Ansetzungsform: | Gruppenfreistellungs-Verordnung |
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SWD: | 4119847-5 |
GND: | 4119847-5 |
PPN (SWB): | 104321628 |
Quelle: | Münchener Rechts-Lex. |
Definition: | aVerordnungen der Europäischen Union gemäß Art. 101 II AEUV über die Freistellung vom grundsätzlichen Kartellverbot des Art. 181 EGV. (Durch eine Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Gruppen von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen und/oder Unternehmensvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen vom grundsätzlichen Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) aus Artikel 101 AEU-Vertrag (ehemals Art. 81 EG-Vertrag) ausgenommen.) |
Benutzungshinweis: | Nur benutzt für allgemeine Abhandlungen zu Gruppenfreistellungs-Verordnungen. Für die inhaltliche Erschließung einzelner vorliegender Gruppenfreistellungs-Verordnungen sowie von Dokumenten, die bestimmte Gruppenfreistellungs-Verordnungen zum Gegenstand haben, wird der jeweilige Werknormsatz verwendet. |
Ländercode: | XA |
SWD-Systematiknummer: | 7.14 |
Notation DDC: | 343.240721 |
Verweisungsformen allg.: | Gruppenfreistellungsverordnung Block exemption regulation |
Übergeordnete Bezeichnung: | Kartellrecht |
Verwandter Begriff: | Europäische Union Kartellrecht Gruppenfreistellung |