Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) hat dies direkt geteilt
Als stolzes Mitglied des GVP begrüßen wir die Einführung der „Qualitätsstandards für die internationale Mobilität in der Zeitarbeit“. Diese Standards wurden maßgeblich von unserem Chief Corporate Affairs Officer und Vorstandsmitglied sowie Landesbeauftragten für Nordrhein-Westfalen beim GVP, Martin Klingen, mitentwickelt. Sie bieten nicht nur eine verbindliche Orientierung für Personaldienstleister, sondern sind auch ein starkes Zeichen nach außen für Qualität und Verantwortungsbewusstsein. Wir von der Gi Group und Gi Group Holding stehen hinter diesen Standards, da sie uns helfen, unseren Anspruch an höchste Qualität gegenüber Kunden und Bewerber*innen zu unterstreichen. Gerade im Wettbewerb um Talente und Aufträge können diese Standards ein entscheidender Vorteil sein. Wir empfehlen allen, die Zeitarbeitskräfte im Ausland für die Beschäftigung in Deutschland anwerben, sich mit diesen Standards auseinanderzusetzen und sich, wenn es zur eigenen Arbeitsweise passt, darauf zu verpflichten. Alle Informationen zu den Qualitätsstandards und die Möglichkeit zur Selbstverpflichtung finden Sie auf der Verbandswebseite des GVP. Zeigen Sie Ihr Engagement für Qualität – es lohnt sich!
Schon gewusst? Für mehrere Geschäftsfelder der #Personaldienstleister hat der GVP #Qualitätsstandards entwickelt. Mit diesen Standards können qualitätsbewusste GVP-Mitglieder dies auch öffentlich dokumentieren. Zudem möchten wir hierdurch den Qualitätsgedanken in der Branche weiter voranbringen. Die „Qualitätsstandards für die internationale #Mobilität in der #Zeitarbeit“ wurden von unserem Vorstandsmitglied und Landesbeauftragten für Nordrhein-Westfalen Martin Klingen, Mitglied der Geschäftsführung der Gi Group Deutschland GmbH, maßgeblich mitentwickelt. Die Bedeutung der Qualitätsstandards sei enorm, denn sie geben „Personaldienstleistern verbindliche Orientierung. Außerdem können sie damit nach außen gegenüber #Kunden und #Bewerber*innen zeigen, dass sie bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen besonders auf Qualität achten. Das kann ein Vorteil im Wettbewerb um Bewerber*innen und um Kundenaufträge sein“, bekräftigt Klingen. „Personaldienstleistern, die #Zeitarbeitskräfte im Ausland für die Beschäftigung in Deutschland anwerben, empfehle ich deshalb, sich mit den Qualitätsstandards für die internationale Mobilität in der Zeitarbeit zu beschäftigen und wenn es zur eigenen verantwortungsvollen Arbeitsweise passt, sich auf die Qualitätsstandards zu verpflichten. Die #Kriterienkataloge sind übrigens auf der Verbandswebseite im Bereich ‚Der GVP/Leitlinien/Qualitätsstandards‘ hinterlegt und können dort von allen, auch von den Kunden und (potenziellen) Mitarbeiter*innen, eingesehen werden.“ So können sich GVP-Mitglieder auf die Qualitätskriterien selbstverpflichten GVP-Mitglieder können sich auf der Verbandswebseite als Geschäftsführer/-in bzw. mit der Zugangsberechtigung der Geschäftsführung oder der bevollmächtigten Person bzw. des Primären Kontakts zur Einhaltung der Kriterien selbstverpflichten. Mit dem Absenden der Erklärung durch Anklicken des Buttons wird der Kriterienkatalog für das GVP-Mitglied verbindlich. Danach ist der Download der entsprechenden Vignette freigeschaltet und sie kann zum Beispiel auf der Firmenwebsite, in der E-Mailsignatur oder auf dem Firmenbriefpapier benutzt werden.