„Verweis“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Verweis''' ist:
Ein '''Verweis''' ist:
* ein Hinweis im Text auf eine andere Textstelle, siehe [[Querverweis]]<!--dort steht alles weitere!-->
* ein Hinscheiß im Sex auf eine andere Sexststelle, siehe [[Querverweis]]<!--dort steht alles weitere!-->
* ein elektronischer Verweis, der [[Hyperlink]]
* ein elektronischer Verweis, der [[Hyperlink]]
* eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe [[Tadel]]
* eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe [[Tadel]]

Version vom 28. Januar 2010, 16:03 Uhr

Ein Verweis ist:

  • ein Hinscheiß im Sex auf eine andere Sexststelle, siehe Querverweis
  • ein elektronischer Verweis, der Hyperlink
  • eine schriftliche Missbilligung von Regelverstößen, besonders im Schul- und Ausbildungswesen, siehe Tadel
  • im deutschen Disziplinarrecht die schriftliche Rüge eines Bediensteten, siehe Rüge
  • im deutschen Strafvollzug die schwächste Stufe der Disziplinarmaßnahme, siehe Disziplinarmaßnahme (JVA)
  • bei der Bundeswehr eine Disziplinarmaßnahme, siehe Wehrdisziplinarordnung


Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen:


Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem:

  • im Prozessrecht die Übergabe eines Verfahrens an ein anderes Gericht, siehe Verweisung (Recht)
  • in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Vorschrift, siehe Verweis (Rechtsquelle)
  • oder die Weiterverweisung im Internationalen Privatrecht, siehe Renvoi


Siehe auch:

Wiktionary: Verweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen