Mit dem ersten Weltkrieg brach die Geschichte in das Vertragsrecht ein. Die Gerichte waren in einer epidemischen Vielzahl von Fällen aufgerufen, der vertraglichen Verpflichtung dort Grenzen zu ziehen, wo Gesetzgeber und Vertragsparteien nicht handeln konnten oder wollten. Jochen Emmert begleitet den Weg dieser Entwicklung und beleuchtet ihre geschichtlichen und rechtshistorischen Hintergründe.