Färöisches Übernahmegesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. April 2005 um 11:40 Uhr durch Arne List (Diskussion | Beiträge) (Weiterer Schritt in die Souveränität). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das färöische Übernahmegesetz (färöisch Yvirtøkulóg) wurde am 4. April 2005 in Kopenhagen zwischen dem Staatsminister Anders Fogh Rasmussen und dem Løgmaður Jóannes Eidesgaard unterzeichnet.

In der Geschichte der Färöer hat es den größten Stellenwert seit dem Autonomiegesetz von 1948. Künftig haben die Färöer das Recht, alle Institutionen Dänemarks auf dem Archipel zu übernehmen.

Dieses Recht bestand schon vorher in dem Sinne, dass im konkreten Fall darüber verhandelt werden musste. Alleine die Übernahme des Rechts über die färöischen Bodenschätze 1992 bedeutete einen Schlusstrich unter 17 Jahre zäher Verhandlungen zwischen beiden Regierungen. Eine Zustimmung der dänischen Regierung in solchen Fällen ist seit dem neuen Übernahmegesetz nicht mehr erforderlich.

Gleichzeitig mit der Unterzeichnung dieses historischen Dokuments übernehmen die Färöer den Flughafen Vágar. Als nächster Schritt ist die Übernahme der evangelisch-lutherischen Volkskirche geplant.