„Güllebonus“ – Versionsunterschied

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Förderung: Güllebonus anspruch
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Für die Nutzung des Güllebonus ist das führen eines Einsatz-Stoff-Tagebuches unabdingbar, in diesem wird die anteilige Verwendung der Betriebsstoffe detailiert festgehalten und muss am Ende eines Kalendermonats dem Umweltgutachter zur Beurteilung vorgelegt werden. Erst nach einer positiven Feststellung des lückenlosen Nachweises wird die Sondervergütung für den Einsatz von Gülle nach EEG gezahlt.
Für die Nutzung des Güllebonus ist das führen eines Einsatz-Stoff-Tagebuches unabdingbar, in diesem wird die anteilige Verwendung der Betriebsstoffe detailliert festgehalten und muss am Ende eines Kalendermonats dem Umweltgutachter zur Beurteilung vorgelegt werden. Erst nach einer positiven Feststellung des lückenlosen Nachweises wird die Sondervergütung für den Einsatz von Gülle nach EEG gezahlt.


== Bezugskosten ==
== Bezugskosten ==

Version vom 6. Mai 2010, 11:48 Uhr

Der Güllebonus ist eine Maßnahme zur Förderung von Biogasanlagen. Sie soll dem Abbau von schädlichen Emissionen und damit dem Umweltschutz dienen.

Förderung

Mit der Novelle des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien im Jahre 2009 wurde erstmalig der Güllebonus eingeführt. Dieser fördert Biogasanlagen, deren Substratmischung zu mindestens 30% aus Gülle, also tierischen Exkrementen, besteht. Der Bonus besteht aus einer Anhebung der Grundvergütung für kleinere Anlagen mit einer Leistung von bis zu 150 Kilowatt und einem Bonus für Anlagen bis zu einer Leistungsklasse von 500 kW. Mit dieser Förderung soll erreicht werden, dass neben den nachwachsenden Rohstoffen auch Gülle, welche sonst als Dünger auf die Felder ausgetragen würde, für die Biogaserzeugung genutzt wird. Zudem soll dieser Bonus bewirken, dass kleinere Anlagen in ihrer Wirtschaftlichkeit gestärkt werden.[1] Hierfür wurde eine Preisstaffelung mit unterschiedlichen Vergütungssätzen geschaffen, welche insbesondere Anlagen bis 150 kW besonders fördern soll.


Für die Nutzung des Güllebonus ist das führen eines Einsatz-Stoff-Tagebuches unabdingbar, in diesem wird die anteilige Verwendung der Betriebsstoffe detailliert festgehalten und muss am Ende eines Kalendermonats dem Umweltgutachter zur Beurteilung vorgelegt werden. Erst nach einer positiven Feststellung des lückenlosen Nachweises wird die Sondervergütung für den Einsatz von Gülle nach EEG gezahlt.

Bezugskosten

Mit der Einführung der Sondervergütung für die Nutzung von tierischen Exkrementen haben sich die Beschaffungspreise von durchschnittlich 1,00 EUR je Qubikmeter um etwa 700% gesteigert. Dies kann nachhaltige Folgen für die Ernteerträge und Umweltbelastung in Folge geringeren biologischen und steigenderen chemischen Düngeeinsatz nach sich ziehen. [2]


Einzelnachweise

  1. http://www.topagrar.com/index.php?option=com_content&task=view&id=13919&Itemid=516
  2. http://www.landundforst.de/?redid=220193