende Stellungnahme von Fiona festgestellt, siehe WP:SP – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 20:31, 6. Sep. 2019 (CEST)
Lösungsvorschläge Benutzer:Doc Taxon
- Einen Lösungsvorschlag von Seiten des SG zu finden, kann nur durchgeführt werden, wenn das SG der OS-Richtlinien unterliegt.
- Ein Lösungsvorschlag von Seiten Fionas wäre es, die Regeln und Richtlinien der Wikipedia zu achten, und zwar besonders bei Regeln bezüglich so wichtiger Grundregeln wie ANON, die eben nicht verhandelbar sind. Vor allem bei Vorwarnungen von Seiten des Admins oder hier des OS hätte ich an ihrer Stelle mal nicht versucht, mit dem Schädel durch die Wand zu gehen.
- Als Lösungsvorschlag Doc Taxons habe ich meine Entscheidung und Begründung mittlerweile mehrfach überdacht und bin zum Ergebnis gekommen, dass soweit alles stimmig ist und ich meinen Ermessensspielraum meiner Meinung nach nicht überschritten habe.
siehe Benutzer:Doc Taxon, ich habe sein Prozedere für mich wiederholt, um ein weiteres paar Augen auf dem Fall zu haben. Die Benutzerin hat es geschafft, mit eine von vornherein ziemlich offenkundigem Über-die-Bande-Provozieren eines eindeutig als Verstoß gegen ANON markierten Falls erst sich in die Sperre zu treiben, um dann das System möglichst lahm zu legen. Das hier noch einmal aufschlagen zu lassen, passt in den Versuch wirklich allen beteiligten Admins maximalen AGF zu unterstellen und das auch gaaaaanz breit auszuleben, --He3nry Disk. 18:22, 8. Sep. 2019 (CEST)
Diskussion der Anfrage
Die Diskussion wird vom Schiedsgericht moderiert. Nur Beteiligte können sich hier äußern. Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. An der Anfrage Unbeteiligte können ihre Meinung (ausschließlich zu dieser Anfrage) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen Beteiligte gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag des Schiedsgerichts ausgeführt werden.
Nachfragen an Horst Gräbner:
- Die OS-Richtlinien schreiben dir vor Schreibrechte zu entziehen?
- Womit genau habe ich deiner Meinung nach gegen ANON verstoßen?
- In das Sperrlog hast du geschrieben: „wiederholter Verstoß gegen WP:ANON trotz Vorwarnung“. Wo und wann hast du mich "vorgewarnt"? Warum hast du mich nicht angesprochen?
- Auf welcher Regel und auf welchen Kriterien basiert die Sperrlänge?
--Fiona (Diskussion) 15:04, 6. Sep. 2019 (CEST)
- Du hattest Bwag auf VM wegen Vandalismus gemeldet, der wiederum Elektrofisch wegen Verstoßes gegen WP:ANON. Beide VMs waren von mir entschieden worden; mit dem klaren Hinweis, dass der Verstoße gegen ANON gegeben und die Rücksetzung durch Bwag somit zwingend erforderlich war. Dir muss also bekannt gewesen sein, dass es um ANON ging.
- Auf der DS des Kuriers begang dann eine entsprechende Diskussion, auf der versucht wurde, den ANON-Verstoß über Bande zu wiederholen (Zusammenhang zwischen einem bestimten Benutzer und Verweis auf tagesaktuelle Berichterstattung). Auf dieser DS hatte ich bereits Bearbeitungen zurückgesetzt. Die Zusammenfassungszeile war eindeutig.
- Ein Nichtwissen deinerseits, dass in dieser Diskussion indirekt der Beitrag von Elektrofisch aufgewärmt werden sollte, ist angesichts deiner Beteiligung für mich unglaubwürdig.
- Zum weiteren Fortgang siehe meine Stellungahme auf der SP.
- Die Sperrlänge ergibt sich aus deinem versuchten Verstoß gegen WP-ANON. Gegen ANON ist nicht zu verstoßen, das ist eine klare Botschaft.
- --Horst Gräbner (Diskussion) 15:43, 6. Sep. 2019 (CEST)
- Ich nehme zur Kenntnis: du hast mich also nicht angesprochen und vorgewarnt.
- Bevor ich auf der Kurierseite schrieb, hatte Perfect Tommy einen Beitrag geschrieben, den du entfernt (versionsgelöscht?) hast. Darauf hab ich mich bezogen. Richtig?
- Was daran war ein so schwerwiegender Anon-Verstoß, dass es deiner Meinung nach auch vor Admins versteckt werden musste?
- Danach habe ich mich auf deiner Diskussionsseite beschwert.
- Was daran war ein so schwerwiegender Anon-Verstoß, dass es deiner Meinung nach auch vor Admins versteckt werden musste?
- Was genau habe ich geschrieben? Kannst du das möglichst wörtlich zitieren, ohne das von dir als ANON-Verstoß Indizierte?
--Fiona (Diskussion) 15:52, 6. Sep. 2019 (CEST)
- Habe ich das richtig verstanden: die Sperrlänge bemisst sich für dich aus meinem von dir angenommenen Versuch gegen ANON zu verstoßen?
- Gegen ANON habe ich also gar nicht verstoßen. Die Schreibrechte hast du mir trotzdem mit der Begründung „wiederholter Verstoß gegen WP:ANON“ entzogen.--Fiona (Diskussion) 16:25, 6. Sep. 2019 (CEST)
an das Schiedsgericht
Ich habe gestern Nacht an die Oversighter geschrieben und gebeten mir meine eigenen von Horst Gräbner versionsgelöschten Beiträge per Mail zu senden, damit ich Klarheit darüber habe, was ich wörtlich geschrieben habe. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Admins diese Beiträge nicht wenigestens temporär sehen können. Warum nicht? Es wird damit suggeriert als hätte ich mich eines realen schweren ANON-Verstoßes schuldig gemacht. Ich empfinde das als unzumutbar. Nun wird quer durch die Wikipedia darüber spekuliert.
Werden die versionsgelöschten Beiträge dem SG zugänglich gemacht? --Fiona (Diskussion) 17:03, 6. Sep. 2019 (CEST)
- Nach der Stellungnahme von Count Count habe ich an die Ombudsleute-Kommission geschrieben und um eine Bewertung bzgl ANON gebeten.--Fiona (Diskussion) 18:06, 6. Sep. 2019 (CEST)
@Count Count, @Helfmann Ein Ombudsbeaufttrager hat meine Anfrage bestätigt. Doch da die Mitglieder auf verschiedene Zeitzonen verteilt sind, sei eine Bearbeitung so bald nicht möglich. Er riet mir mich an die Stewards oder die Foundation zu wenden.
Ich habe nun zunächst die Anfrage an die Stewards geschickt.
Es kann nicht im Sinne unseres Projekts sein, wenn ich aufgrund von solchen Barrieren weiterhin von der Artikelarbeit ausgeschlossen bleibe. Der bürokratische Hürdenlauf, zu dem ich gezwungen bin, könnte abgekürzt werden, wenn die Oversighter dem Schiedsgericht meine Beiträge temporär zugänglich machen machen würden.
--Fiona (Diskussion) 08:59, 7. Sep. 2019 (CEST)
Hallo Fiona, du wirst sicherlich Verständnis aufbringen, dass wir eine entsprechende schriftliche Stellungnahme der Einsichtberechtigten benötigen, um die Anfrage zu bearbeiten. --Helfm@nn -PTT- 09:16, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Hallo Helfmann, genauer: du und Count Count wollen sie nur unter der Bedingung annehmen.
- Kann nicht das Schiedsgericht die Oversighter fragen, die Beiträge für euch temporär freizugeben?--Fiona (Diskussion) 09:21, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Ich habe die Bearbeitung der Anfrage abgelehnt, da ich die strittigen Beiträge nicht einsehen kann. Ob mit meiner Ablehnung eine Bedingung einher geht ist Ansichtssache. Ich sehe nach wie vor keine Möglichkeit oversightete Beiträge einsehen zu können. Die Oversighter werden uns die betreffenden Passagen nicht freigeben dürfen. SGler haben, sofern sie keine gewählten Administratoren sind, eingeschränkte Adminrechte für die Dauer ihrer Amtszeit bekommen, um gelöschte Versionen einsehen zu können. Wir haben keine eingeschränkten Oversighterrechte bekommen um oversightete Versionen einsehen zu können. Wäre dieses gewünscht gewesen hätte man das SG mit entsprechenden Rechten ausgestattet. --Helfm@nn -PTT- 10:14, 7. Sep. 2019 (CEST)
- (nach BK) Hallo Fiona! Das ist für mich so nicht richtig. Wir haben von der Community nicht das Mandat bekommen, Oversight-Aktionen überprüfen zu können, siehe WP:SG/R#Grundlagen. Das heißt, selbst wenn ich den Text sehen könnte, hätte ich nicht das Mandat, zu bewerten, ob die Oversight-Aktion zurecht erfolgt ist oder nicht. Das ist beispielsweise in der englische Wikipedia anders. Das dortige Arbcom kann auch über dortige Oversight-Aktionen befinden. Ohne eine Bewertung der Oversight-Aktion kann ich aber die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Sperre nicht einschätzen. Deshalb muss ich auf die Einschätzung der Ombudsleute warten.
- Noch etwas: Selbst wenn alle Schiedsgerichtsmitglieder die Anfrage angenommen hätte, wäre mit einer SG-Entscheidung nicht vor Sperrablauf zu rechnen gewesen. --Count Count (Diskussion) 10:18, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Bei Schiedsgerichtsanfragen werden an alle Beteiligten ggfs. Nachfragen gestellt, nicht nur an diejenigen, die das SG angerufen haben. Warum fragt ihr nicht die Oversighter meine indizierten Beiträge freizugeben?
- Ich würde nicht darauf insistieren, wenn ich nicht wüsste, dass in den Beiträgen nichts zu finden ist, was Admins und Schiedsrichter nicht sehen dürften und überlicherweise auch sehen. s. meinen Nachtrag und die Fragen an die Oversighter. Das Oversighten war unverhältnismäßig und nicht mit den Richtlinien gedeckt. Daraus folgt auch, dass der Entzug der Schreibrechte nicht mit Regeln gedeckt war und die Länge der Sperre zudem weit überzogen. Sie stellt keinen Projektschutz dar und ist keine angemessene Sanktion für eine tatsächlich nicht stattgefundene ANON-Verletzung. Keiner der beteiligten Oversighter konnte die Sperre plausibel machen. Selbst Horst Gräbner musste zugeben, dass er einen Versuch ANON zu verletzen, angenommen hat.
- Die Blockade der beteiligten Oversighter zu meinem Nachteil erschließt sich mir nicht. Sie führte schon bei der SPP zu einem groben Verfahrensfehler. --Fiona (Diskussion) 10:40, 7. Sep. 2019 (CEST)
@Ghilt, ich möchte dich darum um bitten: meinen Nachtrag zu lesen und meine Fragen dazu.
@Helfmann, @Count Count und
@Ghilt, die fehlende Beurteilung durch die Ombudskommission für ihre Ablehnung der Anfrage geltend machen, bitte ich um Stellungnahmen, warum die Oversighter vom ihnen nicht gefragt werden, meine Beiträge zur Bearbeitung der Anfrage freizugeben.
Itti hat mir soeben auf er umseitigen Diskussionsseite erklärt: „Per OS entfernte Beiträge dürfen durch die OSler ohne Genehmigung der WMF niemandem zugänglich gemacht werden.“ --Fiona (Diskussion) 12:02, 7. Sep. 2019 (CEST)
Ich bitte um Verständnis, dass ich einen grob fehlerhaften Entzug der Schreibrechte nicht demütig hinnehme.--Fiona (Diskussion) 11:54, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Hi Fiona, meine Antwort darauf hatte ich doch schon geschrieben. A) kann ich OS-Aktionen nicht einsehen, b) haben wir kein Mandat zur Überprüfung der OS-Aktion. Für die Beurteilung der adminstrativen Sperre muss ich mich daher darauf verlassen, was die zuständigen Organe über die OS-Aktion befinden. --Ghilt (Diskussion) 12:00, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Wie ein User gerade auf Diskussionsseite schrieb, erhalten Mitglieder des Arbitration Committee bei Bedarf eine Genehmigung von der WMF eine solche Genehmigung. Da die Ablehnung der Anfrage für 3 Schiedsrichter daran hängt, die Beiträge nicht einsehen zu können, bitte ich sie WMF anzufragen. --Fiona (Diskussion) 13:22, 7. Sep. 2019 (CEST)
Wenn ihr das auch nicht dürft: wie sähe das korrekte Prozedere aus? Was muss ich tun? An wen muss ich mich bei WMF wenden, damit ihr zeitnah die Genehmigung bekommt?--Fiona (Diskussion) 14:27, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Eine Genehmigung der WMF würde nichts daran ändern, dass das SG in der deutschsprachigen Wikipedia nicht über Oversight-Aktionen zu befinden hat. Meines Erachtens ist das einzig korrekte Prozedere nach den Regeln, die aktuell in der deutschsprachigen Wikipedia gelten, die Einschaltung der Ombudsleute-Kommission, um von denen eine Bewertung der Oversight-Aktion zu erhalten. Dass diese gemäß der Antwort, die du erhalten hast, darüber wohl nicht zeitnah entscheiden, ändert daran nichts.
- Ich verstehe ja, dass du die Sperre gerne schnell aufgehoben bekommen hättest. Dazu möchte ich aber darauf hinweisen, dass SG-Entscheidungen generell nie in einer so kurzen Zeit erfolgen. Selbst wenn die Antwort der Ombudsleute-Kommission bereits vorläge und die SG-Anfrage angenommen wäre, würde es meines Erachtens auf keinen Fall zu einem SG-Beschluss vor Ablauf der Sperre kommen. --Count Count (Diskussion) 14:55, 7. Sep. 2019 (CEST)
- „Eine Genehmigung der WMF würde nichts daran ändern, dass das SG in der deutschsprachigen Wikipedia nicht über Oversight-Aktionen zu befinden hat.“
- Das erschließt sich mir nicht. Wir reden über eine Genehmigung und pötzlich würde das auch nicht mehr reichen. Zeig mir bitte die Regel, nach der das SG über Beiträge, die es lesen kann, nicht befinden darf.--Fiona (Diskussion) 15:03, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Mir hat eine Genehmigung der WMF nicht gereicht. Aus meiner Ablehnungsbegründung: „Nun hat das Schiedsgericht der deutschsprachigen Wikipedia aber von der Community kein Mandat, Oversight-Aktionen zu überprüfen. Es muss sich also auf die Bewertung der dafür zuständigen Gremien verlassen.“ Zuständiges Gremium für die Überprüfung von OS-Aktionen in der deWP ist die Ombudsleute-Kommission. --Count Count (Diskussion) 15:19, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Eine derartige Regel finde ich unter Zuständigkeit des SG nicht. "überprüfen" kann man auch unterschiedlich interpretieren. Dass das SG Beiträge nicht überprüfen und darüber befinden kann, halte ich für nicht nachvollziehbar und abwegig.
- In den Vorgaben für die Zuständigkeit heißt es:
- Wenn eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses gestellt wird, kann sie nur angenommen werden, wenn von der Antragstellerin oder dem Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden.
- Beides habe ich dargestellt sowohl Verfahrensfehler als auch Unverhältnismäßigkeit.
- Um die Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme prüfen zu können, müsstet ihr meine Beiträge einsehen können. Ist das richtig?
- In jedem Fall halte ich meine Anfrage mit den Vorgaben für die Zuständigkeit gedeckt. --Fiona (Diskussion) 15:33, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Ich kann die Sperre nicht bewerten, ohne auch die Gültigkeit der zugrunde liegenden Oversight-Aktion zu bewerten. Oversight-Aktionen sind kein Admin-Tätigkeiten und damit sind wir dafür nach den aktuellen Regeln nicht zuständig. Um diese zu ändern benötigt es ein Meinungsbild, da die Zuständigkeiten des Schiedsgericht per Meinungsbild festgelegt wurden. --Count Count (Diskussion) 10:56, 8. Sep. 2019 (CEST)
- Um es nicht noch einmal zu schreiben, bitte ich dich den Abschnitt Frage an Schiedsrichter Artregor zu lesen. Das Schiedsgericht kann die Verhätnismäßigkeit der Sperre auch prüfen, wenn Oversighter ohne Überschreitung ihrer Befugnisse die Punkte 1, 2 und 3 meiner abstrakteter Darstellung bestätigen.--Fiona (Diskussion) 14:04, 8. Sep. 2019 (CEST)
Vorschlag
- In meinem Beitrag in der Kurier-Diskussion als auch auf der Diskussionsseite von Horst Gräbner habe ich mich darüber empört, dass zwei große überregionale Tageszeitungen in Wikipedia indiziert werden. Darum ging es mir. In der Debatte war weder direkt oder indirekt erkennbar, um welchen Benutzer es sich handeln könnte.
Das dennoch als Verstoß gegen ANON zu werten, ist ein Novum.
Bislang wurden externe Links, etwa auf gewisse Youtube-Videos, per WP:ANON sanktioniert. Der Unterschied war dann aber, dass dort Benutzer- und Klarname genannt wurden, dass es genau darum ging, jemanden zu outen, und dass es sich weder um einen seriösen Bericht in einem reputablen Medium noch um einen Anlass handelte, in der Wikipedia einen denkbaren Interessenskonflikt zu besprechen (wie u.a. in dieser Adminanfrage thematisiert).
Gegen mich könnte sprechen, dass ein "Outing" durch kenntnisreiche, recherchierende Wikipedianer trotz jeglicher fehlender Hinweise durch mich oder durch Artikel in den Zeitungen denkbar erscheint. Dieser mögliche Effekt kann aber nicht vermieden werden, es sei denn um den Preis, die gesamte Debatte innerwikipedianisch vollkommen zu unterdrücken.
Wenn die Oversighter den Gehalt meiner abstrakten Schilderung bestätigen können, worum ich auch hier gebeten habe, wäre eine Einsicht in die OS-Beiträge nicht mehr notwendig.
Das Schiedsgericht könnte prüfen, wie weit WP:ANON jeglichen innerwikipedianischen Austausch über bereits in der breiteren Öffentlichkeit angekommene reputable Debatten unterdrücken darf, weil damit unter Umständen ein "Outing" eines Benutzernamens verbunden sein könnte.--Fiona (Diskussion) 19:50, 7. Sep. 2019 (CEST)
sowie die Oversighter @Ra'ike und @Nolispanmo:
- Ist es richtig, dass die Punkte 1, 2 und 3 meiner Darstellung im Abschnitt Nachtrag zutreffen? Link
- Wenn sie zutreffen, warum wurden sie oversighted und sind Admins sowie dem Schiedsgericht nicht zugänglich?
--Fiona (Diskussion) 06:35, 7. Sep. 2019 (CEST) Ping an Doc Taxon und He3nry ergänzt --Fiona (Diskussion) 14:09, 8. Sep. 2019 (CEST)
- Info: Horst Gräbner hat sich "inaktiv" gemeldet.[2]--Perfect Tommy (Diskussion) 11:16, 7. Sep. 2019 (CEST)
Frage an Schiedsrichter @Artregor
Eine grundsätzliche Zuständigkeit hast du wie auch die anderen Schiedsrichter anerkannt. Danke.
Du schreibst: „nur so lange das SG kein Mandat hat, per OS entfernte Beiträge einzusehen, sehe ich nicht, wie wir eine solche Anfrage sinnvoll & sachgerecht abarbeiten könnten.“
Ich habe die Oversigter um eine Stellungnahme zu meiner abstrakten Darstellung gebeten (Link). Wenn sie dieser in den Punkten 1,2 und 3 (Link) zustimmen können, so wären die Voraussetzungen gegeben, den Fall sinnvoll und sachgerecht zu bearbeiten.
Ich bitte dich deine Ablehnung noch einmal zu überdenken. Es ist das erste Mal, dass ich das Schiedgericht bemühe, und ich tue das nicht leichtfertig. Mir ist es ein sehr ernstes Anliegen, dass das Schiedgericht als letzte Instanz sich mit Fall beschäftigt. Der Rechteentzug, die Sperrbegründung und die Dauer der Sperre sind ein gravierender Eingriff, der sich dauerhaft schädigend auf mich als langjähriger Autorin auswirkt.
Nachdem ich zwei Tage lange die Diskussionen auf der Rückseite gelesen habe, habe ich dem Schiedsgericht einen Vorschlag (Link) gemacht, den ich dich auch bitte zu würdigen.
--Fiona (Diskussion) 13:49, 8. Sep. 2019 (CEST)
- Okay, ich kann meine Ablehnung der Anfrage gerne (vorerst) zurücknehmen; nur falls ich keine Einsicht in die per OS entfernten Beiträge erhalten sollte, kann und werde ich die Anfrage verständlicherweise nicht sinnvoll & sachgerecht bearbeiten können; sollte mir eine Einsicht der betreffenden Beiträge doch noch ermöglicht werden, sähe das natürlich anders aus. --Artregor (Diskussion) 14:08, 8. Sep. 2019 (CEST)
- Danke.--Fiona (Diskussion) 14:05, 8. Sep. 2019 (CEST)
Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme
Ich habe #2 der Zuständigkeit geltend gemacht. Laut Zuständigkeit und Annahme von Anfragen kann eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses angenommen werden, „wenn von der Antragstellerin oder dem Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden“.
Es handelt sich hier also nicht um eine Sperrprüfung 2.0 wie Schiedrichterin @Falten Jura als Grund für ihre Ablehnung angibt.
Der Fall scheint eine Rechtslücke zu offenbaren. Wenn Oversighter zugleich Sperren verhängen, kann die Rechtmäßigkeit von Admins in einer Sperrprüfung nicht mehr geprüft werden. Oversighter machen die Sache unter sich aus.
Ich möchte folgendes zu Bedenken geben: Ombudskommission und andere Organe von WMF können sich mit dem Fall nur beschäftigen, wenn es einen Schiedsgerichtsfall in de.Wikipedia dazu gibt. D.h. "neue Informationen" können dann auch nicht dem Schiedsgericht zukommen. Als Betroffene gerate ich damit in eine bürokratische Falle, aus der es kein Auskommen gibt.
Ich bitte die Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen darum den Fall zunächst anzunehmen. Sollten die Informationen auch langfristig nicht ausreichen, kann der Fall immer noch abgeschlossen werden.--Fiona (Diskussion) 18:07, 8. Sep. 2019 (CEST)
Frage an Perfect Tommy
Ich hätte da eine Frage an dich. Vor einigen Stunden beklagtest du dich über eine Löschung ausgehend von SG Mitglied Count Count auf der Anfragediskussionsseite mit der Begründung, dass du ja schließlich Fallbeteiligter bist. Zu meiner Frage: Warum editierst du eher spontan auf der Diskussionsseite herum und hast noch keinen einzigen Beitrag auf der Fallseite hinterlassen als Fallbeteiligter wie du dich selber nanntest? Kannst du etwas zu der Anfrage beitragen oder nicht? Wenn du doch Beteiligter bist solltest du schon deinen Beitrag auf der Hauptseite beisteuern oder dich austragen wenn du nichts beizusteuern hast. --Helfm@nn -PTT- 21:15, 7. Sep. 2019 (CEST)
Befangenheit
Falls du ein Mitglied des Schiedsgerichts für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Mitglieder des Schiedsgerichts, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren.
Annahmeentscheidung
Alle folgenden Abschnitte sind nur von Mitgliedern des Schiedsgerichts auszufüllen.
Anfrage wird angenommen von
- per WP:SGZ#2: Hier wird eine Sperre als grob fehlerhaft bezeichnet, es handelt sich hier bei der Sperre um eine Adminfunktion, daher sehe ich die Zuständigkeit als gegeben. Die Oversight-Aktion an sich kann hier nicht bewertet werden, dafür hat das SG von der Community kein Mandat. Zuständig dafür wären die Wikipedia:Ombudsleute, die dies komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit tun würden. Im Gegensatz zur englischen Wikipedia darf das SG hier weder CU noch OS-Aktionen beurteilen, nur die daraus resultierenden Adminaktionen. Sollte diese Praxis geändert werden sollen, wäre ein MB dazu nötig. Luke081515 15:34, 6. Sep. 2019 (CEST)
- per WP:SGZ#2 bezüglich des temporären Entzugs der Schreibrechte der Antragstellerin, nicht aber bzgl. der Oversight-Aktionen. Zwar ist gemäß WP:SGR#Grundlagen die Revision eines Sperrprüfungsergebnisses nur bei groben Verfahrensfehlern möglich. Die Sperre bezieht sich auf WP:ANON, für das es durchaus Ausnahmefälle wie z.B. die Unbedenklichkeit der Nennung von durch einen Account selbst preisgegebener Daten gibt. Hierauf wird in der Begründung aber nicht eingegangen, weshalb ein derartiger Verfahrensfehler IMHO nicht auszuschließen ist. --Wibramuc 18:24, 6. Sep. 2019 (CEST)
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Anfrage wird abgelehnt von
- Die Revision eines Sperrprüfungsergebnisses und des damit verbundenen Sperrlogeintrags durch das Schiedsgericht ist nach unseren Regeln nur bei Unverhältnismäßigkeit oder Verfahrensfehlern möglich. Um die Sperre auf Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit prüfen zu können, müssten hier aber die zugrunde liegenden Oversight-Aktionen beurteilt werden können. Nun hat das Schiedsgericht der deutschsprachigen Wikipedia aber von der Community kein Mandat, Oversight-Aktionen zu überprüfen. Es muss sich also auf die Bewertung der dafür zuständigen Gremien verlassen. Hier haben neben dem sperrenden Oversighter zwei weitere von der Community gewählte Oversighter die Oversight-Aktionen für korrekt befunden und die Angemessenheit der Sperre bestätigt (Doc Taxon, He3nry). Die zwei verbleibenden Oversighter der deutschsprachigen WP haben sich (bisher) nicht geäußert. Überprüfungsinstanz für die OS-Aktionen der Oversighter ist die Ombudsleute-Kommission. Sollte eine Untersuchung der Ombudsleute ergeben, dass die Oversight-Aktion ungerechtfertigt oder die Sperre unverhältnismäßig ist, würde ich eine Anfrage zur Sperrlogänderung annehmen, falls die hiesigen Oversighter eine solche nicht selbst schon durchführen würden. --Count Count (Diskussion) 17:34, 6. Sep. 2019 (CEST)
- Da das Schiedsgericht über kein Mandat verfügt per Oversighter entfernte Beiträge zu sichten sehe ich keine Möglichkeit den Sachverhalt von unserer Seite zu überprüfen und zu beurteilen. Aufgrund unserer Zuständigkeit kann ich, wie auch mein Vorredner, lediglich für eine Prüfung des Sachverhalts an die Ombudskommission verweisen. Sollte eine solche Anfrage positiv im Sinne der Antragstellerin ausfallen, würde ich eine erneute Anfrage auf Sperrlogbereinigung, insofern dann noch erforderlich, annehmen. --Helfm@nn -PTT- 07:31, 7. Sep. 2019 (CEST)
- Es besteht m.E. eine prinzipielle Zuständigkeit nach Punkt 2 für administrative Handlungen wie Sperren. Für den ersten Schritt der Prüfung des Sachverhalts, nämlich die Einsicht in OS-gelöschte Beiträge und die Überprüfung der Oversighteraktion, sind uns die Hände gebunden: wir haben dafür schlichtweg kein Mandat. Sollten Ombudsleute oder Stewards einen Fehler bei der OS-Aktion feststellen (was ich momentan nicht glaube, aber ich kann mich auch irren), kann eine erneute Anfrage gestellt werden und die Beiträge von dieser Seite können dann einfach in die erneute Anfrage importiert werden. Zuletzt muss ich auch leider darauf hinweisen, dass aufgrund der Abläufe keine SG-Entscheidung innerhalb einer Woche erfolgen kann. --Ghilt (Diskussion) 11:38, 7. Sep. 2019 (CEST)
Prinzipiell wäre das SG zuständig und ich würde die Anfrage auch annehmen; nur so lange das SG kein Mandat hat, per OS entfernte Beiträge einzusehen, sehe ich nicht, wie wir eine solche Anfrage sinnvoll & sachgerecht abarbeiten könnten. Hier wäre per MB zu klären, ob das SG hier zuständig wäre und für solche Anfragen temporär mit entsprechenden Rechten ausgestattet werden sollte. --Artregor (Diskussion) 12:06, 8. Sep. 2019 (CEST)(vorübergehend gestrichen; sollte keine Einsicht in die per OS entfernten Beiträge möglich gemacht werden, kann zu meinem Bedauern diese Anfrage aber nicht sinnvoll bearbeitet werden --Artregor (Diskussion) 14:06, 8. Sep. 2019 (CEST)}
- Das SG ist keine SP 2.0 Instanz. Ich bin aber gern bereit, bei neuen Erkenntnissen die Anfrage nochmals zu prüfen. Freundliche Grüsse --Falten-Jura (Diskussion) 17:35, 8. Sep. 2019 (CEST)
Bearbeitungsstand
In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.
- Die Anfrage wurde vom Schiedsgericht zur Kenntnis genommen. F.d.R., Luke081515 12:29, 6. Sep. 2019 (CEST)
Entscheidung des Schiedsgerichtes und Begründungen der Mitglieder
Dieser Abschnitt ist nur von Mitgliedern des Schiedsgerichts auszufüllen.