Pfleger (Verwalter)

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Ein Pfleger war im Mittelalter eine Art „Burggraf“, der für Verwaltung und Verteidigung einer Burg verantwortlich war.

Im Spätmittelalter entwickelte sich der Pfleger hin zu einem Amtsträger mit administrativen und juristischen Aufgaben. Im Alten Reich, d. h. im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis zu seiner Auflösung im Jahre 1806, bildete die Pfarrei oder die Hauptmannschaft die unterste Verwaltungsebene. Mehrere Pfarreien waren jeweils zu einem Pflegamt vereinigt. An seiner Spitze stand in der Regel ein Pfleger oder ein Pflegsverwalter, der sich als Verwaltungs- und Aufsichtsbeamter um die öffentliche Ordnung und Sicherheit kümmerte und Verträge protokollierte.

Dabei rekrutierten sich die Pfleger oft aus dem niederen Landadel (Lehnsträger). Teilweise gab es auch Pfleger, die aus dem Bauernstand in das Beamtentum aufgestiegen waren.

Man kann die Funktionen eines Pflegers mit heutigen Ämtern zu vergleichen versuchen:

Unsere Demokratie kennt die drei staatlichen Gewalten
Früher übte der Landesherr die Funktionen der Legislative aus (er ordnete an); in seinem Auftrag verkörperte der Pfleger die beiden anderen Funktionen in einem Landesteil z. B. von der Größe eines heutigen Landkreises. Der Pfleger übte sozusagen die Ämter eines Landrates und eines Amtsrichters in Personalunion aus (in Österreich gab es das sogar bis 1918).

Die Funktion des römischen „Statthalters“ Pontius Pilatus in Jerusalem übersetzte Martin Luther mit „Landpfleger“ - offenbar konnte er zu seiner Zeit davon ausgehen, dass jedem geläufig war, welche Funktionen ein Landpfleger hatte.

Deutscher Orden

Pfleger war die Bezeichnung des Leiters eines Amtes in der Verwaltungshierarchie des Deutschen Ordens. Das Ordensgebiet war in Komtureien eingeteilt, diese wiederum bestanden aus Ämtern.

Der Pfleger war grundsätzlich ein Ordensritter und höchster Verwaltungsbeamter des Amtes. Am zentralen Ort des Amtes gab es immer eine Ordens burg, auf der der Pfleger seinen Amtssitz hatte.