Berufsbildungsbericht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. April 2017 um 08:40 Uhr durch 192.121.232.253 (Diskussion) (Bundesbildungsbericht Jahr 2017). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Nach § 86 des Berufsbildungsgesetzes hat

das Bundesministerium für Bildung und Forschung (…) Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen.[1]

Der erste Berufsbildungsbericht erschien 1977. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat hierfür wesentliche Informationen, Daten und Analysen zur beruflichen Bildung bereitgestellt. Zum Berufsbildungsbericht 2009 veröffentlicht das BIBB erstmals mit dem Datenreport zum Berufsbildungsbericht ein „neues Standardwerk“ zur Berufsbildung.

Im Jahr April 2017 wurde der aktuellste "Berufsbildungsbericht" Deutschland der Bundesregierung (Deutschland) vorgelegt. Die katastrophale Zahl ist "1.95 Millionen Menschen" sind ohne "abgeschlossene Berufsausbildung". [2]. Was wird jetzt gemacht?

  1. Bundestags-Bundesgesetz April 2017,
  2. Aktuelle Stunde April 2017,
  3. Bundestag-Arbeitsgruppe April 2017,
  4. Bundesregierungskoalitioonstreffen April 2017,
  5. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Bundesregierung (Deutschland) Angela Merkel April 2017,
  6. Rede des Bundespräsidenten Franz Walter Steinmeier April 2017

Einzelnachweise

  1. § 86 Berufsbildungsgesetz
  2. http://www.spiegel.de/karriere/deutschland-nur-jeder-fuenfte-betrieb-bildet-aus-a-1141969.html