Diskussion:Zuhälterei

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Hüttenmeerli in Abschnitt Straftat?
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Zum Begriff

Dass es partnerschaftliche Verbindungen oder ähnliche Verbindungen zwischen dem Zuhälter und seinem Schützling gibt, ist sicherlich ein tatsächlich anzutreffendes Phänomen. Ob es die meisten dieser Arbeits-Verhältnisse beschreibt, darf allerdings bezweifelt werden. Um hierüber eine quantitative Aussage zu treffen, bedarf es wohl empirischen Materials. Andersfalls läuft die Begriffsklärung Gefahr, ein Bild zu pflegen, das mehr der Romanwelt, als der Realität enlehnt ist.

Du beziehst dich auf die Absätze Meist gaukelt der Zuhälter (...) zunächst Liebe vor und geht zum Schein sogar eine Partnerschaft mit seinem Opfer ein. und (...) die sich der Zuhälter als vermeintlicher „Retter“ in der Not hörig oder auf andere Weise von ihm abhängig macht. Als „Liebesbeweis“ fordert er dann von seinem „Partner“, sich Dritten sexuell zur Verfügung zu stellen. (...), oder? Aber vielleicht ist das wirklich die wirksamste Masche? "Siehst geil aus, willst du für mich auf den Strich gehen" ist vielleicht einfach nicht so wirksam? --Blah 19:45, 3. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Brazzy hat den Artikel verbessert, die Formulierungen sind jetzt weg bzw. anders bewertet. Ich denke, damit ist der Punkt jetzt erledigt, oder?--Blah 11:24, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Zur gesellschaftlichen Stellung

Vielleicht könnte man auch noch etwas zur gesellschaftlichen Stellung der Zuhälter sagen. Früher lehnte man die Zuhälterei ab und verachtete die Zuhälter. Heute, wo für viele Leute nichts anderes als nur noch das Geld zählt, werden Zuhälter häufig als erfolgreiche Geschäftsmänner betrachtet.

Straftat?

Bestraft wird, wer seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt...

Steht das so in einem Gesetzestext? Jeder Chef einer Firma überwacht die Ausübung der Arbeit seiner Mitarbeiter, gerade weil es um das Vermögen des Chefs geht. Das kann doch kein Kriterium für eine Straftat sein. Dann würde ja jeder x-beliebige Chef illegal handeln. --Hüttenmeerli 20:28, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten