Der Gerichtsbezirk Sankt Gilgen war ein dem Bezirksgericht Sankt Gilgen unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk umfasste den südöstlichsten Teil des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Sankt Gilgen

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Sankt Gilgen
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Salzburg-Umgebung
Sitz des Gerichts Sankt Gilgen
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 214,01 km2
(2018)
Einwohner 8.626
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Thalgau


Geschichte

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Der Gerichtsbezirk Sankt Gilgen wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die zehn Steuergemeinden Aigen, Gschwand, Gschwend, Oberburgau, Ried, St. Gilgen, Strobel, Unterburgau, Weissenbach und Winkel.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Abtenau, Golling, Hallein, Mattsee, Neumarkt, Oberndorf, Salzburg und Thalgau den Bezirk Salzburg.[3]

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die drei Gemeinden Fuschl am See, Sankt Gilgen und Strobl.[4] Der Gerichtsbezirk Sankt Gilgen wurde per 1. Jänner 2003 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Thalgau zugeschlagen.[5]

Gerichtssprengel

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Der Gerichtssprengel von Sankt Gilgen umfasste mit den drei Gemeinden Fuschl am See, Sankt Gilgen und Strobl den südöstlichsten Teil des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Einzelnachweise

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  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“
  5. BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“

Literatur

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