Diskussion:Bestechung
Im Artikel sollte ein kurzer Überblick auf die Rechtsgeschichte der Bestechungsbekämpfung hinzugefügt werden. -- Cornwells 02:46, 24. Dez. 2011 (CET)
Dein Artikel beschränkt sich auf die juristisch-deutsche Sicht. Bestechung hat aber wirtschaftliche und politische Folgen, die Du leider im Dunkeln beläßt. Außerdem benutzt das internationale Geschäft und die internationale Politik die Bestechung selbst höchster Amtsträger zur Erreichung ihrer Ziele. Daher sollte eine Bewertung nach internationalem Recht (auch wenn dies mangels Durchsetzungsmöglichkeit nur theoretischen Wert hat) in den Artikel eingebaut werden.
Ziele der Bestechung: Wann ist Bestechung erfolgversprechend? Bezüglich welcher Ziele muß Bestechung voraussichtlich scheitern?
Beispiel: Bestechung vermag den ideologischen Gegensatz zwischen Islam und Westen auf absehbare Zeit nicht zu überbrücken.
-- Eliezer sturm 09:53, 3. Okt. 2007 (CEST) am 03. Okt. 2007 --Eliezer sturm 09:53, 3. Okt. 2007 (CEST)
Abgeordnete
[Quelltext bearbeiten]Warum sollte StGB §334 nicht für abgeordnete gelten?
-- Schla 11:13, 3. Jan. 2008 (CET)
Ich denke, die Formulierung, nach der ABgeordnetenbestechung "legal" ist, ist falsch. Die Abgeorndetenbestechung ist in Deutschland seit 1994 strafbar, allerdings nicht in dem Maße, wie es die zitierte Quelle fordert.--80.156.43.1 06:55, 22. Apr. 2008 (CEST)
Bestechung vs. Trinkgeld
[Quelltext bearbeiten]Der Bestechungs-Paragraf (im geschäftlichen Verkehr) ist mittlerweile so wischiwaschi-weit gefasst, dass man sich Sorgen machen muss, wo das Trinkgeld aufhört und die Bestechung anfängt. Könnten hier mal ein paar Juristen Klarheit schaffen?
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Ich kann im Bestechungsparagraphen nirgends sehen dass Bestechung innerhalb der Privatwirtschaft ueberhaupt gegen geltendes Recht verstoesst. Der Wiki Artikel behauptet das zwar, scheint aber nicht zu stimmen. Der Paragraph bezieht sich exklusiv auf Personen der Oeffentlichkeit. Was diese Formulierung `Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger [...]` `StGB §334 Bestechung` bezwecken soll ist mir auch schleierhaft. Warum wird der "EUropaeische Amtstraeger" explizit erwaehnt, der ist doch eine Untermenge der Amtstraeger und daher automatisch mit enthalten.
Habe einen Verweis auf die Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299ff StGB) aufgenommen. Der Europäische Amtsträger kann nicht automatisch mit enthalten sein, da das StGB nur in Deutschland gilt. (nicht signierter Beitrag von Gerd Haubs (Diskussion | Beiträge) 12:41, 16. Feb. 2020 (CET))
- Das ist kompletter Unsinn. Natürlich gilt in besonderen Fällen das StGB auch für Auslandstaten (siehe § 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug, hier insb. Nr. 15). Vorteilsnahme von Europäischen Amtsträgern ist strafbewährt § 331 Vorteilsannahme, beispielsweise Abs. 1 : "Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." --Hemeier (Diskussion) 14:22, 16. Feb. 2020 (CET)
- Da steht "nicht automatisch". Auf dieser Seite wird die Bestechung Amtsträger behandelt. Eine Wikipediaseite Bestechung in der Wirtschaft gibt es nicht. Besser wäre m. E. ein Oberabschnitt Bestechung und dann Unterabschnitte mit a) Bestechung in der Wirtschaft und b) Bestechung Amtsträger.
Anwaltsbestechung
[Quelltext bearbeiten]In den Artikel sollte die Anwaltsbestechung mit hinein. Es ist mittlerweile gang und gäbe, die Anwälte der Gegenseite zu bestechen, um einen Fall zu gewinnen.
Bestechung ausländischer Amtsträger
[Quelltext bearbeiten]Meiner Meinung nach, gehört hier auch rein, dass die Bestechung ausländischer Amtsträger bis 1999 in Deutschland legal war und der Betrag sogar von der Steuer abgesetzt werden konnte. 92.227.32.115 23:21, 18. Jun. 2008 (CEST)
Quelle: Spiegelartikel April 2010
[Quelltext bearbeiten]sorry, hab mich vertan, es war im Heft 13/2010 vom 29.03.2010. --Duckundwech 12:21, 10. Apr. 2010 (CEST)
"Nachgelagerte Bestechung"
[Quelltext bearbeiten]ngo-online.de Zitat: "Angesichts des Engagements ehemaliger Regierungsmitglieder in Aufsichtsräten großer Unternehmen fordert die Opposition einen Verhaltenskodex für ausgeschiedene Minister. Der schnelle Wechsel in die Industrie sei "eine Form der nachgelagerten Bestechung", sagte Linksfraktionsvize Gesine Lötzsch am vergangenen Donnerstag in der Bundestagsdebatte zu den entsprechenden Anträgen von FDP, Linksfraktion und Grünen. Das Motto "Erst regieren, dann kassieren" dürfe nicht weiter Schule machen. Hintergrund ist unter anderem die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes beim Konsortium zum Bau der Ostsee-Pipeline durch Alt-Kanzler Gerhard Schröder (SPD). Noch zum Ende seiner Amtszeit wurde von der Bundesregierung über eine Kreditbürgschaft für Gasprom entschieden. Ein anderes Beispiel war der Wechsel von Finanzstaatssekretär Cajo Koch-Weser als Vice Chairman zur Deutschen Bank. Vorher war er in der Bundesregierung für die Bankenaufsicht zuständig. Er war an der Abwicklung eines Schuldendeals beteiligt, in den auch die Deutsche Bank involviert war."
Ich schlage vor, für "Nachgelagerte Bestechung" kein eigenes Lemma zu machen, sondern besser einen eigenen Abschnitt im Artikel "Bestechung". --Neun-x 06:10, 21. Mai 2011 (CEST)
Deutschland: Strafverschärfung der Abgeordnetenbestechung und - bestechlichkeit
[Quelltext bearbeiten]Am 21. Februar 2014 verabschiedete der Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung eine Verschärfung der Regeln der Abgeordnetenbestechung. Zukünftig wird die Abgeordnetenbestechung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Das gleiche Strafmaß gilt auch für Bundestags- und Landtagsabgeordnete, die sich bestechen lassen.
188.96.229.145 19:18, 21. Feb. 2014 (CET)
Abbildung Debler
[Quelltext bearbeiten]Was soll diese unkommentierte, undatierte, nirgends im Text verknüpfte Darstellung? (nicht signierter Beitrag von Veitwachtl (Diskussion | Beiträge) 00:12, 29. Apr. 2020 (CEST))
Fußballschiedsrichter
[Quelltext bearbeiten]Fußballschiedsrichter zu bestechen, oder dazu anzustiften, und auch sich als Fußballschiedsrichter bestechen zu lassen, gilt streng juristisch nicht als Bestechung?--2003:E7:7F13:9501:192C:E29E:473:465B 16:35, 10. Apr. 2021 (CEST)