Servius Sulpicius Rufus

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Servius Sulpicius Rufus (* um 106 v. Chr.; † 43 v. Chr.) war ein römischer Politiker, Redner und Jurist.

Er studierte zusammen mit Marcus Tullius Cicero Rhetorik und begleitete ihn 78 v. Chr. nach Rhodos. Da er der Ansicht war, dass er niemals Ciceros Qualitäten als Redner erreichen könne, gab er die Rhetorik auf und wurde Jurist.[1] Sein juristischer Lehrer war Gaius Aquilius Gallus.[2] 75 oder 74 v. Chr. war er Quästor und 65 v. Chr. Prätor. 63 v. Chr. kandidierte er für das Konsulat des folgenden Jahres, wurde aber von Lucius Licinius Murena geschlagen, den er anschließend vergeblich wegen Bestechung anklagte. Erst 51 v. Chr. war er mit einer erneuten Bewerbung erfolgreich, nachdem er im Jahr zuvor als Interrex die Wahl des Pompeius zum alleinigen Konsul geleitet hatte. Im Bürgerkrieg stand er – nach bemerkenswertem Zögern – auf Seiten Gaius Iulius Caesars, der ihn 46 v. Chr. zum Prokonsul von Achaea machte. Er starb 43 v. Chr. auf einer Senatsmission nach Mutina zu Marcus Antonius. Ihm wurde ein öffentliches Begräbnis zugestanden, eine Statue wurde zu seinen Ehren vor den Rostra aufgestellt.

Zwei außergewöhnliche Beispiele für Sulpicius’ Stil hat Cicero überliefert.[3] Quintilian spricht von drei Reden des Sulpicius, die noch erhalten seien.[4] Eine war die Rede gegen Murena, eine andere Pro oder Contra Aufidium, von der jedoch nichts bekannt ist. Darüber hinaus wird gesagt, dass er Autor erotischer Gedichte gewesen sei.

Sulpicius wurde jedoch in erster Linie als Jurist ausgezeichnet. Er hinterließ eine große Anzahl von Abhandlungen und wird oft in den Digesten zitiert, während unmittelbare Texte von ihm nicht gefunden wurden. Die Hauptqualitäten seiner Werke waren Klarheit, eine enge Vertrautheit mit den Prinzipien des Zivil- und Naturrechts und eine unübertroffene Ausdruckskraft. Cicero (Brut. 41.152) lobt Sulpicius dafür, durch die Anwendung der Methodik, die er von den griechischen Philosophen gelernt habe, aus dem Recht eine Kunst („ars iuris“) gemacht zu haben, indem er subsumtionsfähige Tatbestände geschaffen habe („postremo habere regulam, qua vera et falsa iudicarentur“). Nach einer in Anschluß an Okko Behrends teilweise vertretenen Mindermeinung hat er damit die „spezifisch klassische“ Jurisprudenz begründet, die sich durch die Betonung strikter Regeln von der vorklassischen Jurisprudenz der „veteres“ abhebe, in der - wiederum nach dem Zeugnis Ciceros - die Abwägung von Prinzipien eine zentrale Rolle gespielt habe.

Sulpicius hatte einen gleichnamigen Sohn, der mehrmals bei Cicero erwähnt wird, für den aber keine öffentlichen Ämter überliefert sind. Seine Tochter oder Enkelin war die Dichterin Sulpicia die Ältere.

Literatur

  • R. Schneider: De Servio Sulpicio Rufo. Leipzig 1834.
  • O. Karlowa: Römische Rechtsgeschichte. Band i. Leipzig 1885.

Anmerkungen

  1. Cicero, Brutus 41.
  2. Pomponius, D(igesta) 1,2,2,43.
  3. Cicero, Ad Familiares 4, 5 und 12.
  4. Quintilian, Institutio oratoria 10, 1, 1,6.

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