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1. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden Eberhard Ludwig, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Der Römisch. Käyserl. Majestät, und deß Heil. R. Reichs, wie auch deß Löbl. Schwäbischen Cräises Respectivè General-Feld-Marschall, und General der Cavallerie. Lieber Getreuer. DJr wird annoch Unterthänigst erinnerlich seyn, was Wir unterm 12. Augusti letzthin in einem außgelassenem gedruckten General-Rescript wegen Abhäng- und Liefferung der Tabac-Blätter Dir Gnädigst anbefohlen haben; Nachdeme Uns nun Unterthänigst hinterbracht worden, daß solch Unser Fürstliches Rescript wieder dessen deutlichen Inhalt an einigen Orthen dahin verstanden werden wolle, als dörfften die Blätter auf den Aeckern nicht einmahl abgebrochen werden, biß es denen Unterthanen von der Fabrique oder denen darzu Bestellten angezeigt würde; Solches aber Unserer Gnädigsten Intention durchaus zuwider, und zumahlen bey einfallendem kaltem Wetter und Reiffen die noch auf dem Feld stehende Blätter gantz und gar ruinirt werden könten, als haben Wir der unumgänglichen Nothdurfft zu seyn erachtet, ermeldtes Unser, zwar vorhin gantz deutliches Rescript dahin zu declariren, daß durch das Abhängen der Tabac-Blätter nicht das Abbrechen, und Abblatten auf den Aeckern, sondern das eigentliche Abhängen, wann nemlich die bereits am Nagel hangende, und nunmehro zum Herunterthun reiff oder dürr und trockene, mithin zum Verspinnen taugliche Tabac von dem Nagel abgenom[m]en wird. -
Stuttgart, [1710]. - [1] Bl.
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2. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden/ Eberhard Ludwig/ Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. ... Lieber Getreuer. DEmnach Wir Uns Gnädigst resolviret haben/ Unserm Rent-Cammer-Expeditions-Rath und Inspectori der allhiesigen Tabac-Fabrique Johann Wolffgang Diezen nicht nur allein die hinkünfftig gefallende/ sondern auch die von dir würcklich eingezogene Tabac-Straffen/ in seine Cassam gäntzlich zu überlassen .... -
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], [1710]. - 1 Bogen
(Digitale Sammlungen der Württembergischen Landesbibliothek)
(Digitale Sammlungen der Württembergischen Landesbibliothek)
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3. Nachdem Ihro Hoch-Fürstliche Durchlaucht, Unser Gnädigst Regierender Landes-Fürst und Herr, an Dero niedergesetztes Commercien-Collegium unterm 14ten Octobris, dieses lauffenden Jahres, gnädigst rcscribiret: Wie Sie höchst mißfällig erfahren müsten, welchergestalten sich Dero Unterthanen nicht entblödeten, von der neu-angelegten Tabac-Fabrique sehr spöttisch, disreputirlich und verächtlich zu reden...Ihro Hoch-Fürstliche Durchl. aber... auch ernstlich wolten, daß alle diejenige, ohne Ansehung der Person, welche... von der ... errichteten Tabac-Fabrique spöttisch...sprechen, oder deren Aufnahme zu hindern, mit Vier und Zwantzig Thaler... Straffe beleget werden solten; dem ...Commercien-Collegio auch ... anbefohlen sowohl hierauf, als auf die Aufnahme offtberührter Tabac-Fabrique ein wachsames Auge zu haben...Als hat man zu... Befolgung des... Rescripts, dem Publico solches durch öffentlichen Druck wissend machen, und jederman... sich vor Straffe und Verdruß zu hüten, hiermit erinnern wollen. Weimar, den 18ten Octobris, 1735. Fürstl. Sachsen-Weimarische Commercien-Collegium daselbst. G. W. v. Reinbaben / [Ernst August, Herzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach]. -
[Weimar?]: [Verlag nicht ermittelbar], [1735]. - 33 x 37 cm
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4. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marchal, auch Obrister, so wohl über Ein Kayserlich-Dragoner- als auch Schwäbisch-Crays-Regiment zu Fuß, [et]c. Lieber Getreuer. Demnach Uns von der allhiesigen Tabac-Fabrique mittelst eingerichten Memorialis, mit mehrerem in Unterthänigkeit vorgestellet worden, welcher gestallten die Zeit zur Lüfferung der diß Jahrs erwachsenen Tabac-Blätter beginne herbey zu kommen, schon mehrmahlen aber, und sonderlich vorigen Jahrs geschehen seye, dass solche Blätter sehr confus und täglich so häuffig gelüffert worden, daß sie nicht haben an die Nägel gebracht werden können, sondern viele mit grossem Schaden haben auffeinander ligen gelassen werden müssen, dahero auch um Abstellung solcher unordentlichen Lüfferung gehorsambst gebetten haben wollten. -
[Stuttgardt], 1714. - [1] Bl.
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5. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister, so wohl über ein Kayserlich-Dragoner- als auch Schwäbisch-Crayß-Regiment zu Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor Liebe Getreue, Demnach der Admodiator allhiesiger Tabac-Fabrique Peter Kornmann sich in diversis Unterthänigst beschwehrt, wasgestalten der debit deß innländischen Tabacs von Tag zu Tag also verringert werde, daß nicht mehr die Helffte deß jenigen, so bißhero jährlich verschlossen worden, debitirt werde, mithin ihme nicht möglich seye, alle in dem Land anwachsende Blätter anzunehmen, viel weniger denen Tabac-pflantzenden Unterthanen auf ihre Cultur, wie bißhero geschehen, etwas vorzuschiessen, sonderlich da Er von gar vielen derselben um eine nahmhaffte Summ angesetzt, oder mit schlechter und ganzt verdorbener Waar, die er in Ermanglung anderer Mittel annehmen müssen, bezahlt worden. -
Stuttgart, 1715. - [1] Bl.
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6. Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.): Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir haben Uns unterthänigst vortragen lassen, daß einige Unserer Beamten, Unsere unter dem 11ten Febr. a. pr. wegen des Caffee- und Tabac-Accises erlassene Verordnungen übel verstanden, und in Uebertrettungs-Fällen bey Ansetzung der Strafen Unserer Willens-Meynung nicht allerdings gemäß gehandelt haben: ... So ordnen und befehlen Wir hierdurch folgendes: ... / Darmstadt den 15. November 1776. ... Fürstl. Heßische Präsident, Canzlar und Geheime Räthe daselbst.… . -
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], [1776]. - 2 ungezählte Seiten, 1 ungezähltes Blatt
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7. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister über Drey Regimenter zu Roß und Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Nachdeme Wir mißfälligst vernemmen müssen, daß weder denen in Tabacs-Admodiations-Sachen, von etlich Jahren her ausgelassenen vielen Verordnungen, noch dem in ferndigem Jahr sub dato den 30. Julii allererst in Unser Hertzogthumb und Landen ausgekündetem General-Rescript, nachgelebet, sondern vielmehr demselben von denen Unterthanen bald aller Orthen contravenirt, und auch von theils Beambten die darauff gebührende Remedur ohnverantwortlicher Weise unterlassen worden, wordurch dann erfolget, daß der frembde ohngesiegelte Tabac aller Orthen in das Land eintringet, und der Admodiatior Obermüller mit seinen Consorten von der getroffenen Admodiation abgetrieben werden dörffte. -
[Ludwigsburg], 1718. - [1] Bl.
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8. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister sowohl über ein Käyserl. Dragoner- als auch Schwäbisch Creyß-Regiment zu Fuß [et]c. Lieber Getreuer. Demnach sowohl zu Zeit der Kornmännischen in Anno 1709. angefangenen, als der Obermüllerischen seit Anno 1717. währenden Tabac-Admodiation, von Unserm Fürstl. Commercien-Rath viele Confiscationes und Straffen erkannt, und außgeschrieben, der wenigste Theil davon aber zu der Commercien-Raths-Cassa weder dem zu Zeit der Kornmännischen Admodiation gewesenen Receptori Expeditions-Rath Dietzen, noch dem hernach darzu constituirten Kirchen- und Commercien-Raths Secretario Johann Heinrich Fürnhabern eingeliefert, und auch die drittheilige Delations-Gebühr zuruck behalten, und weder denen Delatoribus, noch oberwehnten beeden Receptoribus, noch auch der allhiesigen tabac-Fabrique, wie es doch, nach denen von Zeit zu Zeiten außgegangenen, wiewohl ratione modi differendten Gnädigsten General-Verordnungen hätte seyn sollen, zugestellt, sondern dem Vernehmen nach entweder gar nicht eingezogen, oder zu andern Außgaben employirt worden, mithin Unsere ernstliche Verordnung, als ohne deren Festhaltung die Tabac-Admodiation nicht bestehen kan, von theils Beambten de facto mit Hindansetzung deß Uns schuldigen Unterthänigsten Respects und Gehorsams rech aigenmöchtig intervertirt, und diese Tabacks-Strafen zu ihrer Sublevation angewendet worden. -
[Stuttgardt], 1722. - [2] Bl.
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9. Friedrich: Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst [et]c. [et]c. [et]c. Liebe Getreue! Weil leyder die betrübte Vieh-Seuche seit einigen Jahren bis jetzt zu, besonders seit dem vorigen Jahr .... grassiret ... Als haben Wir ... gut gefunden hiedurch zu verfügen, daß ... bis auf nähre Verordnung kein jung Vieh ... und Kälber .... ausser Lande getrieben, auch bey ... Straffe keine einländischen Kälber ... geschlachtet werden sollen ... : Gegeben Cleve in Unserer Krieges- und Domainen-Cammer den 29. January 1751. / An Statt und von wegen Allerhöchstglr. Seiner Königlichen Majestät .... -
[S.l.], 1751. - [1] Bl.
DOI: 10.25673/74208
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10. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Württemberg [et]c. Der Römisch. Kayserl. Majestät und deß H. R. Reichs General der Cavallerie. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue. Wiewohlen wir die sichere Hoffnung geschöpft, es würde das in unserm Herzogthum und Landen, dem gemeinen Wesen und Unsern Unterthanen zum besten, angeordnete Tabac-Pflantzen und fabriciren einen solchen guten Success gewinnen, daß nicht allein von dem Pflantzen die im Land erforderliche Nothdurfft erhalten, sondern auch die davon fabricirte Waar, vor fremdem außländischen Tabac, der commodität so wohl, als qualität, halber gesucht werden dörffte. -
Stuttgart, [1706]. - [2] Blatt
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11. Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.): Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir haben Uns unterthänigst vortragen lassen, daß einige Unserer Beamten, Unsere unter dem 11ten Febr. a. pr. wegen des Caffee- und Tabac-Accises erlassene Verordnungen übel verstanden, und in Uebertrettungs-Fällen bey Ansetzung der Strafen Unserer Willens-Meynung nicht allerdings gemäß gehandelt haben: ... So ordnen und befehlen Wir hierdurch folgendes: ... / Darmstadt den 15. November 1776. ... Fürstl. Heßische Präsident, Canzlar und Geheime Räthe daselbst.… . -
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], [1776]. - 2 ungezählte Seiten, 1 ungezähltes Blatt
Buch/keine Angabe 
Signatur: I 3720-3 Folio RES
12. Karl Alexander: Von Gottes Gnaden Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses; der Röm. Kayserl. Majestät, des Heil. Röm. Reichs, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marschall, Commandirender General in dem Königreich Servien und Praeses der daselbsigen Administration, auch Obrister so wohl über zwey Kayserl. als zwey Schwäbische Creys-Regimenter zu Roß und Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Wir haben zwar unterm 11ten Augusti und 16. Octobr. a. p. per Generalia in Unserem Hertzogthum und Landen bekannt machen lassen, daß zu Fournierung Unserer Unterthanen eine eigene Tabac-Fabrique angelegt und solche an einige Chur-Pfältzische Schutz-Juden zu Mannheim von Uns verliehen seye. -
[Stuttgardt], 1737. - [2] Bl.
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13. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister über Drey Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. Lieber Getreue. Demnach bey uns, unser Rent-Cammer Expeditions- und Commercien-Rath und lieber Getreuer Joh. Wolffgang Dietz, die bißher gehabte Verrechnung der Tabac-Straffen und Confiscationen, wegen seiner sonst auf sich habenden vielen Geschäfften, Unterthänigst abgebetten, und Wir denselben auch solcher Arbeit gnädigst erlassen, hingegen die gantze Verrechnung unserm Kirchen- und Commercien-Raths Secreatior Joh. Heinrich Fürnhabern gnädigst committirt haben. -
Stuttgardt, 1719. - [1] Bl.
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14. Karl Alexander: Von Gottes Gnaden, Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses, der Röm. Käyserl. Maj. des Heil. Röm. Reichs und des Löbl. Schwäb. Crayses General-Feld-Marechal, commandirender General in dem Königreich Servien, Praeses der daselbstigen Administration, auch Obrister sowohl über zwey Käyserliche, als auch zwey Schwäbische Crayß-Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. Lieber Getreuer! Nachdeme Wir auf die vielfältig biß dahero eingekommene Beschwehrungen aus besonders bewegenden Ursachen vornehmlich Unsern Fürstl. Landen und Unterthanen wie nicht weniger der gesamten Handel- und Krämerschafft zum Besten Uns gnädigst resolvirt haben, den schon geraume Jahr, theils admodirt - theils selbst administrirten Tabac Appaldo aufzuheben und das freye Commercium wider herzustellen. -
[Stuttgardt], 1735. - [3] Bl.
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15. Friedrich: Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Marggraf zu Brandenburg, in Preussen, zu Magdeburg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, zu Mecklenburg, auch in Schlesien, und zu Crossen, Hertzog, Burggraff zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden, Camin, Wenden, Schwerin und Ratzeburg, Graff zu Hohenzollern und Schwerin, Herr der Lande Rostock und Stargardt ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen, was massen Wir ... zu Aufnahm und Besten Unserer Unterthanen, verschiedene Manufacturen errichten zu lassen, Uns gnädigst entschlossen, zu solchem Ende auch ... Thomas Ziesich, eine Tabac-Fabrique ... anlegen ... zu dörffen ... : [Bayreuth, den 3. Decembr. 1738.]. -
[S.l.], [1738]. - [4] Bl.
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16. Ihrer Königl. Majestät in Pohlen, [et]c. als Chur-Fürstens zu Sachsen, [et]c. Mandat, Daß der dem allgemeinen Armen- Waysen- und Zucht-Hauße gnädigst-gewidmete Vierdte Antheil Straffe, wegen nicht gebraucheten Stempel-Pappieres, wenn kein Angeber vorhanden, demselben verabfolget, und hinkünfftig die Beamten und andere Obrigkeiten, auch Subalternen und Advocati, den sich hierunter ereignenden Unterschlag ex officio geziemend angeben sollen : De dato Warschau, den 2. Junii, Anno 1729 / [Augsutus Rex. Heinrich von Bünau. Erasmus Leopold von Gerßdorff]. -
Dreßden: Stößel, [1729]. - [2] Bl.

(Digitale Sammlungen)
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17. Hochstetter, Andreas Adam: Pietas Wirtembergica, Die Treue Wirtembergs/ Uber der am XII. Octobris, dieses 1711. Jahres/ in Franckfurt am Mayn glücklich-vollzogenen Hoch-gewünschten Wahl Deß Aller-Durchlauchtigsten ... Fürsten und Herrn, Herrn Caroli VI. Jn Hispanien und Jndien/ auch zu Hungarn und Böheim Königes/ Ertz-Hertzogs zu Oesterreich/ [et]c. [et]c. Zum Römischen Könige und Käiser/ An deme von ... dem Regierenden Herrn Hertzogen zu Wirtemberg/ [et]c. Auf den XXI. Sonntag nach Trinitatis, ermeldten Jahres ... verordnetem allgemeinem Danck- und Freuden-Fest Jn Hochfl. Hof-Capelle zu Stuttgart bezeuget .... -
[Stuttgart]: Daselbst zu finden bey Augustus Metzlern/ Buchhändlern, 1711. - 36, 39 Seiten
(Digitale Sammlungen der Württembergischen Landesbibliothek)
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18. Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, demnach Wir mißfällig vernehmen müssen, wasgestalt in Unsern Landen sich wieder viele Wildprets-Deuben eußern und hierunter auf die fremden reisende Jäger und alte liederliche versoffene Landstreicher starcker Verdacht fället; Als sind Wir bewogen worden, hierdurch zu befehlen, daß kein fremder reisender Jäger mit Gewehr sich ausser der Straffe betreten lassen ... und haben Unsere Beamten auf die Uebertreter dieses Unsers Befehls mit acht zu haben, solche arrêtiren und anhero nach Weimar in Verwahrung bringen zu lassen. Daran geschiehet Unser gnädigster Wille und Meynung. Uhrkundlich ist dieses Patent in Druck gebracht und gewöhnlicher maßen publiciret worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residentz Weimar den 13. Jul. 1744. / Ernst August, H. z. S.. -
[Weimar?]: [Verlag nicht ermittelbar], [13. Jul. 1744]. - 1 gefalteter Bogen
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19. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. Der Röm. Kayserl. Majest. und deß H. R. Reichs, wie auch deß Löbl. Schwäbischen Crayses, respè General-Feld-Marchall, und General der Cavallerie. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue. Demnach Uns die Admodiatores der allhiesigen Tabac-Fabrique. Peter Kornmann und List beschwehrend Unterthänigst zuerkennen gegeben, was gestalten in vorigem Jahr bey Abhäng- und Lüfferung der Blätter eine solche Unordnung vorgegangen, daß sie an denen übel conditionirten Blättern welche ihnen in den Stofft gefallen, einen großen Verlust und Schaden erlitten, mithin geziemend gebetten, sie hierunter bey dem mit ihnen errichteten Admodiations-Tractat in Gnaden zu manuteniren, anbey zu Verhütung der gleichen Confusionen, und damit die Blätter dieses Jahr nicht wieder durch Netzen, ohnzeitiges Abhängen oder andere Weg aus Vorsatz oder Unwissenheit verderbet werden, sich Unterthänigst offerirt, nicht allein einige der Sachen verständige Persohnen auff Ihren Kosten zu bestellen. -
Stuttgardt, [1710]. - [1] Bl.
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20. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Herzog zu Würtemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Creyßes General-Feld-Marechall, auch Obrister , sowohl über Ein Käyserlich Dragoner- als Schwäbisch Creyß-Regiment zu Fuß [et]c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Demnach Uns mehrfältig unterthänigst hinterbracht worden, was gestalten die ausgeschickte Taback-Visitatores sich unterstanden, mit den Taback-Contravenienten sich privatim in einen Accord einzulassen, ein gewisses Geld oder auch nur die Ihnen sonst gebührende Terz der angesetzten Straff einzuziehen, hingegen das gantze Factum zu verschweigen, und bey denen Beamten nicht anzuzeigen, dieselbe auch ohngeachtet deren mit Ihnen vorgenommenen Correction hievon nicht abgebracht werden können. -
[Ludwigsburg], 1728. - [1] Bl.
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