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Universitätsbibliothek Heidelberg

Schlagwort-Information

Index-Eintrag in HEIDI

Ansetzungsform:Ultra-Vires-Lehre
SWD:4186744-0
GND:4186744-0
PPN (SWB):10527724X
Quelle:Creifelds ; Münchener Rechts-Lex.
Definition:aDie Ultra-Vires-Lehre (ultra vires = außerhalb der Kompetenzen) stammt ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Gesellschaftsrecht und bezeichnet dort ein juristisches Konzept, wonach Rechtsgeschäfte einer Gesellschaft, die den Rahmen des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks überschreiten, nichtig sind. Im öffentlichen Recht bezieht sich die Ultra-Vires-Lehre auf das Verhalten eines Hoheitsträgers, das sich außerhalb des ihm eingeräumten Kompetenzbereichs bewegt, etwa Maßnahmen von Einrichtungen der EU, die nicht von den der EU von den Mitgliedsstaaten übertragenen Hoheitsrechten gedeckt sind und früher als ausbrechende Rechtsakte bezeichnet bezeichnet wurden.
SWD-Systematiknummer:7.10a;7.3
Notation DDC:346.013
Alternativformen:Ultra vires
Verweisungsformen allg.:Ultra-Vires-Doktrin
Ultra-Vires-Prinzip
Verwandter Begriff:Gesellschaftsrecht
Verfassungsrecht

DNB DNB: Deutsche Nationalbibliothek

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