Fachhochschule (Schweiz)

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Die Fachhochschule (FH) ist eine Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt.[1] Fachhochschulen führen zunehmend die Bezeichnungen Hochschule (HS), Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW), technische Hochschule (TH) sowie die entsprechende englischsprachige Bezeichnung University of Applied Sciences (UAS).

Das Studienangebot von Fachhochschulen erstreckt sich über ingenieur-, natur-, sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche sowie technische und gestalterische Studiengänge. Das Studium an einer Fachhochschule wird in der Regel mit einem akademischen Grad abgeschlossen; anfangs war es die akademische Graduierung der Berufsbezeichnung, z. B. graduierter Ingenieur, Ing. (grad.), später wurde mit Diplom graduiert, z. B. Diplom-Ingenieur (Fachhochschule), Dipl.-Ing. (FH). Mit dem Bologna-Prozess und der Hochschulreform bieten Fachhochschulen gestufte Bachelor- und Master-Abschlüsse in akkreditierten Studiengängen an.

Fachhochschulen der staatlichen Bildungssysteme

Deutschland

Geschichte

Die Geschichte der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland kann in drei Phasen eingeteilt werden: Die erste und konzeptionelle Phase bis 1969, die zweite und Ausbauphase bis 1999, die dritte Phase ab 2000.

Vorgänger und konzeptionelle Phase (bis 1969)

Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen waren Staatliche Ingenieurschulen, Höhere Fachschulen für …, Akademien für … und ähnliche Institute.[2] Etwa ein Drittel der Fachhochschulen hat seinen Ursprung in diesen vor 1969 gegründeten Vorgängereinrichtungen.[3] Signalwirkung hatte Georg Picht mit seinen Dokumentationen „Die deutsche Bildungskatastrophe“, die in den Jahren von 1963 bis 1965 veröffentlicht wurden. Im Weiteren entstanden Vergleiche des Bildungswesens in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).[4]

Am 31. Juli 1967 wurde vom baden-württembergischen Kultusminister Wilhelm Hahn ein Hochschulgesamtplan Baden-Württemberg vorgestellt, der unter Leitung von Ralf Dahrendorf erarbeitet worden war und deshalb auch als Dahrendorf-Plan bekannt ist. Danach war der tertiäre Schulbereich wie folgt gruppiert: Wissenschaftliche Hochschulen (Universitäten), Pädagogische Hochschulen (einschließlich der Berufspädagogischen Hochschulen und weiterer Institute der Lehrerbildung), Studienseminare, Kunsthochschulen, Ingenieurschulen, Höhere Fachschulen. Bereits in diesem Plan wird eine einheitliche Hochschullandschaft und ein gestuftes Studienmodell (Kurz- und Langstudium) vorgeschlagen.[5]

Weitere wesentliche Anstöße zur Neustrukturierung des Hochschulbereiches der Bundesrepublik Deutschland entwickelten sich unter den Kultusministern weiterer Bundesländer (z. B. Carl-Heinz Evers/Berlin, Johannes Rau/Nordrhein-Westfalen)[6] Als gewisser Endpunkt und gleichzeitiger Ausgangspunkt können die Einigung der elf Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 5. Juli 1968 und das am 31. Oktober 1968 von denselben verabschiedete „Abkommen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens“ angesehen werden, das die Fachhochschulen als eigenständige Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich definierte und mit dem die Umwandlung der (meisten) Höheren Fachschulen in Fachhochschulen beschlossen und eingeleitet wurde. Eine Konsequenz dieser Entscheidung war die Änderung der Zugangsvoraussetzungen, eine weitere Konsequenz war die Ausarbeitung von Fachhochschulgesetzentwürfen in den Ländern.[7]

Ausbauphase (1969–1999)

Die Verabschiedung der Fachhochschulgesetze und die Errichtung der Fachhochschulen durch die einzelnen Bundesländer erfolgten zwischen 1969 und 1972.[8]

Parallel dazu liefen Bestrebungen zu einer stärkeren Einheitlichkeit und Integration des Hochschulbereichs der Bundesrepublik. Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern wurden durch Grundgesetzänderung vom 12. Mai 1969 definiert:[7]

  • Mitwirkungsrechte u. a. beim Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken (Art. 91a GG).
  • Weiter wurde verabschiedet, dass Bund und Länder durch Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung zusammenwirken können (Art. 91b GG).
  • Ferner erhielt der Bund eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen.

Erst das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes von 1976 hob die Fachhochschulen auf die gleiche rechtliche „tertiäre Ebene” wie Universitäten und diesen vergleichbare Einrichtungen; die Freiheit von Forschung und Lehre und die akademische Selbstverwaltung an Fachhochschulen wurde garantiert. Die Bundesländer hatten zwei Jahre Zeit, ihre Landeshochschulgesetze dem HRG anzupassen, was mehr oder weniger zögerlich geschah, je nach parteipolitischer Mehrheit der Landesregierungen.

Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1985 gehört auch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu den Aufgaben der Fachhochschulen. Sie ist mittlerweile in allen Ländergesetzen als institutionelle Aufgabe festgeschrieben, allerdings von Land zu Land mit unterschiedlichem Gewicht (z. B. in Bayern nur fakultativ) verankert.

Während die Fachhochschulen in den 1970er Jahren die alten staatlichen Abschlussbezeichnungen oftmals übernahmen und ihren Absolventen diese in Form akademischer Grade, wie beispielsweise Ing. (grad.) oder Betriebswirt (grad.), verliehen, erhielten Fachhochschulabsolventen mit der Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes von 1976 in den 1980er Jahren als akademischen Grad das Diplom mit Angabe der Fachrichtung, beispielsweise Diplom-Ingenieur, -Kaufmann oder -Betriebswirt. Die Verleihung des Diplomgrades erfolgte in einigen Bundesländern mit dem Zusatz „FH“, beispielsweise Diplom-Ingenieur (FH), seit 1987 im gesamten Bundesgebiet.

In einem besonderen Hochschulmodell in Nordrhein-Westfalen, Hessen und einigen anderen Bundesländern, wurden Universitäten, Pädagogische Hochschulen, andere Hochschulen und Fachhochschulen zu Gesamthochschulen zusammengelegt mit universitären und den Fachhochschulen entsprechenden Studiengängen, aber unterschiedlichen schulischen Zugangsvoraussetzungen und Abschlussbezeichnungen, z. B. dem „Dipl.-Maschinenbauing.“ für die anwendungsorientierte FH-Studienrichtung und den „Dipl.-Ing.“ für die wissenschaftliche Univ.-Studienrichtung. Die Gesamthochschulen wurden inzwischen in Universitäten und technische Hochschulen umgewandelt.

Nach dem Beitritt der DDR wurden auf dem Gebiet der neuen Bundesländer die Empfehlungen des Wissenschaftsrates umgesetzt und ab 1992 alle Ingenieurhochschulen (IHSen), viele technische Hochschulen sowie einige Ingenieurschulen in Fachhochschulen überführt.

In einer erneuten Gründungswelle in den 1990er Jahren entstand ein weiteres Drittel der Fachhochschulen, vorrangig in den neuen, aber auch in einigen der alten Bundesländer.[3]

Bologna (ab 2000)

Seit 2000 erfolgt in einer dritten Phase die Veränderung der Fachhochschulen durch die im Rahmen des Bologna-Prozesses und nach § 19 HRG neu einzurichtenden Studienabschlüsse Bachelor und Master. Deren Abschlüsse sind denen der Universitäten uneingeschränkt gleichwertig und daher gleichlautend - der Zusatz „(FH)“ ist hier nicht mehr zulässig - und auch hinsichtlich der Möglichkeiten zum Weiterstudium (Bachelor > Master > Promotionsstudium) gleichgestellt.

Anfang des Jahres 2000 bestanden nach Zahlen des Wissenschaftsrates 151 Fachhochschulen, davon 47 in nichtstaatlicher Trägerschaft. Ende 2002 gab es 523.000 Studierende an Fachhochschulen, was einem Anteil von 26 % an allen Studierenden in Deutschland entspricht.[3] Die Zahl der Studierenden an den deutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert bis zu mehr als 16.000[9] Studenten.

Im Zuge der Förderung des wissenschaftlichen Profils von Fachhochschulen haben beispielsweise die Fachhochschulen in Bayern 2006 den Verein Hochschule Bayern e. V. gegründet. Dieser soll durch Koordinierung der wissenschaftlichen Entwicklung der Mitgliederhochschulen und deren strategische Positionierung die Wissenschaft, Forschung und Kunst in Bayern fördern.[10]

Hochschule – University

Der Begriff Hochschule ist ein Oberbegriff für Universitäten, Fachhochschulen und sonstige Hochschulen, also einem Teil der Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs. Die englischsprachige Bezeichnung University wird der Struktur der angloamerikanisch geprägten Bildungssysteme gerecht. In diesen werden Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs, die postgraduale Abschlüsse verleihen, als Universities bezeichnet, was den Hochschulen in Deutschland entspricht. Die Highschool, als wörtliche Übersetzung des Begriffs Höhere Schule, ist dagegen dem sekundären Bildungsbereich zuzuordnen und eher dem Begriff Oberschule gleichzusetzen.

Viele Fachhochschulen haben sich umbenannt in Hochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften. Diese Namensgebung erfolgt im Einvernehmen der Fachhochschule mit dem jeweiligen Bundesland und seiner dafür nötigen Gesetzgebungskompetenz. In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich auf diese Weise fast alle staatlichen Fachhochschulen in Hochschule umbenannt, in den anderen Bundesländern noch nicht (Stand November 2010). Bis auf die vier neu ernannten technischen Hochschulen tragen alle staatlichen bayerischen Fachhochschulen den Namen "Hochschule für angewandte Wissenschaften". Seit einigen Jahren verwenden Fachhochschulen zusätzlich die englische Bezeichnung University of Applied Sciences oder nur University, bspw. Hochschule Reutlingen. In Bayern wird den Fachhochschulen nicht erlaubt, ihren Namen um alleinig University zu erweitern, bspw. untersagte das bayerische Wissenschaftsministerium der Hochschule Deggendorf (HDU) im Jahr 2011 den Gebrauch des Zusatzes University.[11] Universitäten hatten sich über die missverständliche, missbräuchliche Verwendung beschwert.[11]

Denn in Deutschland besitzt nur eine „Universität“ oder eine dieser gleichgestellte Hochschule das Promotionsrecht als offensichtlichste Abgrenzung gegenüber Fachhochschulen. Einige ehemalige Hochschulen mit später verliehenem Promotionsrecht wollen aber zumeist aus traditionellen Gründen nicht die Bezeichnung Universität im Namen führen, beispielsweise technische Hochschulen wie die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen oder gleichgestellte Hochschulen. Der Begriff „wissenschaftliche Hochschule“, mit dem früher die Hochschulen mit Promotionsrecht als formale Abgrenzung zu den Fachhochschulen bezeichnet wurden, wird im hochschulpolitischen Sprachgebrauch überwiegend nicht mehr benutzt, da dies ansonsten implizieren könnte, dass es auch „nicht wissenschaftliche“ Hochschulen gäbe.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem Urteil am 13. April 2010[12] fest, dass die Fachhochschulprofessoren den Universitätsprofessoren hinsichtlich der grundgesetzlichen Freiheiten gleichgestellt sind. Auch bestünden keine unterschiedlichen Regelungen mehr in den Gesetzen (Urteil, Abs. 44). Die 1982 und 1983 vom selben Gericht noch getroffene Unterscheidung zwischen wissenschaftlichen Ausbildungszielen an Universitäten und der Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit durch anwendungsbezogene Lehre an den Fachhochschulen will das BVerfG nicht mehr aufrechterhalten (Abs. 45). Ergänzend verweist es darauf, dass inzwischen auch die Fachhochschulen durch die Landeshochschulgesetze zur Erforschung der Praxis beauftragt worden sind (Abs. 51).

Studium

Voraussetzungen

Das Studium an einer Fachhochschule setzt in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife oder ein Zeugnis der (allgemeinen oder fachgebundenen) Fachhochschulreife voraus.

Seit 2009 gilt als Zugangsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium auch eine „Berufliche Qualifizierung”, z. B. als Meister, als Absolvent zweijähriger Fachschulen oder durch eine besondere Zugangsprüfung sowie verschiedene gleichgestellte Fortbildungsberufe. Näheres regelt der Beschluss der Kultusministerkonferenz mit dem Titel „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“.[13]

Zusätzlich ist häufig, je nach Studiengang, der Nachweis eines einschlägigen Vorpraktikums, einer abgeschlossenen fachspezifischen Berufsausbildung oder eines einjähriges Fachpraktikums, z. B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule.

Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) sind in der Regel nur für Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes zugänglich, allerdings haben sich inzwischen einige FHöVs für alle Studienbewerber geöffnet (z. B. Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg).

Diplomstudiengänge

Das bisherige Diplomfachhochschulstudium hatte eine Regelstudienzeit von 8 Semestern[14], in Ausnahmefällen waren auch Regelstudienzeiten von 7 oder 6 Semestern möglich. Mit dem Abschluss des Studiums wurde ein akademischer Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung und dem Zusatz (Fachhochschule) bzw. (FH) verliehen[15], beispielsweise Diplom-Ingenieur (Fachhochschule), Dipl.-Ing. (FH). Der akademische Grad darf nur gemäß der Diplomurkunde geführt werden, der verliehene Zusatz darf in keinem Fall weggelassen und nicht hinzugefügt werden.[16]

Je nach Bundesland waren im Studium meist ein oder zwei Praxissemester als Voraussetzung für einen Diplom-Fachhochschulabschluss enthalten, abhängig von der Anerkennung zuvor erbrachter beruflicher Vorbildung und Leistungen, um so betriebliche Abläufe in der Praxis kennenzulernen oder/und um in einem Unternehmen oder einer Behörde seine Diplomarbeit erarbeiten zu können. Das zweite Praxissemester war meistens obligatorisch und wurde nur in besonderen Ausnahmefällen erlassen.

Im Rahmen von Gesamthochschulmodellen (Hessen, Nordrhein-Westfalen) gab es gestufte Studiengänge, in deren Rahmen die fachgebundene Hochschulreife erworben werden konnte, um danach mit einem Diplom II-Abschluss (Universitätsabschluss) abzuschließen.

Bachelor- und Masterstudiengänge

Nach § 19 Hochschulrahmengesetz (HRG) können seit 1998 gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt werden. Diese müssen an allen Hochschulen zur Qualitätssicherung bei unabhängigen Akkreditierungsagenturen akkreditiert werden. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden die Studiengänge auf fachlich-inhaltliche Mindeststandards und Berufsrelevanz geprüft. Zwischenzeitlich wurden „Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ von der Kultusministerkonferenz beschlossen.[17]

Die Anforderungen sind dabei für alle Hochschularten gleich und es erfolgt keine Differenzierung nach der Hochschulart für Studiengänge, Regelstudienzeit oder Abschlussbezeichnungen.

Die Regelstudienzeit beträgt für alle Hochschularten in einem Bachelor-Studiengang 6 bis 8 Semester, für einen Master-Studiengang 2 bis 4 Semester. Masterstudiengänge sind überwiegend als konsekutiver Studiengang auf einen passenden Bachelorstudiengang abgestimmt, die Regelstudienzeit beträgt dann insgesamt 10 Semester.

Promotion

Fachhochschulen haben kein eigenes Promotions- und auch kein Habilitationsrecht.[18]

Masterabsolventen einer Fachhochschule können jedoch grundsätzlich an einer Universität oder anderen Hochschulen mit Promotionsrecht promovieren und habilitieren. Der Masterabschluss einer Fachhochschule unterscheidet sich formal nicht von dem einer Universität und ermöglicht als Regelvoraussetzung grundsätzlich die Promotionszulassung an einer Universität ohne zusätzliche Voraussetzungen.[17][18] Im Einzelfall ist zu überprüfen, ob die entsprechende Promotionsordnung der Universität besondere Bedingungen an Absolventen eines FH-Masters stellt.

Aktuelle Entwicklungen, insbesondere die Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, führen langsam dazu, dass auch Fachhochschulen beginnen, sich mit einem eigenen Promotionsrecht zu beschäftigen. Die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (KSB) richtete zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses das Promotionskolleg „Soziale Professionen und Menschenrechte“ ein. Das Kolleg startete im Januar 2010.[19]

Die Diplom-Absolventen von Fachhochschulen aller Hochschularten werden in vielen Fällen ebenfalls zur Promotion zugelassen.[17] Dabei sind in der Regel vorab im Rahmen eines individuell ausgestalteten „Eignungsfeststellungsverfahrens“ zusätzliche Studienleistungen zu erbringen und Eignungsprüfungen zu bestehen, was mehrere Semester dauern kann.[20]

Professoren an Fachhochschulen können bei Promotionen an Universitäten in den meisten Bundesländern als Betreuer, Gutachter und Prüfer agieren.[18] Die jeweiligen Promotionsverfahren sind länder- und universitätsspezifisch.

Einige Fachhochschulen arbeiten mit Universitäten und anderen Hochschulen mit Promotionsrecht zusammen, um sogenannte kooperative Promotionen anzubieten.[21] Hierbei findet die Forschungstätigkeit in Einrichtungen der Fachhochschule statt und wird von dort ansässigen Professoren betreut. Die eigentliche Promotion (Prüfung der wissenschaftlichen Arbeit, offizielle Betreuung und die Verleihung des Doktorgrades) wird allerdings formal von Seiten der kooperierenden Universität geführt.[22]

Forschung an Fachhochschulen

Fachhochschulen wurden ursprünglich als reine Lehreinrichtungen konzipiert, so dass Forschung in den Hochschulgesetzen zunächst nicht vorgesehen war. Dies hat sich jedoch seit den 80er und 90er Jahren geändert. Inzwischen ist der Forschungsauftrag für Fachhochschulen in jedem Landeshochschulgesetz verankert.

Der Forschungsauftrag richtet sich jedoch - anders als an den Universitäten - nicht an jeden Professor, sondern an die Hochschule insgesamt. Die Professoren haben die Wahl, ihr volles Lehrdeputat (in den meisten Bundesländern 18 Semesterwochenstunden, SWS) zu erfüllen oder Forschungsprojekte einzuwerben und das Deputat entsprechend zu reduzieren. In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, kann diese „Deputatsumwidmung“ bis zu 9 SWS betragen, womit die Fachhochschulprofessoren im Ergebnis das gleiche Deputat hätten wie ihre Universitätskollegen. In der Praxis ist eine solche Umwidmung jedoch nicht immer einfach, da sich für die Dauer eines Forschungsprojektes nicht immer Ersatzdozenten (Kollegen oder Lehrbeauftragte) finden. Forschungsinteressierte Fachhochschulprofessoren führen deshalb ihre Projekte oft zusätzlich zum vollen Deputat aus.

In den Bereichen apparative Ausstattung (Großgeräte) und technisches Personal (auch durch das Fehlen des akademischen Mittelbaus und des bisher nicht vorhandenen Promotionsrechts) sind die Fachhochschulen noch schlechter gestellt als die etablierten Universitäten (dies gilt allerdings nicht für die Ausstattung der Räumlichkeiten für Lehre, wo die Fachhochschulen meist sehr gut ausgestattet sind). Somit ist in vielen Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an Universitäten betrieben wird. Viele Fachhochschulen konzentrieren sich daher auf wenige, dafür aber leistungsstarke Forschungsschwerpunkte. Diese werden bei dauerhaft angelegten Forschungsaktivitäten in Form von Instituten auf Hochschul-, Fakultäts- oder Fachbereichsebene operationalisiert. Schätzungsweise beteiligen sich rund 20 % der Fachhochschulprofessoren an der Forschung (die Zahl variiert von Hochschule zu Hochschule und Bundesland zu Bundesland erheblich); dazu kommen jedoch noch rund weitere 30 %, die in Nebentätigkeit direkte Forschungs- und Entwicklungsaufträge für die Industrie abwickeln bzw. auf innovativen Feldern beratend tätig sind.

Die Fachhochschulen sind aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatzes als Forschungspartner für innovative kleine, mittlere und zum Teil auch große Unternehmen interessant und auf diesem Gebiet erfolgreich. Projekte wurden und werden u. a. durch Programme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt.[3] Auch einige Bundesländer (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Nordrhein-Westfalen) führen oder führten eigene Förderprogramme für die Fachhochschulen durch. Daneben partizipieren die Fachhochschulen auch an großen Bundes- und EU-Verbundprojekten. Lediglich die DFG, die eine der wichtigsten Mittelgeber der universitären Forschung ist, spielt bei den Fachhochschulen bislang keine große Rolle. Dies liegt u. a. daran, dass die DFG überwiegend die Grundlagenforschung fördert, die wiederum an den Fachhochschulen sehr selten anzutreffen ist. Außerdem sind die Fachhochschulen bislang keine Mitgliedshochschulen der DFG.

Die Felder, auf denen die Fachhochschulen in der Forschung in den letzten Jahren besonders erfolgreich waren, sind u. a. Automatisierungstechnik, Biotechnologie, Molekular- Technische Medizin, Energietechnik und Energiewirtschaft, Fahrzeugtechnik, industrielle Informationstechnik, Medizinische Informatik, Medizintechnik, Mikro- und Nanotechnologie, Robotik, Softwaretechnologie, Verfahrenstechnik (einschl. Umwelttechnik), Werkstoffwissenschaften sowie die angewandten Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Daneben zeichnen sich einige Fachhochschulen auch durch sehr intensive Forschungstätigkeiten auf Gebieten aus, die an deutschen Universitäten kaum oder gar nicht behandelt werden, z. B. Gießereitechnik an der Hochschule Aalen, Radiometrie an der Hochschule Ravensburg-Weingarten oder Musikinstrumentenbau an der Westsächsischen Hochschule Zwickau.

Im Zuge der Umsetzung des Bologna-Prozesses, insbesondere der Einführung von Masterstudiengängen, wird Forschung an Fachhochschulen zunehmend an Bedeutung gewinnen, da Masterabschlüsse mit aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen gekoppelt sein müssen.

Anerkennung in Politik, Wirtschaft und öffentlichem Dienst

Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, forderte die deutsche Wirtschaft bereits in den 1960er Jahren besser qualifizierte Mitarbeiter, die praktische Aufgaben auf der Basis einer akademischen Ausbildung schnell und erfolgreich lösen können sollten. Auch war die Frage der Anerkennung der Abschlüsse innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vor allem für die damaligen Ingenieurschulabsolventen ungeklärt, da die Ingenieursausbildung in den meisten damaligen EWG-Staaten nur auf Hochschulebene erfolgte.

Doch die durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 für die Gleichstellung der Fachhochschulen vorgegebene Frist von zwei Jahren wurde erheblich überschritten, weil Kompetenzen in der Bildungspolitik von den Ländern auf den Bund übertragen werden mussten. Es dauerte überdies sehr lange, bis das FH-Diplom allgemein anerkannt war und nicht mehr von Absolventen der Universitäten und technischen Hochschulen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Industrie und in den Medien massiv diskreditiert wurde.

Bachelorabschlüsse führen zur Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, genauso wie der bisherige Diplomabschluss an Fachhochschulen. Bei erfolgreichem Abschluss eines Masterstudienganges an einer Universität oder Fachhochschule erwerben die Absolventen die Zugangsberechtigung zum höheren Dienst, genauso wie durch den bisherigen universitären Diplomabschluss.[17][23]

Die Zuordnung der Hochschulabschlüsse zu den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes erfolgt nach den §§ 13 ff. Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), allgemein nach der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 des Rates der Europäischen Gemeinschaften und aufgrund eines erfolgreichen Verfahrens der Akkreditierung eines Studienganges. § 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG lautet: „Die Bildungsvoraussetzungen müssen geeignet sein, in Verbindung mit der für die Laufbahn vorgeschriebenen berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit die Anforderungen der Befähigung für die Laufbahn zu erfüllen.“.

Zu beachten sind die Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ (Beschlüsse der Innenministerkonferenz und Kultusministerkonferenz von 2007[23] und deren Vorgänger im Jahr 2002[24]) und die „Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“[25].

Österreich

Geschichte

Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) trat am 1. Oktober 1993 in Kraft, die ersten zehn FH-Studiengänge starteten im Studienjahr 1994/95. Nach Zahlen des österreichischen Fachhochschulrats, der bis August 2012 für die Akkreditierung von Fachhochschul-Studiengängen in Österreich zuständigen Behörde, gab es im Studienjahr 2005/06 bereits 18 Einrichtungen zur Durchführung von FH-Studiengängen (Erhalter) mit insgesamt 28.100 Studienplätzen. Mehr als ein Drittel der angebotenen FH-Studiengänge sind berufsbegleitend organisiert. Im Zuge des Bologna-Prozesses werden immer mehr Studiengänge ins Bachelor- und Mastersystem überführt. Im Studienjahr 2005/06 wurden bereits 52 % der 190 FH-Studiengänge in diesem gestuften Studiengangsystem angeboten.

Die ersten Fachhochschulstudiengänge waren technischer Art. Mittlerweile werden mehr wirtschaftswissenschaftliche als technisch-wissenschaftliche Studiengänge angeboten. Sozial- und geisteswissenschaftliche sowie gestalterische Studiengänge sind unterrepräsentiert.

Organisationsformen

Fachhochschulen in Österreich haben in der Regel eine privatrechtliche Organisationsform, und zwar als GmbH, als Verein oder als gemeinnützige Privatstiftung. Sie benötigen für die Aufnahme ihres Betriebs einer Akkreditierung durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Erhalter von Fachhochschulstudiengängen werden nicht automatisch als Fachhochschule bezeichnet: die Bezeichnung wird vielmehr von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria verliehen, wenn die in § 22 FHStG genannte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden und der Erhalter darum ansucht:

  • die Einrichtung von mindestens zwei anerkannten Bachelor-Studiengängen mit darauf aufbauenden Master-Studiengängen oder von zwei anerkannten Diplomstudiengängen,
  • ein Entwicklungsplan, der die Erreichung einer Mindestzahl von 1000 Studierenden innerhalb von fünf Jahren glaubhaft macht.

Von den insgesamt 21 Einrichtungen, die Fachhochschulstudiengänge betreiben, sind derzeit (Mai 2011) 12 als Fachhochschule gemäß Fachhochschulstudiengesetz organisiert.[26] Andere Träger werden als Einrichtungen zur Durchführung von Fachhochschulstudiengängen oder Erhalter von Fachhochschulstudiengängen bezeichnet.

Finanzierung

Die Finanzierung der FH-Studiengänge erfolgt durch den Bund auf Basis der genehmigten und besetzten Studienplätze. Diese Vorgangsweise wird Studienplatzbewirtschaftung genannt[27]. Der vom bm:bwk veröffentlichte Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans legt die konkreten Summen fest, 2005 bis 2009 waren das zwischen € 5.813,83 und € 6.903,92 pro besetzten Studienplatz im Jahr[28]. Die vom Staat an die fachhochschulischen Institutionen geleisteten Normkosten sind zweckgebunden für Lehre und Forschung zu verwenden, die Infrastrukturkosten (Baulichkeiten, Ausstattung etc.) sind vom Erhalter der Fachhochschul-Studiengänge zu finanzieren. Erhalter von FH-Studiengängen sind zudem berechtigt von den Studierenden Studienbeiträge einzuheben. Vier österreichische Erhalter heben keine Studienbeiträge ein.

Studentenvertretung

Durch eine Novelle des Fachhochschul-Studiengesetzes vom 5. Dezember 2007 gehören auch die Studenten der Fachhochschulen zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft. Durch die Gesetzesänderung wurde auch die FH-Studierendenvertretung gesetzlich verankert. Davor gab es an den einzelnen FHs teilweise gar keine Studentenvertretung, die bestehenden waren stark unterschiedlich und mit wenigen Rechten ausgestattet. Bundesweit werden die FH-Studenten nun erstmals vertreten, davor hatten die FH-Studenten auf dieser Ebene keine Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Promotion

Fachhochschulen haben kein eigenes Promotions- und Habilitationsrecht. In Österreich dürfen sowohl Absolventen von Master-Studiengängen als auch Absolventen von Diplomstudiengängen der Fachhochschulen ein Doktoratsstudium an Universitäten belegen. Die Studiendauer des Doktorats verlängert sich dabei um die Differenz zwischen der Regelstudienzeit des Uni-Studiums und des FH-Studiums.

Schweiz

Fachhochschule/Haute école spécialisée/Scuola universitaria professionale

Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV), die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, Ingenieurschule, kurz Technikum genannt) sowie die höhere Fachschulen für Gestaltung (HWV) die einzige mögliche höhere („akademische“) Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in 7 (organisatorische) Fachhochschulen (französisch Haute école spécialisée HES, italienisch Scuola universitaria professionale) zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darüber diskutiert, die Anzahl der Fachhochschuleinrichtungen auf etwa 30 bis 40 zu senken.

Voraussetzungen und Abschlüsse

Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura, oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich. Bei vielen FH-Studiengängen kann - ein Lehrabschluss vorausgesetzt - eine Zulassung auch durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die dem Niveau der Berufsmatura entspricht, erreicht werden. Gewisse Studiengänge verlangen nebst den allgemeinen Voraussetzungen auch das Bestehen einer studiengangspezifischen Eignungsprüfung. (Ab 2013/14 ist der Zugang zu den Fachhochschulen nur noch über die Berufsmatura, bzw. der eidg. Maturität möglich).

Durch die Integration in den Bologna-Prozess starteten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals Bachelorstudiengänge. Einzelne Masterstudiengänge wurden eingeführt, die meisten stehen seit dem Herbst 2008 zur Verfügung. Bis dahin wurde der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem FH verliehen. Für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels wurde keine Frist festgelegt. Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master-System geschützt. Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Diplome dürfen ab 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel tragen.[29][30]

Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992 formell über einen tertiären Bildungsbereich. Am 21. Januar 2005 trat das neue Gesetz über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) in Kraft. Derzeit gibt es in Liechtenstein vier staatlich anerkannte Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen. Seit 1997 bestand die Fachhochschule Liechtenstein (ab 2005 Hochschule Liechtenstein). Zum 1. Februar 2011 wurde sie zur Universität Liechtenstein umgewandelt.

Übriges Europa

Die Fachhochschulen in den Ländern des deutschen Sprachraums unterscheiden sich teilweise erheblich von den Fachhochschulen im übrigen Europa. In Deutschland wird beispielsweise die Lehre inzwischen überwiegend von in der Regel promovierten Dozenten geleistet. In den Niederlanden z. B. bieten „Hogescholen“ auch ohne einen wissenschaftlichen Dozentenstamm auch Kurse (z. B. Associate Degree) bzw. Abschlüsse (Bachelor) an, die u.a. in Deutschland und Österreich im dualen Ausbildungssystem durchgeführt werden.

Der durch die Bologna-Erklärung von 1999 angestoßene Bologna-Prozess hat das Ziel, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine größere Verträglichkeit (Kompatibilität) und bessere Vergleichbarkeit (Komparabilität) mittels des European Credit Transfer System ECTS zu erreichen. Die meisten Fachhochschulen im deutschen Sprachraum haben inzwischen auf das neue System umgestellt und bieten entsprechend akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge an.

Listen der Fachhochschulen

Gesetze

Deutschland:

  • Hochschulrahmengesetz von 1976, siebenmal novelliert bis 2005
  • Hochschulgesetze der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Literatur

Deutschland:

  • Westdeutsche Rektorenkonferenz (Hg.): Gesetze über die Fachhochschulen der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Bonn-Bad Godesberg 1972 (Dokumente zur Hochschulreform XX/1972)
  • Lothar Beinke/Fritz Stuber: Fachhochschule und Weiterstudium, Bad Honnef 1979
  • Johann Ludwig Atrops: Entstehen und Werden einer Hochschule – Die Fachhochschule Köln ist großjährig. Wirtschaftsverlag Bachem, Köln 1990
  • Hajo Köppen: Genese und Perspektive der Fachhochschulen. In: Hochschulstadt Friedberg - Die FH stellt sich vor, herausgegeben von Friedrich-Karl Feyerabend und Klaus Schmidt, Friedberg, August 2003, ISBN 3-00-012575-2.
  • Andreas Greulich: Von der kurfürstlichen Akademie zur University of Applied Sciences, Die Fachhochschule Mainz im Spiegel ihrer Geschichte. Kehrer Verlag, Heidelberg 2002
  • Georg Picht: Die deutsche Bildungskatastrophe. 1963 und 1965
  • Werner Mayer: Bildungspotential für den wirtschaftlichen und sozialen Wandel. Die Entstehung des Hochschultyps Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen 1965–1971. 1. Aufl., Essen 1997, ISBN 3-88474-648-0
  • Christian Bode u. a. (Hrsg.) Fachhochschulen in Deutschland – Fachhochschule Institutions in Germany. Prestel, München 1997; ISBN 3-7913-1844-6
  • Wissenschaftsrat: Empfehlungen zu Aufgaben und Stellung der Fachhochschulen. Köln 1981
  • Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen. Köln 1991
  • Wissenschaftsrat: Thesen zur künftigen Entwicklung des Wissenschaftssystems in Deutschland. Drs. 4594/00, Berlin 7. Juli 2000
  • Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Entwicklung der Fachhochschulen. Drs. 5102/02, Berlin 18. Januar 2002
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Fachhochschulen in Deutschland, 4. Aufl., 2004
  • Potenzialstudie: Forschungslandkarte Fachhochschulen. Endbericht, Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung, Bonn/Berlin 2004)
Wiktionary: Fachhochschule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Universities of Applied Sciences – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. vgl. die deutschen Hochschulgesetze der Länder. Bspw. BerlHG i.d.F. vom 12. Juli 2007, § 4 (3)
  2. Werner Mayer: Bildungspotential für den wirtschaftlichen und sozialen Wandel. Klartext, 2001, ISBN 978-3-88474-648-6, S. 21 ff.
  3. a b c d Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI): Forschungslandkarte Fachhochschulen, Potenzialstudie (Webarchiv, PDF). Hrsg.: Bundesministerium für Bildung und Forschung. 2004 (archive.org [PDF; abgerufen am 4. Juli 2008]).
  4. Raymond Poignant: Das Bildungswesen in den Ländern der EWG. Diesterweg, 1966, ISBN B0000BT20A(?!).
  5. Kultusministerium Baden-Württemberg (Hrsg.): Hochschulgesamtplan Baden-Württemberg. Reihe A Nr. 5. Villingen Oktober 1967.
  6. Oberstufenreform und Gesamthochschule, hrsg. von Carl-Heinz Evers und Johannes Rau. Frankfurt am Main 1968.
  7. a b Peter Fränz, Joachim Schulz-Hardt: Zur Geschichte der Kultusministerkonferenz 1948–1998 (Webarchiv). In: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Einheit in der Vielfalt. 50 Jahre Kultusministerkonferenz 1948–1998. Luchterhand, 2001, ISBN 978-3-472-02952-6, S. 177–227 (Kapitel III) (archive.org [abgerufen am 4. Juli 2008]).
  8. Werner Mayer: Bildungspotential für den wirtschaftlichen und sozialen Wandel. Klartext, 2001, ISBN 978-3-88474-648-6, S. 218.
  9. FH Köln, Stand: WS 2005/2006
  10. http://www.hochschule-bayern.de
  11. a b http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/deggendorf/266313_Ministerium-Hochschule-Deggendorf-darf-sich-nicht-University-nennen.html
  12. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100413_1bvr021607.html
  13. Zugang zu den Hochschulen für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
  14. Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Beschluss über Musterrahmenordnung für Diplomstudiengänge, Fachhochschulen i.d.F. vom 13. Oktober 2000. (kmk.org [PDF; abgerufen am 29. September 2009]).
  15. vgl. § 18 Hochschulrahmengesetz (HRG)
  16. vgl. bspw. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 35
  17. a b c d Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Beschluss über Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen vom 10. Oktober 2003 i. d. F. vom 7. Februar 2008. (archive.org [PDF; abgerufen am 19. Oktober 2012]).
  18. a b c vgl. bspw. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 28 oder Bayerisches Hochschulgesetz i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64.
  19. Promotionskolleg auf der Webseite der Katholischen Hochschule für Sozialwesen, abgerufen am 14. Februar 2012.
  20. Vgl. Übersicht im „Promotionsführer für Fachhochschulabsolventen“ 10. Aufl. 2010/2011, http://www.ub.tu-berlin.de/index.php?id=2508#c11786
  21. [Bspw. http://www.uni-paderborn.de/mitteilung/93532/ Pressemeldung Universität Paderborn] (Zugriff: 1. November 2012)
  22. Bspw. http://www3.fh-swf.de/soest/presse_so2008_08077.htm
  23. a b Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 und der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007
  24. Beschluss der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 und der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002
  25. Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2005 und 27. April 2006
  26. Liste der Fachhochschulen in Österreich, Österreichischer Fachhochschulrat
  27. zur Finanzierung des FH-Sektors Österreichischer Fachhochschulrat
  28. Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan III 2005/06 bis 2009/10
  29. Aktuell: Führen des Bachelortitels FH: Regelung seit 1. Januar 2009. FHSchweiz, Dachverband Absolventinnen und Absolventen Fachhochschulen/Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD)/Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
  30. HTL-Diplom in Fachhochschultitel umwandeln lohnt sich. auf swissengineering.ch (Memento vom 15. November 2010 im Internet Archive)