Das Gebiet der Europäischen Union umfasst grundsätzlich die Staatsgebiete der Mitgliedstaaten und repräsentiert den Wirkungsbereich der Europäischen Union (EU). Dabei ist zwischen
zu unterscheiden. Weitere Unterschiede ergeben sich unter anderem durch die Nichtteilnahme gewisser Staaten oder Gebiete an Politikbereichen der Europäischen Union, wie der gemeinsamen Währung.
Beispielsweise gehört der Nordteil der Insel Zypern völkerrechtlich zur Republik Zypern und damit zum Gebiet der EU. Er befindet sich jedoch nicht unter der Kontrolle der Republik Zypern. Das Recht der Europäischen Union ist dort suspendiert. Frankreich ist völkerrechtlich mit allen Départements und der Collectivité Saint-Martin EU-Mitglied. Andere französische Gebiete gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union und werden zollrechtlich als Drittland betrachtet. Für Deutschland gilt, dass alle Gebiete der Bundesrepublik Deutschland Gebiet der Europäischen Union sind, wobei Helgoland, die ExklaveBüsingen am Hochrhein sowie die Freihäfen und die Duty-free-Bereiche der Flughäfen nicht zum Zollgebiet gehören.
Zudem gibt es Gebiete, die unter der Souveränität eines EU-Mitgliedstaates stehen, sowie Staaten, die von einem Mitgliedstaat international vertreten werden, die nicht oder nur eingeschränkt Teil der Europäischen Union sind.
Gemäß Art. 349 in Verbindung mit Art. 355 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können für die „Gebiete in äußerster Randlage“ (bzw. Outermost regions; in der Tabelle mit „GÄR“ gekennzeichnet)[1] unter Berücksichtigung ihrer besonderen sozialen und wirtschaftlichen Lage (zum Beispiel Abgelegenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen) spezifische Maßnahmen und Vergünstigungen beschlossen werden, die Ausnahmen von sonst geltenden Bestimmungen des Europarechts darstellen. Trotz dieser Ausnahmen sind diese Gebiete vollwertige Teile des EU-Territoriums.[2]
Überseeische Länder und Hoheitsgebiete („ÜLG“ oder „OCT“)
Nach dem 4. Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 198 bis 204 AEUV) sind die „Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete“ (bzw. Overseas countries and territories) mit der Europäischen Union assoziiert.[3] Damit fallen insbesondere im Handel mit diesen Gebieten keine Zölle an. Sie gehören, obwohl sie teilweise zum Staatsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union gehören, im Prinzip der Europäischen Union nicht an, obwohl einzelne Aspekte des Europarechts auch dort anzuwenden sind.
Gleichzeitig sind seit Februar 2020 alle ÜLG der Overseas Countries and Territories Association (OCTA) beigetreten. Ihr Zweck besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung in überseeischen Ländern und Gebieten sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zu verbessern. Am 25. Juni 2008 wurde in Brüssel ein Kooperationsvertrag zwischen der EU und der OCTA unterzeichnet.[4]
Übersicht über Besonderheiten in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Diese in der Einleitung beispielhaft aufgezählten Besonderheiten sind nach den betreffenden Mitgliedstaaten geordnet in der folgenden Tabelle dargestellt.[5]
↑Jakob Lempp: Gebiete in äußerster Randlage der EU (Outermoust Regions „OMR“). In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr.11, März 2021, S.37–39.
↑Katharina McLarren: From Colonialism to Climate Change. The EU and its Overseas Countries and Territories. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr.11, März 2021, S.40–42 (englisch).
↑Commission of the European Communities: Future relations between the EU and the Overseas Countries and Territories. Brüssel Mai 2008 (octassociation.org [PDF]).
↑Jan Niklas Rolf: Territoriale Sonderfälle innerhalb und außerhalb der EU. In: Jakob Lempp, Angela Meyer, Jan Niklas Rolf (Hrsg.): Political Science Applied. Nr.11, März 2021, S.47–50.
↑Da der Nordteil der Republik Zypern 1974 von der Türkei besetzt wurde, das Territorium jedoch völkerrechtlich weiterhin Teil der Republik ist, werden die Regeln des zyprischen Staatsangehörigkeitsgesetzes auch auf Nordzyprer angewandt. Auch türkische Nordzyprer gelten für die Republik Zypern als Staatsbürger und sind folglich mit dem EU-Beitritt auch Unionsbürger, nicht jedoch Personen, die nach 1974 aus politischen Gründen auf der Insel angesiedelt wurden.
↑Da die Republik Zypern ihr Hoheitsrecht im Norden der Insel nicht ausüben kann, kann sie dort auch keine Wahllokale eröffnen. Damit diejenigen Nordzyprer, die Staatsbürger sind, ihr Wahlrecht ausüben können, müssen sie Wahllokale in der Republik Zypern aufsuchen. Zwei der sechs zypriotischen Sitze im Europäischen Parlament sind eigentlich für türkische Zyprioten reserviert.sueddeutsche.de Jedoch wurde erst bei der Europawahl 2019 mit Niyazi Kızılyürek erstmals ein Nordzyprer ins Parlament gewählt.