Get personal advice
Engel & Völkers Pforzheim
+49 7231 781 42 06
W-02U1II – This is the Engel & Völkers property ID, your agent might ask for it.
Caroline Ammon
Hudak Immobilien GmbH
License partner of Engel & Völkers Residential GmbH
Plot surface
1,814 m²Die Gemeinde Neulingen ist 1974 durch den Zusammenschluss der drei ehemals selbständigen Gemeinden Bauchlott, Göbrichen und Nussbaum entstanden und gehört, unter anderem auch durch die gute Infrastruktur sowie der ruhigen Lage, heute zu den beliebtesten Ortsteilen im Enzkreis. Der Ortsteil Bauschlott, mit 3.100 Einwohner der größte Ortsteil, wurde 1071 zum ersten Mal in einer Urkunde erwähnt. Heute leben in der Gesamtgemeinde über 6.500 Menschen. Die Gemeinde befindet sich im nördlichen Enzkreis und grenzt sowohl an den Stadtkreis Pforzheim als auch an den Landkreis Karlsruhe, welche auch mit den Busverbindungen sehr gut erreicht werden können. Der Autobahnanschluss an die A8 liegt in nur sieben Kilometer Entfernung. In Neulingen befinden sich drei Grundschulen, eine Grund-, Haupt- und Werkrealschule sowie mehrere Kindertagesstätten. Um die Pflege älterer, hilfsbedürftiger Menschen kümmert sich in Bauschlott ein Alten- und Pflegeheim. Geschäfte des täglichen Bedarfs findet man direkt im Ort. Auch in Sachen Freizeitgestaltung ist in Neulingen einiges geboten. So lässt sich an der langen Liste der Vereine das bürgerliche Engagement der Einwohner ablesen. Diese veranstalten alljährlich zahlreiche Feste, die den Bürgern freie Zeit versüßen.
Non binding, free of charge consulting
Concrete financing offer in the shortest time
All-round service
Der Maklervertrag mit uns oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrags. Die Käufercourtage von 4,76% (inkl. MwSt.) ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt im Falle einer Steuersatzänderung einer Anpassung. Die Hudak Immobilien GmbH erhält einen sowohl unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer als auch gegenüber dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer. Im Übrigen gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Firma Hudak Immobilien GmbH.