Liste der Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland

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In Deutschland gibt es eine Reihe von amtlichen Befähigungszertifikaten für Sportbootführer, die bestimmte Fähigkeiten oder Ausbildungen nachweisen:

Bild Bezeichnung Status Mindest­alter Vorgeschrieben für Ausstellendes Organ Geltungsbereich
neu: alt: Sportbootführerschein amtlich 14 für Segeln
16 für Motorboote
Für Sportboote im Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für das Führen von Sportbooten von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung

eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors

Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.

Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV Binnenschifffahrtsstraßen[1]
Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen das Führen von Sportbooten mit mehr als 11,03 kW am Propeller[2] Seeschifffahrtsstraßen[1]
Kleinschifferzeugnis amtlich das gewerbliche Führen von Sportbooten Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Binnenschiffahrtsstraßen
Sportküstenschifferschein amtlich 16 das gewerbliche Führen von Sportbooten im Küstenbereich[2] Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV weltweit im Küstenbereich (bis 12 sm Abstand von der Festlandküste)[1]
Sportseeschifferschein amtlich 16 das gewerbliche Führen von Sportbooten im küstennahen Seebereich[2] zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV weltweit in küstennahen Seegewässern (bis 30 sm Abstand von der Festlandküste einschließlich der Randmeere)[1]
Sporthochseeschifferschein amtlich 18 das gewerbliche Führen von Sportbooten auf allen Meeren[2] zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV weltweit auf allen Meeren[1]
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk amtlich 15 Beaufsichtigen und Bedienen einer an Bord vorhandenen Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV international gültig[1]
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis amtlich 15 Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer UKW-Seefunkanlage ausgestattet ist Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV weltweit[1]
Allgemeines Funkbetriebszeugnis amtlich 18 Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer Seefunkanlage ausgestattet ist Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV weltweit[1]
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel anerkannt 16[3] alle, die Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben wollen Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDV Deutschland
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel anerkannt 18 alle, die Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben wollen und die Sachkunde für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte nachweisen wollen Segler-Verband Schleswig-Holstein Deutschland
Traditionsschifferschein amtlich 18 alle, die ein Traditionsschiff mit bis zu 55 Metern Länge und mehr als 25 Personen Besatzung gewerblich führen wollen zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDV weltweit
Bodenseeschifferpatent amtlich 18 das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung oder mit mehr als 12 m² Segelfläche auf dem Bodensee Landratsämter Bodensee
Sportschifferzeugnis amtlich 18 das Führen von Sportbooten bis 25 Meter Länge auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins
Sportpatent amtlich 18 das Führen von Sportbooten zwischen 15 und 25 Meter Länge auf dem Rhein Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Rhein
Radarpatent amtlich 18 das Durchführen von Radarfahrten bei unsichtigem Wetter auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Binnenschifffahrtsstraßen
  • DSV: Führerscheininformationen -Informationen zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen, Prüfungsausschüssen, Kosten und Prüfungsablauf
  • ELWIS: Führerscheininformationen – Fragen- und Antwortenkataloge für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen, Sportbootführerschein-See und Sportküstenschifferschein

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h Sicherheit auf dem Wasser. Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 30. Dezember 2020, abgerufen am 24. Oktober 2022.
  2. a b c d Sportseeschifferscheinverordnung: SportSeeSchV
  3. FKN: Fachkundenachweis. Abgerufen am 25. April 2021 (deutsch).