Deutsch: Japanisches Plakat (1940) - Porträts von Hitler, Konoe und Mussoloni - Kinder schwenken deutsche, italienische und japanische Flaggen (Dreimächtepakt)
English: Japanese poster (1940) - Portraits of Hitler, Konoe and Mussolini - Children waving German, Italian, and Japanese flags (Tripartite Pact)
Italiano: Poster giapponese (1940) - Ritratti di Hitler, Konoe e Mussoloni - I bambini sventolano bandiere tedesche, italiane e giapponesi (Patto tripartito)
Français : Affiche japonaise (1940) - Portraits d'Hitler, Konoe et Mussoloni - Des enfants agitant des drapeaux allemands, italiens et japonais (Pacte tripartite)
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).
Legal disclaimer This image shows (or resembles) a symbol that was used by the Empire of Japan and its Armed Forces or an organization closely associated to it, or another party of advocating or glorifying wars of aggression or aggressive conduct under the Law of the People's Republic of China on the Protection of Heroes and Martyrs.
The use of insignias may also be illegal in South Korea, Russia and other countries, depending on context.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Bildpostkarte: "Gute Freunde aus drei Ländern". Das Jahr 1938 (File-Titel) ist falsch. Einziger Beleg im Moskauer "Museum des Großen Vaterländischen Krieges" (mit 1940 bezeichnet). https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Плакат_в_Музее_Победы.jpg
Picture postcard: "Good friends from three countries". The year 1938 (file title) is incorrect. The only proof exists in the Moscow "Museum of the Great Patriotic War" (marked 1940). https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Плакат_в_Музее_Победы.jpg