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Universitätsbibliothek Heidelberg
Status: online verfügbar
Exemplare: online verfügbar
 Online-Ressource
Verfasst von:Karl Eugen
Titel:Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim und Justingen [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marschall [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir haben zwar durch das - unterm 12ten April 1763. emanirte Herzogliche General-Rescript Unsere gnädigste Willensmeynung wegen Bestraffung derjenigen, Personen, welche wider die - in medio liegende vielfältige Verordnungen fremden Tabac ausser Lands herein zu bringen sich erfrechen, in mehrerem zu erkennen gegeben, und darinnen gnädigst verordnet, daß die Contravenienten neben der Confiscation des Tabacs vor jedes Pfund ausländischen Tabac mit einer Straffe von Drey Gulden belegt - und diese Legal-Straffe nach vorheriger Untersuchung von dem Staabs-Beamten jeden Orts ohne weitere Anfrage ex Officio angesetzt - der Casus aber erst ex post bey der gnädigst niedergesezten Herzoglichen Tabac-Deputation simpliciter unterthänigst angezeigt werden solle
Verlagsort:[Stuttgard]
Jahr:1766
Umfang:[1] Bl.
Format:2o
Fussnoten:Titel ist Textanfang. - Stuttgard, den 7 Januar 1766
URL:kostenfrei: Volltext: http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LIV64_fol_47
 kostenfrei: Volltext: http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:bsz:21-dt-106853
URN:urn:nbn:de:bsz:21-dt-106853
Datenträger:Online-Ressource
Sprache:ger
(Gesamttitel):VD18 digital
(Umfang):Online-Ressource
(Ort):Tübingen
(Verlag):Universitätsbibliothek
(E-Jahr):2016
Bibliogr. Hinweis:Druckausg. : Karl Eugen, Württemberg, Herzog, 1728 - 1793: Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim und Justingen [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marschall [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir haben zwar durch das - unterm 12ten April 1763. emanirte Herzogliche General-Rescript Unsere gnädigste Willensmeynung wegen Bestraffung derjenigen, Personen, welche wider die - in medio liegende vielfältige Verordnungen fremden Tabac ausser Lands herein zu bringen sich erfrechen, in mehrerem zu erkennen gegeben, und darinnen gnädigst verordnet, daß die Contravenienten neben der Confiscation des Tabacs vor jedes Pfund ausländischen Tabac mit einer Straffe von Drey Gulden belegt - und diese Legal-Straffe nach vorheriger Untersuchung von dem Staabs-Beamten jeden Orts ohne weitere Anfrage ex Officio angesetzt - der Casus aber erst ex post bey der gnädigst niedergesezten Herzoglichen Tabac-Deputation simpliciter unterthänigst angezeigt werden solle. - [Stuttgard], 1766. - [1] Bl.
Sonstige Nr.:VD18 14177803
K10plus-PPN:1526154838

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