„Fahrzeugschein“ – Versionsunterschied
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Der Fahrzeugschein ist eine [[Urkunde]], damit sind die Vorschriften des {{§|267|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] ([[Urkundenfälschung]]) anwendbar. |
Der Fahrzeugschein ist eine [[Urkunde]], damit sind die Vorschriften des {{§|267|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] ([[Urkundenfälschung]]) anwendbar. |
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Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist gemäß {{§|11|fzv_2011|juris}} Abs. 6 FZV beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ständig mitzuführen. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen, um bei einem Diebstahl des Kfz dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses Fahrzeugs zu geben. Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine [[Ordnungswidrigkeit]] nach § {{§|48|fzv_2011|juris}} Nr. 5 FZV vor und kann ein [[Verwarnungsgeld]] von zehn Euro nach sich ziehen (BKat Nr. 174). |
Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist gemäß {{§|11|fzv_2011|juris}} Abs. 6 FZV beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ständig mitzuführen. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen, um bei einem Diebstahl des Kfz dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses Fahrzeugs zu geben. Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine [[Ordnungswidrigkeit]] nach § {{§|48|fzv_2011|juris}} Nr. 5 FZV vor und kann ein [[Verwarnungsgeld]] von zehn Euro nach sich ziehen (BKat Nr. 174).<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/#welche_papiere_muessen_sie_waehrend_der_fahrt_mitfuehren |titel=bussgeldkatalog.org |abruf=27.08.2021}}</ref> |
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Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist der [[Fahrzeughalter|Halter eines Kraftfahrzeugs]] nicht zwangsläufig mit demjenigen identisch, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer ein Fahrzeug dauerhaft auf eigene Rechnung gebraucht und darüber hinaus die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt. Die Eigentümereigenschaft und die Zulassung zum Straßenverkehr sind regelmäßig nur Indizien für die Haltereigenschaft. Es ist daher beispielsweise möglich, dass Person A Eigentümer eines Fahrzeugs ist, das auf Person B zugelassen ist, während Person C die Kosten bestreitet und über das Fahrzeug verfügt und damit Halter ist. Nur den Halter trifft die Gefährdungshaftung nach {{§|7|stvg|juris}} StVG. |
Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist der [[Fahrzeughalter|Halter eines Kraftfahrzeugs]] nicht zwangsläufig mit demjenigen identisch, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer ein Fahrzeug dauerhaft auf eigene Rechnung gebraucht und darüber hinaus die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt. Die Eigentümereigenschaft und die Zulassung zum Straßenverkehr sind regelmäßig nur Indizien für die Haltereigenschaft. Es ist daher beispielsweise möglich, dass Person A Eigentümer eines Fahrzeugs ist, das auf Person B zugelassen ist, während Person C die Kosten bestreitet und über das Fahrzeug verfügt und damit Halter ist. Nur den Halter trifft die Gefährdungshaftung nach {{§|7|stvg|juris}} StVG. |
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== Sonstiges == |
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Der Fahrzeugschein ist eine wichtige Voraussetzung, wenn eine offizielle Fahrzeugbewertung durchgeführt werden soll, sowie der Verkauf eines Fahrzeugs bevorsteht.<ref>{{Internetquelle |url=https://autoankauf-wm.de/blog/auto-verkaufen/ |titel=Die notwendigen Unterlagen |abruf=2021-04-23}}</ref> |
Der Fahrzeugschein ist eine wichtige Voraussetzung, wenn eine offizielle Fahrzeugbewertung durchgeführt werden soll, sowie der Verkauf eines Fahrzeugs bevorsteht.<ref>{{Internetquelle |url=https://autoankauf-wm.de/blog/auto-verkaufen/ |titel=Die notwendigen Unterlagen |abruf=2021-04-23}}</ref> Laut einer Antwort der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] auf eine Anfrage der [[Freie Demokratische Partei|FDP]]-Fraktion wird geplant, einen digitalen Fahrzeugschein in Deutschland einzuführen.<ref>{{Internetquelle |autor=Hagen Strauß |url=https://rp-online.de/politik/deutschland/fahrzeugschein-regierung-will-alten-papierlappen-ersetzen_aid-62326235 |titel=Bundesregierung prüft Alternativen: Dem alten „Fahrzeugschein“ droht das Aus |datum=2021-08-24 |sprache=de |abruf=2021-08-27}}</ref> So müssten Fahrzeughalter weniger Dokumente im Fahrzeug mit sich führen. |
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== Einzelnachweise == |
== Einzelnachweise == |
Version vom 27. August 2021, 09:29 Uhr
Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde bei der An- oder Ummeldung von Straßenfahrzeugen ausgestellt und dient der Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs.
Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die aktuellen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular allerdings nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I.
Rechtliche Bedeutung
In Deutschland ist der Fahrzeugschein (§ 11 FZV) seit dem 1. Oktober 2005 Teil I der Zulassungsbescheinigung, deren Teil II der Fahrzeugbrief ist. Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Angaben, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen, sowie Name und Anschrift desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, amtliches Kennzeichen und Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung.
Bei der Zulassung eines Straßenfahrzeugs wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens eine neue Zulassungsbescheinigung (Teil I) ausgestellt, und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wird der bisherige Fahrzeugschein entwertet.
Aussehen und Beschaffenheit sind in Anlage 5 (und Anlage 6 für Fahrzeuge der Bundeswehr) der FZV vorgeschrieben. Die Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Verkehrsblatt 2005 S. 188) erläutert den Fahrzeugschein und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen.
Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 StGB (Urkundenfälschung) anwendbar.
Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist gemäß § 11 Abs. 6 FZV beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ständig mitzuführen. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen, um bei einem Diebstahl des Kfz dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses Fahrzeugs zu geben. Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § § 48 Nr. 5 FZV vor und kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen (BKat Nr. 174).[1]
Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist der Halter eines Kraftfahrzeugs nicht zwangsläufig mit demjenigen identisch, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer ein Fahrzeug dauerhaft auf eigene Rechnung gebraucht und darüber hinaus die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt. Die Eigentümereigenschaft und die Zulassung zum Straßenverkehr sind regelmäßig nur Indizien für die Haltereigenschaft. Es ist daher beispielsweise möglich, dass Person A Eigentümer eines Fahrzeugs ist, das auf Person B zugelassen ist, während Person C die Kosten bestreitet und über das Fahrzeug verfügt und damit Halter ist. Nur den Halter trifft die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG.
Beschreibung des bis 2005 gültigen deutschen Fahrzeugscheines
Seite 1
- Amtliches Kennzeichen
- Name und Geburtsdatum der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde
- Anschrift der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde
- Anmeldung zur ersten Hauptuntersuchung nach Ausstellung
- Ausstellungsdatum
- Siegel der ausstellenden Behörde
- Unterschrift des Sachbearbeiters
Seite 2
- Schlüsselnummern zu 1 – zu 2 – zu 3
- 1. Fahrzeug- und Aufbauart
- Fahrzeughersteller 2.
- 3. Typ und Ausführung
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer 4.
- Antriebsart 5.
- Höchstgeschwindigkeit in km/h 6.
- Leistung in kW bei min−1 (Umdrehungen pro Minute) 7.
- Hubraum in cm³ 8.
- Nutz- oder Aufliegelast in kg 9.
- 10. Rauminhalt des Tanks in m³
- 11. Steh-/Liegeplätze
- 12. Sitzplatz einschließlich Führerplatz und Notsitz
- 13. Maße über alles in mm (Länge/Breite/Höhe)
- 14. Leergewicht in kg
- 15. zulässiges Gesamtgewicht in kg
Seite 3
- 16. Zulässige Achslast in kg (vorn/mitten/hinten)
- 17. Räder und/oder Gleisketten
- 18.+19. Achsenanzahl
- 20.–23. Größenbezeichnung der Bereifung
- 24.+25. Überdruck am Bremsanschluss
- 26. Anhängerkupplung DIN 740.. – Form und Größe
- 27. Anhängerkupplung Prüfzeichen
- 28.+29. Anhängelasten
- 30. Standgeräusch in dB (A)
- 31. Fahrgeräusch in dB (A)
- 32. Tag der ersten Zulassung
- 33. Bemerkungen [Anmerkung: die Eintragungen gehen über die Seiten 2 und 3]
Seite 4
- Vermerke über die Durchführung der weiteren Hauptuntersuchungen
- Eintragung der Außerbetriebsetzung
- Ausgebende Zulassungsstelle mit Dienstsiegel (Stempel, Plakette bzw. Klebesiegel)
Seiten 5 und 6
- Informationstext zur Allgemeinen Betriebserlaubnis und Definition der Feldbezeichnungen auf den Seiten 2 und 3
- Optisch variables Sicherheitsmerkmal in Form eines Kinegramms und fortlaufender Vordrucknummer
Sonstiges
Der Fahrzeugschein ist eine wichtige Voraussetzung, wenn eine offizielle Fahrzeugbewertung durchgeführt werden soll, sowie der Verkauf eines Fahrzeugs bevorsteht.[2] Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion wird geplant, einen digitalen Fahrzeugschein in Deutschland einzuführen.[3] So müssten Fahrzeughalter weniger Dokumente im Fahrzeug mit sich führen.
Einzelnachweise
- ↑ bussgeldkatalog.org. Abgerufen am 27. August 2021.
- ↑ Die notwendigen Unterlagen. Abgerufen am 23. April 2021.
- ↑ Hagen Strauß: Bundesregierung prüft Alternativen: Dem alten „Fahrzeugschein“ droht das Aus. 24. August 2021, abgerufen am 27. August 2021.