Die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads gelten für Unternehmen, die der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder ähnlichen Regelungen unterliegen. Sie ersetzen den bisherigen Zusatz zur Datenverarbeitung von Google Analytics, einschließlich der deutschen Version dieses Zusatzes.
Google Analytics-Kunden, die einen direkten Kundenvertrag mit Google abgeschlossen haben, können den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads im Bereich „Verwaltung“ ihrer Kontoeinstellungen zustimmen. Google Analytics Standard- und GA 360-Kunden mit Unternehmen außerhalb des EWR, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz müssen die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads in ihren Kontoeinstellungen akzeptieren. Für Google Analytics Standard- und GA 360-Kunden mit Unternehmen, die ihren Sitz im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz haben, und GA 360-Kunden, die die Google Analytics 360-Nutzungsbedingungen akzeptiert haben, ist das nicht erforderlich, weil die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads bereits Teil ihrer Vereinbarungen sind.
Hinweis: Google Analytics 360-Vertriebspartner und Kunden, die Google Analytics 360 über einen Vertriebspartner erwerben („Reseller-Kunden“), können den Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads nicht zustimmen. Stattdessen müssen sie gesonderte Vereinbarungen mit Google bzw. dem Vertriebspartner treffen. Die Annahme der Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads durch Google Analytics 360-Vertriebspartner und Reseller-Kunden über die Google Analytics-Benutzeroberfläche ist ungültig und stellt keine bindende Vereinbarung zwischen Google und diesen Reseller-Kunden dar. Diese Einschränkung gilt nicht für Google Analytics- oder Google Analytics 360-Kunden, die die Nutzungsbedingungen von Google Analytics 360 oder andere Google Analytics-Nutzungsbedingungen direkt bei Google akzeptiert haben.
Zusatz zur Datenverarbeitung akzeptieren
Sie benötigen die Rolle „Bearbeiter“ auf Kontoebene, um den Datenverarbeitungsbedingungen zuzustimmen.
- Klicken Sie in der Spalte KONTO auf Kontoeinstellungen.
- Klicken Sie unter Zusatz zur Datenverarbeitung auf Zusatz anzeigen.
- Lesen Sie den Zusatz durch und klicken Sie dann auf Fertig.
- Klicken Sie noch einmal auf Fertig, um Ihre Kontoeinstellungen zu speichern.
Kontaktdaten angeben
Wenn Sie den Datenverarbeitungsbedingungen zustimmen, müssen Sie auch die folgenden Informationen angeben:
- Juristische Person: Dies entspricht dem eingetragenen Namen Ihrer Organisation, unter dem Sie finanzielle und rechtliche Angelegenheiten regeln. In Ihrer Organisation kann es mehrere juristische Personen geben.
- Primärer Kontakt (oder „E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen“): Das ist der Kontakt, an den Mitteilungen in Bezug auf die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Ads gesendet werden.
- Datenschutzbeauftragter: Dies ist eine gegebenenfalls ernannte Person, die mit der Einhaltung der DSGVO bzw. der entsprechenden Gesetze des Vereinigten Königreichs betraut ist.
- EWR-Bevollmächtigter: Dies ist eine gegebenenfalls ernannte Person, die nicht in der EU befindliche Kunden in Bezug auf ihre Verpflichtungen gemäß der DSGVO bzw. den entsprechenden Gesetzen des Vereinigten Königreichs vertritt.