Datenverarbeitungsbedingungen

Die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads gelten für Unternehmen, die der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder ähnlichen Regelungen unterliegen. Sie ersetzen den bisherigen Zusatz zur Datenverarbeitung von Google Analytics, einschließlich der deutschen Version dieses Zusatzes.

Google Analytics-Kunden, die einen direkten Kundenvertrag mit Google abgeschlossen haben, können den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads im Bereich „Verwaltung“ ihrer Kontoeinstellungen zustimmen. Google Analytics Standard- und GA 360-Kunden mit Unternehmen außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz müssen die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads in ihren Kontoeinstellungen akzeptieren. Für Google Analytics Standard- und GA 360-Kunden mit Unternehmen, die ihren Sitz im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz haben, und GA 360-Kunden, die die Google Analytics 360-Nutzungsbedingungen akzeptiert haben, ist das nicht erforderlich, weil die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads bereits Teil ihrer Vereinbarungen sind.

Hinweis: Google Analytics 360-Vertriebspartner und Kunden, die Google Analytics 360 über einen Vertriebspartner erwerben („Reseller-Kunden“), können den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads nicht zustimmen. Stattdessen müssen sie gesonderte Vereinbarungen mit Google bzw. dem Vertriebspartner treffen. Die Annahme der Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads durch Google Analytics 360-Vertriebspartner und Reseller-Kunden über die Google Analytics-Benutzeroberfläche ist ungültig und stellt keine bindende Vereinbarung zwischen Google und diesen Reseller-Kunden dar. Diese Einschränkung gilt nicht für Google Analytics- oder Google Analytics 360-Kunden, die die Nutzungsbedingungen von Google Analytics 360 oder andere Google Analytics-Nutzungsbedingungen direkt bei Google akzeptiert haben.

Zusatz zur Datenverarbeitung akzeptieren

Sie benötigen die Rolle „Bearbeiter“ auf Kontoebene, um den Datenverarbeitungsbedingungen zuzustimmen.

Wenn Sie mehrere Konten haben, können Sie das betreffende Konto über das Suchfeld finden.
  1. Klicken Sie in der Spalte KONTO auf Kontoeinstellungen.
  2. Klicken Sie unter Zusatz zur Datenverarbeitung auf Zusatz anzeigen.
  3. Lesen Sie den Zusatz durch und klicken Sie dann auf Fertig.
  4. Klicken Sie noch einmal auf Fertig, um Ihre Kontoeinstellungen zu speichern.

Kontaktdaten angeben

Wenn Sie den Datenverarbeitungsbedingungen zustimmen, müssen Sie auch die folgenden Informationen angeben:

  • Juristische Person: Dies entspricht dem eingetragenen Namen Ihrer Organisation, unter dem Sie finanzielle und rechtliche Angelegenheiten regeln. In Ihrer Organisation kann es mehrere juristische Personen geben.
  • Primärer Kontakt (oder „E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen“): Das ist der Kontakt, an den Mitteilungen in Bezug auf die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads gesendet werden.
  • Datenschutzbeauftragter: Dies ist eine gegebenenfalls ernannte Person, die mit der Einhaltung der DSGVO bzw. der entsprechenden Gesetze des Vereinigten Königreichs betraut ist.
  • EWR-Bevollmächtigter: Dies ist eine gegebenenfalls ernannte Person, die nicht in der EU befindliche Kunden in Bezug auf ihre Verpflichtungen gemäß der DSGVO bzw. den entsprechenden Gesetzen des Vereinigten Königreichs vertritt.

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