Doktor der Naturwissenschaften

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Oktober 2024 um 19:19 Uhr durch Didym (Diskussion | Beiträge) (typo).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Doktor der Naturwissenschaften (Deutschland und Österreich: Dr. rer. nat. für lateinisch doctor rerum naturalium oder Dr. phil. nat. für lateinisch doctor philosophiae naturalis; in englischer Schreibung RNDr, nachgestellt; Schweiz: Dr. sc. nat. für lateinisch doctor scientiarum naturalium oder Dr. phil. nat. wie in Deutschland und Österreich)[1][2] ist ein akademischer Grad.

Der Grad wird nach erfolgreicher Promotion in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie, Pharmazie, Physik, Psychologie, Mathematik, Informatik, Geographie oder Geologie in Deutschland ausschließlich durch Universitäten und Technische Hochschulen mit Promotionsrecht[3] verliehen. Die exakten Erfordernisse für eine erfolgreiche Promotion sind je nach Hochschule unterschiedlich und in den jeweiligen Prüfungsordnungen der Hochschulen bzw. Fakultäten festgelegt.

In den entsprechenden Fakultäten können nach unterschiedlichen Kriterien verschiedene Doktorgrade vergeben werden. Beispielsweise verleiht die Fakultät für Informatik des Karlsruher Instituts für Technologie oder der Ruhr-Universität Bochum[4] sowohl den Dr. rer. nat. als auch den Dr.-Ing.[5][6] Ersterer wird typischerweise für Arbeiten auf dem Gebiet der theoretischen Informatik, letzterer auf dem Gebiet der praktischen Informatik verliehen. Der Doktorgrad basiert typischerweise auf einer oft drei- bis siebenjährigen Forschungstätigkeit in einem dieser Fachgebiete mit anschließender Anfertigung der Dissertation (Doktorarbeit) und mündlicher Prüfung (Verteidigung). Die Dissertation besteht in der Regel aus einer Monographie, in der die Forschungstätigkeit und deren Ergebnisse beschrieben werden. In jüngster Zeit kann an einigen Universitäten anstelle der Monographie auch eine kumulative Dissertation eingereicht werden, die neben einer Einleitung und Diskussion aus einer Sammlung von thematisch zusammenhängenden Fachartikeln besteht, die einen Peer-Review-Prozess durchlaufen haben und bereits in (meist englischsprachigen) wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. In der mündlichen Prüfung verteidigt der Doktorand seine Dissertation in einem Promotionskolloquium vor einem Promotionskomitee. Abhängig von der Promotionsordnung und dem Werdegang des Doktoranden kann die mündliche Prüfung auch stattdessen aus einem Rigorosum bestehen.

An der Universität Frankfurt am Main wird in den MINT-Fächern Physik sowie Biochemie, Chemie und Pharmazie der Grad Dr. phil. nat. vergeben. In Psychologie, Sportwissenschaften, Geowissenschaften/Geographie, Informatik, Mathematik und den Biowissenschaften wird hingegen weiterhin der Dr. rer. nat. vergeben.[7]

In Österreich wird er als Abschluss an einer naturwissenschaftlichen Fakultät nur von den öffentlichen (staatlichen) Universitäten vergeben.[8] Hier gibt es auch den akademischen Grad Dr. nat. techn. Doktor der Bodenkultur der Universität für Bodenkultur Wien und die entsprechenden akademischen Grade Bakk. rer. nat. und Mag. rer. nat. Private Hochschulen vergeben den akademischen Grad nicht.[8]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Michael Müller: WAHRIG – Die deutsche Rechtschreibung. Band 2. Wissen Media, 2007, ISBN 978-3-577-09120-6, S. 439 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 10. Februar 2019]).
  2. Dr. rer. nat. Wörterbucheintrag. In: duden.de. Abgerufen am 28. November 2021.
  3. Promotionsordnung für die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen vom 27. September 2010
  4. Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Informatik: Promotionsordnung der Fakultät für Informatik der Ruhr-Universität Bochum. In: Promotionsordnung. Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Informatik, 4. Februar 2022, abgerufen am 30. September 2024.
  5. Promotionsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie 67(KIT) für die KIT-Fakultät für Informatik zur Erlangung des Doktorgrades der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) oder der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.)
  6. Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Informatik: Promotionsordnung der Fakultät für Informatik der Ruhr-Universität Bochum. In: Promotionsordnung der Fakultät für Informatik der Ruhr-Universität Bochum. Ruhr-Universität Bochum, Fakultät für Informatik, 25. Januar 2022, abgerufen am 30. September 2024.
  7. Promotionsordnung der MathematischNaturwissenschaftlichen Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 26. Mai 1993 (ABL.1/94, S. 21) zuletzt geändert am 3. Dezember 2015. (PDF; 73,6 KB) In: uni-frankfurt.de. 4. Januar 2016, abgerufen am 15. Januar 2023.
  8. a b Ph.D./Doktorgrade an öffentlichen Universitäten. In: oesterreich.gv.at. Abgerufen am 8. April 2019.; vgl. Akademische Grade. In: bmbwf.gv.at. November 2014, archiviert vom Original am 8. April 2019; abgerufen am 8. April 2019 (siehe insb. die Zusammenfassende Aufstellung der akademischen Grade).