Bürgerliches Recht kompakt: 4. Auflage
Von Lutz Völker
()
Über dieses E-Book
Zielgruppen sind vor allem Studenten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Teilnehmer von IHK-Lehrgängen, z.B. zum "Geprüften Betriebswirt". Das Buch eignet sich auch für Studienanfänger in juristischen Studiengängen, die sich einen ersten Überblick über das Bürgerliche Recht verschaffen wollen. Selbstverständlich werden auch alle Nichtjuristen angesprochen, die einen kompakten und verständlichen, aber trotzdem fundierten Überblick über das BGB benötigen.
Lutz Völker
Lutz Völker hat nach einer gewerblichen Berufsausbildung im Maschinenbau zunächst Berufspädagogik (Ing.-Päd.) sowie später berufsbegleitend Wirtschaftswissenschaften (Dipl.-Kfm.) und Jura (LL.B./LL.M.) studiert. Er ist als freiberuflicher Dozent und Fachbuchautor für Recht und Betriebswirtschaftslehre in der beruflichen Weiterbildung für Erwachsene tätig.
Mehr von Lutz Völker lesen
Unternehmensbewertung kompakt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenArbeits- und Sozialversicherungsrecht kompakt: 13. Auflage Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBerufsbildungsrecht kompakt: 4. Auflage Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenUnternehmensrecht kompakt Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Ähnlich wie Bürgerliches Recht kompakt
Ähnliche E-Books
Toolbox Zivilrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenErbrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT I Vertragliche Schuldverhältnisse Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDer Zivilprozess Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Handelsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT II Gesetzliche Schuldverhältnisse Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSchadensrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKlausuren zu nichtigen und anfechtbaren Willenserklärungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Gesamtschuld Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zur Geschäftsfähigkeit Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Gesellschaftsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Deliktsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenOrdnungswidrigkeitenrecht für Polizei, Ordnungsbehörden und Verwaltung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVSD und DSL Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Willenserklärung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zur Stellvertretung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Kreditsicherungsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenBGB Allgemeiner Teil: für Studienanfänger Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenExamens-Repetitorium Sachenrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWechsel der Parteien im BGB Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWissenszurechnung nach § 166 BGB Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAllgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenEin verständlicher Leitfaden für Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenEinstieg ins Zivilrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundkurs Öffentliches Recht 1: Grundlagen, Staatsstrukturprinzipien, Staatsorgane und -funktionen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenARBEITSRECHT effektiv Band 5 - Teilband 1: Grundlagen des Bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSich widersprechende AGB Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKäuferrechte Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Schuldrecht AT Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenAGB-Recht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 Bewertungen
Juristische Bildung für Sie
Fallsammlung Strafrecht AT Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundlagen Arbeitsrecht: Fachbuch für Studenten, kaufmännische Auszubildende und Mitarbeiter mit Personalverantwortung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenKlausuren zu nichtigen und anfechtbaren Willenserklärungen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenPrüfungswissen kompakt Dienstleistungsteil Fachwirte IHK: Recht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSozialrecht II Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zur Geschäftsfähigkeit Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie rechtswissenschaftliche Dissertation: Eine Anleitung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum BGB AT Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Kaufrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVSD und DSL Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenDie Gesamtschuld Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zur Stellvertretung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Gesellschaftsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenWechsel der Parteien im BGB Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Sachenrecht II Immobiliarsachenrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSchadensrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Kreditsicherungsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Schuldrecht BT II Gesetzliche Schuldverhältnisse Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenEinstieg ins Zivilrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Schuldrecht AT Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenLerntipps für das Jurastudium Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Die Willenserklärung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundzüge der Sicherungsübereignung Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenVerwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht: Grundriss für Ausbildung und Praxis Bewertung: 5 von 5 Sternen5/5Juristische Übungsfälle zum Sachenrecht I Bewegliche Sachen Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenZivilrechtliche Klausuren meistern Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenEin verständlicher Leitfaden für Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenGrundzüge des Eigentumsvorbehalts Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenJuristische Übungsfälle zum Deliktsrecht Bewertung: 0 von 5 Sternen0 BewertungenSachkunde im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO: Sicher durch die Prüfung! Bewertung: 2 von 5 Sternen2/5
Rezensionen für Bürgerliches Recht kompakt
0 Bewertungen0 Rezensionen
Buchvorschau
Bürgerliches Recht kompakt - Lutz Völker
Vorwort
Das BGB ist eines der Fundamente unserer Rechtsordnung. Es stellt die Basis des Privatrechts dar, auf dem andere Rechtsgebiete, wie z.B. das Handelsrecht, aufbauen. Allerdings ist das Bürgerliche Recht keine ganz einfache Materie. Es ist durch eine zum Teil schwer verständliche Sprache und hohe Komplexität geprägt. Im vorliegenden Buch wird demjenigen, welcher sich in das BGB einarbeitet, ein kompakter Einstieg ermöglicht. Dabei wird besonderer Wert auf die anschauliche Darstellung des Stoffs anhand zahlreicher Beispiele und Übersichten gelegt. Zur erfolgreichen Erarbeitung des Inhalts ist es ungeachtet dessen unverzichtbar, die jeweils zitierten Vorschriften auch im Gesetz nachzulesen. Der Benutzer des Buchs sollte deshalb stets auch den Text des BGB verfügbar haben.
Zielgruppen sind vor allem Studenten der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Teilnehmer von IHK-Lehrgängen, z.B. zum „Geprüften Betriebswirt". Das Buch eignet sich auch für Studienanfänger in juristischen Studiengängen, die sich einen ersten Überblick über das Bürgerliche Recht verschaffen wollen. Selbstverständlich werden auch alle Nichtjuristen angesprochen, die einen kompakten und verständlichen, aber trotzdem fundierten Überblick über das BGB benötigen.
Dieses Buch beinhaltet nach einer kurzen Einführung in rechtliche Grundlagen alle fünf Bücher des BGB. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Darstellung des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Schuld- und Sachenrechts. Das Familien- und Erbrecht wird im Überblick vorgestellt. Abschließend wird die Falllösungstechnik im Bürgerlichen Recht erläutert. Dieser Abschnitt soll die wesentlichen Grundlagen für die Methodik bei der Bearbeitung von Klausuraufgaben legen.
Das Korrekturlesen hat Evelyn Atzler in bewährt zuverlässiger Weise übernommen, der ich an dieser Stelle danken möchte.
April 2022
Lutz Völker
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literatur
A. Einführung
I. Öffentliches Recht und Privatrecht
II. Rechtsquellen und Rechtsnormen
III. Historische Entwicklung
IV. Aufbau und Prinzipien des BGB
B. Allgemeiner Teil des BGB
I. Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
II. Rechts- und Geschäftsfähigkeit
III. Rechtsgeschäft und Willenserklärung
IV. Vertragsschluss
V. Mängelbehaftete Rechtsgeschäfte
VI. Bedingung und Befristung
VII. Stellvertretung und Vollmacht
VIII. Termine, Fristen und Verjährung
C. Schuldrecht
I. Schuldrecht AT
1. Begriff des Schuldverhältnisses
2. Zustandekommen von Schuldverhältnissen
3. Leistungsmodalitäten
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen
5. Verbraucherschutz bei besonderen Vertragsformen
6. Beendigung von Schuldverhältnissen
7. Leistungsstörungen
a) Grundlagen
b) Unmöglichkeit
c) Leistungsverzögerung
d) Schlechtleistung
e) Verletzung vorvertraglicher Pflichten
8. Störung der Geschäftsgrundlage
9. Leistungsverweigerungsrechte
10. Schuldverhältnisse mit Drittwirkung
a) Überblick
b) Vertrag zugunsten Dritter
c) Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
d) Drittschadensliquidation
e) Gläubiger- und Schuldnerwechsel
11. Schuldner- und Gläubigermehrheit
II. Schuldrecht BT
1. Vertragliche Schuldverhältnisse
a) Überblick
b) Veräußerungsverträge
aa) Kaufvertrag und Tausch
bb) Schenkung
c) Überlassungsverträge
aa) Miete, Pacht und Leihe
bb) Darlehen und Sachdarlehen
d) Tätigkeitsverträge
aa) Dienstvertrag
bb) Werkvertrag
cc) Pauschalreisevertrag
dd) Maklervertrag
ee) Auftrag und Geschäftsbesorgung
ff) Verwahrung
e) Sonstige Verträge
aa) Bürgschaft
bb) Gesellschaft
f) Atypische Verträge und Typvermischung
2. Gesetzliche Schuldverhältnisse
a) Geschäftsführung ohne Auftrag
b) Ungerechtfertigte Bereicherung
c) Unerlaubte Handlung
D. Sachenrecht
I. Grundlagen
1. Gegenstand und Grundsätze des Sachenrechts
2. Sachenrechtliche Begriffe
3. Besitz und Eigentum
4. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
II. Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
1. Erwerb per Rechtsgeschäft
2. Erwerb per Gesetz
III. Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen
1. Erwerb per Rechtsgeschäft
2. Erwerb per Gesetz
IV. Sicherungsrechte
1. Überblick
2. Pfandrecht
3. Sicherungsübereignung
4. Hypothek und Grundschuld
V. Nutzungsrechte
1. Grunddienstbarkeit
2. Nießbrauch
3. Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
4. Erbbaurecht
E. Familienrecht
I. Grundlagen
II. Kindschaftsverhältnis
III. Ehe
1. Eheschließung
2. Allgemeine Wirkungen
3. Eheliches Güterrecht
a) Zugewinngemeinschaft
b) Vertragliche Güterstände
4. Ehescheidung
IV. Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft
1. Vormundschaft
2. Betreuung
3. Pflegschaft
F. Erbrecht
I. Grundlagen
II. Gesetzliche Erbfolge
1. Erbordnungen
2. Ehegattenerbrecht
III. Gewillkürte Erbfolge
1. Testament
2. Erbvertrag
3. Pflichtteil
IV. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
V. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
G. Fallbearbeitung
I. Grundlagen
1. Problemstellung
2. Erfassung des Sachverhalts
3. Fallfrage
4. Lösungsaufbau festlegen
II. Gutachten- und Urteilsstil
III. Beispiele
Abkürzungsverzeichnis
Literatur
Alpmann-Pieper, Annegerd/Müller, Frank/Veltmann, Till: Aufbauschemata Zivilrecht/ZPO, 6. Auflage, Münster 2006.
Bähr, Peter: Grundzüge des bürgerlichen Rechts, 12. Auflage, München 2013.
Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeiner Teil des BGB, 45. Auflage, München 2021.
Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeines Schuldrecht, 45. Auflage, München 2021.
Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Besonderes Schuldrecht, 45. Auflage, München 2021.
Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Recht 1 Grundlagen des Rechts, 6. Auflage, München 2000.
Däubler, Wolfgang: BGB kompakt, 3. Auflage, München 2008.
Langkamp, Tobias: Das neue Schuldrecht 2022, 1. Auflage, Münster 2022.
Palandt, Otto (Begr.): Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, München 2021.
Pechstein, Christoph: Grundlagen Zivilrecht 1, 4. Auflage, Münster 2006.
Pechstein, Christoph/Bäumer, Michael: Grundlagen Zivilrecht 2, 2. Auflage, Münster 2005.
Preußler, Julia: BGB, 2. Auflage, Plane gg 2006.
Spreng, Norman M.: Das neue Mietrecht, 4. Auflage, München 2006.
Völker, Lutz: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht kompakt, 12. Auflage, Norderstedt 2022.
A. Einführung
I. Öffentliches Recht und Privatrecht
Eine Gesellschaft und somit auch die Wirtschaft benötigen für ihr Funktionieren verbindliche Verhaltensregeln, die allgemein Gültigkeit besitzen. Diese Regeln liefert das Recht in der Form unterschiedlicher Rechtsnormen. Die Summe aller geltenden Rechtsnormen bilden die Rechtsordnung. Das Bürgerliche Recht ist Teil dieser Gesamtrechtsordnung. Um eine Einordnung vornehmen zu können, soll zunächst seine Stellung im Gesamtsystem erörtert werden.
Im deutschen Recht werden zwei große Gebiete unterschieden: das öffentliche Recht und das Privatrecht. Diese Unterscheidung geht bereits auf das römische Recht zurück. Beide Gebiete sind durch unterschiedliche Merkmale gekennzeichnet:
Privatrecht
Regelung der rechtlichen
Beziehungen zwischen
Personen untereinander
Gleichstellung
Überwiegend dispositives Recht,
d.h. Abreden haben Vorrang vor gesetzlichen Regelungen
Öffentliches Recht
Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen Bürger und Staat
Über-/Unterordnung
Zwingendes Recht
Beispiele:
Kurt kauft von Victor dessen gebrauchten Pkw. Der Verkauf unterliegt dem Privatrecht. Die konkrete Ausgestaltung des Kaufvertrags unterliegt damit weitgehend der Vertragsfreiheit. So kann z.B. vertraglich die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Erlässt das Finanzamt Erfurt einen Einkommensteuerbescheid für den Steuerpflichtigen Ärmlich, ist dieser der hoheitlichen Gewalt unterworfen.
Welche der einzelnen Rechtsgebiete ins öffentliche bzw. ins Privatrecht gehören, zeigt die folgende Abbildung.¹
¹ In Anlehnung an: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Recht 1 Grundlagen des Rechts, München 2000, S. 24.
II. Rechtsquellen und Rechtsnormen
Wo sind nun konkrete rechtliche Bestimmungen (Rechtsnormen) zu finden? Diese sind in unterschiedlichen Rechtsquellen enthalten:
Das Grundgesetz stellt die Basis der Rechtsordnung dar. Es regelt neben dem Staatorganisationsrecht insbesondere die Grundrechte. Die Grundrechte gelten jedoch nach h.M. im bürgerlichen Recht nicht unmittelbar. Über die Generalklauseln des Zivilrechts, insbesondere die §§ 138, 242 und 315 BGB, haben sie aber mittelbare Drittwirkung.² Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe sind bei ihrer Anwendung verfassungskonform auszulegen.
Wichtigste Rechtsquelle des bürgerlichen Rechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das BGB wird durch zahlreiche Nebengesetze ergänzt, z.B. das Produkthaftungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz und das Lebenspartnerschaftsgesetz. Auf dem BGB bauen spezielle privatrechtliche Gesetze, wie z.B. das HGB, auf.
Verordnungen spielen im Bereich des Privatrechts nur eine untergeordnete Rolle, als Beispiel sei die BGB-Informationspflichtenverordnung genannt.
Gewohnheitsrechtliche Regeln sind auch im bürgerlichen Recht von Bedeutung. Hierunter fallen z.B. die Drittschadensliquidation und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Einige bis dahin gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitute wurden im Rahmen der Schuldrechtsreform³ von 2001 im BGB kodifiziert, z.B. die culpa in contrahendo in § 311 II BGB, die positive Vertragsverletzung in § 280 I BGB und die Störung der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB.
Für die Rechtsprechung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte – Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs – zuständig (§ 13 GVG).
Die übrigen genannten Rechtsquellen sind im bürgerlichen Recht von geringer Bedeutung.
Zunehmende Bedeutung innerhalb der deutschen Rechtsordnung erlangt das europäische Gemeinschaftsrecht. Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sind in der Gesetzgebung zu berücksichtigen und müssen bei der Gesetzesauslegung beachtet werden, wenn ein Gesetz auf einem europarechtlichen Hintergrund basiert.
Im Gemeinschaftsrecht ist zwischen Primärrecht und Sekundärrecht zu unterscheiden.
Primäres Gemeinschaftsrecht sind vor allem die Gründungsverträge der EG, aktuell der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEU (vor dem Vertrag von Lissabon: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EG), die EA (Europäische Atomgemeinschaft) sowie der EU-Vertrag.
Grundsätzlich begründet das primäre Gemeinschaftsrecht nur Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten und der Organe der EU. Nur wenige Bestimmungen sind jedoch auch unmittelbar zugunsten der einzelnen Unionsbürger anwendbar.
Sekundäres Gemeinschaftsrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, welche aufgrund einer Ermächtigung im primären Gemeinschaftsrecht von Organen der EU (Rat oder Kommission) erlassen werden.
Der AEU unterscheidet verschiedene Arten sekundärer Rechtsnormen, insbesondere:
Verordnungen (Art. 288 II AEU)
Richtlinien (Art. 288 III AEU).
Verordnungen
Verordnungen sind unmittelbar geltende Rechtsnormen, die von den jeweils zuständigen Organen der Gemeinschaft erlassen werden.
Verordnungen begründen unmittelbar - d.h. ohne weiteren mitgliedstaatlichen Umsetzungsakt - Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten und ihrer Staatsbürger. Sie sind daher von den Behörden und Gerichten der Mitgliedstaaten ohne weiteres zu berücksichtigen und anzuwenden.
Mitgliedstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind nur insoweit zulässig, als sie in der Verordnung selbst vorgesehen oder sonst zu ihrer wirksamen Durchführung erforderlich sind.
Richtlinien
Richtlinien sind Rechtsnormen, die für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet sind, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich sind. Den Mitgliedstaaten wird jedoch für die Art der Umsetzung grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum eingeräumt. Richtlinien sind also grundsätzlich nur für die Mitgliedstaaten, nicht für deren Bürger verbindlich (sofern sie nicht ausnahmsweise unmittelbar anwendbare Bestimmungen enthalten).
Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten fristgerecht und vollständig umzusetzen. Im Verhältnis zwischen Staat und Bürger kann eine nicht oder unzureichend umgesetzte Richtlinie unmittelbare – vertikale – Wirkung entfalten, wenn sie inhaltlich unbedingt und hinreichend bestimmt ist. Zu Lasten des Bürgers gilt die unmittelbare Wirkung von Richtlinien hingegen nicht. Richtlinien begründen daher keine unmittelbare – horizontale – Wirkung zwischen Privaten. Die nationalen Gerichte haben aber eine richtlinienkonforme Anwendung des nationalen Rechts im Wege der Auslegung zu sichern.
Verordnungen spielen im Bereich des bürgerlichen Rechts nur eine untergeordnete Rolle. Bedeutsam sind vor allem die Rom-I-Verordnung⁴, die Rom-II-Verordnung⁵ und die Rom-III-Verordnung⁶, welche das internationale Recht der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse regeln.
Einen wesentlich größeren Einfluss auf das bürgerliche Recht haben zahlreiche Richtlinien, insbesondere zum Verbraucherschutz.
So dienen z.B. die §§ 312 ff. BGB zu Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen und zum elektronischen Geschäftsverkehr der Umsetzung der Richtlinien 85/577/EWG vom 20.12.1985, 97/7/EG vom 20.5.1997, 2000/31/EG vom 8.6.2000 und 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011.
Die Neuregelung des Kaufrechts, insbesondere bezüglich des Verbrauchsgüterkaufs, dient u.a. der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG vom 25.5.1999.
Auch die §§ 651a ff. BGB zum Pauschalreisevertrag basieren auf EU-Recht, Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11.2015.
Als Rechtsnormen (Gesetze im materiellen Sinne) werden abstrakte (d.h. für viele Lebenssachverhalte geltende), generelle (d.h. für viele Personen geltende) Regelungen, bezeichnet. Zu den Rechtsnormen zählen insbesondere Bestimmungen in Gesetzen (im formellen Sinn), Verordnungen und Satzungen sowie gewohnheitsrechtliche Regeln.
Rechtsnormen lassen sich nach ihrem Gegenstand in verschiedene Arten einteilen:
Anspruchsnormen (z.B. § 433 BGB)
Normen, die das Recht begründen, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
Gegennormen (z.B. § 142 BGB)
Normen, welche die Entstehung eines Anspruchs verhindern, diesen erlöschen lassen oder ein Leistungsverweigerungsrecht begründen
Definitionsnormen (z.B. § 90 BGB)
Normen, die Rechtsbegriffe allgemein definieren
Wie sind Rechtsnormen typischerweise aufgebaut? Grundsätzlich besteht eine Rechtsnorm aus Tatbestand und Rechtsfolge.
Um die Anwendung auf möglichst viele Lebenssachverhalte zu ermöglichen, sind die gesetzlich formulierten Tatbestände abstrakt und müssen einem