Trauzimmer
Das Trauzimmer oder Traulokal (je nach Art auch als Trauraum oder Trausaal bezeichnet) ist ein Raum in dem standesamtliche Trauungen durchgeführt werden. Derartige Räume sind im Dienstgebäude des Standesamts zu finden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass das Standesamt außerhalb des Dienstgebäudes liegende Orte bestimmt, an denen die Eheschließung möglich ist.[1] Hierfür dienen häufig Räume in historischen oder kulturellen bedeutenden Gebäuden, wie Burgen oder Schlössern oder Orte mit exklusivem Ambiente.
Aufbau
Das Trauzimmer enthält häufig einen großen Tisch, an dem sich Brautpaar und Standesbeamter gegenübersitzen. Normalerweise gibt es am Tisch außerdem Plätze für die Trauzeugen. Die Gäste sitzen meist etwas abgesetzt hinter dem Brautpaar.
Rechtliches
Deutschland
Der Ort der Trauung ist in Deutschland nicht explizit definiert, wenngleich sich aus anderen Vorschriften Einschränkungen ergeben. So definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in §1310 nur: Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Auch die Personenstandsverordnung - PStV definiert in §1 nur, dass die Diensträume des Standesamtes den Amtssitz des Standesbeamten darstellen, woraus sich ergibt, dass es in Standesämtern entsprechende Trauzimmer gibt, was aber andererseits andere Orte nicht ausschließt.[1]
Orte außerhalb des Dienstgebäudes müssen aber weiterhin innerhalb der Zuständigkeit des jeweiligen Standesamtsbezirks liegen, da der Standesbeamte nur innerhalb dieser Grenzen rechtskräftige Trauungen vollziehen darf.[1][2] Zusätzlich wird in §14 des Personenstandsgesetzes (PStG) Absatz 2 festgelegt: Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden. Laut Gesetzesbegründung hat sich die jeweilige Entscheidung des Standesamts am „Anstandsgefühl und dem Empfinden der Allgemeinheit“ zu orientieren.[1] Zusätzlich ist der Trauort so zu wählen, dass er aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes grundsätzlich allen Paaren offen steht.[2] Daher scheiden im Allgemeinen ausschließlich privat genutzte Grundstücke für die Trauungszeremonie aus.
Österreich
Neben einer Trauung im Standesamt gibt es in Österreich ebenfalls die Möglichkeit andere Trauorte zu wählen. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.[3]
Belgien
In Belgien gibt es die Einschränkung, dass jede Gemeinde außerhalb der Ratskammer nur einen anderen offiziellen Hochzeitssaal zur Durchführung von standesamtlichen Ehen nutzen darf.[4]
Trauzimmer auf Schiffen
Entgegen vieler Annahmen hat ein Kapitän nicht automatisch ähnliche Kompetenzen wie Standesbeamte. Das hängt zum Beispiel auch davon ab, unter welcher Flagge das Schiff fährt.[5] Unter der Flagge Maltas, der Bermudas und der Bahamas dürfen Kapitäne Paare trauen, wenn sie sich auf hoher See, das heißt mindestens 12 Seemeilen von der Küste entfernt, befinden. In Häfen gilt hingegen das jeweilige Landesrecht, und Kapitäne haben dort keine Traubefugnis. Außerdem muss beachtet werden, dass für die Gültigkeit der Eheschließung in Deutschland eventuell weitere Schritte notwendig sind.[5] Entsprechend haben mehrere Kreuzfahrtschiffe entsprechende Trauzimmer.
Besondere Hochzeitslocations
Standesamtliche Trauungen in historischen oder kulturell bedeutsamen Gebäuden werden von sehr vielen Standesämtern angeboten. Beispiele für außergewöhnliche Hochzeitslocations sind:
- in verschiedenen Schlössern und Burgen in Deutschland
- in Botanischen Gärten (Frankfurt, München oder Berlin)
- auf Berggipfeln (z.B. Zugspitze, Arber) oder in der Seilbahn (Bad Harzburg)
- auf einem Leuchtturm (Greetsiel, Pellworm)
- im Zoo (Hannover, Köln, ...)
- in einer Höhle oder Grotte (Elbingerode, Mayen, Lichte, ...)
- im Park
- am Strand oder im Wattenmeer (Norderney, Pellworm, ...)[6]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Alexandra Maschwitz: Die Form der Eheschließung: Ehe im Zentrum der Interessen von Staat und Religion - eine rechtsvergleichende Untersuchung der obligatorischen und fakultativen Zivileheschließung am Beispiel Deutschlands und Schwedens. In: Bonn University Press (Hrsg.): Bonner Rechtswisssenschaftliche Abhandlungen N. F. Band 12. V&R unipress GmbH, Göttingen 2013, ISBN 978-3-8471-0188-8, S. 94–96 (google.de [abgerufen am 6. März 2021]).
- ↑ a b Sonja Schulz: Keine Lust auf Trauung in Kirche oder Standesamt? Wie wäre es dann mit einer unvergesslichen & traumhaften Trauung im Freien! Abgerufen am 6. März 2021 (deutsch).
- ↑ Standesamtliche Trauung (SDG). Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, abgerufen am 7. März 2021.
- ↑ HDB: Trouwzaal of kasteel?: “Laat koppels locatie voor burgerlijk huwelijk zelf kiezen”. Het Belang van Limburg, 16. Oktober 2017, abgerufen am 7. März 2021 (flämisch).
- ↑ a b Heiraten im Ausland & unter freiem Himmel: Ehe in Deutschland gültig? Abgerufen am 6. März 2021.
- ↑ Die schönste Hochzeitslocation für eure standesamtliche Trauung. 1. Januar 2016, abgerufen am 6. März 2021.