Политический-Руководитель-Кандидат утверждённый Член Партии (Чп.)
Soldat
OR-1
3
Helfer
Assistant
Xельфер
Помощник
Gefreiter
OR-2
4
Oberhelfer
Senior assistant
Oбер-хельфер
Cтарший помощник
Obergefreiter
OR-3
5
Arbeitsleiter
Work leader
Aрбайтсляйтер
Pуководитель работ
Unteroffizier
Unterfeldwebel
OR-5
6
Ober-Arbeitsleiter
Senior work leader
Oбер-абтайлунгсляйтер
Cтарший pуководитель работ
7
Haupt-Arbeitsleiter
Head work leader
Гаупт-абтайлюнгсляйтер
Главный руководитель работ
8
Breitschaftsleiter
Readiness leader
Берайтсшафтсляйтер
Дежурный руководитель
Feldwebel
OR-6
9
Ober-Breitschaftsleiter
Senior readiness leader
Oбер-берайтсшафтсляйтер
Cтарший дежурный руководитель
Oberfeldwebel
OR-7
10
Haupt-Breitschaftsleiter
Head readiness leader
Гаупт-берайтсшафтсляйтер
Главный дежурный руководитель
Stabsfeldwebel
OR-8
Dieses Bild des Typs Rank insignia sollte als Vektorgrafik im SVG-Format neu erstellt werden. Vektorformate haben zahlreiche Vorteile; weitere Information unter Commons:Media for cleanup. Wenn dir eine SVG-Version dieses Bildes vorliegt, so lade diese bitte hoch. Nach dem Hochladen der Datei ist diese Vorlage auf der aktuellen Bildbeschreibungsseite durch die Vorlage {{Vector version available}}, oder kürzer {{Vva}}, zu ersetzen. Es ist empfohlen die neue SVG-Datei „NSDAP Reihe1.svg“ zu nennen – dann benötigt die Vorlage vector version available (bzw. vva) keinen Parameter.
Dieses Bild wurde im JPEG-Formathochgeladen, obwohl es keine fotografischen Daten enthält. Die enthaltene Bildinformation könnte effizienter im PNG- oder SVG-Format gespeichert werden. Bitte lade, wenn möglich, eine PNG- oder SVG-Version ohne Kompressionsartefakte hoch (von einer verlustfreien Quelle oder mit entfernten Artefakten). Weitere Informationen: siehe {{BadJPEG}}.
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).