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Induktive Höranlage

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Eine induktive Höranlage, auch Induktionsschleifenanlage, Induktionsschleife, seltener Ringschleifenanlage, ist eine technische Einrichtung, mit der Audiosignale wie Musik oder Redebeiträge in Veranstaltungsräumen für schwerhörige Personen zugänglich gemacht werden können. Die Tonsignale werden dazu in analoge elektrische Ströme umgewandelt und diese über eine im Raum ausgelegte Induktionsschleife als elektromagnetisches Wechselfeld ausgesendet. Mit Hörgeräten, die eine spezielle eingebaute Empfangspule haben, können diese Tonsignale empfangen und störungsarm wiedergegeben werden.

Logos für den Hinweis auf induktive Höranlagen
Hinweis auf induktive Höranlage in einer dänischen Kirche

Aufbau und Funktionsweise

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Das System besteht aus einer Signalquelle (z. B. Mikrofon bzw. die üblicherweise schon vorhandene Mikrofonanlage), einer elektronischen Verstärkerschaltung (technisch ein Stromverstärker im Gegensatz zu einem Spannungsverstärker für die Lautsprecher), einer Induktionsschleife mit meist nur einer Windung und dem Hörgerät bzw. einem Induktionsempfänger als Empfangsgerät.

Die Induktionsschleife wird um den zu versorgenden Raum herum, etwa entlang der Innenwände, verlegt und mit dem Verstärkergerät verbunden. Ist der Raum größer (z. B. Breite mehr als etwa 6–10 m) oder es gibt Stahlarmierungen, dann sind spezielle Verlegungsformen sinnvoll (z. B. Acht, Doppelacht, Kleeblatt oder Looparray). Im Betrieb wird von dieser Kabelschleife ein magnetisches Wechselfeld ausgesandt, das in der Empfangsspule des Hörgeräts durch elektromagnetische Induktion eine elektrische Spannung erzeugt, deren Verlauf dem des Audiosignals gleicht. Im Hörgerät wird diese durch den Audioverstärker verstärkt, dem individuellen Hörverlust angepasst und über den Ohrhörer an das Trommelfell des Trägers geleitet.

Um solche Induktionsschleifenanlagen nutzen zu können, muss das Hörgerät über eine so genannte Telefonspule (kurz: „T-Spule“) verfügen, die das magnetische Wechselfeld der Induktionsschleife aufnimmt. Üblicherweise wird bei der Nutzung der T-Spule das Mikrofon des Hörgerätes deaktiviert. Ein Großteil der Hörgeräte (ca. 82–85 %[1]) besitzt solch eine T-Spule, die meist in Hörgeräteakustikerfilialen nicht aktiviert wird. Hintergrund der häufigen Deaktivierung der T-Spule ist, dass eine versehentliche Aktivierung zu Verwirrung gerade bei weniger Technikaffinen führen kann. In solch einer Situation ist nur noch ein Brummen zu hören, was den Eindruck eines Gerätedefekts hervorrufen kann.

Induktive Höranlagen finden vor allem in öffentlichen Gebäuden und Veranstaltungsräumen wie z. B. Kirchen, Kinos, Theatern und Vortragssälen Anwendung. Nach der Bundesbaurichtlinie müssen öffentliche Gebäude dann, wenn eine Lautsprecheranlage installiert wird, auch – sofern machbar – mit einer Höranlage versehen werden, bevorzugt mit einer Induktionsanlage. Mit einer induktiven Höranlage ausgestattete Örtlichkeiten werden oft im Eingangsbereich über ein Hinweisschild in Form eines blauen oder gelben Quadrates mit einem stilisierten Ohr und dem Buchstaben „T“ ausgewiesen.

Aus Kostengründen oder wegen vermutet geringer Nutzerzahl werden oft nur Teilbereiche eines Veranstaltungsraumes mit einer Ringschleife versehen. Dies sind etwa nur bestimmte Platzgruppen in Kinos oder in einer Kirche, die dann auch entsprechend gekennzeichnet sind. Dies ist aber im Sinne der Inklusion nicht als barrierefrei zu betrachten. Induktionsanlagen sind eigentlich stationäre Anlagen. Aber es können mobile FM-Anlagen oder stationäre Infrarotanlagen mithilfe einer Mini-Induktionsschleife (Halsringschleife) ebenfalls die Vorteile einer induktiven Übertragung in das Hörgerät nutzen.

  • In der Regel Verbesserung des Stör- zu Nutzgeräuschverhältnis, da das reine Audiosignal selektiv übertragen wird und Nebengeräusche ausgeblendet oder erheblich reduziert werden.
  • Verbesserte Sprachverständlichkeit in Vortragsräumen mit langen Nachhallzeiten, wie insbesondere in Kirchen, das das übertragene Signal mit Mikrofon direkt an der Schallquelle aufgenommen und der Nachhall nur stark gedämpft übertragen wird.
  • Praktisch vollständige Ausblendung störender Nebengeräusche aus der nahen Umgebung des Hörgeräteträgers im übertragenen Nutzsignal.
  • Weltweite und hersteller-unabhängige Kompatibilität.
  • Vor Ort keine Bitte der Hörgeräteträger um zusätzliche Gerätschaften notwendig.
  • Keine zusätzlichen Anschaffungskosten für den Hörgeräteträger (alle Kassen-Hörgeräte besitzen die T-Spule).
  • Keine Begrenzung der Nutzeranzahl, da vor Ort keine Einzelgeräte vorgehalten und an Nutzer ausgegeben werden müssen.
  • Nutzung der an die an die individuelle Hörschädigung angepasste Übertragungscharakeristik des einzelnen Hörgeräts (im Gegensatz etwa bei der Verwendung von Kinnbügelempfängern).
  • Störbarkeit durch niederfrequente elektromagnetische Einstreuungen aus Geräten mit Erzeugung magnetischer Wechselfelder (wie Leuchtstofflampen mit magnetischen Vorschaltgeräten, Röhrenmonitore, Netzgeräte).
  • Mögliche Störungen anderer empfindlicher Geräte durch die induktive Höranlage (wie elektroakustische Musikinstrumente im Bereich der Induktionsspule).[2]
  • Keine Verschlüsselung, Kein Schutz gegen Abhören von außerhalb des Vortragsraums.
  • Mögliche Beeinträchtigung und technischer Mehraufwand in Gebäuden mit besonders großen Stahlbauteilen und -armierungen im Gebäude.
  • Die Einrichtung und Installation erfordert besondere Fachkunde.

Einzelnachweise

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  1. Peter Wilhelm: T-Spule und die induktive Höranlage. In: hoergeraete-info.net. Abgerufen am 2. Mai 2021.
  2. techniktagebuch: November 2022. In: Tumblr. Abgerufen am 11. November 2022.