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1. August Wilhelm: Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen: Als man ob dem bißherigem schlechten Ertrage der Tabacs-Accise, und da solcher fast alle Monathe geringer worden ... daß Wir dahero sothane Verordnungen anderweit zu renoviren der Nothdurfft ermessen : [Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 12. Junii 1721.]. -
[S.l.], 1721. - [2] Bl.
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2. Ludwig Rudolf: Von Gottes Gnaden Wir Ludewig Rudolph, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen hiemit zu wissen: Wasgestalt Wir mißfällig vernehmen müssen, daß, ob Wir zwar bereits einige mahle ... Unserer Fürstl. Tabacs-Fabrique und wegen genauer Befolgung derer Tabacs-Accise halber ... publicirten Edicte gewisse Verordnungen ... ergehen lassen, dennoch denenselben der Gebühr nach nicht nachgelebet worden ... : [Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 31. Mart. 1733.]. -
[S.l.], [1733]. - [2] Bl.
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3. Karl: Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen, wasgestalt Wir mißfällig vernommen, daß über die der Tabacs-Accise halber nach und nach ergangene Verordnungen zeithero gar schlecht gehalten worden, ... : [Geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 4ten August. 1736]. -
[S.l.], [1736]. - [2] Bl.
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4. August Wilhelm: Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir in Erfahrung kommen, was gestalt der Ertrag der Tabacs-Accise seit einigen Monathen gar mercklich gefallen ... / [So geschehen und geben in Unser Vestung Wolffenbüttel den 5ten Octob. 1730.]. -
[S.l.], [1730]. - [2] Bl.
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5. Karl: Serenissimi Verordnung die Veraccisung des fremden Tabacs betreffend : d. d. Wolfenbüttel, den 21. November 1748 / [Carl Herzog zu Braunschweig und Lüneburg]. -
[S.l.], 1748. - 2 Bl.
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6. Karl: Serenissimi gnädigste Verordnung, die Berichtigung der Bier-Steuer und Accise, auch Wein- u. Brandteweins Accise-Pacht betreffend : d. d. Braunschweig, den 21. November, 1771 / [Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg]. -
[S.l.], 1771. - [2] Bl.
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7. Karl Eugen: Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim und Justingen [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marschall [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Liebe Getreue! Wir haben zwar durch das - unterm 12ten April 1763. emanirte Herzogliche General-Rescript Unsere gnädigste Willensmeynung wegen Bestraffung derjenigen, Personen, welche wider die - in medio liegende vielfältige Verordnungen fremden Tabac ausser Lands herein zu bringen sich erfrechen, in mehrerem zu erkennen gegeben, und darinnen gnädigst verordnet, daß die Contravenienten neben der Confiscation des Tabacs vor jedes Pfund ausländischen Tabac mit einer Straffe von Drey Gulden belegt - und diese Legal-Straffe nach vorheriger Untersuchung von dem Staabs-Beamten jeden Orts ohne weitere Anfrage ex Officio angesetzt - der Casus aber erst ex post bey der gnädigst niedergesezten Herzoglichen Tabac-Deputation simpliciter unterthänigst angezeigt werden solle. -
[Stuttgard], 1766. - [1] Bl.
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8. Fürstliches Sachsen-Weimarisches Edict die in der Residentz-Stadt Weimar établirte Tabac-Fabriqve betreffend. Anno 1735 : [Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen, als Wir Zeit Unserer Regierung mißfällig erfahren, welchergestalt die zu Erhaltung des Statuspublici eingeführte Tabac-Accise durch ... Einführung ... verdorbenen ...Tabacks ... zu einem hinlänglichen Ertrag nicht gebarcht werden koennen ... nachfolgende Articul zu publiciren: 1. Soll diese ... Tabac-Fabrique in Unserer Residentz-Stadt Weimar angeleget ... Uhrkundlich haben Wir, solches in Druck bringen, und mit Unserm Fürstlichen Secret-Insiegel bedrucken lassen. So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 1. Augusti 1735] / [Ernst August, H. z. S.]. -
Wejmar: Gedruckt bey Johann Leonhard Mumbach, Fürstl. Sächs. privil. Hof-Buchdrucker, [1735]. - 1 ungezähltes Blatt, 14 ungezählte Seiten : 1 Illustration (Titelkupfer)
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9. Karl Alexander: Von Gottes Gnaden Carl Alexander, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Ritter des Güldenen Vliesses, der Röm. Käyserl. Maj. des Heil. Römischen Reichs und des Löbl. Schwäb. Crayses General-Feld-Marechal, commandirender General in dem Königreich Servien, Praeses der daselbstigen Administration, auch Obrister sowohl über zwey Käyserliche als auch zwey Schwäbische Crayß-Regimenter zu Roß und Fuß [et]c. Lieber Getreuer! Wir müssen aus denen-bißher zerscheidentlich eingekommenen Berichten mit sonderbarem befremden ersehen, wie die meiste Unserer Unterthanen, und so gar auch einige Beamte in der irrigen Meynung stehen, als ob die Einführung des fremden Tabacs wiederum erlaubt- und der vormals mit den Admodiatoribus Ober-Müller & Conss. geschlossene Contract völlig expirirt wäre. -
[Stuttgardt], 1734. - [1] Bl.
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10. Karl Philipp <Pfalz, Kurfürst>: Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatz-Meister und Churfürst, ... Fugen hiemit zu wissen, daß Wir wegen des ab dem in hiesigen Unseren Chur-Pfältzischen Landen gewachsenen und hinaus führenden Blätter-Tabac zu erlegen seyenden gewöhnlichen Erlaubnus-Gelds, oder nun genandten Ausgangs-Gebühr, so dann wegen Durch- und Hinausführung so wohl des Chur-Pfältzischen als auch des frembden Blätter und fabricirten Tabacs, nachfolgende gnädigste Verordnung verfassen und in Druck bringen, ... : Geben auff Unserm Jagd-Schloß zu Schwetzingen den 27. Augusti 1739 / Carl Philipp Churfürst. Vt. Hallberg. .... -
[S.l.], 1739. - [1] Bl.
DOI: 10.11588/diglit.35411
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11. Kestner, Heinrich Ernst: Henrici Ernesti Kestneri Dissertation vom Tabacs-Recht : aus dem Lateinischen ins Teutsche übersezt und mit Anmerckungen vermehret ; Anbey folgen einige auserlesene Lobgedichte und Räzel auf den Tabac. - Zweyte vermehrte und verbesserte Auflage. -
Waldenburg: Heinsius, 1716. - 23 [i.e. 24] S.
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12. Kestner, Heinrich Ernst: Henrici Ernesti Kestneri Dissertation vom Recht des Tabacs : Aus dem Lateinischen ins Deutsche übersezt, und mit Anmerckungen vermehret. Anbey folgen einiger berühmten Männer Lob-Gedichte auf den Tabac. -
Waldenburg: Heinsius, 1713. - 28 S.
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13. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs, und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister über Drey Regimenter zu Roß und Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Nachdeme Wir mißfälligst vernemmen müssen, daß weder denen in Tabacs-Admodiations-Sachen, von etlich Jahren her ausgelassenen vielen Verordnungen, noch dem in ferndigem Jahr sub dato den 30. Julii allererst in Unser Hertzogthumb und Landen ausgekündetem General-Rescript, nachgelebet, sondern vielmehr demselben von denen Unterthanen bald aller Orthen contravenirt, und auch von theils Beambten die darauff gebührende Remedur ohnverantwortlicher Weise unterlassen worden, wordurch dann erfolget, daß der frembde ohngesiegelte Tabac aller Orthen in das Land eintringet, und der Admodiatior Obermüller mit seinen Consorten von der getroffenen Admodiation abgetrieben werden dörffte. -
[Ludwigsburg], 1718. - [1] Bl.
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14. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden, Eberhard Ludwig, Hertzog zu Württemberg und Teck [et]c. Der Römisch-Kayserl. Majestät, deß Heil. Römischen Reichs und deß Löblich-Schwäbischen Crayses General-Feld-Marechal, auch Obrister, so wohl über ein Kayserlich-Dragoner- als auch Schwäbisch-Crayß-Regiment zu Fuß, [et]c. Unsern Gruß zuvor Liebe Getreue, Demnach der Admodiator allhiesiger Tabac-Fabrique Peter Kornmann sich in diversis Unterthänigst beschwehrt, wasgestalten der debit deß innländischen Tabacs von Tag zu Tag also verringert werde, daß nicht mehr die Helffte deß jenigen, so bißhero jährlich verschlossen worden, debitirt werde, mithin ihme nicht möglich seye, alle in dem Land anwachsende Blätter anzunehmen, viel weniger denen Tabac-pflantzenden Unterthanen auf ihre Cultur, wie bißhero geschehen, etwas vorzuschiessen, sonderlich da Er von gar vielen derselben um eine nahmhaffte Summ angesetzt, oder mit schlechter und ganzt verdorbener Waar, die er in Ermanglung anderer Mittel annehmen müssen, bezahlt worden. -
Stuttgart, 1715. - [1] Bl.
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15. Karl Wilhelm Ferdinand: Serenissimi erneuertes Edict die Desertion der Soldaten und wie die Unterthanen sich dabey zu verhalten, betreffend : d. d. Braunschweig, den 31sten Dec. 1783 / [Von Gottes Gnaden, Wir, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg ...]. -
[S.l.], 1783. - [2] Bl.
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16. Eberhard Ludwig: Von Gottes Gnaden/ Eberhard Ludwig/ Hertzog zu Würtemberg und Teck/ [et]c. ... Unsern Gruß zuvor; Liebe Getreue. UNser Befehl ist hiemit/ Jhr sollet gleich nach Empfang diß mit fernerm Verkauff der jüngst zu versilbern befohlener Terz der Dreyßigsten Theil Früchten/ an Roggen/ Dinckel und Habern innhalten/ das bereits erlöste Geld/ nebst eurem Unterthänigsten Bericht/ was von jeder solcher Gattung Früchten verkaufft und darauß erlößt worden .... -
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], [1710]. - 1 Bogen
(Digitale Sammlungen der Württembergischen Landesbibliothek)
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17. Friedrich: Von Gottes Gnaden, Friderich, König in Preussen, Marggraf zu Brandenburg ...Lieber Getreuer: Nachdem Wir auß Unserm Hofflager unterm 30 Junii c. allergnädigst rescribiret und verordnet, daß diejenige, so noch einigen Vorrath von Roggen haben, solchen nach Abzug dessen, so sie in drey Monathen zu ihrer eigenen Bedürffniß gebrauchen, binnen 8. Tagen ohnfehlbar verkauffen, und denen Nothleydenden überlassen lassen ... Als ergehet hiemit Unser ... Befehl an euch, auf obgedachte Weise ... den Verkauff ... zu besorgen ... : Gegeben Cleve in Unserer Krieges- und Domainen-Cammer, den 12. July 1740. / An statt und von wegen Allerhöchstglr. Seiner Königen Majestät. -
[S.l.], 1740. - [1] Bl.
DOI: 10.25673/70561
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18. Karl: Serenissimi gnädigstes Edict, die Aufhebung des Abschosses mit der Stadt Middelburg in Seeland betreffend : De dato Braunschweig, den 19. April, 1770 / [Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg]. -
[S.l.], 1770. - [2] Bl.
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19. Karl Philipp <Pfalz, Kurfürst>: Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatz-Meister und Churfürst, ... Fugen hiemit zu wissen, daß Wir wegen des ab dem in hiesigen Unseren Chur-Pfältzischen Landen gewachsenen und hinaus führenden Blätter-Tabac zu erlegen seyenden gewöhnlichen Erlaubnus-Gelds, oder nun genandten Ausgangs-Gebühr, so dann wegen Durch- und Hinausführung so wohl des Chur-Pfältzischen als auch des frembden Blätter und fabricirten Tabacs, nachfolgende gnädigste Verordnung verfassen und in Druck bringen, ... : Geben auff Unserm Jagd-Schloß zu Schwetzingen den 27. Augusti 1739 / Carl Philipp Churfürst. Vt. Hallberg. .... -
[S.l.], 1739. - [1] Bl.
Buch/keine Angabe 
Signatur: I 3655-4 Folio RES::1
20. Friedrich: Wir Friderich, von Gottes Gnaden König in Preussen, Marggraff zu Brandenburg ... Thun kund und fügen hiermit zu wissen, was massen wir in Erfahrung gekommen, daß einige Leute, welche in Clev- und Märckischen Städten sich zu setzen willens gewesen, es darum unterlassen, weil sie besorget, sie oder ihre Kinder möchten zu Krieges Diensten genöthiget , oder des Endes enrolliret werden ... So versichern Wir ... daß alle diejenige, welche in Unsere Clev- und Märckische auch Geldrische und Meurßische Lande ziehen ... und von ihren Renthen leben wollen, sowohl vor sich als ihre Kinder ... von aller Werbung und enrollirung gäntzlich frey sein ... : So geschehen und Gegeben Berlin 5ten Decembr. 1740. / Friderich .... -
[S.l.], 1740. - [2] Bl.
DOI: 10.25673/70524
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