Amtsgericht Swinemünde

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Das Amtsgericht Swinemünde war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Swinemünde, Provinz Pommern.

Geschichte

Das königlich preußische Amtsgericht Swinemünde wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stettin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Swinemünde.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Usedom-Wollin ohne die Teile, die den Amtsgericht Cammin, Wolgast und Wollin zugeordnet waren.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Usedom gehalten.[2]

1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Swinemünde unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Swinemünde. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Świnoujściu (1950–1975: Sąd Powiatowy w Świnoujściu).

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 431 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 465 online